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Erwerbsunfähig­keits­versicherung

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Inhaltsverzeichnis:

So funktioniert eine Erwerbsunfähigkeits­versicherung

Mit einer Erwerbs­unfähigkeits­versicherung sichern Sie das finanzielle Fortkommen von sich und Ihrer Familie für den Fall, dass Sie Ihrer beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen können, etwa, weil Sie einen Unfall hatten oder infolge einer Krankheit nicht mehr arbeiten können. Stellt der Arzt dann fest, dass sie dauerhaft erwerbsunfähig sind und nicht nach einer bestimmten Genesungszeit wieder arbeiten können, haben Sie Anspruch auf Zahlungen von Ihrer Erwerbsunfähigkeits­versicherung. So können Sie den Wegfall Ihres Lohns ausgleichen und können Ihren gewohnten Lebensstandard auch bei Invalidität halten. Einzige Bedingung für den Abschluss einer Erwerbsunfähigkeits­versicherung in der Schweiz ist, dass Sie zum Zeitpunkt des Abschlusses voll erwerbstätig sind und das Rentenalter noch nicht erreicht haben.


Tipp
Bei Erwerbsunfähigkeit bestens abgesichert

Zur finanziellen Absicherung Ihrer Existenz reichen die Leistungen aus der beruflichen und staatlichen Vorsorge meist nicht aus. Für den Fall eines unfreiwilligen Berufs­ausstiegs füllt eine Erwerbs­unfähigkeits­rente die Vorsorgelücke zwischen Leistungen der ersten und zweiten Säule und den finanziellen Mitteln, die Sie tatsächlich benötigen.

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Vorteile einer Erwerbsunfähigkeits­versicherung

Erwerbsunfähigkeit und Arbeits­unfähigkeit: Das ist der Unterschied

Viele verwechseln eine dauerhafte Erwerbs­unfähigkeit mit einer Arbeitsunfähigkeit – dabei handelt es sich aber um deutlich unterschiedliche Zustände. Eine Arbeitsunfähigkeit ist lediglich temporär und bezeichnet den Zustand einer vorübergehenden Erkrankung, zum Beispiel eine Grippe oder auch ein Knochen­bruch, die eine bestimmte Zeit der Genesung erfordern. Diese kann auch nur eine bestimmte Tätigkeit betreffen, wenn zum Beispiel eine stehende Tätigkeit aufgrund eines Knochen­bruchs für einige Wochen nicht ausgeführt werden kann.

Eine Erwerbsunfähigkeit ist jedoch dauerhaft und bedeutet, dass Ihr körperlicher Zustand nicht mehr so wiederhergestellt werden kann, dass sie in den Beruf zurückkehren können. Eine Erwerbsunfähigkeit liegt beispielsweise vor, wenn Sie dauerhaft im Rollstuhl sitzen, Ihr Augenlicht verloren haben oder bettlägerig sind und dieser Zustand laut Medizinern nicht reversibel ist.

Diese Formen der Erwerbsunfähigkeits­versicherung gibt es

Bei einer Erwerbs­unfähigkeits­versicherung handelt es sich um eine Form der Lebens­versicherung, bei der Sie Ihre körperliche Unversehrtheit versichern. Dementsprechend haben Sie die gleichen Möglichkeiten wie in der klassischen Lebens­versicherung: Sie können sich entweder dafür entscheiden, ausschliesslich das genannte Risiko, in diesem Fall also die Erwerbsunfähigkeit, zu versichern, oder die Absicherung des Risikos mit der Kapitalbildung zu kombinieren.

Reine Risikoversicherungen sind nicht rückkauffähig und versichern nur das vertraglich festgelegte Risiko. Bei einer kombinierten Erwerbs­unfähigkeits­versicherung wird ein Teil Ihrer Beiträge genutzt, um das versicherte Risiko ab­zudecken, während der andere Teil in den Vermögensaufbau fliesst. Das gebildete Kapital kann dann zu einem bestimmten Zeitpunkt abgerufen werden, inklusive vorher garantiertem Zinssatz und einer möglichen Überschussbeteiligung.

So funktioniert die Einzahlung in die Erwerbs­unfähigkeits­versicherung

In die Erwerbsunfähigkeits­versicherung zahlen Sie regelmässig ein, um bei Eintritt des Versicherungs­falles die vereinbarte Summe abzurufen. Wie hoch die Einzahlungen sein sollten, ist unter anderem abhängig von der Laufzeit der Versicherung und der gewünschten Versicherungssumme. Die meisten Versicherer bieten Ihren Kunden verschiedene Möglichkeiten zur Zahlung der Prämie und Sie können selbst entscheiden, ob Sie monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungen leisten möchten.

Prämienhöhe: Von diesen Faktoren ist sie abhängig

Die Höhe der Prämie für eine Erwerbs­unfähigkeits­versicherung wird von drei Faktoren bestimmt, auf die Sie nur teilweise Einfluss nehmen können: Der erste wichtige Faktor ist die gewünschte Höhe der Auszahlungen, je mehr Geld Sie im Falle einer Invalidität benötigen, desto mehr müssen Sie während der Laufzeit einzahlen. Der zweite Faktor ist Ihr Alter beim Abschluss der Versicherung, da die Laufzeit spätestens beim Eintritt in den Ruhestand endet. Bei einer kürzeren Laufzeit sind die Prämien natürlich höher als bei einer längeren Laufzeit.

Ebenfalls Einfluss auf die Höhe der Prämie hat das Risiko, dem Sie ausgesetzt sind, sowohl privat als auch im Beruf, den sie ausüben. Dabei sind vor allem zwei Dinge wichtig: Zum einen das Risiko, das von Ihrem Beruf ausgeht, und zum anderen die körperliche Leistungs­fähigkeit, die Ihr Beruf benötigt. So hat zum Beispiel ein Handwerker, der regelmässig auf Baustellen arbeitet, nicht nur ein höheres Risiko, bei der Arbeit zu ver­unglücken, sondern kann seinen Beruf auch nur ausüben, wenn er körperlich unversehrt ist. Ein Angestellter in einem Büro hin­gegen kann seine Arbeit auch mit einem verletzten Fuss ausüben und hat zudem ein deutlich niedrigeres Risiko, bei der Arbeit einen Unfall zu haben.

Ihr privates Risiko, zu erkranken oder einen Unfall zu haben, ermittelt die Versicherung beim Abschluss des Vertrags über eine Untersuchung oder einen Gesundheits­fragebogen.

Gesundheitsfragen in der Erwerbs­unfähigkeits­versicherung

Um die Höhe der Prämie zu ermitteln und zu entscheiden, ob Ihnen eine Erwerbsunfähigkeits­versicherung angeboten werden kann, müssen Sie vor dem Vertragsschluss einige Gesundheits­fragen beantworten oder eine ärztliche Untersuchung absolvieren. Dies ist nötig, um Ihr individuelles Risiko zu ermitteln: Je ungesünder Ihr Lebensstil ist und je riskanter Ihre Freizeitaktivitäten sind, desto höher fällt die Prämie aus. So zahlen beispielsweise Raucher mehr für eine Erwerbs­unfähigkeits­versicherung als Nichtraucher, Bergsteiger müssen mehr bezahlen als Schach­spieler.

Doch auch bei einem ungesunden Lebensstil oder anderen Risiko­faktoren sollten Sie die gestellten Fragen auf jeden Fall wahrheits­gemäss beantworten und nichts verschweigen. Stellt sich beim Eintritt des Versicherungs­falles nämlich heraus, dass Sie beim Abschluss nicht ehrlich waren, kann die Ver­sicherung die Zahlung verweigern – sogar, wenn Ihre Krankheit nichts mit dem verschwiegenen Risikofaktor zu tun hat!

Auszahlung der Erwerbsunfähigkeits­versicherung

Die Auszahlung der Erwerbs­unfähigkeitsversicherung erfolgt in der Regel in Form einer regel­mässigen Rente, die den ausbleibenden Lohn ausgleicht. So können Sie den gewohnten Lebensstandard beibehalten und auch für Kosten aufkommen, die im Rahmen Ihrer Erwerbsunfähigkeit entstehen und nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Auch hier können Sie wählen, in welchem Rhythmus die Auszahlungen erfolgen sollen, möglich sind meist monatliche, vierteljährliche, halbjährliche und jährliche Auszahlungen.

Höhe der Auszahlungen bei Invalidität

Wie hoch die Auszahlungen der Erwerbs­unfähigkeits­versicherung bei Invalidität ausfallen, ist letztendlich von zwei Faktoren abhängig. Zum einen ist massgeblich, welche Summe Sie beim Vertragsschluss vereinbart haben. Bei der Berechnung der richtigen Summe sollten Sie zunächst ermitteln, wie hoch der finanzielle Verlust bei einer dauerhaften Invalidität wäre und welche Zahlungen Sie in diesem Fall erhalten würden. Daraus können Sie berechnen, welche Lücke zwischen Ihrem bisherigen Einkommen und den Zahlungen aus anderen Quellen entstehen würde und diese Summe durch die Versicherung abdecken. Wir empfehlen, zusätzlich ein kleines Polster einzuplanen, denn eine Invalidität verursacht oft zusätzliche Kosten, die nicht immer von der Krankenkasse übernommen werden.

Ein weiterer wichtiger Faktor bei der Berechnung der möglichen Auszahlungen ist der Grad der Invalidität, denn die Erwerbs­unfähigkeit ist nicht immer so ausgeprägt, dass man gar nicht mehr arbeiten kann. Häufig liegt nur eine teilweise Erwerbs­unfähigkeit vor, was bedeutet, dass die betroffene Person zumindest in eingeschränkter Form nach wie vor arbeiten und einen Teil ihres Lebens­unterhalts selbst erwirtschaften kann. Die meisten Versicherer haben deshalb folgende Abstufungen in Ihre Policen aufgenommen:

Wie hoch die Invalidität ausfällt, wird im Schadensfall von einem medizinischen Gutachter bewertet. Dieser leitet den ermittelten Grad an die Versicherung weiter, die daraufhin die Zahlung des entsprechenden Betrags veranlasst.

Wartezeit und Eintrittsalter in der Erwerbsunfähigkeits­versicherung

Beim Abschluss einer Erwerbs­unfähigkeits­versicherung wird in der Regel eine Wartezeit von 1-2 Jahren eingeplant, in der keine Leistungen abgerufen werden können. Es lohnt sich also, eine solche Versicherung möglichst frühzeitig abzuschliessen. Da mit zunehmendem Alter das Risiko der Erwerbs­unfähigkeit steigt und die Dauer Prämienzahlung kürzer ausfällt, fallen die Prämien für ältere Personen im Durchschnitt höher aus. Nach dem Erreichen des regulären Rentenalters ist kein Abschluss einer Erwerbs­unfähigkeits­versicherung mehr möglich.

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Kombination von Erwerbsunfähigkeits­versicherung und Todesfall­versicherung

Eine beliebte Variante ist die Kombination verschiedener Risiken, die zu finanziellen Einbussen führen könnten. Viele Versicherungs­nehmer kombinieren die Absicherung gegen Invalidität mit einer Absicherung für den Todesfall in einer Police. Damit ist dann auch der Todesfall des Versicherungs­nehmers abgesichert, sodass die Hinterbliebenen finanziell versorgt sind, wenn der Versicherungs­nehmer verstirbt. Nicht nur Familienmitglieder, sondern auch Partner im Konkubinat und Geschäftspartner können mit einer solchen Versicherung geschützt werden. Statt regelmässiger Renten­zahlungen erhalten die Begünstigten in dieser Versicherung beim Eintreten des Versicherungs­falles eine Einmalzahlung, die sie für eine bestimmte Zeit absichert.

Für wen eine Erwerbsunfähigkeits­versicherung besonders empfohlen ist

Eine Erwerbs­unfähigkeits­versicherung ist für viele Personen eine sinnvolle Investition. Besonders die folgenden Gruppen profitieren von einer solchen Absicherung:

Angestellte: Unfall­versicherung über Arbeitgeber zahlt nicht bei Krankheit

Viele Angestellte wähnen sich für den Fall einer Erwerbsunfähigkeit gut abgesichert, da sie über ihren Arbeitgeber vermeintlich gut versichert sind. Dabei vergessen sie, dass diese Absicherung nur bei Unfällen und deren Folgen greift, während Krankheiten nicht abgedeckt sind – und dies, obwohl Krankheiten deutlich häufiger die Ursache für eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit sind. Etwa 80 Prozent der Fälle von Invalidität in der Schweiz sind die Folgen einer Erkrankung, die Prozentzahl derer, die durch einen Unfall invalid geworden sind, liegt bei unter 10 Prozent. Zieht man angeborene Gebrechen ab, sind sogar 90 Prozent aller Invaliditäten in der Schweiz durch Erkrankungen bedingt.


Tipp
Warum eine Erwerbs­unfähigkeits­versicherung nötig ist

Erwerbsunfähigkeit wird in 79 % aller Fälle durch Krankheit verursacht. Dieses Risiko ist allerdings durch die Sozial­versicherung am schlechtesten abgesichert: Im Hinblick auf das bisherige Einkommen erleiden die Betroffenen finanzielle Einbussen von 30 bis 40 % im Monat.

Erwerbsunfähigkeits­versicherung in Säule 3a

Wer sich für eine Erwerbs­unfähigkeits­versicherung entscheidet, die auch einen kapitalbildenden Anteil enthält, kann diese auch in Säule 3a abschliessen und so eine private Altersvorsorge bilden. Dazu muss die Versicherung natürlich die Bedingungen erfüllen, die an Säule 3a-Produkte gestellt werden:

Steuern in der Erwerbsunfähigkeits­versicherung

Welche Steuern für die Erwerbs­unfähigkeits­versicherung anfallen, ist abhängig davon, ob diese in Säule 3a oder Säule 3b ab­geschlossen wird. Der in Säule 3a festgelegte Maximalbetrag ist gleichzeitig der Betrag, der steuerfrei eingezahlt werden darf: Die Einzahlungen können Sie Ende des Jahres bei der Steuererklärung von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen, wodurch Sie effektiv Steuern sparen. Je länger die Versicherung läuft und je häufiger Sie während der Laufzeit den Maximalbetrag ausschöpfen, desto mehr Steuern können Sie mit einer Erwerbs­unfähigkeits­versicherung in Säule 3a sparen. Deshalb lohnt sich ein Abschluss in jungen Jahren in Säule 3a besonders.

Bei einer Erwerbs­unfähigkeits­versicherung in Säule 3b können Sie die Einzahlungen im Rahmen des Pauschalabzugs für Vorsorge­aufwendungen von der zu leistenden Steuer abziehen. Hier kommt es darauf an, welche Aufwendungen Sie bereits abziehen – je niedriger der aktuell absetzbare Betrag liegt, desto mehr Steuern können Sie mit Säule 3b sparen. Wer den Pauschal­abzug bereits anderweitig voll ausschöpft, hat durch eine Erwerbs­unfähigkeits­versicherung in Säule 3b keine besonderen steuerlichen Vorteile.

Vergleich der verschiedenen Erwerbsunfähigkeits­versicherungen

Haben Sie sich für eine Erwerbs­unfähigkeits­versicherung entschieden, sollten Sie unbedingt die Angebote der verschiedenen Versicherer miteinander ver­gleichen. Denn auch bei völlig identischen Leistungen gibt es bei den einzelnen Anbietern grosse Unterschiede, vor allem in der Prämienhöhe: Mitunter sind bei längeren Laufzeiten Einsparungen in fünfstelliger Höhe möglich. Allerdings gibt es nicht die eine Versicherung, die allen Personen die günstigste Prämie anbietet – manche Versicherer bewerten das berufliche Risiko höher als andere, und auch das private Risiko spielt nicht bei jedem Anbieter die gleiche Rolle. Nicht zuletzt haben auch der Wohnkanton und die Gesamtzahl der Versicherten Einfluss darauf, welche Prämie die Versicherung Ihnen anbieten kann: Je jünger und gesünder die Versicherten eines Anbieters sind, desto niedriger ist dessen Gesamtrisiko und desto günstiger fallen die Prämien für alle Versicherten aus.

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