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Gebundene Vorsorge und Freie Vorsorge (Säule 3a & Säule 3b)

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Gebundene und Freie Vorsorge (3a & 3b)

Die Säulen 3a und 3b im Vergleich

Seit 1972 ist das Dreisäulenmodell der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge in der Bundesverfassung (BV) festgeschrieben. Als dritte Säule sieht das Modell die individuelle private Selbstvorsorge vor, die mit Massnahmen der Fiskal- und Eigentumspolitik von Bund und Kantonen gefördert wird.


Info
Die dritte Säule umfasst zwei Vorsorgeformen

Zur ungebundenen Selbstvorsorge (Säule 3b) zählen verschiedene Anlageformen, wie beispielsweise Lebensversicherungen, Sparhefte oder Bargeld. Hier bleibt das Sparguthaben jederzeit frei verfügbar, dafür entfällt die steuerliche Privilegierung.

Zur gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) zählen Anlageformen, die nach den verfassungsmässigen Zielen des Dreisäulensystems durch fiskalpolitische Massnahmen unterstützt werden. Die steuerlichen Abzugsberechtigungen für anerkannte Vorsorgeformen der Säule 3a sind im Detail in einer Verordnung festgeschrieben, die seit dem 1. Januar 1987 in Kraft ist.

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Säule 3a im Überblick

Das bietet Ihnen die gebundene Vorsorge mit der Säule 3a

Kern der Säule 3a ist die steuerliche Abzugsfähigkeit der Vorsorgebeiträge, die für anerkannte Vorsorgeformen gilt. Die Sparguthaben der Säule 3a sind jedoch bis zum vereinbarten Ablauftermin nur eingeschränkt frei verfügbar. Leistungen aus der Säule 3a unterliegen, genau wie Leistungen der zweiten Säule, der vollen Besteuerung.

Zwei anerkannte Vorsorgeformen stehen zur Wahl:

Die Vorsorgeformen der Säule 3a stehen allen Erwerbstätigen offen. Arbeitnehmende können die Säule 3a nutzen, um die Vorsorgeleistungen der ersten und zweiten Säule zu ergänzen. Selbständigerwerbende profitieren in besonderem Masse von der Säule 3a. Da die Vorsorge der zweiten Säule für sie nicht obligatorisch ist, kann Säule 3a die Leistungen der zweiten Säule ersetzen. Säule 3a steht auch Beziehern von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung zur Verfügung.

Alle, deren Einkommen AHV-pflichtig ist, weil sie in der Schweiz selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, können die Vorsorge der Säule 3a nutzen. Auch wer im Ausland wohnt und in der Schweiz arbeitet, ist berechtigt. Dazu kommen Personen, die Taggelder der Arbeitslosenversicherung beziehen und Teilinvalide mit AHV-pflichtigem Einkommen.

Im Erlebensfall ist zunächst der Vorsorgenehmer begünstigt, im Falle seines Todes werden die folgenden Personen in der aufgeführten Reihenfolge bedacht:

  • An erster Stelle der überlebende Ehegatte oder die Gattin, der überlebende eingetragene Partner oder die Partnerin.
  • Nachfolgend sind Kinder und Enkel als direkte Nachkommen, dazu kommen Personen, die der Verstorbene in erheblichem Ausmass unterstützt hat sowie gegebenenfalls die Person, die mit dem Verstorbenen die letzten fünf Jahre vor seinem Ableben ohne Unterbrechung in Lebensgemeinschaft verbracht und/oder ein oder mehrere gemeinsame Kinder zu versorgen hat.
  • Nachrangig die Eltern, Geschwister und die übrigen Erben.

Maximal fünf Jahre vor oder nach Erreichen des regulären Pensionsalters der AHV (derzeit 65 Jahre bei Männern, 64 Jahre bei Frauen) dürfen die Altersvorsorgeleistungen ausgezahlt werden. Eine vorzeitige Auszahlung ist nur in wenigen, klar definierten Fällen zulässig:

  • um das Guthaben zum Einkauf in eine Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule zu verwenden.
  • wenn bei Vollinvalidität des Vorsorgenehmers das Invaliditätsrisiko nicht versichert war.
  • wenn eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufgenommen wird.
  • wenn die bisherige selbstständige Erwerbstätigkeit aufgegeben und eine neue aufgenommen wird.
  • wenn der Vorsorgenehmer unwiderruflich aus der Schweiz auswandert.
  • wenn Wohneigentum zur Eigennutzung erworben wird oder ein Hypothekendarlehen zurückgezahlt werden soll.

Der Steuervorteil bei den direkten Abgaben an Bund, Kantone und Gemeinden ist deutlich. In folgendem Rahmen können Selbstständigerwerbende und Arbeitnehmende ihre Beitragszahlungen für die Säule 3a von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen:

  • Der sogenannte „kleine Beitrag“ von 7'056 Franken jährlich gilt seit 2024 für alle, die einer Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule angehören.
  • Der „grosse Beitrag“ umfasst maximal 20 % des Erwerbseinkommens und gilt für alle, die keiner Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule angehören.
  • Seit dem Jahr 2024 ist die Höchstgrenze für den „grossen Beitrag“ auf 35'280 Franken jährlich festgelegt.
    Längstens fünf Jahre über das reguläre Renteneintrittsalter der AHV hinaus können Beiträge zur Säule 3a steuerlich geltend gemacht werden.
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Säule 3b im Überblick

Das bietet Ihnen die freie Vorsorge mit der Säule 3b

Die ungebundene Vorsorge der Säule 3b ist freiwillig, flexibel und individuell – der perfekte Vorsorgebaustein für alle, die ihren gewohnten Lebensstandard langfristig sichern möchten. Aktuellen Prognosen zufolge werden die Leistungen der AHV und der Pensionskasse, also der staatlichen und der beruflichen Vorsorge, im Durchschnitt 60 % des erreichten Einkommens nicht überschreiten.

Je höher das Einkommen, umso gravierender ist die Differenz zum Pensionsanspruch. Niedrige Zinsen und die demografische Entwicklung schwächen die erste und die zweite Säule auf lange Sicht. Umso wichtiger wird die dritte Säule des Vorsorgesystems. Private Vorsorge über die steuerbegünstigte Säule 3a ist ein erster Schritt, um die Vorsorgelücke zu schliessen. Um das Niveau der Einkünfte im Rentenalter zu halten, bieten sich darüber hinaus die ungebundenen Vorsorgemodelle der Säule 3b an.

Gebunden oder ungebunden?

Passgenaue Versicherungslösungen finden

Abgestimmt auf die individuelle Lebenssituation und die Sparziele des Vorsorgenehmers bieten die Versicherer eine breite Auswahl an Versicherungslösungen an.

Ein attraktives Modell im Bereich der Lebensversicherungen ist das steuerprivilegierte Sparen mit Vorsorgeschutz: Den Grundsätzen der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) folgend, werden hier gezielt Rücklagen für das Pensionsalter gebildet, daher sind die Beiträge steuerbegünstigt. Dazu kommen die Leistungen einer Lebensversicherung: Absicherung der Angehörigen im Todesfall und Beitragsfreiheit bei Erwerbsunfähigkeit.

Eine Alternative zu dieser Versicherungslösung ist das steuerbegünstigte Fondssparen mit zusätzlichem Vorsorgeschutz. Steuervorteile und Versicherungsschutz entsprechen der klassischen Sparversicherung, aufgrund der Kopplung des Vorsorgesparens an einen Fonds sind hier jedoch höhere Renditen möglich. Auch im Rahmen der ungebundenen Vorsorge (Säule 3b) ist das Fondsparen mit Vorsorgeschutz möglich, genau wie auch die klassische Sparversicherung. Für einen passgenauen Vorsorgeschutz lassen sich die verschiedenen Modelle von Lebensversicherungen miteinander kombinieren.

Das optimale Vorsorgemodell

Für die Wahl zwischen ungebundener und gebundener Vorsorge gibt es kein Patentrezept. Beide Modelle haben ihre Vorzüge, die je nach Ausgangssituation und Vorsorgezielen unterschiedlich ins Gewicht fallen.

Entscheiden Sie sich nicht einfach für ein beliebiges Modell der Altersvorsorge, sondern lassen Sie sich die Vorzüge und Grenzen verschiedener Modelle erläutern. Unsere Vorsorge-Experten beraten Sie fair, unverbindlich und kostenlos. Finden Sie mit ihrer Unterstützung heraus, welche Form der Lebensversicherung optimal zu Ihnen passt.

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