Die Grundversicherung trägt die Kosten eines Spitalaufenthalts in der allgemeinen Abteilung. Einzige Bedingung dafür: Das Spital muss auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons aufgeführt sein. Möchten Sie Ihr Spital im Krankheitsfalll hingegen frei wählen, bestehen auf eine Behandlung durch einen bestimmten Arzt oder wollen lieber in einem Einzelzimmer untergebracht werden, lohnt sich eine Spitalzusatzversicherung.
Diese kommt für die Kosten Ihres Spitalaufenthalts auf, die über die Leistungen der Grundversicherung hinaus gehen. So können Sie den gewünschten Komfort Ihres Spitalaufenthalts bereits im Vorfeld festlegen – und finanziell absichern.
Mehr Komfort im Spital - dank der passenden Spitalversicherung!
Es gibt vier grundlegende Varianten der Spitalzusatzversicherung in der Schweiz: Allgemein, Halbprivat, Privat und Flex. Im Grunde unterscheiden sich die Spitalzusatzversicherungen zum Einen nach Art der Abteilung (halbprivate- und private Abteilung) und der Arztwahl. Bei einer Zusatzversicherung für halbprivate Abteilungen von Spitälern in der Schweiz hat der Versicherte Anspruch auf Bezahlung eines Zweibettzimmers. In den meisten Spitälern in der Schweiz ist in diesen Abteilungen meistens der Oberarzt für die Behandlung der halbprivat Versicherten Patienten zuständig.
Freie Spitalwahl ausserhalb des Wohnkantons - mit der allgemeinen Spitalversicherung.
Zweibettzimmer im Spital und freie Arztwahl - mit der halbprivaten Spitalversicherung.
Einzelzimmer im Spital und Chefarztbehandlung - mit der privaten Spitalversicherung.
Zusätzlich gibt es auch verschiedene Hotelleriemodelle, bei denen der Versicherte den Komfort der privaten Abteilungen geniesst jedoch keine freie Arztwahl hat. Mehr Flexibilität spiegelt sich am Ende in teureren Prämien wieder. In der Regel fallen in den privaten Abteilungen Kosten für Selbstbehalte an. Diese können meistens mit der Wahl einer anderen Prämie angepasst werden.
Die Prämie einer Spitalversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sowohl die gewählte Abteilung als auch der Anbieter, die Deckungshöhe und die enthaltenen Leistungen bestimmen den monatlichen Beitrag.
Es gilt aber grundsätzlich die Faustregel: Je umfassender die enthaltenen Leistungen und je mehr Komfort im Spital gewünscht wird, desto höher fällt die Prämie aus. Entsprechend liegen die Prämien der halbprivaten oder privaten Spitalversicherung höher, als die der „kleinen Deckung“ (allgemeine Spitalabteilung).
Wer die passende Spitalversicherung finden möchte, sollte unbedingt das Angebot mehrerer Krankenkassen miteinander vergleichen. Sowohl bei den Leistungen als auch im Preis ergeben sich nämlich deutliche Unterschiede. Zudem kann sich die Höhe der Kostenerstattung deutlich voneinander unterscheiden: Während Versicherer A einen Grossteil der im Spital anfallenden Behandlungskosten trägt, kann bei Versicherer B ein höherer Selbstbehalt eingefordert werden.
Es gilt also das Kleingedruckte zu lesen und die verschiedenen Angebote auf dem Markt im Detail gegeneinander zu prüfen. So stellen Sie sicher, dass alle gewünschte Leistungen auch abgesichert sind – Sie aber keine unnötig hohe Prämie dafür bezahlen.
Welche Form der Spitalversicherung für Sie die Richtige ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Stattdessen sollte man die Wahl der Deckung davon abhängig machen, welche Leistungen und Komfort man im Spital erwartet.
Für mehr Privatsphäre stehen den Versicherten im Rahmen einer Zusatzversicherung für private Abteilungen beispielsweise Einbettzimmer zur Verfügung. Zudem ist in den privaten Abteilungen der Spitäler zumeist der Chefarzt direkt für die Behandlung der privat versicherten Patienten zuständig. Neben mehr Privatsphäre haben halbprivate- und private Spitalzusatzversicherungen den Vorteil der freien Arztwahl gegenüber der Grundversicherung, bei der man sich den Arzt nicht aussuchen kann. Wer also viel wert auf Privatsphäre im Spital legt, für den ist die halbprivate oder private Spitalversicherung interessant.
Eine beliebte Alternative zu den teuren Privatversicherungen ist die Flexible Spitalzusatzversicherung. Diese gibt dem Versicherten die Möglichkeit sich kurz vor dem Spitalaufenthalt zu entscheiden, ob man die Leistungen der allgemeinen-, halbprivaten- oder privaten Abteilung in Anspruch nehmen will. So kann sich der Versicherte zum Beispiel bei überschaubaren Spitalaufenthalten für die kostengünstigere allgemeine Abteilung entscheiden und bei komplexen Behandlungen auf die private Abteilung und somit auf eine Chefarztbehandlung zurückgreifen.
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