Fast jeder in der Schweiz zahlt in eine Pensionskasse ein. Das geschieht in der Regel automatisch über den Arbeitgeber, Sie müssen dafür nicht aktiv werden. Allerdings gibt es einige Regelungen hinsichtlich der Pensionskasse, die vielen überhaupt nicht bekannt sind. Zum Beispiel muss man erst in eine Pensionskasse einzahlen, wenn man einen bestimmten Mindestbetrag beim Einkommen erreicht. Wie hoch dieser Betrag ist und welche Bestimmungen ausserdem gelten, haben wir für Sie untersucht.
Auf der Suche nach Ihrer passenden Lebensversicherung?
Jetzt Ihr individuelles Angebot für Lebensversicherungen 2025 gratis anfordern
Pensionskasse: Erst ab einem Einkommen von 22 050 Franken pro Jahr
In die Pensionskasse zahlen Sie automatisch über Ihren Arbeitgeber ein: Eine Hälfte zahlen Sie, die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber. Diese Pflicht besteht aber erst, wenn Sie einen bestimmten Mindestbetrag erreichen. Verdienen Sie weniger als 22 050 Franken pro Jahr, müssen Sie keine Beiträge an die Pensionskasse abführen und Ihr Nettolohn fällt entsprechend höher aus.
Sind Sie aufgrund Ihres Einkommens von der Pflicht zur Pensionskasse befreit, sollten Sie dies möglichst mit anderen Formen der Vorsorge ausgleichen. Verschiedene Produkte und Anlagevarianten in der dritten Säule bieten Ihnen eine grosse Auswahl an Möglichkeiten, um privat für das Alter vorzusorgen.
Freiwillig versichert bei geringem Einkommen
Verdienen Sie weniger als das Minimum von 22 050 Franken, kann Ihr Arbeitgeber Sie auf freiwilliger Asis dennoch versichern. Ob sich das lohnt, ist abhängig von Ihren Perspektiven: Planen Sie, Ihr Pensum in der Zukunft zu erhöhen oder Ihr Einkommen zu steigern, kann eine bereits vorhandene Vorsorge einen guten Grundstein bilden – je länger Sie einzahlen, desto mehr kommt am Ende zusammen. Gehen Sie aber lediglich einem Nebenjob nach, um Ihr Einkommen etwas aufzubessern oder sich zusätzliche Dinge zu leisten, lohnt sich die freiwillige Vorsorge weniger.
Lebensversicherungen jetzt online finden
Pflichtversicherung im Obligatorium: Für Einkommen bis 88 200 Franken
Alle Schweizerinnen und Schweizer, die angestellt arbeiten und zwischen 22 050 und 88 200 Franken pro Jahr verdienen, sind per Gesetz dazu verpflichtet, in eine Pensionskasse einzuzahlen. Die Zahlungen laufen über den Arbeitgeber und werden zur Hälfte von diesem übernommen. Die Höhe des Beitrags ist abhängig von Ihrem Einkommen und wird prozentual davon abgeleitet. Dies dient der Absicherung der Lebenshaltung im Alter: Zusammen mit den staatlichen Leistungen aus AHV/IV kann man mit der Pensionskasse ein Einkommen erreichen, das etwa 60% des bisherigen Lebensstandards abdeckt – vorausgesetzt, Sie haben immer eingezahlt und Ihre Erwerbstätigkeit nicht unterbrochen oder über längerer Zeit reduziert.
Möchten Sie mehr als diese 60% erreichen, können Sie die berufliche Vorsorge mit einer privaten Altersvorsorge in der dritten Säule kombinieren.
Überobligatorium: Zusätzliche freiwillige Vorsorge
Ab einem Einkommen von 88 200 Franken pro Jahr besteht keine Pflicht dazu, Beiträge auf die Beträge zu zahlen, die über dieses Einkommen hinausgehen. Verdienen Sie zum Beispiel 100 000 Franken im Jahr, müssen Sie für 11 800 davon keine Beiträge an die Pensionskasse zahlen.
Allerdings besteht die Möglichkeit, freiwillig zusätzliche Beträge einzuzahlen. Sie können als Arbeitnehmer selbst einzahlen oder dies gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber tun, wenn dieser eine überobligatorische Versorgung für seine Mitarbeitenden anbietet. Auch zusätzliche Einzahlungen von Ihrem Arbeitgeber können ein Überobligatorium bilden.
Im Überobligatorium sollten Sie darauf achten, welche Konditionen Ihnen angeboten werden – anders als bei Pflichtbeiträgen sind die Pensionskassen hier nicht zu einem festen Umwandlungssatz verpflichtet. So kann es passieren, dass Sie mit Ihren überobligatorischen Beiträgen weniger Rendite erzielen als mit dem obligatorischen Teil. Haben Sie die Wahl einen bestimmten Betrag ins Überobligatorium zu stecken oder anderweitig anzulegen, sollten Sie deshalb alle Konditionen prüfen und sorgfältig auswählen, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.
- Beiträge an die Pensionskasse müssen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz zahlen, die mehr als 22 050 Franken im Jahr verdienen
- Bei einem Einkommen von weniger als 22 0505 Franken kann Ihr Arbeitgeber Sie freiwillig bei der Pensionskasse versichern
- Bis zu einem Einkommen von 88 200 zahlen Sie Pflichtbeiträge, darüber hinaus gehende Lohnteile können im Überobligatorium angelegt werden
- Ob sich eine berufliche Vorsorge im Überobligatorium lohnt, ist von den Bedingungen und Konditionen abhängig
Unser Fazit
Die berufliche Vorsorge über die Pensionskassen bildet für viele den wichtigsten Teil ihrer Altersvorsorge. Die Möglichkeiten der zusätzlichen Absicherung sind vielen aber nicht bekannt: Sowohl unter dem Minimum als auch über dem Maximum gibt es verschiedene Möglichkeiten, freiwillig vorzusorgen und überobligatorische Leistungen zu beziehen.
Welche Vorsorgeform sich am meisten lohnt, ist aber immer abhängig von Ihrer persönlichen Situation und Ihren Vorstellungen. Fordern Sie deshalb noch heute kostenlos Ihr individuelles Angebot von uns an und finden Sie den besten Weg für Ihre Altersvorsorge!
Ähnliche Beiträge aus unserem Ratgeber
Was passiert mit meiner beruflichen Vorsorge, wenn ich mich selbstständig mache?
Ein eigenes Unternehmen zu gründen und den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen, ist für viele ein klares Karriereziel. Auf dem Weg dahin sind al...
Was ist ein Freizügigkeitskonto?
Arbeiten Sie in der Schweiz in einem angestellten Arbeitsverhältnis, sind Sie über Ihren Arbeitgeber automatisch Mitglied einer Pensionskasse – zumind...
Kann ich die Pensionskasse wechseln?
Bei der eigenen Altersvorsorge hat man nur bedingt freie Hand – besonders ind er ersten und zweiten Säule können Sie nur wenig Einfluss auf die Gestal...
Kann ich aus der Pensionskasse austreten?
Arbeiten Sie in der Schweiz in einem angestellten Arbeitsverhältnis, sind Sie über Ihren Arbeitgeber automatisch Mitglied einer Pensionskasse – zumind...