Innerhalb der freien Selbstvorsorge nach Säule 3b gehört die gemischte Lebensversicherung zu den am häufigsten gewählten vermögensbildenden Versicherungen. Diese Art der Versicherung verbindet die Risikoversicherung für den Todesfall mit einem Sparplan für die eigene Altersvorsorge. Eine Befreiung von Prämienzahlungen im Fall von Erwerbsunfähigkeit kann eingeschlossen werden. Die Versicherungsnehmer können sich auf garantierte Leistungen im Todesfall sowie beim Ablauf der Versicherung verlassen.
Wenn der/die Versicherungsnehmer/in während der Versicherungslaufzeit stirbt, erhalten die im Vertrag bestimmten Begünstigten die Versicherungssumme ausbezahlt. Erlebt er/sie den Vertragsablauf, erhält er/sie die garantierte Kapitalsumme, die sich aus dem eingezahlten Kapital plus Zinsen ergibt. Für Personen, die für sich und ihre Angehörigen im Fall von Tod oder Erwerbsunfähigkeit zusätzlich absichern möchten, ist die gemischte Lebensversicherung perfekt geeignet. Diese Versicherungsart ist ausserdem steuerbegünstigt.
Bestens gerüstet für die Zukunft - dank der gemischten Lebensversicherung
Mit einer gemischten Lebensversicherung können Sie gleichzeitig den Versicherungsschutz erwerben und ein Vermögen aufbauen sowie zusätzlich Steuern sparen. Das ist in der gebundenen Vorsorge nach Säule 3a möglich wie auch in der freien Vorsorge nach Säule 3b. Wenn Sie Ihre Lebensversicherung nach den Regeln der Säule 3a gestalten, sparen Sie an Einkommenssteuern und Vermögenssteuern. Die Prämienzahlungen sind bis zum gesetzlich festgeschriebenen Höchstbetrag vom zu versteuernden Einkommen abziehbar.
Auf das angesammelte Vorsorgekapital sind während der Versicherungslaufzeit bei der gemischten Versicherung keine Vermögenssteuern fällig. Auch für das ausgezahlte Kapital am Ende der Laufzeit gilt ein reduzierter Steuersatz. Wenn Sie in die freie Vorsorge nach Säule 3b einzahlen, profitieren Sie von der Steuerbefreiung der Erträge von rückkaufsfähigen Kapital-Lebensversicherungen.
Überschussbeteiligung bei gemischten Lebensversicherungen
Die Versicherungsleistung bei Auszahlung ergibt sich aus der garantierten Versicherungssumme und einem Bonus (Beteiligung am Überschuss), den die Gesellschaft während der Vertragslaufzeit erwirtschaftet hat. Die Versicherungsgesellschaft musste bei der Kalkulation der Prämien von bestimmten Kosten und Risiken ausgehen. Wenn diese und auch die Erträge aus Kapitalanlagen sich günstiger als erwartet entwickeln, entsteht ein Überschuss, an dem die Versicherten in Form der Bonuszahlung beteiligt werden. Auf der Basis des Geschäftsergebnisses der Gesellschaft wird jährlich der (nicht garantierte) Anteil am Überschuss festgelegt.
Prämienzahlung
Die gemischte Lebensversicherung wird durch die Prämienzahlungen finanziert. Diese können monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden. Es besteht auch die Möglichkeit einer Einmaleinzahlung. Die Versicherungsgesellschaften begleichen aus den Prämienzahlungen auch die Kosten für Abschluss und Verwaltung des Vertrages. Die Höhe dieser Kosten ist abhängig von den Vertragsbedingungen der jeweiligen Gesellschaft und ist somit ein wichtiger Gesichtspunkt bei der Entscheidung für eine bestimmte Versicherungsgesellschaft.
Die Verwaltungs- sowie die Abschlusskosten für den Versicherungsvertrag richten sich nach der Versicherungssumme. Sie entsprechen einem bestimmten Prozentsatz. Daher ist es möglich, dass bei einer hohen Versicherungssumme von den Prämien in den ersten Jahren kein Kapital gebildet wird, weil damit diese Vertragskosten beglichen werden. Ein Teil des eingezahlten Kapitals dient auch als Prämie für das Todesfallrisiko. Lediglich mit dem verbleibenden Teil der Prämien wird das Vorsorgekapital angespart. Wer die Versicherung vorzeitig kündigt, muss also mit finanziellen Verlusten rechnen. Ein Vergleich von Versicherungen im Hinblick auf die Teilprämien für die Abschluss- und Verwaltungskosten ist auf jeden Fall sinnvoll. Sind diese Kosten niedrig, ist der Sparanteil und damit die Kapitalauszahlung zum Ablauf der Versicherung höher.
Rückkaufswert
Die Laufzeit von Lebensversicherungen reicht über viele Jahre. Dennoch ist es möglich, den Vertrag vorzeitig aufzulösen. Den Vorgang bezeichnet man als Rückkauf der Versicherung. Der Rückkauf ist in der Regel mit finanziellen Nachteilen verbunden, weil die Prämien nicht nur der Kapitalbildung zugute kommen, sondern jeweils Anteile für die Spareinlage, die Versicherung des Todesfallrisikos und die Verwaltungskosten verwendet werden. Der Rückkaufswert wird also ermittelt aus dem angesparten Kapital (Prämien plus Zinsen) minus Abschlusskosten und Prämien für die Versicherung.
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