Das bietet Ihnen die gemischte Lebensversicherung
Innerhalb der freien Selbstvorsorge nach Säule 3b gehört die gemischte Lebensversicherung zu den am häufigsten gewählten vermögensbildenden Versicherungen. Diese Art der Versicherung verbindet die Risikoversicherung für den Todesfall mit einem Sparplan für die eigene Altersvorsorge. Eine Befreiung von Prämienzahlungen im Fall von Erwerbsunfähigkeit kann eingeschlossen werden. Die Versicherungsnehmer können sich auf garantierte Leistungen im Todesfall sowie beim Ablauf der Versicherung verlassen.
Wenn der/die Versicherungsnehmer/in während der Versicherungslaufzeit stirbt, erhalten die im Vertrag bestimmten Begünstigten die Versicherungssumme ausbezahlt. Erlebt er/sie den Vertragsablauf, erhält er/sie die garantierte Kapitalsumme, die sich aus dem eingezahlten Kapital plus Zinsen ergibt. Für Personen, die für sich und ihre Angehörigen im Fall von Tod oder Erwerbsunfähigkeit zusätzlich absichern möchten, ist die gemischte Lebensversicherung perfekt geeignet. Diese Versicherungsart ist ausserdem steuerbegünstigt.
Bestens gerüstet für die Zukunft - dank der gemischten Lebensversicherung
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Wissenswertes zur gemischten Lebensversicherung
Mit dem Vermögensaufbau Steuern sparen
Mit einer gemischten Lebensversicherung können Sie gleichzeitig den Versicherungsschutz erwerben und ein Vermögen aufbauen sowie zusätzlich Steuern sparen. Das ist in der gebundenen Vorsorge nach Säule 3a möglich wie auch in der freien Vorsorge nach Säule 3b. Wenn Sie Ihre Lebensversicherung nach den Regeln der Säule 3a gestalten, sparen Sie an Einkommenssteuern und Vermögenssteuern. Die Prämienzahlungen sind bis zum gesetzlich festgeschriebenen Höchstbetrag vom zu versteuernden Einkommen abziehbar.
Auf das angesammelte Vorsorgekapital sind während der Versicherungslaufzeit bei der gemischten Versicherung keine Vermögenssteuern fällig. Auch für das ausgezahlte Kapital am Ende der Laufzeit gilt ein reduzierter Steuersatz. Wenn Sie in die freie Vorsorge nach Säule 3b einzahlen, profitieren Sie von der Steuerbefreiung der Erträge von rückkaufsfähigen Kapital-Lebensversicherungen.
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