Medizinerinnen und Mediziner geniessen in der Schweiz ein hohes Ansehen. Das verwundert auch nicht, schliesslich gehen sie durch eine lange und anspruchsvolle Ausbildung und werden in vielen Disziplinen geprüft, bevor sie für Patienten sorgen dürfen.
Doch auch die beste Expertise schützt nicht vor menschlichen Fehlern, und auch in der ärztlichen Praxis sind Fehler leider nicht immer auszuschliessen. Ist es einmal passiert, ist es wichtig, dass Patientinnen und Patienten umgehend eine gute Unterstützung erhalten und nicht alleine gelassen werden. Wer Ihnen im Fall eines Behandlungsfehlers hilft und welche Versicherung Sie für solche Fälle benötigen, haben wir für Sie zusammengefasst.
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Behandlungsfehler: Erste Schritte
Ob ein Behandlungsfehler begangen wurde, ist natürlich nicht immer eindeutig zu erkennen. Haben Sie aber bei oder nach einer Behandlung ein schlechtes Gefühl, sind mit dem Ergebnis einer Behandlung nicht glücklich oder hatte die Behandlung nicht den gewünschten Erfolg, sollten Sie zunächst Rücksprache mit Ihrem Arzt halten und auf Ihre Situation hinweisen. Sammeln Sie auch alle Dokumente und Unterlagen, die mit der Behandlung in Verbindung stehen.
Finden Sie durch das Gespräch mit Ihrem Arzt keine Lösung oder Erklärung, können Sie eine zweite Meinung einholen. Eine Ärztin oder ein Arzt der gleichen Fachrichtung sollte Ihre erste Anlaufstelle sein – so erhalten Sie die Einschätzung eines Experten und können besser beurteilen, ob möglicherweise ein Behandlungsfehler vorliegt. Sie können sich auch an die Schweizerische Patientenschutzorganisation SPO oder die FMH-Gutachterstelle wenden, die Ihnen entsprechende Anlaufstellen vermitteln.
Der nächste Gang sollte dann zu einem Anwalt sein. Möchten Sie den Arzt nämlich auf Schadenersatz verklagen, müssen Sie nachweisen, dass bei der Behandlung tatsächlich ein Fehler begangen wurde. Dieser Weg ist aber oft langwierig und voller bürokratischer und juristischer Hürden. Liegen genügend Beweise vor, folgt eine Auseinandersetzung vor Gericht, bei der Sie ebenfalls juristische Unterstützung brauchen. Ärztinnen und Ärzte sind in der Regel über eine Berufshaftpflichtversicherung gut geschützt und können auch hohe Anwaltskosten problemlos bewältigen. Dementsprechend wichtig ist es, dass Sie dem mit einer guten anwaltlichen Vertretung begegnen.
Diese Forderungen können Sie stellen
Ist Ihnen durch einen Behandlungsfehler nachweisbar ein Schaden entstanden, haben Sie zum einen Anspruch auf Schmerzensgeld, zum anderen auf Schadenersatz für Kosten, die Ihnen dadurch entstanden sind. Dafür müssen Sie alle Kosten nachweisen, die Sie selbst tragen mussten oder müssen, zum Beispiel die Kosten für zusätzliche Behandlungen, Hilfe im Haushalt, Pflege und Betreuung sowie eventuelle Lohnausfälle.
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Rechtsschutz: Unverzichtbar bei Behandlungsfehlern
Um bei einem Behandlungsfehler kompetente Unterstützung zu erhalten, ist eine private Rechtsschutzversicherung unerlässlich. Diese übernimmt für Sie nicht nur die Anwaltskosten, sondern auch die Kosten für die Auseinandersetzung vor Gericht oder bei einem aussergerichtlichen Vergleich. Gerade in einem solchen Fall ist die Rechtsschutzversicherung Gold wert, denn sie übernimmt die Anwaltskosten auch dann, wenn es nicht zu einem Gerichtsverfahren kommt – ohne Versicherung müssen Sie bei einem Vergleich die Anwaltskosten immer selbst tragen.
Zudem übernimmt die Versicherung die Kosten für den Nachweis des Behandlungsfehlers, zum Beispiel für Gutachten, Untersuchungen oder bildgebende Verfahren. Diese bekommen Sie zwar wieder, wenn Sie den Prozess gewinnen, bis dahin müssen Sie die Kosten ohne Versicherung aber aus eigener Tasche vorstrecken. Nicht zuletzt bietet eine Rechtsschutzversicherung Ihnen kompetente Beratung und Unterstützung und sorgt dafür, dass Sie ohne finanzielle Bedenken juristische Hilfe in Anspruch nehmen können. Manchmal ist ein vermeintlicher Behandlungsfehler mit juristischer Unterstützung auch schnell geklärt und Sie sparen sich dadurch eine langwierige und ergebnislose Auseinandersetzung.
Achten Sie bei der Suche nach dem passenden Tarif darauf, dass die Deckungssumme der Versicherung nicht zu niedrig angesetzt ist, denn die Ermittlung eines Behandlungsfehlers kann sich oft lange hinziehen. So sind bei den meisten privaten Rechtsschutzversicherungen Summen zwischen 250 000 und 1 000 000 Franken pro Jahr vorgesehen. Für eine Rechtsschutzversicherung, die auch bei Behandlungsfehlern greift, sollte die Versicherungssumme bei mindestens 400 000 Franken liegen.
Eine Deckung bei Behandlungsfehlern ist nicht in jedem privaten Rechtsschutztarif enthalten. Bei manchen ist die Deckung automatisch vorhanden, andere bieten diese als Zusatzbaustein oder sogar als eigenen Tarif. Prüfen Sie die Deckung vor dem Abschluss genau und achten Sie darauf, dass Behandlungsfehler mit der Police gedeckt sind.
Darum ist juristische Unterstützung so wichtig
Prozesse, in denen es um Behandlungsfehler geht, sind häufig langwierig und kostspielig. Denn es ist oft nicht leicht, einen Fehler bei der Behandlung nachzuweisen, da jeder Arzt und jede Ärztin in der Schweiz selbst entscheiden darf, welche Behandlung sich am besten eignet. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass die Behandlung den Regeln der Wissenschaft entspricht.
Um einen Behandlungsfehler zu belegen, müssen Sie als Patient nachweisen, dass der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat. Ist infolge dieser Verletzung ein Schaden für Sie entstanden und können Sie dies beweisen, wird dies als Behandlungsfehler bewertet.
Dieser Weg ist oft langwierig und als Privatperson nicht einfach machbar. Zudem werden viele Konflikte in solchen Bereichen aussergerichtlich geregelt – ohne Anwalt sind Sie in solchen Fällen komplett auf sich allein gestellt und haben bei den Verhandlungen oft schlechte Karten.
- Bei einem Behandlungsfehler sollten Sie früh eine Zweitmeinung einholen
- Beratung und Vertretung durch einen Anwalt sind unbedingt zu empfehlen
- Die private Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten für Anwälte und Gerichtskosten, aber auch für medizinische Gutachten und andere verbundene Kosten
- Nicht jede Rechtsschutzversicherung enthält Behandlungsfehler – achten Sie auf die Deckung und schliessen Sie bei Bedarf einen Zusatzbaustein oder einen separaten Vertrag ab
Unser Fazit
Sich gut zu versichern heisst, auch für Fälle vorzusorgen, die im besten Fall niemals eintreten. Möchten Sie sich schützen, um bei Behandlungsfehlern juristische und finanzielle Unterstützung zu erhalten, sollten Sie eine private Rechtsschutzversicherung abschliessen. So sind Sie finanziell für juristische Konflikte aller Art gewappnet und können bei Behandlungsfehlern gezielt vorgehen, ohne die Kosten zu scheuen.
Fordern Sie am besten noch heute Ihr individuelles, kostenloses Angebot an und optimieren Sie Ihren Versicherungsschutz für alle Lebenslagen!
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