Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sind die Gründe für eine Kündigung genau erläutert. Wir haben nachstehend die unterschiedlichen Kündigungsgründe für Sie aufgeführt und informieren Sie darüber, was Sie bei der Angabe von Kündigungsgründen beachten sollten.
Wenn Ihre Krankenkasse die Versicherungsprämie erhöht oder senkt, können Sie Ihre Zusatzversicherung kündigen – allerdings nur diejenige Zusatzversicherung, die von dieser Prämienanpassung betroffen ist. Dafür haben Sie 30 Tage Zeit, nachdem Sie die Mitteilung erhalten haben. Wenn die Nachricht zur Prämienanpassung also beispielsweise am 31. Mai 2024 in Ihrem Briefkasten liegt, bleibt Ihnen ein Zeitraum bis zum 30. Juni 2024, um zu kündigen.
Wenn Sie ohne Prämienänderung kündigen möchten, ist dies in der Regel mit einer Frist von drei Monaten zum Kalenderjahr möglich. Haben Sie allerdings mit der Krankenversicherung eine feste Laufzeit vereinbart, beispielsweise drei Jahre, ist eine frühere Auflösung der Zusatzversicherung nicht möglich.
Ist ein Schadensfall eingetreten, können Sie die Zusatzversicherung, die davon betroffen ist, mit der entsprechenden Frist auflösen. In der Regel bezahlen Sie zunächst die Rechnung selbst, dann fordern Sie den Betrag mit einem entsprechenden Rückforderungsbeleg von Ihrer Krankenkasse zurück. Werfen Sie anschliessend täglich einen Blick auf Ihr Bankkonto: Sobald der Betrag eingegangen ist, bleiben Ihnen noch 14 Tage, um die Versicherung zu kündigen. Wichtig dabei ist das Eingangsdatum der Kündigung bei Ihrer Krankenkasse.
Wenn ein Vertrag auf das Jahresende ausläuft, können Sie zum 31. Dezember kündigen. Beachten Sie dabei die Fristen. Manche Krankenkassen verfügen über drei Monate, andere sechs Monate Kündigungsfrist. Sie müssen also bereits bis Ende September oder sogar schon bis Ende Juni die Kündigung an Ihre Krankenkasse versendet haben. Wir haben für Sie eine Tabelle „Kündigungsfristen“ zusammengestellt, aus der Sie die Fristen Ihrer Zusatzversicherungen entnehmen können.
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