Kündigungs­gründe Kranken­kasse

Kranken­versicherung korrekt kündigen

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Wer seine Krankenkasse kündigen möchte, muss dabei Verschiedenes beachten. Während die Grundversicherung nur gekündigt werden kann, wenn eine neue Versicherung die Aufnahme bestätigt, gelten bei den Zusatzversicherungen andere Bedingungen.

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt genau, unter welchen Bedingungen eine Zusatzversicherung gekündigt werden kann. Je nach Situation gelten unterschiedliche Gründe und Fristen, die beachtet werden müssen. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Kündigungsgründe – von Prämienanpassungen über Schadensfälle bis hin zum Ablauf der Vertragslaufzeit oder einem Umzug.

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Übersicht Kündigungs­gründe

1. Kündi­gung infolge einer Prämien­anpassung

Wenn Ihre Krankenkasse die Versicherungsprämie erhöht oder senkt, können Sie Ihre Zusatzversicherung kündigen – allerdings nur diejenige Zusatzversicherung, die von dieser Prämienanpassung betroffen ist. Dafür haben Sie 30 Tage Zeit, nachdem Sie die Mitteilung erhalten haben. Wenn die Nachricht zur Prämienanpassung also beispielsweise am 31. Mai 2025 in Ihrem Briefkasten liegt, bleibt Ihnen bis zum 30. Juni Zeit2025, um zu kündigen.

2. Kündi­gung nach Schadens­fall

Ist ein Schadensfall eingetreten, können Sie die Zusatzversicherung, die davon betroffen ist, mit der entsprechenden Frist auflösen. In der Regel bezahlen Sie zunächst die Rechnung selbst, dann fordern Sie den Betrag mit einem entsprechenden Rückforderungsbeleg von Ihrer Krankenkasse zurück. Werfen Sie anschliessend täglich einen Blick auf Ihr Bankkonto: Sobald der Betrag eingegangen ist, bleiben Ihnen noch 14 Tage, um die Versicherung zu kündigen. Wichtig dabei ist das Eingangsdatum der Kündigung bei Ihrer Krankenkasse.

3. Kündi­gung bei Umzug

Ziehen Sie in enen anderen Kanton oder eine andere Stadt, in der Ihre Krankenkasse keine Zusatzversicherung anbietet, muss diese Ihren Vertrag kündigen.

4. Reguläre Kündi­gung

Wenn Sie ohne besonderen Grund kündigen möchten, ist dies in den meisten Tarifen mit einer Frist von drei Monaten zum Kalenderjahr möglich. Allerdings müssen Sie die Mindestlaufzeit der Versicherung einhalten: Erst nach Ablauf dieser Frist (je nach Versicherung 1-3 Jahre) können Sie Ihre Zusatzversicherung kündigen.

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Was Sie vor der Kündi­gung wissen sollten

Egal, ob Sie regulär kündigen oder ein Sonderkündigungsrecht besteht: Ein paar Dinge sollten Sie wissen, bevor Sie die Kündigung Ihrer Zusatzversicherung abschicken.

Keine Versicherungs­pflicht bei Zusatz­versicherungen

Im Gegensatz zur Grundversicherung besteht in der Zusatzversicherung keine Aufnahmepflicht. Das bedeutet für Sie, dass Sie möglicherweise ohne Versicherung dastehen, sollten Sie nach der Kündigung keinen neuen Anbieter finden, der Sie aufnimmt. Wollen Sie auf jeden Fall weiterhin zusatzversichert sein, sollten Sie zuerst einen neuen Tarif abschliessen und sich die Aufnahme schriftlich bestätigen lassen.

Keine Kündi­gung bei Zahlungs­rückstand

Wenn Sie bei Ihrer Versicehrung im Zahlungsrückstand sind, ist Ihre Kündigung ungültig. Sorgen Sie dafür, dass alle Rückstände bis zum angestrebten Datum der Kündigung ausgeglichen sind, um Komplikationen zu vermeiden.

Wegfallen von Rabatten bei Kündi­gung

Haben Sie weitere Zusatzversicherungen oder Ihre Grundversicherung beim selben Anbieter abgeschlossen, werden Ihre anderen Tarife durch die Kündigung möglicherweise teurer. Das ist der Fall bei Anbietern, die Rabatte gewähren, wenn Sie mehrere Policen bei der gleichen Versicherung abschliessen. Berücksichtigen Sie dies unbedingt, vor allem dann, wenn Sie aufgrund des preises zu einer anderen Versicherung wechseln möchten.

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