Wie und wann kann ich die Zusatzversicherung wechseln?
Für freiwillige Zusatzversicherungen bestehen nicht die gesetzlichen Grundlagen, die für die Grundversicherung gelten. Das heisst, es gibt keine gesetzliche Kündigungsfrist, die bei allen Anbietern gleich ist. Versicherte müssen sich deshalb an die Kündigungsfristen halten, die die bestehende Krankenkasse für Zusatzversicherungen vorgibt. Diese Fristen sind von Versicherung zu Versicherung sehr unterschiedlich und sind in den Versicherungsbedingungen zu finden, die Sie beim Abschluss dieser Zusatzversicherung akzeptiert haben.
Kündigungsfristen Zusatzversicherungen
Die Kündigungsfristen der Schweizer Versicherer in der praktischen Übersicht.
Gründe für die Kündigung der Zusatzversicherung
Es gibt verschiedene Gründe, die Zusatzversicherung zu kündigen. Manche führen zu einer ordentlichen Kündigung, in anderen Fällen ist auch eine ausserordentliche Kündigung oder eine Kündigung seitens der Krankenkasse möglich.
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Vorsicht: Keine Aufnahmepflicht in der Zusatzversicherung
Im Gegensatz zur Grundversicherung ist keine Krankenkasse verpflichtet, Sie bei den Zusatzversicherungen zu versichern. Im Zuge des sogenannten Vorbehalts haben Krankenkassen stattdessen sogar die Möglichkeit, einige Krankheiten komplett von ihren Versicherungsleistungen auszuschliessen. In anderen Fällen, wie zum Beispiel bei fortgeschrittenem Alter, kann die vom Versicherten beantragte Zusatzversicherung sogar ganz abgelehnt werden. Rechnen Sie im Zweifel lieber mit einer Ablehnung und kündigen Ihre bisherige Versicherung nicht vorschnell.
Wenn Sie Ihre Zusatzversicherung wechseln möchten, sollten Sie sich frühzeitig um Ihren neuen Anbieter bzw. Ihre neue Police kümmern. Die Kündigung bei Ihrem jetzigen Versicherer sollte erst erfolgen, wenn Sie bereits eine Aufnahmebestätigung der neuen Krankenkasse haben. Andernfalls kann es sein, dass Sie letztlich über keinen Versicherungsschutz verfügen.
Wann kann man die Zusatzversicherung wechseln?
Es gibt verschiedene Gründe, aus denen eine Zusatzversicherung vor Ende der Laufzeit gekündigt werden kann. Wurde Ihnen von Ihrer Krankenkasse beispielsweise eine Erhöhung der Prämie der Zusatzversicherung mitgeteilt, haben Sie die Möglichkeit, die Zusatzversicherung aufzulösen. Der Zeitrahmen hängt hier von der jeweiligen Kasse ab - die meisten Anbieter ermöglichen in diesem Fall eine Kündigung mit 30-Tages-Frist, oft zum Jahresende. Manche Krankenkassen gewähren eine Auflösung erst zum Ende der Versicherungsperiode - das ist natürlich nur dann rechtens, wenn auch die Prämie erst zur neuen Versicherungsperiode erhöht wird.
Zusatzversicherung zum Ende der Vertragslaufzeit wechseln
Hat Ihre Krankenkasse die Prämie nicht erhöht, können Sie Ihre Krankenkasse in der Regel drei Monate bis zum Ablauf des Kalenderjahres kündigen. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie mit Ihrer Kasse eine längere Vertragsdauer, wie zum Beispiel drei Jahre, vereinbart haben. Achten Sie aber darauf, dass Sie die Zusatzversicherung erst kündigen, wenn Sie bei einer neuen Versicherung aufgenommen sind. Mehr Informationen rund um die Kündigung Ihrer Zusatzversicherung finden Sie hier.
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Vor jedem Wechsel einer Zusatzversicherung steht die Suche nach einem günstigeren bzw. besseren Angebot. Um dieses zu finden, lohnt sich ein Zusatzversicherungsvergleich. Da Zusatzversicherungen sich im Hinblick auf Leistungen, Deckungshöhen und die monatlichen Prämien deutlich unterscheiden können, ist ein umfassender Vergleich das sicherste Mittel Ihre passende Police zu ermitteln.
Ob es sich nun um eine Zahnversicherung, eine Spitalversicherung oder eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin handelt, in der Schweiz gibt es )37 Krankenkassen, die Zusatzversicherungen in verschiedensten Varianten offerieren. Sich in diesem Dschungel von Angeboten zurecht zu finden ist gar nicht so leicht. Was aber immer zutrifft: Die beste Zusatzversicherung ist die, die optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
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