Für freiwillige Zusatzversicherungen bestehen nicht die gesetzlichen Grundlagen, die für die Grundversicherung gelten. Versicherte sind daher verpflichtet, sich an die Kündigungsfristen zu halten, die die bestehende Krankenkasse für Zusatzversicherungen vorgibt. Diese Fristen sind von Versicherung zu Versicherung sehr unterschiedlich und bauen auf den Versicherungsbedingungen auf, die Sie beim Abschluss dieser Zusatzversicherung akzeptiert haben.
Die Kündigungsfristen der Schweizer Versicherer in der praktischen Übersicht.
In diesen Fällen können Sie Ihre Zusatzversicherung kündigen.
Keine Lust auf den Aufwand eines Versicherungswechsels? Nutzen Sie unseren kostenfreien Wechselservice!
Im Gegensatz zur gesetzlich festgelegten Grundversicherung ist keine Krankenkasse verpflichtet, Sie bei den Zusatzversicherungen zu versichern. Im Zuge des sogenannten Vorbehalts haben Krankenkassen stattdessen sogar die Möglichkeit, einige Krankheiten komplett von ihren Versicherungsleistungen auszuschliessen. In anderen Fällen, wie zum Beispiel bei fortgeschrittenem Alter, kann die vom Versicherten beantragte Zusatzversicherung sogar ganz abgelehnt werden.
Wenn Sie Ihre Zusatzversicherung wechseln möchten, sollten Sie sich also frühzeitig um Ihren neuen Anbieter bzw. Ihre neue Police kümmern. Die Kündigung bei Ihrem jetzigen Versicherer sollte erst erfolgen, wenn Sie bereits eine Aufnahmebestätigung der neuen Krankenkasse haben. Andernfalls kann es sein, dass Sie letztlich über keinen Versicherungsschutz verfügen.
Es gibt verschiedene Gründe, weswegen eine Zusatzversicherung vor Ende der Laufzeit gekündigt werden kann. Wurde Ihnen von Ihrer Krankenkasse beispielsweise eine Erhöhung der Prämie der Zusatzversicherung mitgeteilt, haben Sie die Möglichkeit – nachdem Sie diese Erhöhung erhalten haben – die Zusatzversicherung aufzulösen. Der Zeitrahmen hängt hier von der jeweiligen Kasse ab. Manche Krankenkassen gewähren eine Auflösung erst zum Ende der Versicherungsperiode.
Hat Ihre Krankenkasse die Prämie nicht erhöht, können Sie Ihre Krankenkasse in der Regel drei Monate bis zum Ablauf des Kalenderjahres kündigen. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie mit Ihrer Kasse eine längere Vertragsdauer, wie zum Beispiel drei Jahre, vereinbart haben. Achten Sie aber darauf, dass Sie die Zusatzversicherung erst kündigen, wenn Sie bei einer neuen Versicherung aufgenommen sind. Mehr Informationen rund um die Kündigung Ihrer Zusatzversicherung finden Sie hier.
Wer sich nicht selbst um den Wechsel der Krankenkasse kümmern möchte, ist mit dem Wechselservice von Versicherung-Schweiz gut beraten. Dieser spart Ihnen nicht nur Zeit und Aufwand bei der Suche nach einem passenden Angebot für Ihre Zusatzversicherung, sondern auch beim eigentlichen Krankenkassenwechsel.
Unsere Experten kümmern sich nämlich vollständig um Ihre fristgerechte Kündigung, den Abschluss Ihrer neuen Police sowie um die Kommunikation mit beiden Anbietern. Ob Ihre Versicherungsprämie in Zukunft günstiger ausfallen soll oder Sie Ihre Zusatzversicherung um bestimmte Leistungen ergänzen möchten, gemeinsam finden wir die Versicherung, die wirklich zu Ihnen passt. Fordern Sie dazu ganz einfach unseren Wechselservice gratis an!
Vor jedem Wechsel einer Zusatzversicherung steht die Suche nach einem günstigeren bzw. besseren Angebot. Um dieses zu finden, lohnt sich ein Zusatzversicherungsvergleich. Da Zusatzversicherungen sich im Hinblick auf Leistungen, Deckungshöhen und die monatlichen Prämien deutlich unterscheiden können, ist ein umfassender Vergleich das sicherste Mittel Ihre passende Police zu ermitteln.
Ob es sich nun um eine Zahnversicherung, eine Spitalversicherung oder eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin handelt, in der Schweiz gibt es über 50 Krankenkassen, die Zusatzversicherungen in verschiedensten Varianten offerieren. Sich in diesem Dschungel von Angeboten zurecht zu finden ist gar nicht so leicht. Was aber immer zutrifft: Die beste Zusatzversicherung ist die, die optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
Vergleichen Sie jetzt schnell und einfach alle Krankenkassen der Schweiz und finden Sie das passende Angebot für Ihren Versicherungswechsel.
Das Apotheken-Modell in der Grundversicherung
Mehr erfahrenWechsel der Krankenkasse: Kündigung bis zum 30.November
Mehr erfahrenFlexible Grundversicherung: Das neue Versicherungs-Modell
Mehr erfahren