Risikolebensversicherung
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Varianten der Risikolebensversicherung
Diese Optionen haben Sie bei der Auswahl der geeigneten Risikolebensversicherung

Zur Finanzierung von Risikolebensversicherungen bestehen zwei verschiedene Arten der regelmässigen Zahlung: Einerseits eine gleichbleibende Versicherungssumme – und damit auch gleichbleibende regelmässige Einzahlungen – andererseits eine im Laufe der Vertragslaufzeit abnehmende Deckungssumme und damit auch zurückgehende Beiträge.
Die zweite Variante geht vom typischen Fall aus, dass sich finanzielle Risiken im Laufe der Vertragslaufzeit verringern. So ist davon auszugehen, dass sich der Nachwuchs nach und nach selbst finanzieren kann. Besteht allerdings ein Grund zur Annahme, dass die Hinterbliebenen langfristig auf eine starke Unterstützung durch die Lebensversicherung angewiesen sind, ist die erste Variante angeraten – eine gleichbleibende Deckungssumme.
Varianten der Risikolebensversicherung
Daneben bestehen noch weitere Varianten der Risikolebensversicherung: So ist es möglich, als Versicherter an den Überschüssen der Geldanlage beteiligt zu werden. Dank einer Überschussbeteiligung kann der Versicherte bei manchen Versicherungen direkt von gut arbeitenden Geldanlagen profitieren. Allerdings sollte dies nie das entscheidende Auswahlkriterium sein, denn oft sind Überschusszahlungen nicht so hoch wie erwartet.
Manche Risikolebensversicherungen decken auch die Erwerbsunfähigkeit ab. Diese bieten finanzielle Sicherheit, wenn der Versicherte zum Beispiel aufgrund eines Unfalls nicht mehr arbeiten kann.
Eine weitere Variante ist eine gemeinsame gebundene Risikolebensversicherung. Sie versichert den Todesfall von gleich zwei Personen, die finanziell voneinander abhängig sind, zum Beispiel Eheleute und Lebenspartner. Wenn einer der beiden Menschen stirbt, erfolgt die Auszahlung. Die andere Person ist somit finanziell abgesichert.
Kosten und Leistungen
Die wichtigsten Merkmale von Risikolebensversicherungen

Deshalb ist ein Online-Versicherungsvergleich, der alle persönlichen Faktoren und Details des Versicherungsnehmers berücksichtigt, extrem wichtig. Nur so kann ein für die individuelle Person und deren Lebensumstände optimales Versicherungsangebot gefunden werden. Dies ist insbesondere angebracht, da die Entscheidung für eine spezifische Lebensversicherung die persönliche finanzielle Zukunft über Jahrzehnte hinweg beeinflusst.
Auch bei den Leistungen der Lebensversicherung sollten die Versicherungsnehmer vor Abschluss genau hinschauen. Denn im Schadensfall ist es entscheidend, bis zu welcher Höhe die Versicherung zahlt. Generell wird dazu geraten, für die Deckungssumme als Orientierung das Jahreseinkommen heranzuziehen und davon die vier- bis fünffache Summe anzustreben.
Laufzeit und Kündigung
Kündigungsfristen und Mindestvertragslaufzeit beachten

Es kann allerdings auch der Fall eintreten, dass der Versicherungsnehmer in finanzielle Schwierigkeiten gerät und nicht mehr in der Lage ist, die vereinbarten Versicherungsbeträge zu bezahlen. Wenn die Vereinbarungen der Lebensversicherung nun unflexibel sind, bleibt dem Versicherungsnehmer oft nur noch übrig, den Weg der Kündigung zu beschreiten. Dies führt allerdings zu erheblichen finanziellen Verlusten. Die Versicherung erstattet nämlich nicht die bereits eingezahlten Beträge zurück, sondern nur deren Rückkaufswert. Das bedeutet oftmals Einbussen von zwischen 25 und 50 Prozent.
Als finanziell attraktivere Alternative zu einer Kündigung bieten sich verschiedenen Modelle an: der Verkauf oder Verleih der Lebensversicherung an einen Dritten – die Konditionen unterscheiden sich je nachdem ob man eine Rückkaufsoption behält.
Wichtig ist auch, dass der Vertrag gewisse Flexibilitäten beinhaltet. Besonders im Hinblick auf das Einkommen des Versicherungsnehmers. So kann vereinbart werden, dass stets nur so viel eingezahlt werden muss, wie es die aktuelle finanzielle Lage zulässt. Alternativ zu diesem dynamischen Modell kann auch eine Nachversicherungsgarantie abgeschlossen werden. Dank dieser kann der Vertrag auch im Nachhinein an geänderte finanzielle Umstände angepasst werden – und dies ohne eine erneute Gesundheitsprüfung.