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Risikolebens­versicherung

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Inhaltsverzeichnis:

Das bietet Ihnen die Risikolebensver­sicherung

Der Abschluss einer Risiko­lebensversicherung dient, wie der Name schon sagt, der Ab­sicherung bestimmter Risiken im Leben, die zu finanziellen Verlusten und Eng­pässen führen können. Tritt eines der versicherten Risiken ein, zahlt die Versicherung eine be­stimmte Summe aus, entweder regelmässig oder in Form einer Einmalzahlung. Dies erreichen Sie durch die Zahlung eines be­stimmten Betrags, der in der Regel monatlich gezahlt wird. Je jünger und gesünder Sie beim Abschluss der Risiko­lebens­versicherung sind, desto niedriger fällt die Prämie normalerweise aus.

Möglich ist die Absicherung gegen einzelne Risiken ebenso wie die Kombination verschiedener Risiken, sodass Sie in jedem Fall über ein finanzielles Polster verfügen.

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Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit

Mit einer Risiko­lebens­versicherung für Erwerbsunfähigkeit sichern Sie sich für den Fall ab, dass Sie infolge eines Unfalls oder einer Krankheit erwerbsunfähig werden. Besonders, wenn die Erwerbsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit entsteht, ist eine Risikolebensversicherung eine gute Wahl: Während nämlich die Folgen von Unfällen bei Arbeitnehmern meist durch einen guten Unfallschutz über den Arbeitgeber abgesichert sind, sieht dies ganz anders aus, wenn Sie wegen einer Krankheit nicht mehr arbeiten können. In diesem Fall sind Sie auf die gesetzlichen Leistungen angewiesen, die für gewöhnlich recht gering ausfallen. Zudem kommt eine Erwerbsunfähigkeit durch eine Krankheit deutlich häufiger vor als durch einen Unfall.

Die Risikolebens­versicherung zahlt Ihnen beim Eintreten des Versicherungs­falls regelmässig eine bestimmte, vorher vereinbarte Summe aus, mit der Sie den Verlust Ihres Einkommens ausgleichen können. Die Höhe der Auszahlung ist zum einen abhängig von der vertraglichen Vereinbarung, zum anderen vom Grad der Erwerbs­unfähigkeit. Den vollen Betrag erhalten Sie bei einer Erwerbs­unfähigkeit ab 67 Prozent, bei einem Grad der Erwerbs­unfähigkeit von 25 bis 67 Prozent erhalten Sie eine Teil­rente. Keine Auszahlung erhalten Sie, wenn die Erwerbs­unfähigkeit bei 25 Prozent oder weniger liegt, da Sie in diesem Fall in der Lage sind, den Gross­teil Ihres bisherigen Ein­kommens weiterhin selbst zu bestreiten.

Absicherung für den Todesfall

Ein weiterer möglicher und wichtiger Bestandteil der Risiko­lebens­versicherung ist die Ab­sicherung gegen den Todes­fall. In diesem Fall vereinbaren Sie mit der Versicherung eine bestimmte Lauf­zeit, in der eine vorher vereinbarte Summe an die Hinter­bliebenen ausgezahlt wird, sollten Sie durch eine Krank­eit oder einen Unfall zu Tode kommen. Viele Versicherte wählen die Zeit ihrer Berufs­tätigkeit als Lauf­zeit der Versicherung, da ein plötzlicher Weg­fall des Einkommens in dieser Zeit für die Familie einen grossen finanziellen Verlust dar­stellen würde. Bedenken Sie dabei auch die emotionale Kom­ponente eines Todes­falls: Auch, wenn der verbleibende Partner theoretisch für das Ein­kommen der Familie sorgen kann, wird es doch einige Zeit benötigen, bis dieser dazu emotional wieder in der Lage ist.

Die Aus­zahlung erfolgt im Versicherungs­fall an die Hinter­bliebenen. Bei einer Risiko­lebens­versicherung in Säule 3b können Sie die Begünstigten frei wählen, so können zum Beispiel im Konkubinat lebende Paare den Lebenspartner absichern. Auch Geschäfts­partner, bei denen das Ableben eines Partners den Fort­bestand des Unter­nehmens gefährden würde, entscheiden sich häufig für eine Risiko­lebens­versicherung in Säule 3b.

Risikolebens­versicherung in Säule 3a oder Säule 3b

Grundsätzlich ist der Abschluss einer Risiko­lebens­versicherung sowohl in Säule 3a als auch in Säule 3b möglich. Da Säule 3a allerdings in erster Linie der privaten Alters­vorsorge dient, ist bei der Wahl dieser Variante nur eine gemischte Form der Lebens­versicherung möglich, also ein Tarif, der die Kapitalbildung für das Alter mit der Absicherung gegen Risiken ver­bindet. In dieser Form werden Ihre Prämien zu einem bestimmten Teil für die Risiko­absicherung ver­wendet, der andere Teil dient der Kapital­bildung.

Welche Variante sich für Sie besser eignet, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. So geniessen Sie mit einer Versicherung in Säule 3a bestimmte steuerliche Vorteile, dafür unterliegen Sie aber auch bestimmten Einschränkungen. Die Einzahlungen sind auf eine jährliche Maximalsumme begrenzt und die begünstigte Person kann nur bedingt frei gewählt werden – die Absicherung eines unverheirateten Lebenspartners ist damit zum Beispiel nicht möglich. In Säule 3b haben Sie weniger steuerliche Vorteile, dafür aber eine deutlich höhere Flexibilität: Die begünstigte Person kann frei gewählt werden und der Vertrag kann ohne Schwierig­keiten nach einer bestimmten Laufzeit gekündigt oder angepasst werden.

Für diese Personen wird eine Risiko­lebens­versicherung besonders empfohlen

Eine Risikolebens­versicherung lohnt sich für alle Personen, bei denen der Wegfall des Einkommens, sei es temporär oder dauerhaft, zu einem finanziellen Engpass führen würde. Ein Beispiel hierfür sind Familien, in denen ein Elternteil arbeiten geht und das Einkommen der Familie bestreitet, während der andere Elternteil die Betreuung und Ver­sorgung der Kinder übernimmt.

Sinnvoll ist eine solche Absicherung auch für gemeinsam auf­genommene Hypotheken oder andere Schulden, die zu einem festen Zeitpunkt in der Zukunft fällig werden. Auch die Absicherung von Geschäftspartnern ist ein häufiger Grund für den Abschluss einer Risikolebensversicherung, denn so kann ein Unternehmen auch dann weitergeführt werden, wenn einer der Partner verstirbt oder seine Arbeitskraft nicht mehr zur Verfügung stellen kann.

Gemeinsame Risiko­lebens­versicherung

Ehepaare, Geschäftspartner oder im Konkubinat lebende Paare haben auch die Möglichkeit, eine gemeinsame Lebens­versicherung abzuschliessen, die beide Partner gleichzeitig absichert. Verstirbt einer der angemeldeten Partner während der Laufzeit, erhält automatisch der andere versicherte Partner die vereinbarte Ver­sicherungs­summe. Dies eignet sich besonders für Doppel­verdiener-Paare oder Geschäfts­partner, die zu ähnlichen Teilen Vermögen in die Firma eingebracht haben oder erwirtschaften.

Gesundheitsfragen in der Risiko­lebens­versicherung

Um das Risiko für die Versicherung vor dem Abschluss einzuschätzen und zu bewerten, müssen Sie vor dem Abschluss in aller Regel Gesundheits­fragen beantworten oder sich sogar ärztlich unter­suchen lassen. Auch wenn es verlockend scheint, es mit den Gesundheits­fragen vor dem Abschluss nicht so genau zu nehmen, sollten Sie diese in jedem Fall wahrheits­gemäss und genau beantworten und auch bei der ärztlichen Untersuchung ehrlich sein. Tritt nämlich der Ver­sicherungs­fall ein, wird die Versicherung über­prüfen, ob die zu Beginn gemachten Angaben der Wahrheit entsprachen. Ist dies nicht der Fall, wird die Versicherung Ihnen die Aus­zahlung verweigern und hat dabei das Recht auf ihrer Seite. Dies gilt sogar dann, wenn die Krankheit, die den Versicherungs­fall ausgelöst hat, in keiner Verbindung zu den unwahren Angaben steht.

Alternativ können Sie auch eine Versicherung wählen, die auf den Gesundheits­frage­bogen verzichtet – dies ist zwar selten, hin und wieder finden sich aber entsprechende Angebote. Aller­dings sollten Sie sich bei diesen Angeboten darüber im Klaren sein, dass die Versicherung, um sich vor Verlusten zu schützen, von vornherein vom ungünstigsten Fall ausgeht und die Prämien entsprechend hoch ausfallen. Vor dem Abschluss sollten Sie deshalb immer verschiedene Angebote vergleichen und nicht aufgrund von Gesundheits­fragen vor einem bestimmten Tarif zurück­schrecken. Oft fallen einzelne Risiken bei der Lebens­versicherung weniger stark ins Gewicht, als die Interessenten vermuten, und die Unter­suchung beim Arzt beleuchtet auch Aspekte, die besonders positiv zu bewerten sind.

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Kosten für eine Risiko­lebens­versicherung

Wie hoch die Kosten für eine Risikolebensversicherung ausfallen, ist individuell sehr unterschiedlich und von verschiedenen Faktoren abhängig. Zunächst ist zu unter­scheiden zwischen Tarifen, die nur ein Risiko absichern, und solchen, die den Schutz vor Erwerbs­unfähigkeit mit der Absicherung für den Todes­fall verbinden. Je mehr Risiken eine Versicherung umfasst, desto höher fällt die Prämie aus. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Laufzeit der Versicherung: Je länger die Versicherung läuft, desto mehr zahlen Sie insgesamt für die Versicherung – dies liegt in einer Risiko­lebens­versicherung vor allem daran, dass Sie über die gesamte Laufzeit Anspruch auf die Aus­zahlung der Schadens­summe haben.

Ebenfalls eine wichtige Rolle spielen Alter und Gesundheitszustand des Versicherten, da beides Einfluss auf die Risiko-Kalkulation hat. Je jünger und gesünder die versicherte Person ist, desto niedriger ist das Risiko für die Versicherung. Dementsprechend fallen die Prämien für junge und gesunde Menschen niedriger aus als für ältere Personen mit Vor­erkrankungen. Auch ein un­gesunder Lebensstil oder riskante Freizeit­beschäftigungen wirken sich auf die Prämie der Lebens­versicherung aus: Raucher zahlen mehr als Nichtraucher, über­gewichtige Personen mehr als normalgewichtige. Die Ausübung von Risiko­sportarten oder einem körperlich gefährlichen Job, etwa auf einer Baustelle, führt ebenfalls zu höheren Beiträgen.

Versicherungssumme der Risikolebens­versicherung

Beim Abschluss einer Risiko­lebens­versicherung ist auch die Höhe der Versicherungs­summe ein ent­scheidender Faktor. Diese hat nämlich mass­geblichen Einfluss darauf, wie viel Sie für die Prämie der Versicherung bezahlen müssen. Je höher die Versicherungs­summe ist, desto höher fällt auch die anfallende Prämie aus. Bei der Berechnung der Versicherungs­summe sollten sie zunächst analysieren, welche Kosten und Schulden im Schadens­fall mit dieser Summe beglichen werden müssten.

Bedenken Sie auch, dass eine Krankheit oder ein Unfall ebenfalls Kosten produzieren können, die gedeckt sein müssen. Dazu sollte das Ein­kommen für mindestens ein Jahr kommen, das infolge des Schadens­falls wegfällt. Dadurch hat Ihre Familie eine gewisse Zeit gewonnen, in der Sie wieder auf die Beine kommen und die Trauer verarbeiten kann, ohne direkt in finanzielle Nöte zu geraten. Bei der Berechnung der Renten­zahlung im Fall der Erwerbs­unfähigkeit sollten Sie mindestens 60 bis 80 Prozent Ihres bisherigen Ein­kommens erreichen, eventuell auch mehr, wenn Ihr Ein­kommen aktuell nur knapp ausreicht, um alle Kosten zu decken.

Gleichbleibende oder abnehmende Versicherungssumme

Neben der allgemein bekannten gleichbleibenden Versicherungs­summe gibt es in der Risiko­lebens­versicherung bei vielen Ver­sicherern auch die Möglichkeit, stattdessen eine abnehmende Versicherungs­summe zu wählen. Dies bedeutet, dass der ausgezahlte Betrag weniger wird, je länger die Versicherung läuft. Dafür sind die Prämien meist günstiger als in Tarifen mit gleichbleibender Versicherungssumme. Eine abnehmende Versicherungssumme ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn Sie am Anfang des Berufslebens stehen und damit rechnen, in der Zukunft ein gewisses Vermögen aufzubauen. Ebenfalls sinnvoll ist diese Variante, wenn Sie der Absicherung von Schulden oder Hypotheken dienen soll, die zu einem bestimmten Zeitpunkt getilgt sein werden. Nicht zuletzt können Sie diese Form der Absicherung wählen, wenn Sie vor allem Ihren Nachwuchs absichern möchten – schliesslich ist in diesem Fall davon auszugehen, dass die Kinder ab einem gewissen Alter auf eigenen Beinen stehen werden und nicht mehr auf die Unterstützung der Eltern angewiesen sind.

Steuern in der Risiko­lebens­versicherung

Eine Risiko­lebens­versicherung ist nicht steuerfrei zu haben, allerdings halten sich die Kosten in Grenzen, da mit dieser Versicherung kein Kapital aufgebaut wird. So sind die Einzahlungen in die Risiko­lebens­versicherung steuerlich begünstigt und können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. In welcher Höhe Sie die Einzahlungen geltend machen können, ist allerdings von Ihren anderen Einzahlungen abhängig, da die Risiko­lebens­versicherung ebenso zur Vorsorge zählt wie Ihre Beiträge zur Kranken- und Unfall­versicherung. Je weniger Sie an die Kranken- und Unfall­versicherung zahlen, desto höher sind die Beträge, die Sie für die Risiko­lebens­versicherung steuerlich geltend machen können. In Ihrer Steuer­erklärung können Sie die Einzahlungen unter „Abzüge für Versicherungs­prämien und Zinsen von Spar­kapitalien“ angeben.

Kommt es zur Auszahlung der vereinbarten Versicherungs­summe, ist auch diese nur begrenzt zu versteuern. Insgesamt müssen Sie auf 60% des ausgezahlten Betrags Steuern entrichten, 40% entfallen auf die Steuer des Wohn­kantons, weitere 20% werden als Bundes­steuer entrichtet. Die übrigen 40% des Betrags bleiben steuerfrei, unabhängig von der Höhe der ausgezahlten Summe.

Kündigung der Risiko­lebens­versicherung

Sofern Ihre Risiko­lebens­versicherung keinen kapital­bildenden Anteil enthält, ist eine Kündigung meist ohne Probleme möglich. In der Regel haben die Versicherungen eine Mindest­laufzeit von drei Jahren, nach deren Ablauf eine Kündigung möglich ist. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie die Absicherung nicht mehr be­nötigen, weil Sie bereits Ver­mögen gebildet haben. Auch eine Än­derung der Lebens­umstände, etwa eine Trennung vom bis­herigen Partner oder eine Veränderung der beruflichen Situation kann eine Risiko­lebens­versicherung über­flüssig machen. Allerdings sollten Sie bedenken, dass Sie die Beiträge in reinen Risiko­verträgen nicht zurück bekommen, diese verbleiben im Fall einer Kündigung bei der Versicherung

Ziehen Sie in Betracht, zu einem späteren Zeitpunkt erneut eine Risiko­lebens­versicherung ab­zuschliessen, sollten Sie sich die Kündigung gut überlegen. Denn oftmals ist es dann nicht mehr möglich, eine Risiko­lebens­versicherung zu vergleichbar guten Konditionen abzuschliessen. Bedenken Sie, dass die Prämien höher ausfallen, je älter Sie werden und je schlechter Ihr Gesundheits­zustand ist – ab einem gewissen Alter oder mit bestimmten Vor­erkrankungen riskieren Sie sogar, von der Versicherung komplett abgelehnt zu werden. Sind Sie lediglich mit Teilen Ihrer aktuellen Versicherung unzufrieden und möchten die Beiträge senken oder die Versicherungs­summe ver­ändern, empfiehlt sich ein Gespräch mit der Versicherung – oftmals ist es ohne grössere Umstände möglich, den laufenden Vertrag zu ändern und an die aktuellen Gegeben­heiten anzupassen.


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