Mit der Wahl einer halbprivaten Zusatzversicherung für Spitäler profitieren Sie von verschiedenen Leistungen, die Ihnen in der Grundversicherung nicht geboten werden: So steht Ihnen im Fall eines Spitalaufenthaltes ein Zweibettzimmer zu. Die eigentliche Behandlung wird dank des besseren Versicherungsschutzes üblicherweise von einem Oberarzt durchgeführt. Zum Vergleich: In der Grundversicherung ist nur ein gewöhnlicher Arzt für Sie zuständig. Zudem wird Ihnen in der Regel die freie Arztwahl gewährt.
In der halbprivaten Zusatzversicherung dürfen Sie Ihren Arzt frei wählen. Somit haben Sie einen ähnlichen Vorteil wie in der Privatversicherung. Zu beachten ist, dass die Krankenkassen nicht jedes Spital in ihren Listen führen. In öffentlichen Einrichtungen erfolgt die Behandlung der halbprivat versicherten Patienten meistens durch den leitenden Arzt – einen Oberarzt oder Belegarzt. Die Betreuung durch einen Chefarzt ist in der Privatversicherung häufiger.
Zweibettzimmer und Oberarzt-Behandlung im Spital - dank der passenden Spitalversicherung Halbprivat!
Grundsätzlich sind die Prämien für halbprivate Tarife deutlich höher als die der Grundversicherung. Das ist eine Folge des umfassenderen Leistungsangebots. Im Vergleich zur Privatversicherung ist die halbprivate Versicherung wiederum günstiger. Beachten Sie bei der Wahl, dass auch innerhalb der halbprivaten Tarife erhebliche Differenzen zwischen den Kosten und Leistungen bestehen. Ein Vergleich mehrerer möglicher Verträge ist deshalb empfehlenswert.
Eine 30-Jährige Versicherte muss in einem halbprivaten Modell mit monatlichen Beiträgen zwischen 35 und 130 Franken rechnen. Ein 55-Jähriger zahlt je nach Anbieter 100 bis 350 Franken im Monat. Grundsätzlich wird die Versicherung mit zunehmendem Alter teurer. Wie hoch diese Teuerung ausfällt, hängt von der Krankenkasse ab – zum Teil sind überproportionale Steigerungen zu beobachten. Bedenken Sie ausserdem, dass es keine Garantie für die Prämie gibt. In der Zukunft können die monatlichen Abgaben daher (auch inflationsbereinigt) zunehmen.
Ein entscheidender Unterschied zwischen der Grundversicherung und der halbprivaten Spitalzusatzversicherung ist die Art der Unterbringung im Spital. Patienten, die nur den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestschutz geniessen, werden in der allgemeinen Abteilung behandelt und untergebracht. Mehrbettzimmer mit verschiedenen Patienten in einem Raum sind hier die Regel. Mit einer halbprivaten Zusatzversicherung haben Sie Anspruch auf ein Zweibettzimmer. Das kann in einer schwierigen Zeit mehr Ruhe, mehr Komfort und damit eine schnellere Genesung bedeuten.
Im Gegensatz zur Grundversicherung haben Sie im halbprivaten Modell generell die freie Spitalwahl in der Schweiz. Einzige Voraussetzung ist, dass ein Vertrag zwischen der Krankenkasse und der Einrichtung besteht. In der Regel betrifft das nicht alle Kliniken, vor allem private und teure Häuser werden mitunter ausgeschlossen. Vor der Entscheidung für einen Tarif sollten Sie daher die Spitallisten der verschiedenen Anbieter einer halbprivaten Zusatzversicherung eingehend prüfen. So können Sie einen Versicherer aussuchen, der mit den Spitälern zusammenarbeitet, die für Sie interessant sind.
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Mehr erfahrenIm Vergleich zur Grundversicherung sind die Prämien für eine halbprivate Zusatzversicherung höher. Finanziell ist ein Wechsel daher nicht vorteilhaft. Die Gründe für diese Vertragsvariante sind andere. Die wesentlichen Vorzüge liegen in der umfassenderen Abdeckung von Zusatzleistungen. Vor einem Wechsel ist daher abzuwägen, ob finanzielle oder behandlungstechnische Argumente überwiegen. Der Abschluss einer Halbprivatversicherung ist für die Zeit einer Behandlung und eines Aufenthalts in einem Spital relevant. Zwar möchte sich niemand ausmalen, wie ein solcher Fall aussieht, die Gewissheit einer bevorzugten Behandlung ist jedoch beruhigend.
Der Versicherungsschutz im Ausland ist wichtig, wenn Sie beruflich oder privat in andere Länder reisen. Relevant ist die im Tarif vereinbarte Auslandsdeckung. Während einige Anbieter in der halbprivaten und privaten Versicherung dieselben Wahlmöglichkeiten für Spitäler anbieten, schränken andere diese Option ein. Dann ist eine zusätzliche Versicherung zur Auslandsdeckung erforderlich.
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