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Autoversicherung

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Wer in der Schweiz ein Auto versichern möchte, hat die Wahl aus mehreren Varianten: Obligatorisch ist die Haftpflichtversicherung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben, das heisst: Ohne Haftpflichtversicherung kann ein Auto nicht zugelassen werden. Vom Grundsatz her bieten die Versicherer hierfür Tarife mit sehr ähnlichen Leistungen. Trotzdem unterscheiden sich die Prämien, die für den Versicherungsschutz anfallen. Es ist daher ratsam, einen Prämienvergleich zu nutzen, um einen günstigen Tarif zu finden.

Darüber hinaus gibt es drei weitere Autoversicherungsmodelle. Sie sind freiwillig und bieten zusätzliche Sicherheit in vielen Situationen. Dazu gehören die Insassen-Unfallversicherung, die Teilkasko und die Kollisionskasko. Bei diesen Varianten fallen die Leistungen und Prämienhöhen verschiedener Anbieter sehr unterschiedlich aus. Wer eine der genannten Versicherungen abschliessen möchte, sollte deshalb wichtige Aspekte wie den Versicherungsschutz und Bonussysteme genau vergleichen. Dann findet sich ein Tarif, der optimal zu den eigenen Bedürfnissen und Wünschen passt.

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Modelle der Auto­versicherung

Haftpflichtversicherung

Wer in der Schweiz ohne eine Motor­fahrzeug­haftpflicht­versicherung mit einem Auto unterwegs ist, verstösst gegen das Gesetz.

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Teilkasko-Versicherung

Die Teilkasko ist empfehlenswert, da sie einige häufige Risiken abdeckt, die eine Haftpflichtversicherung nicht enthält.

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Vollkasko und Kollisionskasko

Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie einen Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug verursachen: Die Kollisionskasko-Versicherung.

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Zusatzoptionen einer Autoversicherung

Ergänzend zu den üblichen Elementen einer Autoversicherung gibt es eine Reihe von Zusatzoptionen, die Sie wählen können. So werden weitere Leistungen in Ihren Versicherungsschutz eingebunden. Zu diesen Zusatzversicherungen gehören unter anderem folgende Angebote:

Wenn ein Verkehrsteilnehmer Ihr Auto auf dem Parkplatz beschädigt hat, aber nicht ermittelt werden kann, wird der Parkschaden von dieser Versicherung übernommen. Lackschäden, Kratzer und Beulen sind häufige Folgen solcher Situationen. Eine Parkschadenversicherung deckt die Reparaturkosten, sofern der Schaden auf unbekannte Dritte zurückzuführen ist. Die Parkschadenversicherung greift jedoch nicht ein, wenn der Verursacher bereits bekannt ist. Bei einem bekannten Verursacher greift die Haftpflichtversicherung des Verursachers ein.

Führen Sie jedoch beim Ein- oder Ausparken selbst einen Schaden herbei, wird er von der Versicherung (entsprechender Tarif vorausgesetzt) übernommen. Zum Beispiel wird das Streifen einer Parksäule nicht von der Parkschadenversicherung übernommen, sondern von der Vollkaskoversicherung.

Wenn Sie sich für eine Parkschadenversicherung interessieren, sollten Sie auf jeden Fall den Selbstbehalt beachten. Nicht selten liegt dieser um CHF 1’000. Das heisst, dass Kosten unter dieser Summe nicht übernommen werden. Suchen Sie sich deshalb einen Anbieter mit einem möglichst geringen Selbstbehalt aus. Wenn etwas höhere Prämien dafür anfallen, kompensieren diese sich meist im Schadensfall.

Die Pannenhilfe ist in manchen Kaskoversicherungen bereits enthalten. Im Fall eines Unfalls, bei einer Panne oder einem Diebstahl erhalten Sie dann Unterstützung. Dazu gehört zum Beispiel, dass das versicherte Fahrzeug abgeschleppt wird. Ebenso übernimmt die Versicherung die Organisation der Rückreise für alle Insassen und bezahlt auch eventuelle Übernachtungen und den Rücktransport des defekten Fahrzeugs.

Diese Leistungen sind auch unter Namen wie Assistance und Mobilität Europa bekannt. Wenn Ihr Kaskotarif diese Deckungen nicht einschliesst, ist es sinnvoll, eine entsprechende Zusatzoption zu wählen. Ausnahme sind Versicherte, die Mitglied in einem Verkehrsclub wie ACS, VCS oder TCS sind – sie verfügen zumeist bereits über eine Pannen­hilfe­versicherung.

Diese Option kann Ihnen im Bedarfsfall viel Ärger ersparen. Eine Grobfahrlässigkeit liegt laut Gesetz dann vor, wenn ein Fahrer die Sicherheit anderer Personen in Gefahr bringt oder Risiken eingeht, welche die Verkehrsregeln grob verletzen. Was bedeutet das in der Praxis? Eine grobe Fahrlässigkeit liegt zum Beispiel vor, wenn Sie eine rote Ampel überfahren, die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit überschreiten oder eine durchgehende Linie für ein Überholmanöver ignorieren.

Entsteht aus einer solchen Situation ein Unfall, kann der Versicherer einen sogenannten Regress geltend machen. Das heisst, er darf die zu zahlende Entschädigung reduzieren. Als Unfallverursacher müssen Sie die entstandenen Kosten dann anteilig selbst tragen. Solche Verpflichtungen können sich auf mehrere Millionen Franken belaufen. Das ist unter anderem dann zu erwarten, wenn ein Unfallopfer als Folge einer erlittenen Invalidität eine Rente erhält, an der Sie sich zu 30%, 50% oder mit noch einem noch höheren Prozentsatz beteiligen müssen.

Der Versicherer kann im Rahmen der Versicherungesbedingungen auf seinen Regressanspruch im Fall einer groben Fahrlässigkeit verzichten. Ausgenommen ist das Fahren unter Einfluss von Alkohol, bestimmten Medikamenten und Drogen. Beachten Sie, dass diese Option im Grundvertrag in der Regel nicht enthalten ist. Dadurch ergibt sich eine günstigere und damit attraktivere Prämie.

Wenn Sie sich für den Fall einer groben Fahrlässigkeit versichern möchten, müssen Sie deshalb meist eine entsprechende Zusatzoption buchen. Selbstverständlich ist diese mit einer erhöhten Prämie verbunden. Da es empfohlen wird, diesen Schutz zu wählen, sollten Sie die angebotenen Tarife gut vergleichen, um ein für Sie günstiges Angebot zu ermitteln.

Im Fall eines Unfalls geniessen Sie mit einer Insassenunfallversicherung eine umfassende Deckung, die sich über Fahrer und Passagiere erstreckt. Zu den gebotenen Leistungen gehören in erster Linie Kosten für Heilung und Transport, die durch den Schaden anfallen. Ebenso sind Eventualitäten wie Arbeitsunfähigkeit und Spitalaufenthalte in der Regel inkludiert. Letzteres sogar oft in der privaten Abteilung mit freier Wahl des Arztes. Vorteilhaft ist, dass die Kosten schnell erstattet werden, auch wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist. Üblich ist, dass die Absicherung für alle Insassen gilt. Es gibt allerdings die Möglichkeit, die Versicherung auf Passagiere oder den Fahrer zu beschränken.

Sinnvoll ist diese Option dann, wenn Personen in Ihrem Auto mitfahren, die keinen guten Versicherungsschutz geniessen. In der Schweiz sind Unfälle meist gut versichert, bei Anhaltern, Ausländern oder Personen, die nicht in der Schweiz arbeiten, ist die Situation jedoch oft anders. Auch für Kinder ist ein Abschluss empfehlenswert.

Den Bonusschutz können Sie für die meisten Haftpflicht- und Kollisionskaskoversicherungen als Zusatz abschliessen. Er sorgt dafür, dass Sie im Fall eines Schadens ihre Bonusstufe behalten und im nächsten Versicherungsjahr keine höhere Prämie zahlen müssen. Der Bonusschutz gilt meist für einen einmaligen Schadenfall, seltener für mehrere Fälle. Beachten Sie hier unbedingt die genauen Konditionen, da sich die Tarife in diesem Punkt erheblich unterscheiden.

Im Allgemeinen ist der Bonusschutz eher kostspielig, da er auch von der Bonusstufe abhängt. Sie müssen also für die zusätzliche Sicherheit mehr berechnen, je höher Ihre Bonusstufe ist. Viele Versicherte verzichten deshalb auf diese Option, um die Prämie gering zu halten. Im Schadenfall kann das jedoch zum Problem werden: Zu den anfallenden Kosten für den Selbstbehalt kommen abermals steigende Beiträge für die Versicherung hinzu. Dieses Ärgernis können Sie mit einem passenden Bonusschutz vermeiden.

Kommt es zu einem Totalschaden, bekommen Sie von Ihrer Versicherung den Zeitwert ausbezahlt. Das ist der Wert, der dem aktuellen Marktpreis Ihres Fahrzeugs entspricht. Da dieser in aller Regel unter dem Neuwert liegt, empfiehlt es sich, bei jungen Fahrzeugen einen Zeitwertzusatz abzuschliessen. Dann erhalten Sie von der Versicherung im Fall eines Totalschadens eine Erstattung, die im Mittel 20% über dem Marktwert liegt. Dadurch sind Sie in der Lage, sich einen adäquaten Ersatz zu beschaffen. Im Schadenfall ist das lohnenswert, auch wenn die Prämie etwas höher ausfällt.

Zu beachten sind die Kriterien, nach denen eine solche Option möglich ist. Meist ist der Zeitwertzusatz bis zum siebten Betriebsjahr erhältlich. Eine Neuversicherung bekommen Sie in der Regel nur, solange Ihr Auto nicht älter als fünf Jahre ist. Wenn Sie einen Leasingvertrag nutzen, ist der Zeitwertzusatz verpflichtend. Da Fahrzeuge in den ersten Betriebsjahren einen hohen Wertverlust erleiden, ist diese Option für junge Autos nahezu immer sinnvoll.

Autoversicherung ist also nicht gleich Autoversicherung. Es gibt nicht die eine Police, die zu jedem Versicherten und jedem Fahrzeug passt. Stattdessen können Versicherte – abgesehen von der obligatorischen Haftpflicht – unter einer Vielzahl an möglichen Leistungen sowie Zusatzoptionen wählen.

Was kostet eine Auto­versicherung?

Wie viel eine Autoversicherung kostet, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Höhe der monatlichen Prämie hängt davon ab, welche Optionen Sie wählen. Ausserdem ist relevant, wie alt Ihr Auto ist, welches Modell Sie fahren und ob es geleast ist oder nicht.Eine weitere Grundlage zur Berechnung liefern die Angaben zum Lenker: Wohnkanton, Alter und Fahrerfahrung spielen hier eine wichtige Rolle. Selbstverständlich hängen die Kosten auch vom gewählten Anbieter, dem Leistungsumfang und der Deckung ab.

Wie Sie sehen, gibt es bei Autoversicherungen viele Unterschiede, die sich auch in den Prämien widerspiegeln. Wenn Sie die Kosten und Leistungen vor dem Abschluss gründlich vergleichen, profitieren Sie von günstigen Beiträgen und einer guten Deckung im Schadensfall.

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Bonusstufen in der Auto­versicherung

In der Theorie ist die Prämie für Ihr Auto zunächst sehr hoch. Sie richtet sich nach Faktoren wie dem Stellplatz (Garage oder an der Strasse), den Eigentumsverhältnissen (Leasing oder Kauf) und ähnlichen Details. Das allein entscheidet jedoch nicht darüber, wie viel Sie tatsächlich zahlen – der reale Betrag liegt in aller Regel darunter. Dafür sorgt Ihre individuelle Bonusstufe.

Die effektive Prämie ist häufig günstiger

Die individuelle Bonusstufe wird von persönlichen Kriterien bestimmt: Seit wann fahren Sie schon Auto? Wann wurden Sie geboren? Haben Sie in den vergangenen Jahren Schäden regulieren lassen? Nach diesen Faktoren werden Sie in eine bestimmte Bonusstufe eingeteilt. Je nach Höhe kann das zum Beispiel bedeuten, dass Sie nur 65 % der anfangs berechneten Prämie tatsächlich zahlen müssen.

Unterschiede je nach Anbieter

Beachten Sie, dass die Bonusstufen für die Haftpflicht und Vollkasko getrennt berechnet werden. Folglich müssen die Werte nicht übereinstimmen. Insbesondere zwischen den Versicherern bestehen hier sogar deutliche Unterschiede. Einige bieten eine Minimalstufe von 30 % an, andere sehen dafür nur eine Reduzierung auf 45 % vor. In der Praxis heisst das: Das Bonusstufensystem der AXA funktioniert anders als das der Allianz, deren Konditionen sich wiederum von denen weiterer Anbieter unterscheiden.

Für den Versicherungsvergleich ist es aus diesem Grund ratsam, nur die aktuelle effektive Prämie als Entscheidungsgrundlage heranzuziehen. So sehen Sie, wie viel Sie tatsächlich zahlen müssen. Im Laufe der Jahre, Schadensfreiheit vorausgesetzt, wird sich dieser Betrag dann reduzieren, weil sie immer tiefer gestuft werden. Das geschieht so lange, bis Sie auf der untersten Stufe angelangt sind. Ein weiterer Vorteil der tiefen Stufen liegt darin, dass eine Heraufstufung deutlich milder ausfällt als in einem höheren Niveau. Der Grund: Die niedrigen Stufen liegen näher beieinander als die hohen.

Übrigens: Wenn Sie die Versicherung wechseln, verlieren Sie Ihre Stufe nicht. Die Berechnung findet bei jeder Versicherung neu statt, sodass Sie von günstigen persönlichen Voraussetzungen weiterhin profitieren können.

Welche Auto­versicherung benötigen Sie?

Kurz zusammengefasst: Während die Haftpflicht für jedes Auto zwingend abgeschlossen werden muss, sollten die anderen Bestandteile der Motorfahrzeugversicherung je nach Bedarf sorgsam ausgewählt werden.

Auto­versicherung Vergleich

Ein Vergleich ist unumgänglich um die beste Autoversicherung für Ihren Bedarf zu ermitteln. Die Prämien unterscheiden sich sehr deutlich. Grund dafür ist, dass jeder Versicherer eigene Kriterien festlegt, nach denen die Berechnung der Beiträge erfolgt.

So finden Sie die beste und günstigste Autoversicherung

Wichtig sind zum Beispiel das Alter, der Wohnkanton, das Geschlecht, die Nationalität und die Erfahrung des Fahrers. Relevant ist auch, wie viele Kilometer Sie pro Jahr fahren wollen, welches Fabrikat Sie besitzen und ob Sie im Ausland unterwegs sein möchten. Nicht zuletzt ist der Katalogpreis bedeutend. Im Fall einer Kaskoversicherung spielt es ausserdem eine Rolle, ob Sie Ihr Auto leasen, wie alt es ist und wo Sie es abstellen – in der Garage oder am Strassenrand?

Darauf aufbauend berechnen die Versicherer eine individuelle Prämie. Wenn Sie die günstigste Prämie erzielen wollen, sollten Sie auf jeden Fall mehrere Offerten einholen und die gebotenen Leistungen sorgsam vergleichen.

Die beste Auto­versicherung finden

Eine Neubewertung Ihrer Versicherungssituation mit einem umfassenden Vergleich aktueller Angebote ist immer dann sinnvoll, wenn eine Kündigung der Autoversicherung möglich ist oder sich Ihre persönlichen Lebensumstände geändert haben. Eine neue Police schliessen Sie idealerweise in drei Schritten ab:

1. Überblick gewinnen

In der Schweiz haben Sie die Wahl aus sehr vielen Angeboten zur Autoversicherung. Nehmen Sie sich Zeit, um diese in Ruhe zu vergleichen. Stellen Sie dazu unbedingt Ihren eigenen Bedarf und die Anforderungen fest, die Sie an einen Versicherungstarif haben.

2. Versicherungen vergleichen

Im nächsten Schritt sollten Sie die Versicherungen vergleichen. Nur so finden Sie aus dem grossen Angebot den Tarif, der optimal zu Ihnen, Ihrem Auto und Ihren Anforderungen passt. Wichtige Entscheidungsgrundlagen sind der Preis und die enthaltenen Leistungen.

3. Offerten anfordern

Haben Sie einen Tarif gefunden, der zu Ihnen passt? Oder konnten Sie die Auswahl auf einige wenige Versicherer eingrenzen? Dann holen Sie sich die Offerten ein. Darin sind alle Leistungen und Informationen festgehalten. Prüfen Sie diese noch einmal eingehend, bevor Sie einen Vertrag abschliessen.

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Auto­versicherung kündigen oder wechseln

Die Kündigung oder der Wechsel einer Autoversicherung ist in vielen Fällen möglich. Welche Anforderungen dafür erfüllt sein müssen, können Sie der nachfolgenden Aufstellung entnehmen:

In Ihrer Police ist eine Dauer für die Versicherung festgehalten. Allerdings verlängert sich der Vertrag in der Regel um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht auf diesen Termin kündigen. Die genauen Details dazu entnehmen Sie Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die der Police beigelegt sind. Im Fall einer Kündigung sind Sie an die regulären Fristen gebunden.

Im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) hat jede Versicherung die Möglichkeit, die Prämien vom Folgejahr an zu ändern. Als Versicherungsnehmer müssen Sie darüber spätestens bis 25 Tage vor dem Ablauf des Versicherungsjahres informiert werden. Wenn Sie die Änderungen nicht akzeptieren möchten, haben Sie das Recht, Ihren Vertrag zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen.

Beachten Sie dabei, dass ein entsprechendes Schreiben von Ihnen spätestens am letzten Tag des Versicherungsjahres beim Anbieter eingehen muss. Ob Sie diese Möglichkeit nur bei einer Prämienerhöhung oder auch bei einer Reduktion haben, können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln, dürfen Sie auch die Versicherung ändern. Die bereits gezahlte Prämie wird Ihnen anteilig erstattet.

Wenn sich der Halter eines Fahrzeugs ändert, gehen die Rechte und Pflichten auf den neuen Halter über. Dieser kann den bestehenden Vertrag innerhalb von 14 Tagen kündigen. Die Haftpflichtversicherung erlischt in dem Moment, in dem ein neuer Fahrzeugausweis mit dem Versicherungsnachweis eines anderen Versicherers ausgestellt wird.

Immer wenn die Versicherung im Rahmen eines Schadenfalls eine Leistung erbringt, kann der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden. Als Versicherungsnehmer können Sie das bis spätestens 14 Tage nach der Mitteilung Ihrer Versicherung, den Schaden zu übernehmen, tun. Der Versicherungsschutz erlischt, sobald Ihre Kündigung eingegangen ist. Wenn Sie bereits eine Prämie gezahlt haben, wird diese anteilig erstattet.

Davon ausgenommen sind Fälle, in denen ein Totalschaden entstanden ist oder ein Schadenfall im ersten Versicherungsjahr reguliert wird. Eine Kündigung seitens des Versicherers ist bis spätestens zum Zeitpunkt der Auszahlung möglich. Der Versicherungsschutz erlischt 14 Tage nach Eintreffen der Kündigung, Prämien werden anteilig ausbezahlt.

Kündigungsfristen der Schweizer Auto­versicherungen

Eine kurze Vertragsdauer ist beim Abschluss einer neuen Versicherung meist sinnvoll. So können Sie schneller wechseln, wenn sich attraktive Möglichkeiten dazu bieten. Üblicherweise beträgt die Kündigungsfrist einer Autoversicherung drei Monate. Je nach Anbieter kann diese aber variieren:

VersicherungVertragsende
(siehe Police)
Kündigungsfrist
Allianz Suisseper Ablauffrist3 Monate
AXA Winterthurper Ablauffrist3 Monate
Baslerper Ablauffrist3 Monate
Dextra Versicherungen AGper AblauffristLetzter Werktag vor Ende des Versicherungsjahres
Die Mobiliarper Ablauffrist3 Monate
Generaliper Ablauffrist3 Monate
Helvetiaper Ablauffrist3 Monate
smile.directper Ablauffrist1 Monat
Sympanyper Ablauffrist3 Monate
Vaudoiseper Ablauffrist3 Monate
Zurichper Ablauffrist3 Monate

FAQ Auto­versicherung

Sogenannte Wechselschilder liegen vor, wenn mehr als ein Fahrzeug unter einem Kontrollschild zugelassen ist. In solchen Fällen gilt die Versicherung jeweils für das Fahrzeug, das aktuell nach Vorschrift mit den Kontrollschildern bestückt ist.

Die übrigen Fahrzeuge sind von der Kasko- und Haftpflicht nur für Schäden versichert, die sich nicht auf einer öffentlichen Strasse ereignen, sondern zum Beispiel auf einem privaten Parkplatz. Es ist möglich, die Kaskodeckung für jedes Fahrzeug nach Bedarf zu wählen. Beispielsweise könnten Sie ein Auto mit einer Teilkasko schützen, während sie für ein weiteres die Vollkaskodeckung wählen.

Eine Autoversicherung ist in folgenden Regionen gültig:

  • In der Schweiz
  • Im Fürstentum Liechtenstein
  • In den Staaten Europas, die auf der „grünen Karte“ verzeichnet sind
  • In Randstaaten des Mittelmeers
  • In Inselstaaten des Mittelmeers

Im Fall eines Transportes über ein Meer bleibt die Deckung aufrecht, sofern das Ausgangs- und Zielland zu den genannten Staaten gehören. Wenn Sie als Fahrzeughalter Ihren Wohnsitz aus der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein ins Ausland verlegen, erlischt der Schutz spätestens mit Ende des Versicherungsjahres. Auf Wunsch können Sie ein vorzeitiges Ende vereinbaren. Üblicherweise ist der früheste Zeitpunkt das Datum, zu dem die Kontrollschilder im Strassenverkehrsamt hinterlegt werden.

Das Europäische Unfallprotokoll sollten Sie unbedingt in Ihrem Auto mitführen. In dem Formular werden Unfallumstände und Hergänge sowie Schäden (Personen und Sachen) notiert. Ebenso dient es dazu, Personalien und Daten zum Fahrzeug festzuhalten. Wenn es zu einem Unfall kommt, an dem mehrere Personen beteiligt sind, ist es für die versicherungstechnische Abwicklung sehr hilfreich. Insbesondere dann, wenn auch ausländische Lenker oder Passagiere involviert sind. Das Formular ist in verschiedenen Sprachen erhältlich, wobei der Inhalt stets gleich ist. Sie erhalten den Vordruck meist gratis bei Ihrer Versicherung. Mit der Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit der Angaben, es handelt sich nicht um ein Schuldeingeständnis.

Hinweis: Nicht nur, wenn Sie in der Schweiz unterwegs sind, auch im Ausland ist das Unfallprotokoll sehr wichtig. Füllen Sie dieses im Schadenfall so gründlich wie möglich aus. Alle Personen, die beteiligt sind, sollten es am Ende unterzeichnen. Zusätzlich ist es hilfreich, wenn Sie den Unfall und die entstandenen Schäden fotografisch festhalten.

Wenn der Halter wechselt, gehen die aus der Haftpflichtversicherung resultierenden Rechte und Pflichten auf den neuen Halter über. Dieser hat die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu kündigen. Wenn der neue Halter einen Nachweis über eine Versicherung bei einem anderen Anbieter bestellt und diesen beim Strassenverkehrsamt einlöst, erlischt die alte Haftpflichtversicherung. Die Kaskoversicherung endet bereits zum Datum des Halterwechsels. Gezahlte Prämien werden anteilig erstattet.

Hinweis: Ist das Auto älter als zehn Jahre? Dann muss es vor dem Halterwechsel geprüft werden. Viele Kantone verlangen das auch dann, wenn die jüngste Prüfung älter als ein Jahr ist. Eventuelle Änderungen im Fahrzeugausweis muss der Halter sofort eintragen lassen.

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