Es gibt viele Fälle, in denen es sich lohnt, die Krankenkasse zu kündigen. Wird beispielsweise Ihre monatliche Prämie erhöht oder werden die versicherten Leistungen nicht mehr benötigt, kann es finanziell lohnenswert sein die bestehende Police aufzuheben. Bei der Kündigung Ihrer Krankenkasse sollten Sie allerdings auf ein paar Dinge achten. Je nachdem, um welche Art von Versicherung, Grund– oder Zusatzversicherung, es sich handelt, bestehen unterschiedliche Bestimmungen für die Kündigung des Versicherungsvertrags. So ist z.B. die Kündigungsfrist in der Grundversicherung bei allen Krankenkassen gleich, wohingegen sie im Bereich der Zusatzversicherung je nach Anbieter deutlich variieren kann:
Alle Fristen, Termine und Bestimmungen rund um die Kündigung der Grundversicherung.
Alle Fristen, Termine und Bestimmungen rund um die Kündigung der Zusatzversicherung.
Generell gelten folgende Fristen für die Kündigung der Krankenkasse:
Um sicherzustellen, dass Ihre Kündigung fristgerecht erfolgt und von Ihrer Krankenkasse auch anerkannt wird, sollten Sie sich also auf jeden Fall frühzeitig darum kümmern.
Über einen Wechsel der eigenen Krankenkasse nachzudenken, kann eine durchaus lohnenswerte Angelegenheit sein. Neue Tarife, höhere Rabatte oder günstigere Komplettpakete der Versicherer können sich finanziell auszahlen. Aus diesem Grund lohnt es sich, die Angebote auf dem Markt in regelmässigen Abständen zu vergleichen.
Für den Fall, dass Sie ein günstigeres Angebot finden und sich für einen Neuabschluss entscheiden, gibt es unterschiedliche Fristen und Termine zu beachten – je nachdem, ob es sich um eine Grund- oder Zusatzversicherung handelt. Diese haben wir im Folgenden kurz für Sie zusammengefasst.
Die Kündigung der Grundversicherung bedeutet eigentlich immer einen Versicherungswechsel, da alle in der Schweiz lebenden Personen dem Gesetz nach über eine Grundversicherung verfügen müssen. Aus diesem Grund sollte die Kündigung der obligatorischen Grundversicherung immer mit einem Krankenkassenvergleich einhergehen, um ein passendes neues Angebot zu ermitteln.
Im Herbst werden in jedem Jahr die neuen Krankenkassenprämien vom BAG veröffentlicht. Die Kündigung der Grundversicherung ist anschliessend immer zum Jahreswechsel möglich, wobei eine Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten werden muss. Das bedeutet, Ihr Kündigungsschreiben muss bis zum letzten Arbeitstag im November, üblicherweise der 30.11, bei Ihrer Krankenkasse vorliegen.
Die alljährliche Bekanntgabe neuer Prämien verschafft den Krankenversicherungen allerdings einen administrativen Hochbetrieb. Während dieses Quartals werden die üblichen Bearbeitungszeiten mitunter deutlich überschritten. Gut beraten ist hier, wer sich möglichst frühzeitig um den Versicherungswechsel kümmert!
Ist die aktuelle Grundversicherung gekündigt, sollten Sie nämlich über einen kleinen Zeitpuffer verfügen. Kann Ihre Versicherung aufgrund von internen Überlastungen nicht wie gewohnt rasch Ihre Kündigung bestätigen, schont eine vorzeitige Kündigung Ihre Nerven, zumal Sie für jede neue Versicherung die Bestätigung der Vorversicherung benötigen. Mehr Informationen rund um die Kündigung der Grundversicherung und was Sie dabei beachten sollten, haben wir hier ausführlich für Sie zusammengefasst.
Das Apotheken-Modell in der Grundversicherung
Mehr erfahrenWechsel der Krankenkasse: Kündigung bis zum 30.November
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Mehr erfahrenDie Kündigung einer Zusatzversicherung – sei es, weil man zu einem anderen Angebot wechseln möchte, oder weil die Leistungen nicht mehr benötigt werden – ist immer zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Im Vergleich zur Grundversicherung ist diese aber nicht einheitlich geregelt. Stattdessen legen die Krankenkassen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen in der Zusatzversicherung selbst fest. Möchten Sie Ihre Police also auflösen, sollten Sie einen Blick in Ihren Versicherungsvertrag werfen. Dort sind alle notwendigen Informationen ersichtlich.
Möchten Sie Ihre Police vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen, ist dies unter Umständen möglich. Allerdings nur unter der Angabe bestimmter Kündigungsgründe. Wurde beispielsweise die Prämie Ihrer Zusatzversicherung erhöht, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu, sodass Sie zu einem günstigeren Angebot wechseln können.
Je nach Anbieter unterscheiden sich die Kündigungsfristen von Zusatzversicherungen.
Vor Vertragsende zu kündigen ist nur unter der Angabe von Kündigungsgründen möglich.