Mit der Pensionskasse sorgen die meisten Schweizerinnen und Schweizer für das Alter vor. Wer früh beginnt, in Vollzeit arbeitet und nicht vor dem gesetzlichen Rentenalter in den Ruhestand geht, kann mit dem Guthaben aus der Pensionskasse eine lebenslange Rente von 50-60% des bisherigen Einkommens erzielen – vorausgesetzt, Sie zahlen die obligatorischen Beiträge und sind nicht im Überobligatorium versichert. In diesem Fall können die Auszahlungen auch deutlich höher ausfallen.
Bei der Berechnung des Altersguthabens vergessen aber viele, auch die Steuern zu berücksichtigen. Denn im Gegensatz zu den Einzahlungen sind die Auszahlungen nicht von der Steuer befreit. Zwar wird meist ein reduzierter Steuersatz fällig, aber auch dieser kann deutlich zu Buche schlagen, wenn er vorher nicht eingerechnet wurde. Wir haben für Sie zusammengefasst, mit welcher Steuerlast Sie rechnen müssen, wenn Ihnen die zweite Säule ausgezahlt wird.
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Steuern bei einmaliger Auszahlung
Entscheiden Sie sich beim Erreichen des Rentenalters dafür, Ihr gesamtes Guthaben auf einmal zu beziehen, müssen Sie darauf eine sogenannte Kapitalauszahlungssteuer entrichten. Diese ist in der Regel niedriger als die Einkommenssteuer, deshalb spricht man in diesem Fall von einem reduzierten Steuersatz. Die Steuerlast setzt sich zusammen aus den Steuersätzen des Bundes, dem Kanton und der Gemeinde. Je nachdem, wo Sie wohnen, kann es also zu einer anderen steuerlichen Belastung kommen. Werden Ihnen im selben Kalenderjahr weitere Vorsorgebeträge ausgezahlt, werden auch dies in die Berechnung einbezogen, denn die Kapitalauszahlungssteuer greift auch bei diesen Produkten.
Achtung,Progression: Auszahlung der verschiedenen Vorsorgeprodukte aufteilen
In den meisten Kantonen der Schweiz wird progressiv besteuert – je mehr Ihnen ausgezahlt wird, desto höher sind die Steuern insgesamt. So kann es sein, dass Sie für einen Betrag von 100 000 Franken nicht doppelt, sondern drei- oder viermal so hohe Steuern zahlen müssen wie für einen Betrag von 50 000 Franken. Darum lohnt es sich oft nicht, alle Vorsorgeprodukte auf einmal zu beziehen. Haben Sie neben der beruflichen Vorsorge noch private Produkte in Säule 3a oder Säule 3b, sollten Sie den Zeitpunkt der Auszahlung so wählen, dass pro Kalenderjahr nur eine Auszahlung erfolgt, um die Steuerlast so gering wie möglich zu halten.
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Steuern bei lebenslanger Rente
Möchten Sie das Guthaben aus der Pensionskasse nicht auf einmal beziehen, können Sie sich auch für den lebenslangen Bezug entscheiden. Anhand des Umwandlungssatzes und Ihren Einzahlungen können Sie berechnen, welchen Betrag Sie regelmässig bekommen würden. Die Steuern bei der regelmässigen Auszahlung entsprechen dabei der Einkommenssteuer in Ihrem Wohnkanton: Die Auszahlungen der Pensionskasse tragen Sie in der jährlichen Steuererklärung als Einkommen ein und Ihnen wird die entsprechende Steuer berechnet.
Allerdings muss nicht jede Person auf die gesamte Rentenzahlung Steuern bezahlen:
- Beziehen Sie eine Rente, die vor dem 1.1.1987 begann oder aus einem Vorsorgeverhältnis resultiert, das vor dem 1.1.2002 zu laufen begonnen hat, müssen Sie lediglich 80% des Einkommens versteuern, wenn Sie mindestens 20% der Einlagen selbst finanziert haben
- Dieser Betrag reduziert sich auf 60% des Einkommens, wenn Sie alle Beiträge allein finanziert haben (zum Beispiel, wenn Sie als Selbstständiger freiwillig versichert waren)
Einmalige Auszahlung oder lebenslange Rente?
Die Entscheidung, in welcher Form Sie Ihr Altersguthaben beziehen möchten, ist nicht leicht zu treffen. Auch aus steuerlicher Sicht gibt es hier keinen eindeutigen Gewinner: Leben Sie lange und beziehen eine monatliche Rente, fällt die Besteuerung wahrscheinlich höher aus als bei einer einmaligen Auszahlung. Umgekehrt ist es, wenn Sie das Guthaben auf einmal beziehen, darauf Kapitalauszahlungssteuern bezahlen und wenige Jahre danach versterben. Die Faktoren, die diese Entscheidung beeinflussen können, sind also kaum rational abzuwägen und sollten deshalb nur eine untergeordnete Rolle spielen. Richten Sie sich lieber danach, welche Form besser zu Ihrem Leben passt und Ihre Bedürfnisse an eine Altersvorsorge am besten erfüllt.
- Im Gegensatz zu den Einzahlungen werden die Auszahlungen der Pensionskasse besteuert
- Rentenzahlungen unterliegen der Einkommenssteuer, einmalige Auszahlungen der Kapitalertragssteuer
- Die genaue Steuerlast ist abhängig von den Steuersätzen im Wohnkanton und der Wohngemeinde
- Bei progressiver Besteuerung lohnt es sich, die Auszahlungen der verschiedenen Vorsorgeprodukte auf mehrere Jahre zu staffeln
Unser Fazit
Wer sich einen Überblick über die eigene Vorsorge verschafft, sollte dabei auch die Steuern im Blick behalten. Dazu sollten Sie zum einen frühzeitig überlegen, in welcher Form Sie das Guthaben aus der Pensionskasse später beziehen möchten. Zum anderen sollten Sie auch andere Vorsorgeprodukte in die Berechnung aufnehmen und darauf achten, dass Ihnen bei einmaligem Bezug nicht mehrere Produkte im selben Jahr ausgezahlt werden – so vermeiden Sie einen unverhältnismässigen Anstieg Ihrer Steuerlast durch progressive Besteuerung.
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