Wie werden die Aus­zahlungen der Pensions­kasse besteuert?

23.06.2025
Finden Sie die pas­sende Lebens­versicherung
Ausgewählt von Expert:innen
100 % kostenfrei
Die Nr. 1 in der Schweiz

Mit der Pensionskasse sorgen die meisten Schweizerinnen und Schweizer für das Alter vor. Wer früh beginnt, in Vollzeit arbeitet und nicht vor dem gesetzlichen Rentenalter in den Ruhestand geht, kann mit dem Guthaben aus der Pensionskasse eine lebenslange Rente von 50-60% des bisherigen Einkommens erzielen – vorausgesetzt, Sie zahlen die obligatorischen Beiträge und sind nicht im Überobligatorium versichert. In diesem Fall können die Auszahlungen auch deutlich höher ausfallen.

Bei der Berechnung des Altersguthabens vergessen aber viele, auch die Steuern zu berücksichtigen. Denn im Gegensatz zu den Einzahlungen sind die Auszahlungen nicht von der Steuer befreit. Zwar wird meist ein reduzierter Steuersatz fällig, aber auch dieser kann deutlich zu Buche schlagen, wenn er vorher nicht eingerechnet wurde. Wir haben für Sie zusammengefasst, mit welcher Steuerlast Sie rechnen müssen, wenn Ihnen die zweite Säule ausgezahlt wird.

Auf der Suche nach Ihrer passenden Lebensversicherung?

Bitte Anrede wählen.
Bitte Vorname eingeben.
Bitte Nachname eingeben.
Bitte gültige Telefonnummer eingeben.
Bitte gültige Email Adresse eingeben.
Bitte Strasse Nr. eingeben.
Bitte Postleitzahl eingeben.
Bitte Wohnort eingeben.
Bitte Geburtsdatum im Format TT.MM.JJJJ (z.B. 01.06.1975) eingeben.
Bitte Nachricht eingeben.
Bitte Datenschutz- und Nutzungsbedingungen bestätigen.

Steuern bei einmaliger Aus­zahlung

Entscheiden Sie sich beim Erreichen des Rentenalters dafür, Ihr gesamtes Guthaben auf einmal zu beziehen, müssen Sie darauf eine sogenannte Kapitalauszahlungssteuer entrichten. Diese ist in der Regel niedriger als die Einkommenssteuer, deshalb spricht man in diesem Fall von einem reduzierten Steuersatz. Die Steuerlast setzt sich zusammen aus den Steuersätzen des Bundes, dem Kanton und der Gemeinde. Je nachdem, wo Sie wohnen, kann es also zu einer anderen steuerlichen Belastung kommen. Werden Ihnen im selben Kalenderjahr weitere Vorsorgebeträge ausgezahlt, werden auch dies in die Berechnung einbezogen, denn die Kapitalauszahlungssteuer greift auch bei diesen Produkten.

Achtung,Progression: Aus­zahlung der ver­schiedenen Vorsorge­produkte aufteilen

In den meisten Kantonen der Schweiz wird progressiv besteuert – je mehr Ihnen ausgezahlt wird, desto höher sind die Steuern insgesamt. So kann es sein, dass Sie für einen Betrag von 100 000 Franken nicht doppelt, sondern drei- oder viermal so hohe Steuern zahlen müssen wie für einen Betrag von 50 000 Franken. Darum lohnt es sich oft nicht, alle Vorsorgeprodukte auf einmal zu beziehen. Haben Sie neben der beruflichen Vorsorge noch private Produkte in Säule 3a oder Säule 3b, sollten Sie den Zeitpunkt der Auszahlung so wählen, dass pro Kalenderjahr nur eine Auszahlung erfolgt, um die Steuerlast so gering wie möglich zu halten.

Lebens­versicherungen jetzt online finden

Steuern bei lebenslanger Rente

Möchten Sie das Guthaben aus der Pensionskasse nicht auf einmal beziehen, können Sie sich auch für den lebenslangen Bezug entscheiden. Anhand des Umwandlungssatzes und Ihren Einzahlungen können Sie berechnen, welchen Betrag Sie regelmässig bekommen würden. Die Steuern bei der regelmässigen Auszahlung entsprechen dabei der Einkommenssteuer in Ihrem Wohnkanton: Die Auszahlungen der Pensionskasse tragen Sie in der jährlichen Steuererklärung als Einkommen ein und Ihnen wird die entsprechende Steuer berechnet.

Allerdings muss nicht jede Person auf die gesamte Rentenzahlung Steuern bezahlen:

Einmalige Aus­zahlung oder lebens­lange Rente?

Die Entscheidung, in welcher Form Sie Ihr Altersguthaben beziehen möchten, ist nicht leicht zu treffen. Auch aus steuerlicher Sicht gibt es hier keinen eindeutigen Gewinner: Leben Sie lange und beziehen eine monatliche Rente, fällt die Besteuerung wahrscheinlich höher aus als bei einer einmaligen Auszahlung. Umgekehrt ist es, wenn Sie das Guthaben auf einmal beziehen, darauf Kapitalauszahlungssteuern bezahlen und wenige Jahre danach versterben. Die Faktoren, die diese Entscheidung beeinflussen können, sind also kaum rational abzuwägen und sollten deshalb nur eine untergeordnete Rolle spielen. Richten Sie sich lieber danach, welche Form besser zu Ihrem Leben passt und Ihre Bedürfnisse an eine Altersvorsorge am besten erfüllt.

  • Im Gegensatz zu den Einzahlungen werden die Auszahlungen der Pensionskasse besteuert
  • Rentenzahlungen unterliegen der Einkommenssteuer, einmalige Auszahlungen der Kapitalertragssteuer
  • Die genaue Steuerlast ist abhängig von den Steuersätzen im Wohnkanton und der Wohngemeinde
  • Bei progressiver Besteuerung lohnt es sich, die Auszahlungen der verschiedenen Vorsorgeprodukte auf mehrere Jahre zu staffeln

Unser Fazit

Wer sich einen Überblick über die eigene Vorsorge verschafft, sollte dabei auch die Steuern im Blick behalten. Dazu sollten Sie zum einen frühzeitig überlegen, in welcher Form Sie das Guthaben aus der Pensionskasse später beziehen möchten. Zum anderen sollten Sie auch andere Vorsorgeprodukte in die Berechnung aufnehmen und darauf achten, dass Ihnen bei einmaligem Bezug nicht mehrere Produkte im selben Jahr ausgezahlt werden – so vermeiden Sie einen unverhältnismässigen Anstieg Ihrer Steuerlast durch progressive Besteuerung.

Sind Sie noch auf der Suche nach einer guten Ergänzung zu Ihrer beruflichen Vorsorge, sollten Sie unser individuelles Angebot anfordern - völlig kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten Informationen über private Vorsorgemöglichkeiten und können Ihre berufliche Vorsorge passgenau ergänzen. So sind Sie in vollem Umfang versorgt und können dem Ruhestand mit Vorfreude entgegenblicken!

Finden Sie die pas­sende Lebens­versicherung
Ausgewählt von Expert:innen
100 % kostenfrei
Die Nr. 1 in der Schweiz

Ähnliche Beiträge aus unserem Rat­geber