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Taggeld­versicherung

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Das bietet Ihnen eine Tag­geld­versicherung

Die Aufgabe des Kranken­taggeld­versicherung besteht darin, den Lohn- und Gehaltsausfall infolge der Arbeits­unfähigkeit aufgrund einer Krankheit, eines Unfalles oder Mutterschaft zu ersetzen. Bereits durch das betriebliche Beschäftigungsverhältnis sind viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausreichend abgesichert. Typischerweise gehören Arbeitnehmer wie selbstständige Erwerbstätige, Studenten und Hausfrauen dieser Kollektivversicherung nicht an. Jedoch steht es jenen Personen frei, eine freiwillige Taggeldversicherung gegen die Zahlung einer Versicherungsprämie abzuschliessen.

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Benötigen Sie eine Kranken­taggeld­versicherung?

In der Regel bedürfen reguläre Angestellte keiner privaten Kranken­taggeld­versicherung. Und wahrscheinlich sind auch Sie über die Versicherung Ihres Arbeitgebers genügend abgesichert. Überprüfen Sie stattdessen die Police Ihrer Kollektiv-Krankentaggeld­versicherung und klären Sie gegebenenfalls mit einem unabhängigen Experten ab, in welcher Höhe Ihre Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit abgedeckt ist. Andere Berufsgruppen, darunter Selbstständigerwerbende, Studierende, Hausfrauen und -männer haben nicht die Möglichkeit, in eine Kollektiv-Krankentaggeld­versicherung einzutreten.

Abschluss einer Kranken­taggeld­versicherung auch für Angestellte attraktiv

Ihnen steht es aber frei, bei einer privaten Kranken­taggeld­versicherung gegen Entrichtung einer Prämie Schutz zu erhalten. Dieser Schritt ist empfehlenswert, da die Kosten für die Versicherungspolice weitaus geringer sind als der mögliche resultierende finanzielle Schaden infolge der Arbeitsunfähigkeit. Nutzen Sie Ihre Chance, die Angebote der Versicherer gründlich miteinander zu vergleichen und sich zu attraktiven Konditionen zu versichern. Denn die Unterschiede hinsichtlich der Leistungen und Kosten sind immens.

Die beste Kranken­taggeld­versicherung finden

Das Angebot auf dem Versicherungsmarkt ist insbesondere im Bereich der Kranken­taggeld­versicherungen gross. Um die Versicherungskonditionen zu überblicken und im Rahmen des Abschlusses bares Geld zu sparen, sind gründliche Vergleiche essenziell. Insgesamt weichen die Prämienkosten zwischen einzelnen Versicherungsgesellschaften um bis zu 40 Prozent voneinander ab. Daher sparen informierte Versicherungsnehmer jährlich Kosten ein, die sich auf mehrere Hundert Franken summieren.

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Wie funktioniert eine Kranken­taggeld­versicherung nach KVG?

Die gesetzliche Grundlage der Taggeld­versicherung ist im Kranken­versicherungs­gesetz verankert. Beitrittswillige Interessenten, die der Taggeldversicherung nach KVG beitreten möchten, werden nach individueller Prüfung von der Krankenkasse aufgenommen. Hierzu beantworten Antragssteller im Rahmen des Aufnahmeverfahrens eine Reihe von Fragen zu ihrer Gesundheit. Allerdings darf die Krankenkasse im Falle bestehender Krankheiten maximal für einen Zeitraum von fünf Jahren Vorbehalte äussern, sodass der Abschluss einer Taggeldversicherung durchaus möglich ist.

Weitere zu beachtende Aspekte der Krankentaggeld­versicherung nach dem KVG: Frauen und Männer bezahlen frei vom Geschlecht identische Prämien. Darüber hinaus ist die Arbeitsunfähigkeit infolge einer Mutterschaft nur dann abgedeckt, wenn die Frau den Vertrag rechtzeitig abgeschlossen hat. Hierbei liegt die zulässige Grenze mindestens bei 270 Tagen vor der Geburt des Kindes. Zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass einige Krankenkassen die Taggeldversicherung nach dem KVG nur mit einem unzureichend hohen Tagesgeldsatz anbieten.

Wie funktioniert eine Kranken­taggeld­versicherung nach VVG?

Krankentaggeld nach VVG ist eine Taggeld­versicherung, die im Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag geregelt ist. Hierbei dürfen die Krankenkassen – nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit – die Aufnahme eines Beitrittswilligen ablehnen sowie Prämien nach bestimmten Kriterien hinsichtlich des Gesundheitszustandes, Alters und Geschlechts festlegen.

Um die Arbeitsunfähigkeit infolge der Mutterschaft zu versichern, ist in der Regel eine Zusatzprämie zu entrichten. Da viele Krankenkassen einen Nachweis zum Erwerbsausfall voraussetzen, sind Krankentaggeld-Produkte nach VVG für eine Vielzahl von Hausfrauen ungeeignet.

Wann kann ich eine Taggeld­versicherung abschliessen?

In der Schweiz wohnhafte oder erwerbstätige Menschen – inklusive Grenzgänger – dürfen eine Kranken­taggeld­versicherung bei einer autorisierten Versicherungsgesellschaft abschliessen. Hierbei ist das Beitrittsrecht auf Personen beschränkt, die das 15. Lebensjahr vollendet und zugleich das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Erwerbstätige wählen beim Krankentaggeld nach VVG die Krankenkasse frei aus und schliessen die Krankentaggeld­versicherung auf Wunsch bei einem anderen Versicherer als bei der Krankenpflegeversicherung nach KVG ab.

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Häufige Fragen zur Kranken­taggeld­versicherung

1. Was bezahlt eine Kranken­taggeld­versicherung?

Krankentaggeld­versicherungen versichern Risiken wie Krankheiten, subsidiäre Unfälle und Mutterschaft. Dabei steht es den Versicherungsgesellschaften nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) frei, die Leistungen auf Morbidität und Maternität zu beschränken.

2. Wer bezahlt die Kosten für die Taggeld­versicherung?

Da die öffentliche Hand die Kranken­taggeld­versicherung nach dem KVG nicht unterstützt, tragen Versicherungsnehmer auch bei der Einzelversicherung alleine die Prämien. Die nach dem Krankenversicherungsgesetz versichernden Krankenkassen dürfen alternativ Taggeldversicherungen nach VVG anbieten und hierdurch gesundheitliche Einwände für mehr als fünf Jahre aussprechen. Deshalb besteht bei der Einzelversicherung die Gefahr, dass sich insgesamt schlechte Risiken anhäufen und eine Verteuerung bewirken.

3. Wie lange erhält man Kranken­taggeld und welche Summe wird ausbezahlt?

Die Versicherungsgesellschaft der Krankentaggeld­versicherung legt das Krankentaggeld pro Tag fest. Die Bezugsdauer von 720 Tagen ist maximal auf 900 Tage auszurichten und sie kann – je nach Versicherungsangebot – auch länger ausfallen.

Grundsätzlich deckt das Taggeld im Durchschnitt zwischen 80 Prozent und 100 Prozent des versicherten Arbeitslohnes ab. Falls das Taggeld wegen der Zusammenführung mit anderen Sozialversicherungen wie der Invalidenversicherung (IV) oder der Schweizerischen Unfallversicherung (SUVA) gekürzt wird, um eine überhöhte Entschädigung auszuschliessen, verlängert sich dementsprechend die Bezugsdauer. Im Falle der Mutterschaft entfällt die 720-tägige Bezugsdauer. Stattdessen erhält die Mutter Leistungen für einen Zeitraum von bis zu 16 Wochen.

Krankenkassen Glossar

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