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Freie Arztwahl

Freie Arztwahl

Alles was Sie zum Standard-Modell der Grund­versicherung wissen sollten, hat Versicherung-Schweiz für Sie zusammengefasst.

Kurz & Knapp

In unserer Kategorie "Kurz & Knapp" erhalten Sie die wichtigsten Infos im Überblick. Um mehr zu erfahren, klicken Sie auf die jeweilige Überschrift.

Freie Arztwahl

Wenn Versicherte selbst entscheiden möchten, zu welchem Arzt sie im Krankheitsfall gehen wollen, sind sie mit dem traditionellem Modell gut beraten.

Krankheitsfall

Den gewünschten Arzt ohne Einschränkungen einfach aufsuchen - so lange dieser im eigenen Kanton praktiziert.

Prämien

Obwohl es sich nicht um ein Sparmodell handelt, kann auch die Prämie des Standard-Modell gesenkt werden.

Vergleich

Wer die günstigste Grundversicherung finden möchte, sollte verschiedene Anbieter vergleichen.

Kündigung & Wechsel

Im Standard-Modell mit ordentlicher Franchise hat man einen zusätzlichen Kündigungstermin.

Freie Arztwahl im traditionellen Modell

In der traditionellen Grundversicherung (Standard-Modell) besteht für Sie die freie Arztwahl und Sie können innerhalb des eigenen Wohnkantons und am Arbeitsort selbst entscheiden, bei welchem Arzt oder Spezialisten Sie sich behandeln lassen. Das traditionelle Modell ermöglicht Ihnen also mit dem Vorteil der freien Arztwahl selbstbestimmt zu handeln und eigene Entscheidungen zu treffen. Eine Prämienreduktion ist bei diesem Modell gegenüber den alternativen Versicherungsmodellen nicht vorgesehen.

Vorteile des traditionellen Modells

  • Freie Arztwahl in Wohnkanton und am Arbeitsort
  • Geringer administrativer Aufwand: Bei Bedarf können Sie sich direkt an den von Ihnen gewählten Mediziner wenden.
  • Zusätzlicher Kündigungstermin (1. Juli) bei Franchise CHF 300
  • Im Gegensatz zu einem alternativen Modell besteht keine Meldepflicht für Arzt- oder Spitalbesuche nach Notfällen

Nachteil des traditionellen Modells

  • Im Gegensatz zu den alternativen Grundversicherungsmodellen gibt es im traditionellen Modell kein Prämienrabatt

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Vorgehen im Krankheitsfall

Die Vorgehensweise beim traditionellen Modell (freie Arztwahl) ist sehr einfach: Da bezüglich der Arztwahl keine Einschränkungen bestehen, können Sie bei Krankheiten oder kleineren Unfällen jeden Arzt oder Spezialisten aufsuchen, den Sie für richtig halten. Egal ob Sie beispielsweise unter einem Hautausschlag leiden oder sich ein kleiner Unfall ereignet – Sie wählen den Dermatologen oder behandelnden Arzt Ihres Vertrauens selbst aus.

Befindet sich eine Person in einer lebensbedrohlichen Notlage und muss sofort behandelt werden, ist der Notarzt (144) oder das nächste Spital der richtige Ansprechpartner für Sie. Im Gegensatz zu alternativen Modellen müssen Sie der Versicherung eine Notfallbehandlung im Nachgang nicht melden.

Tipp

Freie Arztwahl im Spital nur mit Spital­zusatz­versicherung

Bitte beachten Sie, dass auch das Standard-Modell keine freie Arztwahl bei einem Spitalaufenthalt vorsieht. Um auch im Falle eines Spitalaufenthaltes den behandelnden Arzt selbst wählen zu können, benötigen Sie eine Spitalzusatzversicherung.

Kranken­kassen­prämien des Standard-Modells

Wohnort, Alter sowie die Höhe der gewählten Franchise ergeben unterschiedliche Prämienbeiträge für den Versicherten. Das traditionelle Modell ist im Gegensatz zu den alternativen Versicherungsmodellen (Hausarzt, HMO, Telmed) nicht rabattiert. Dagegen ist dies das einzige Modell, bei dem Sie jede ärztliche Konsultation selbst frei bestimmen können.

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Trotz freier Arztwahl bei der Prämie sparen

Das traditionelle Versicherungsmodell sieht zwar keine Prämienersparnis vor, das bedeutet aber nicht, dass Sie gar kein Sparpotenzial mehr ausschöpfen können. Kontrollieren Sie jetzt, ob Sie zu viel bezahlen. Wer diese Tipps beherzigt, kann auch im Standard-Modell bei der monatlichen Prämie sparen:

1. Krankenkasse wechseln

1. Krankenkasse wechseln

Da die Leistungen im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung bei allen Versicherungen gleich sind, können Sie durch einen Kranken­kassen­wechsel die gleichen Leistungen von niedrigeren monatlichen Prämien profitieren. Prüfen Sie jetzt, welcher Anbieter im Standard-Modell die günstigste Prämie offeriert!

Mehr erfahren

2. Franchise ändern

2. Franchise ändern

Je höher die Franchise gewählt wird, desto niedriger sind die monatlichen Prämien. Erwartet man dagegen hohe Arztkosten, ist man mit einer tieferen Franchise besser beraten. Zu jedem Jahresanfang kann Franchise individuell erhöht und die monatliche Prämie dadurch gesenkt werden.

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Tipp

Skonto Vorauszahlung

Ein weiterer Tipp, um Prämien zu sparen, ist die Vorauszahlung. Gerade für Familien kann es sich lohnen, die Jahresprämie auf einen Schlag zu bezahlen. In diesem Fall können Sie nämlich das Skonto vom Gesamtbetrag abziehen und zahlen so letztlich weniger.

Freie Arztwahl Vergleich Schweiz

Die Leistungen der Grundversicherung sind dem Gesetz nach identisch, der Preis dafür nicht. Je nach Anbieter kann es hier zu deutlichen Unterschieden in der monatlichen Prämie kommen. Um nicht unnötig zu viel zu bezahlen, lohnt es sich daher, die Angebote verschiedener Versicherer regelmässig zu vergleichen.

Die günstigste Kranken­­versicherung im Standard-Modell

Nutzen Sie unseren Prämienrechner um die günstigste Prämie im Standard-Modell für Ihren Wohnort zu ermitteln. Mit nur einer Minute Zeitaufwand und wenigen Angaben vergleichen Sie die Schweizer Krankenkassen und erfahren, wie hoch Ihre Prämie ausfällt und wie Sie sparen können. Je nach Anbieter, Wohnkanton und Franchise ist so eine jährliche Ersparnis von über 1`000 Franken möglich!

Freie Arztwahl Prämie berechnen 2020

Kündigung und Wechsel im Standard-Modell

Die obligatorische Grundversicherung kann jährlich gekündigt bzw. gewechselt werden. Hierfür muss ein entsprechendes Kündigungsschreiben bis zum 30. November (bzw. dem letzten Arbeitstag im November) bei der jeweiligen Krankenkasse eingegangen sein. Mehr Infos zu den Formalitäten der Kündigung finden Sie hier.

Zusätzlicher Kündigungstermin bei ordentlicher Franchise

Wer die niedrigste Franchise von 300 Franken hat (bei Kindern 0 Franken) und im traditionellen Modell versichert ist, kann diese Grundversicherung nicht nur auf den 1. Januar, sondern auch auf den 1. Juli kündigen. Dann allerdings mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Es empfiehlt sich also, das Kündigungsschreiben frühzeitig abzuschicken. Es sollte im besten Fall als Einschreiben und spätestens bis zum 31. März (bzw. dem letzten Arbeitstag im März) bei Ihrer Versicherung eingetroffen sein.

Sie interessieren sich für das Standard-Modell in der Grund­versicherung? Wir sind gerne für Sie da!

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Zuletzt aktualisiert: 05.12.2019 um 13:13 Uhr

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