Nach­versicherungs­bestätigung

Nach­versicherungs­bestätigung für Ihren Kranken­kassen­wechsel

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Was ist eine Nach­versicherungs­bestätigung (NVB)?

Bei jedem Versicherungswechsel ist eine Nachversicherungsbestätigung (NVB) zwingend notwendig. Doch nicht immer ist klar, wer für die Ausstellung zuständig ist und wie man vorgehen muss, damit der Versicherungswechsel reibungslos funktioniert.

Die NVB ist bei jedem Wechsel in der Grundversicherung vorgeschrieben. Alle in der Schweiz gemeldeten Personen sind versicherungspflichtig, wobei die Grundversicherung sicherstellen muss, dass für alle Versicherten ein Versicherungsschutz ohne Unterbrechungen besteht. Die NVB dient als Nachweis, dass Sie bei einem neuen Anbieter bereits angemeldet sind und nach der Kündigung der Grundversicherung lückenlos zu diesem Anbieter wechseln werden. Ein Austausch der NVB erfolgt in der Regel völlig automatisch, denn der neue Krankenversicherer ist verpflichtet, dem Vorversicherer den Wechsel der Grundversicherung zu bestätigen. Das bedeutet: Sie müssen nichts weiter unternehmen, Ihr neuer Versicherer bestätigt dem alten, dass er sie aufnehmen wird. Zusammen mit Ihrem Kündigungsschreiben wird die Kündigung Ihrer bisherigen Grundversicherung damit gültig. Gelegentlich kann es passieren, dass die Nachversicherungsbestätigung nicht fristgerecht zum Ende des Jahres beim Vorversicherer eintrifft. Das kann vor allem dann passieren, wenn Sie Ihre Kündigung kurz vor knapp abschicken. Da viele Versicherte zum Jahresende kündigen, kann das die Krankenkasse administrativ überfordern. In solchen Fällen kann der Versicherte erst nach dem Folgemonat wechseln.

Umzug ins Ausland: Brauche ich eine Nach­versicherungs­bestätigung?

Es gilt: Mit der Abmeldung der Wohnsitzgemeinde und dem Wegzug aus der Schweiz endet auch die Schweizer Krankenversicherung. Es bestehen weder Rechte noch Pflichten, nach diesem Zeitpunkt im KVG (obligatorische Grundversicherung) versichert zu sein. Das trifft auch auf Zusatzversicherungen zu.

Um die Grundversicherung bei einem Wegzug ins Ausland endgültig zu kündigen, muss die Abmeldebestätigung der letzten Wohngemeinde dem Kündigungsschreiben an die Versicherung beigelegt werden. Steht Ihr Umzug fest, sollten Sie diesen frühzeitig bei Ihrer Krankenversicherung melden. So erhalten Sie die nötigen Bestätigungen rechtzeitig, die Sie im der neuen Heimat für eine Neuversicherung und möglicherweise die Anrechnung alter Versicherungszeiten brauchen.

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FAQ – Häufige Fragen zur Nach­versicherungs­bestätigung

Gibt es Kosten für die Aus­stellung der NVB?
Bis wann muss die NVB vorliegen, damit der Versicherungs­wechsel am Jahresende klappt?
Wie läuft der Versicherungs­wechsel inklusive NVB ab?
Muss ich als versicherte Person selbst aktiv die NVB beantragen?
Gilt die NVB auch bei Umzug ins Ausland oder Rückkehr in ein anderes Land?
Was passiert, wenn ich noch offene Prämien bei der alten Ver­sicherung habe?
Kann eine NVB rückwirkend erstellt werden?
Gilt die NVB auch bei Wechsel des Versicherungsmodells oder nur bei Wechsel der Versicherungs­gesellschaft?
Warum lohnt sich ein Wechsel der Grund­versicherung – und wie hängt die NVB damit zusammen?
Worauf sollte ich im Vergleichsprozess besonders achten?

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