Manchmal ist eine vorzeitige Rückreise unausweichlich. Die Gründe können vielfältig sein. Die Personenassistance deckt bei bereits angetretenen Reisen diese Kosten. Als akzeptierte Gründe gelten in der Regel eine plötzliche schwere Erkrankung oder die nicht erwartete Verschlimmerung einer bestehenden Erkrankung. Des Weiteren gelten meistens Unfälle und auch Schäden durch Wasser oder Feuer in der heimischen Wohnung als versicherte Gründe für einen Reiseabbruch.
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Die versicherten Gründe für den Abbruch der Reise sind in der Police festgeschrieben. Ob also die Rückreisekosten in die Schweiz erstattet werden, weil das Haustier gestorben ist, weil die Notwendigkeit besteht, einen Arbeitskollegen zu vertreten oder aber, weil ein naher Angehöriger gepflegt werden muss, hängt ganz von der Vertragsgestaltung durch den jeweiligen Versicherer ab.
Bergungsmassnahmen und ein medizinisch notwendiger Rücktransport in die Schweiz werden von den meisten Personen-Assistance-Versicherungen gedeckt. Die Grunddeckung der Krankenversicherung deckt nämlich diese Kosten gar nicht oder nur einen gewissen Anteil. Bei vielen Policen sind auch die Hotel-Übernachtungskosten und die Verpflegungskosten eingeschlossen, die wegen einer erzwungenen Änderung des Reiseplans entstehen können (z. B. aufgrund von Unwetter, Streik, etc.).
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