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Was bietet eine Privat­haftpflicht­versicherung?

Jedem passiert einmal ein Missgeschick. Solange kein Dritter dabei verletzt wird oder dessen Eigentum beschädigt wird, ist das nicht weiter tragisch. Andernfalls kann es schnell teuer werden. In diesen Fällen würde eine Privathaftpflichtversicherung einspringen und den Schaden übernehmen. Im schlimmsten Fall bewahrt die Privathaftpflichtversicherung den Versicherten vor dem finanziellen Ruin. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren aufgrund einer ungerechtfertigten Anschuldigung von dritter Seite kommen, deckt die Privathaftpflichtversicherung die Kosten.

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Die Leistungen der Haftpflicht­versicherung

Über die Privathaftpflichtversicherung werden Sie gegen Schäden, die Sie an fremden Sachen und dritten Personen verursachen, sowie gegen nicht gerechtfertigte Schadenersatzforderungen versichert. Prinzipiell haben sie einen weltweiten Geltungsbereich. Oft kommt es vor, dass die Privathaft­pflicht­versicherung in Ergänzung zu einer Hausratversicherung abgeschlossen wird. Ein Wohneigentümer profitiert besonders von einer privaten Haftpflichtversicherung, z.B. wenn Dritte Schäden durch Instandhaltungsmängel oder Baufehler erleiden. Wer Halter eines Kraftfahrzeugs ist, einen Bootsführerschein oder einen Jagdschein besitzt, ist zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet.

Trotz ausgedehnter Deckung ist die Prämie moderat

Verursachte Schäden, die zu einer Inanspruchnahme der Haftpflicht­versicherung führen, können schnell hohe Kosten verursachen. Bei Sachschäden, Invalidität oder Todesfällen geht das nicht selten in die Millionen. Aus dem Grund sollten Sie in jedem Fall eine private Haftpflichtversicherung abschliessen. Mit einer relativ bescheidenen Prämie können Sie bereits sehr hohe Beträge versichern.

Wie viel kostet eine Haft­pflicht­versicherung?

Die Preisunterschiede der verschiedenen Anbieter sind moderat. Dennoch sind hier ein paar wichtige Punkte zu beachten:

Haftpflicht­versicherung Vergleich

Beim Vergleich der unterschiedlichen Anbieter von Privat­haftpflicht­versicherungen sollten Sie nicht ausschliesslich auf den Preis achten. Die Prämien fallen nämlich in der Regel recht ähnlich aus. Viel wichtiger sind die gedeckten Risiken: Diese können deutlich variieren und sollten bestmöglich auf den eigenen Bedarf abgestimmt sein.

Es gibt also nicht die eine Haftpflichtversicherung, die zu allen Versicherten passt. Stattdessen sollte die Deckung mit Bedacht gewählt werden. Folgende Faktoren sind bei der Auswahl einer passenden Privat­haftpflicht­versicherung aber in jedem Fall zu berücksichtigen.


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Wann ist eine Kündigung oder ein Wechsel möglich?

In den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) Ihrer jetzigen Privat­haftpflicht­versicherung finden Sie die genauen Kündigungsfristen. In der Regel haben Privathaftpflichtversicherungen Laufzeiten von ein, drei oder fünf Jahren. Wenn der in der Police eingetragene Zeitraum verstrichen ist, wird der Tarif automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Je nach Versicherer betragen die Kündigungsfristen zwischen ein und drei Monaten vor Fälligkeit.

Es gibt aber auch noch andere Umstände, bei denen eine Kündigung möglich ist. So können Sie die Privat­haftpflicht­versicherung beispielsweise nach einem Schadensfall kündigen oder wenn Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zusammenziehen.

In diesen Fällen können Sie Ihre Haftpflichtversicherung kündigen

Sie können dann ganz einfach per Kündigungsschreiben kündigen. Achten Sie aber darauf, dass das Schreiben rechtzeitig beim Versicherer, spätestens einen Tag vor dem Ablauf der Frist eintrifft. Wir empfehlen, das Kündigungsschreiben unbedingt als Einschreiben zu versenden. So haben Sie etwas in der Hand, falls es zu Unstimmigkeiten kommen sollte. Geht die Kündigung nicht rechtzeitig beim Versicherer ein, wird der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.

Welche Risiken deckt die Privat­haftpflicht nicht?

In den nachfolgend aufgeführten Fällen tritt die Haftpflichtversicherung nicht für Schäden ein:

Sonderfall geliehene Gegenstände

In der Regel kommt eine Privat­haftpflicht­versicherung nicht für Schäden auf, die an geliehenen Gegenständen entstehen. Wenn freiwillige Helfer wie Freunde und Bekannte beim Umzug helfen, sind diese in aller Regel nicht versichert. Hilft man selbst einer dritten Person beim Zügeln und lässt einen teuren Fernseher fallen, ist der Schaden nicht durch die Privathaftpflicht gedeckt. Das bedeutet, sie kommt nicht für den entstandenen Schaden auf.

Mögliche Zusatz­optionen für Ihre Haftpflicht

Zusätzlich lassen sich Zusatzdeckungen abschliessen, um den Deckungskreis der Haftpflichtversicherung zu erweitern:

Mit dieser Deckung werden Schäden die durch das gelegentliche, unregelmässige Fahren fremder Fahrzeuge entstehen können versichert. Sie zählt zu den oft gewählten Zusatzoptionen.

Hiermit können verschiedene Schäden und Risiken versichert werden, die im Zusammenhang mit der Entlehnung oder Miete eines Pferdes entstehen können.

Die durch den Betrieb von Modellfliegern oder Drohnen entstandenen Schäden werden durch diese Zusatzdeckung abgedeckt. Zumeist reicht die Grunddeckung der Privathaftpflichtversicherung aber nicht aus. Daher ist die Zusatzdeckung für Modellflugzeughalter in der Regel obligatorisch.

Neben den üblichen Haftpflichtfällen gibt es auch einige Sonderfälle, die sich bei Bedarf einschliessen lassen. Dazu zählt die Hole-in-One-Versicherung, die bei Golfern recht beliebt ist.

Diese stellt im Falle des höchst seltenen Einlochens mit einem Schlag mitunter mehrere Tausend Franken bereit. Mit dem Geld kann man dann den ganzen Golfclub einladen, um den Glückstreffer gebührend zu feiern. Für eine entsprechend höhere Prämie ist man dabei.

Der Selbstbehalt in der Haftpflicht­versicherung

In der Schweiz gibt es normalerweise bei jeder Haftpflichtversicherung einen Selbstbehalt. Dieser ist entweder pro Jahr oder pro einzelnen Schaden pauschal oder prozentual festgelegt.

Gut zu wissen: Selbstbehalt

Unter Selbstbehalt wird der Teil am entstandenen Schaden verstanden, der vom Versicherten selbst getragen wird. Das kann ein Prozentsatz sein oder auch ein fixer Betrag. Dadurch wollen die Versicherer vermeiden, dass Versicherungsnehmer zu viele kleine Schäden melden. Mitunter wird der Selbstbehalt auch als „Franchise“ oder „Selbstbeteiligung“ bezeichnet.

In der Privathaftpflichtversicherung sind Selbstbehalte in Höhe von 200 Franken üblich. Der Selbstbehalt kann auf Wunsch aber auch reduziert, erhöht oder ganz ausgeschlossen werden – je nach Versicherungsgesellschaft. Selbstbehalte für das „Führen fremder Motorfahrzeuge“ und Schäden im Mietverhältnis sind meist gesondert geregelt. Details dazu sind bei den Produktmerkmalen aufgeführt.

Unser Tipp: Bei Schäden, die man als Mieter verursacht wird der Selbstbehalt gesondert geregelt. Achten Sie darauf, ob er pro Schadenereignis, pro Zimmer oder pro Auszug gilt.

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Wer ist in der Haftpflicht versichert?

Der Versicherungsschutz erstreckt sich grundsätzlich auf die Personen, die in der Police aufgeführt sind. Es besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen Einzelperson- oder einer Deckung für die ganze Familie. Jeder Versicherer definiert Familiendeckung allerdings anders. Während einige Versicherungs­gesellschaften Kinder in der Familie bis zum 30. Lebensjahr voll mitversichern, erstreckt sich die Mitversicherung bei anderen Gesellschaften hingegen nur auf Kinder bis zum 20. Lebensjahr. Folgende Haftungen sind in der Regel mitversichert:

FAQ Privat­haftpflicht­versicherung

Kosten eines Gegenstands werden von der Privathaftpflichtversicherung insoweit gedeckt, als dass sie den Zeitwert des beschädigten Gegenstands ersetzt. Wenn Sie zum Beispiel am Teppich einer dritten Person einen Schaden verursachen, dann ersetzt die Haftpflichtversicherung den Wert des Teppichs zu dem Zeitpunkt, an dem der Schaden eintrat. Der Wert ist ein anderer als der zum Kaufzeitpunkt des Teppichs.

Versichert ist in der Regel nur der Zeitwert. Bei manchen Versicherungen lässt sich allerdings „Neuwert“ als Zusatz einschliessen. In dem Fall kann man einen identischen Teppich derselben Qualität von dem Geld aus der Privathaftpflichtversicherung neu erwerben. Dieser Einschluss hat seinen Preis, denn dadurch steigen die Beiträge. Sinn macht er auf jeden Fall. Muss ein Gegenstand nach einer Beschädigung ersetzt werden, sind in dem Fall keine Zusatzleistungen zu erbringen.

Unser Tipp: Wenn Sie neue Gegenstände anschaffen, sollten Sie die Quittungen unbedingt aufbewahren. Im Fall des Falles können Sie dann beweisen, diese Gegenstände tatsächlich erworben zu haben. Auch die Meldung eines Schadens wird dadurch wesentlich vereinfacht.

Die meisten Versicherungen bieten eine Deckungssumme von 5 Millionen Franken oder 10 Millionen Franken zur Auswahl. Vereinzelt bieten Gesellschaften aber auch noch Deckungen von 3 Millionen Franken. Aufgrund der geringen Prämienunterschiede sollte man der höheren Deckung von 5 Millionen Franken oder 10 Millionen Franken den Vorzug geben.

In den meisten Verträgen über Privathaftpflichtversicherungen ist Schutz bei grober Fahrlässigkeit integriert. Bei älteren Verträgen kommt es allerdings durchaus vor, dass der Schutz bei grober Fahrlässigkeit noch nicht enthalten ist. Bei durch grobe Fahrlässigkeit entstandene Schäden werden dann nicht übernommen.

Deshalb ist unbedingt darauf zu achten, dass der Versicherungsvertrag den Zusatz „grobe Fahrlässigkeit“ einschliesst. Der Versicherer kann eine Leistung dann nicht mehr verweigern, wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen oder auch nur vermutet wurde.

Seitdem die Velovignette im Jahr 2012 abgeschafft wurde, sind alle Haftpflichtansprüche von Dritten gegenüber Velofahrern über die Privathaftpflichtversicherung gedeckt.

In den meisten Fällen schützt die Privathaftpflichtversicherung auch das Elektrovelo. Allerdings darf in der Regel die Motorleistung maximal nur 500 Watt und die Tretunterstützung höchstens 25 km/h betragen. In dem Fall zählt das E-Bike als normales Fahrrad. Falls Ihr Elektrovelo die Werte überschreitet, gehört es zur Kategorie Motorfahrrad (Mofa). Das E-Bike benötigt dann eine gesonderte Motorfahrzeugversicherung.

Beim Abschluss der Haftpflichtversicherung kann der Versicherungsnehmer in der Regel genau angeben, was bis zu welcher Summe versichert werden soll. Meistens ist auch ein passiver Rechtsschutz Bestandteil der privaten Haftpflichtversicherung, damit sich der Versicherte gegen unberechtigte Schadensersatzansprüche Dritter wehren kann. Im Grunde genommen dient dieser Rechtsschutzeinschluss der Haftpflichtversicherung selbst, weil sie schliesslich den Schadenersatz bezahlen müsste.

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