Die Haftpflichtversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Das heisst: Sie können Ihr Motorrad beim Strassenverkehrsamt nur dann einlösen, wenn Sie einen entsprechenden Nachweis über die Versicherung vorlegen.
Aufsteigen und losfahren: Sorgenfrei unterwegs dank passendem Versicherungsschutz.
Die Haftpflichtversicherung kommt zum Tragen, wenn Personen, Sachen oder Tieren durch das versicherte Motorrad Schäden zugefügt werden. Die Versicherung übernimmt dann die fälligen Kosten – diese können zum Teil sehr hoch sein. Nehmen Sie als Beispiel einen Unfall, bei dem ein anderes Fahrzeug einen Totalschaden erleidet und zwei Insassen schwer verletzt werden.
Die Haftpflichtversicherung ist ausserdem für die Schadensverhütung zuständig. Das heisst, sie wehrt unberechtigte Forderungen ab. Zudem bietet Sie Ihnen Schutz bei Umweltschäden, etwa wenn Betriebsmittel (Benzin, Öl) nach einem Unfall freigesetzt werden und Strassen oder Grünflächen schädigen.
Kurz beantwortet: jeder Fahrer mit eigenem Fahrzeug. In der Schweiz ist diese Versicherung gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie ein Motorrad auf öffentlichen Strassen führen möchten.
Sie müssen deshalb beim Strassenverkehrsamt einen entsprechenden Nachweis einreichen. Diesen schickt Ihre Versicherung auf Wunsch direkt zur Behörde, damit Sie die Kontrollschilder erhalten. Das ist gegebenenfalls auch beim Umzug in einen anderen Kanton nötig.
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