Wer heiratet, verbindet zwei Leben zu einem gemeinsamen. Verantwortung, die zuvor allein getragen wurde, wird nun geteilt, und einige Dinge müssen nun gemeinsam geregelt werden.
Auch in der Altersvorsorge und bei Versicherungen gibt es verschiedene Dinge, die sich mit der Hochzeit ändern. Versicherung-Schweiz verrät Ihnen, worauf Sie sich bei einer Hochzeit einstellen müssen und welche Regelungen Sie hinsichtlich Vorsorge und Absicherung beachten müssen.
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Altersvorsorge: Das ändert sich mit der Heirat
Eine Heirat hat Auswirkungen auf verschiedene Bereiche Ihrer Vorsorge – in manchen sind diese positiv, in anderen kann eine Hochzeit auch einen finanziellen Nachteil bedeuten.
AHV-Rente
Während bei unverheirateten Paaren jeder unabhängig vom anderen eine Rente erhält, bekommen Sie bei der AHV-Rente insgesamt weniger: Unverheiratete Personen können bis zu 2520 Franken pro Monat von der AHV erhalten. Verheiratete hingegen müssen gemeinsam mit 150% dieses Betrags auskommen, sie erhalten gemeinsam maximal 3780 Franken pro Monat, also 1890 Franken.
Die Beiträge an die AHV teilen sich beide Ehepartner: Beide Einkommen werden zusammengerechnet und bei jedem zur Hälfte für die AHV angerechnet. Bei grossen Gehaltsunterschieden muss in der Regel die besserverdienende Person Abstriche bei der AHV-Rente machen, während die weniger verdienende profitiert.
Ein Vorteil ist, dass verheiratete Person Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente von der AHV haben, wenn der Ehepartner verstirbt. Frauen haben einen Anspruch, wenn Sie mit dem Verstorbenen ein Kind haben oder mindestens 45 Jahre alt sind. Auch Männer erhalten eine Hinterbliebenenrente, wenn Sie mit der Verstorbenen ein oder mehrere Kinder haben.
Berufliche Vorsorge
In der beruflichen Vorsorge gibt es keine grösseren Änderungen bei einer Hochzeit. Allerdings haben die Ehepartner Anspruch auf die berufliche Vorsorge des jeweils anderen, sollte ein Partner versterben. Ausserdem haben die Ehepartner nun ein Mitspracherecht, wenn die oder der andere das Guthaben aus der Pensionskasse vor dem Rentenalter beziehen möchte. Bei einer Scheidung kommt es zum sogenannten “Pensionskassen-Splitting”: Beide Partner erhalten jeweils die Hälfte der beruflichen Vorsorge des anderen.
Dritte Säule
In Säule 3a macht der Status als Verheiratete keinen grossen Unterschied. Im Todesfall ist es für Verheiratete aber deutlich leichter, an das Guthaben heranzukommen und dieses weiterhin zu verwalten. Bei einer Scheidung wird das Guthaben hälftig zwischen beiden Parteien aufgeteilt.
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Versicherungen: Änderung der Begünstigten und Vorsorge für den Ernstfall
Bei Ihren Versicherungen kommt es darauf an, welche Tarife Sie abgeschlossen haben: Manche ändern sich bei einer Heirat, auf andere hat eine Hochzeit keinen Einfluss.
Krankenversicherung
In der Grundversicherung ändert sich nichts, wenn Sie heiraten. Bei den Zusatzversicherungen finden sich aber häufig Rabatte für Ehepartner und Familienmitglieder – hier kann Ihnen die Ehe über die Jahre einiges an Geld sparen.
Rechtsschutzversicherung
Die meisten Anbieter von Rechtsschutzversicherungen bieten gemeinsame Policen für Eheleute an. Damit sparen Sie im Vergleich zu Einzelverträgen meist Geld und können zudem weitere Familienmitglieder in den Vertrag einschliessen.
Gemeinsamer Haushalt = Gemeinsame Police
Sowohl in der Haftpflicht- als auch in der Hausratversicherung können und sollten Sie eine gemeinsame Police abschliessen. Verträge für mehrere Personen sind in der Regel günstiger und haben eine höhere Deckungssumme. Eine gemeinsame Hausratversicherung macht in einem geteilten Haushalt auch mehr Sinn, da beide über dieselben Möbel und Wertgegenstände verfügen.
Steuern bei Verheirateten
Verheiratete werden in der Schweiz gemeinsam besteuert – in den meisten Fällen bedeutet dies eine höhere Steuerlast als bei einer Einzelperson. Hier treffen zwei unterschiedliche Regelungen aufeinander: Zwar ist der Steuersatz für Verheiratete niedriger, sodass pro Person zunächst weniger Steuern fällig werden. Durch die Progression bei der Berechnung der Steuern hebt sich dieser Vorteil aber wieder auf: Da beide Einkommen zusammengelegt werden, wird ein höherer Steuersatz berechnet, wodurch am Ende mehr Steuern fällig werden als bei Unverheirateten.
Steuerliche Vorteile ergeben sich aber, wenn ein Partner dem anderen etwas schenkt oder vererbt. In den meisten Kantonen werden Ehepartnern nur geringe oder gar keine Erbschafts- und Schenkungssteuern berechnet.
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- Eine Hochzeit hat finanziell einige Vorteile, wirkt sich aber nicht in allen Bereichen positiv aus
- Bei der AHV-Rente erhalten Verheiratete insgesamt weniger, haben aber Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente
- In der Pensionskasse ändert sich wenig, Verheiratete haben aber ein Mitspracherecht beim vorzeitigen Bezug
- Viele Versicherer bieten gemeinsame Policen für Verheiratete an
- Bei den Steuern zahlen Verheiratete aufgrund der Progression meist mehr
Unser Fazit
Wenn Sie heiraten, sollten Sie auch die finanzielle Lage miteinbeziehen – es kann sich lohnen, hier etwas genauer zu planen. Gerade bei Versicherungen können Sie durch gemeinsame Policen viel Geld sparen. Doch auch in Sachen Steuern und Vorsorge gibt es einiges zu beachten. Ist Ihnen die Vorsorge für Verheiratete über AHV und Pensionskasse zu geringe, können Sie frühzeitig gegensteuern und Ihre Vorsorge mit einem privaten Produkt aus er dritten Säule ergänzen. Nehmen Sie sich ein bisschen Zeit und fordern Sie kostenlos unser individuelles Angebot an – so sind Sie bestens informiert und können abgesichert in den Hafen der Ehe einfahren.
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