Fahrräder sind in der Regel mit Einschränkungen in der Hausratversicherung eingeschlossen. Ein Schutz besteht nur bei einem Einbruchdiebstahl in der Wohnung oder wenn das Rad aus einer verschlossenen Garage bzw. einem abgeschlossenen Keller entwendet oder dort beschädigt wurde.
Hausratversicherung gesucht?
Bei den meisten Versicherungsgesellschaften können Sie aber Ihre Hausrat-Police um einfachen Velo-Diebstahl ergänzen. Dann greift der Schutz auch, wenn das Rad vor dem Kino, am Bahnhof oder vor der Arbeitsstelle entwendet wurde – vorausgesetzt das Fahrrad war abgeschlossen.
Bei der Festsetzung der Versicherungssumme muss das Velo natürlich mit einbezogen werden. Der Zusatz „einfacher Diebstahl auswärts“ deckt Diebstähle, die ausserhalb der Wohnung geschehen. Das gilt auch für Sportgeräte wie Skier sowie Laptops, Handys u. ä. Manche Hausratversicherungen haben diese Deckung von vorneherein integriert. Prüfen Sie dennoch vorsichtshalber, welche diesbezüglichen Bedingungen die von Ihnen priorisierte Gesellschaft vorgibt.
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