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Mietkautions­versicherung

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Was ist eine Mietkautions­versicherung?

Der Anbieter der Mietkautions­versicherung bürgt gegenüber dem Vermieter für die geforderte Kaution. Um das Ausfallrisiko zu decken, berechnet der Versicherer dem Mieter eine jährlich zu zahlende Versicherungsprämie. Der Mieter muss dadurch die Kaution nicht selbst einzahlen und hat stattdessen Geld zu seiner freien Verfügung. Der Vermieter erhält als Sicherheit eine Bürgschaftsurkunde. Damit kann er Forderungen wegen Beschädigungen an der Mietsache oder offener Mietzinsen geltend machen. Maximal ist die Leistungssumme so hoch wie die Höhe der Mietkaution.

Sie möchten das Geld für Ihre Wohnungskaution lieber anderweitig einsetzen?

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Für wen lohnt sich eine Mietkautions­versicherung?

Eine Mietkautions­versicherung eignet sich besonders für folgende Personen:

Was ist das besondere an einer Mietkautions­versicherung?

Die Mietkautions­versicherung bietet keinen klassischen Versicherungsschutz, bei dem der Schaden von der Versicherung vollumfänglich übernommen wird und diese vom Versicherten keine Kostenbeteiligung einfordert. Vielmehr holt sich der Versicherer die allfällig an den Vermieter geleisteten Zahlungen beim Mieter wieder zurück. Hierüber müssen sich Mieter, die eine Mietkautions­versicherung abschliessen, im Klaren sein.

Die Vorteile der Mietkautions­versicherung

Beispielfall für den Nutzen einer Mietkautions­versicherung

Nach vielen vergeblichen Bemühungen und Besichtigungen hatte die Suche endlich zum Ziel geführt: Die Traumwohnung war gefunden. Sie ist nicht nur ausreichend gross und hell, sondern auch ruhig, trotz relativ zentraler Lage. Zwar ist die Miete hoch, doch das Budget reicht aus, um sie zu bezahlen. Die Wohnung muss es einfach sein. Fast drohte der Traum zu platzen, denn die drei Monatsmieten, die als Sicherheitsleistung verlangt werden, sind keine Kleinigkeit, zumal auch noch die erste Miete vor Mietbeginn zu zahlen ist. Sind keine oder nur unzureichende Rücklagen vorhanden, dann ist der Traum von der neuen Wohnung schnell wieder ausgeträumt.

Das muss nicht sein, denn es gibt eine Lösung für Mieter: die Mietkautions­versicherung, die in der Schweiz von verschiedenen Anbietern angeboten wird. Anstatt ein Mietzinsdepot zu hinterlegen, können Mieter das Geld für die Kaution einsparen und anderweitig verwenden.

Anbieter von Mietkautions­versicherungen

In der Schweiz werden Mietkautions­versicherungen inzwischen von mehreren Anbietern angeboten. Unter anderem von AdunoKaution, AXA Mietkaution, FirstCaution, Zurich Versicherungen, der Mobiliar, Helvetia Versicherungen und SwissCaution.

Alle genannten Gesellschaften bieten eine Mietkaution ohne Bankdepot an. Bei den Prämien und Gebühren bestehen allerdings Unterschiede. Von Anbieter zu Anbieter unterscheiden sich auch die Richtlinien, anhand derer Ihr Mietkautionsdossier geprüft wird.

Mietkautions­versicherung Vergleich

Wer eine Mietkautions­versicherung abschliessen möchte, sollte die Angebote der verschiedenen Anbieter unbedingt gegeneinander prüfen. Zum einen bestehen deutliche Unterschiede hinsichtlich der Jahresprämien. Zum anderen variieren auch die Richtlinien, anhand derer Ihr Mietkautionsdossier geprüft wird.

Aus diesem Grund lohnt es sich genau hinzuschauen. Wer sorgsam vergleicht, spart in der Regel Geld und kann sicher sein, dass die abgeschlossene Versicherung bestens zu den eigenen Bedürfnissen passt. Fordern Sie dafür einfach Ihr individuelles Angebot der Schweizer Mietkautions­versicherungen 2024 gratis an!

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Konto, Anlagekonto oder Versicherung?

Wer es sich aufgrund seiner finanziellen Situation leisten kann, sollte selbst ein Mietkautionskonto eröffnen und es anschliessend sperren lassen, und zwar für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses. Es gibt Fälle, in denen der Vermieter das Sperrkonto lieber selbst einrichtet. Das ist kein Hindernis, denn der Vermieter kann erst dann auf die Kaution zugreifen, wenn hierfür die Zustimmung des Mieters vorliegt.

Bei Auszug aus dem Mietobjekt muss der Vermieter das Konto allerdings freigeben. Der Mieter möchte schliesslich sein Geld zurückerhalten. Auf dem Mietkautionskonto beziehungsweise Mietzinsdepot erfolgt eine Verzinsung des eingezahlten Geldes. Doch Achtung: Manche Banken berechnen Eröffnungsgebühren oder Kontensaldierungskosten, die sie mit dem Geld auf dem Konto verrechnen.

Mietkautionskonto vs. Mietkautions-Anlagekonto

Zurzeit sind die Zinsen allerdings derartig gering, dass eine Deponierung des Geldes unterm Kopfkissen nahezu den gleichen Zinsgewinn bringen würde wie auf einem Bankkonto. Manche Finanzdienstleister haben allerdings nicht nur ein niedrig verzinstes Mietkautionskonto, sondern auch ein Mietkautions-Anlagekonto im Angebot.

Bei dieser Form wird das Geld von der Bank in Renditeobjekte investiert oder in Fonds angelegt. Diese Anlagekonten sind mit anderen Finanzprodukten vergleichbar. Mit ihnen sollen bessere Zinsen erzielt werden. Die Anlagekonten werden mit der Aussage vermarktet, dass Vermieter am Wertzuwachs interessiert sein sollten, damit im Fall eines Falles mehr Geld verfügbar ist. Hierbei sollte bedacht werden, dass in Wertpapieren angelegtes Geld sich vermehren oder auch schrumpfen kann – je nachdem, wie sich die Wertpapiere entwickeln.

Bestenfalls erfährt die angelegte Mietkaution eine kleine Wertsteigerung. Schlimmstenfalls wird das Geld durch Kursverluste von Wertpapieren nahezu aufgezehrt. Letzten Endes ist diese Form der Mietkautionsanlage immer ein Risikospiel. Laut den Mieterinnen- und Mieterverbänden sollten Mieter über die allfällig erwirtschafteten Zinsen frei verfügen dürfen. Es gibt aber einige Banken, die das Mietkautionskonto inklusive der Zinsen als gesperrt betrachten. Es lohnt sich daher, die Kautionsbedingungen der Banken zu prüfen.

Lösung Mietkautions­versicherung

Wer nicht über liquide Mittel für eine Barkaution verfügt und auch keinen Kredit oder Darlehen aufnehmen möchte, der kann mit der Mietkautions­versicherung den Zeitraum zwischen dem Abschluss des Vertrags und dem Ansparen der Kaution überbrücken. Zudem kann bei dieser Vorgehensweise die Sicherheitsleistung für den Vermieter später auch noch aus eigenen Barmitteln eingezahlt werden.

Wie kündige ich meine Mietkautions­versicherung?

Die Mietkautionsbürgschaft können Sie jederzeit kündigen. Anders als bei konventionellen Versicherungsprodukten kennt die Mietkautions­versicherung weder eine Mindestlaufzeit noch Kündigungsfristen. Es ist noch nicht mal ein offizielles Kündigungsschreiben notwendig.

Ist der Mietvertrag gekündigt und die Wohnungsübergabe erfolgt, schickt der Vermieter die Original-Bürgschaftsurkunde zurück an die Versicherung. Dadurch wird die Mietkaution aufgelöst. Durch jährlich anfallende Gebühren, die Sie bei Vorauszahlung womöglich schon für das komplette Jahr entrichtet haben, erhalten Sie eine Rückerstattung. Die anteilige Gebühr wird von der Mietkautionsgesellschaft taggenau abgerechnet.

Unsere Empfehlung

Im Schweizer Wohnungsmarkt stellt die Sicherheitsleistung ein wichtiges Element dar, denn Sie schützt den Vermieter vor Ausfällen, die durch offene Mietzinsen oder durch Mietobjektschäden nach Beendigung des Mietvertrags entstehen können. Die Mietkautionsabsicherung wird von vielen Vermietern zur Bedingung gemacht, wenn sie ein Mietobjekt vergeben.

Bei privaten Mietverträgen beträgt die Kautionshöhe maximal 3 Monatsmieten. Wenn es sich um gewerbliche Mietverträge handelt, fallen 6 Monatsmieten an. Die Kaution kann hier sogar noch höher ausfallen, weil es hierfür keine gesetzliche Regelung gibt. Die Mietkautions­versicherung bietet hierfür eine grosse Erleichterung. Erstens muss der Mieter den Kautionsbetrag nicht selbst einzahlen und zweitens kann das Geld nicht blockiert werden. Gleich, ob Privatpersonen oder Firmen – beide können ihre finanzielle Liquidität bewahren und beim Einzug das Geld dann anders einsetzen.

FAQ Mietkautions­versicherung

Prinzipiell kann ein Banksperrkonto in eine Mietkautions­versicherung umgewandelt werden. Viele Mieter machen von dieser Möglichkeit Gebrauch, damit sie über das Kautionsgeld wieder frei verfügen können. Mieter sollten allerdings zuvor abklären, ob der Vermieter damit einverstanden ist. Manchmal willigen Vermieter nicht ein und bestehen auf das herkömmliche Mietzinsdepot. Zurzeit gibt es noch kein Gesetz, das den Vermieter zur Annahme einer Bürgschaft als Sicherheitslösung verpflichtet.

Grundsätzlich haben viele Vermieter zwar kein Problem mit einer Mietkautionsbürgschaft. Falls es jedoch um keinen neuen, sondern einen bereits bestehenden Mietvertrag geht, verweigern dieselben Vermieter dann aber die Annahme einer Mietkautions­versicherung. Wenn der Vermieter oder die von ihm beauftragte Verwaltung damit einverstanden ist, die Kaution freizuschalten, kann der Mieter bei einem Anbieter die Mietkautions­versicherung abschliessen. Der Vermieter erhält dann ein Kautionszertifikat. Dem Vermieter wird damit der geforderte Kautionsbetrag garantiert. Zudem berechtigt das Zertifikat den Vermieter zur Geltendmachung von Forderungen gegenüber der Versicherung. Gemeint sind natürlich Forderungen, die aus dem Mietvertrag entstehen.

Nach dem Erhalt der Bürgschaftsurkunde bereitet der Vermieter das Freigabeformular der betreffenden Bank vor. Indem er das Formular unterschreibt, gibt er das Kautionsgeld frei. Die Bank kann das Geld nun auf das Konto des Mieters auszahlen. Das beschriebene Prozedere nimmt ungefähr fünf bis zehn Arbeitstage in Anspruch. Alles hängt von dem Tempo ab, mit dem der Vermieter das Mietzinsdepot freigibt.

TIPP: Sie sollten die Mietkautions­versicherung erst dann abschliessen, wenn der Vermieter sein Einverständnis erklärt hat. Wenn Sie die Mietkautions­versicherung annullieren lassen, entstehen bei einigen Anbietern Kosten.

Versicherungen können oder wollen bekanntlich nicht jeden aufnehmen. Daher nehmen sie jeden Antragsteller hinsichtlich seiner Bonität und Finanzkraft genauestens unter die Lupe. Wenn die Voraussetzungen hinsichtlich dieser beiden Kriterien nicht erfüllt sind, muss der oder die Antragstellende mit einer Absage rechnen. Die Chancen verringern sich, die begehrte Wohnung zu bekommen. Ein anderer Bürge wäre hier eine Option. Wenn ein Verwandter oder Bekannter eine Solidarhaftung übernehmen soll, muss allerdings der Vermieter damit einverstanden sein.

Als Bürgen kämen neben Eltern und Geschwistern auch Lebenspartner oder Freunde infrage. Sie müssen sich dem Vermieter gegenüber schriftlich verpflichten, im Schadensfall eine begründete Vermieterforderung zu zahlen. Der Vermieter darf dies allerdings ausschlagen. Die meisten Vermieter geben aufgrund der hohen Wohnungsnachfrage meistens einem zahlungskräftigeren Kandidaten den Vorzug, wenn sie Zweifel an der Zahlungskraft eines Interessenten haben. Manchmal lassen Vermieter Wohnungen sogar lieber leer stehen, bevor sie diese an finanzschwache Mieter vergeben oder es um die Bonität der Interessenten schlecht bestellt ist.

Es gibt sogar Mieter, die einen Mietvertrag unterschreiben und erst danach angeben, die Kaution nicht bezahlen zu können und deshalb eine Mietkautions­versicherung benötigen. Dieser Weg ist gangbar, jedoch mit einem gravierenden Nachteil verbunden. Das Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter dürfte dadurch nachhaltig gestört werden. Vor allem wenn der Vermieter im selben Haus wohnt, ist davon abzuraten.

Ist von vornherein offensichtlich, dass der Vermieter weder einen Bürgen noch eine Mietkautions­versicherung akzeptieren wird, gibt es nur zwei vernünftige Handlungsalternativen: Entweder Sie zahlen die Kaution auf das vereinbarte Mietkautionskonto ein oder Sie verzichten auf die Wohnung.

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