Wer neu in die Schweiz zieht, steht oft vor vielen Fragen: Wie funktioniert die Krankenversicherung in der Schweiz? Muss ich mich als Ausländer bei der Krankenkasse anmelden? Und wie finde ich den passenden Tarif? Das Schweizer Gesundheitssystem gilt als eines der besten in Europa, kann für Einwanderer und Zugezogene am Anfang jedoch verwirrend erscheinen.
Versicherung-Schweiz erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie die Krankenversicherung in der Schweiz aufgebaut ist, worauf Sie beim Abschluss achten sollten und wie Sie die beste Krankenkasse als Einwanderer finden.
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Zuzug in die Schweiz: Was müssen Ausländer in Sachen Krankenversicherung beachten?
Die wichtigste Information, wenn Sie in die Schweiz umziehen, ist die Übergangsfrist von drei Monaten. Dies ist der Zeitraum, in dem Sie sich bei einer Schweizer Krankenversicherung anmelden müssen, um auch in der Schweiz versichert zu sein. Da in der Schweiz Versicherungspflicht herrscht, ist diese Anmeldung obligatorisch.
Wer muss sich in der Schweiz krankenversichern?
Wer in der Schweiz lebt und arbeitet, unterliegt der Versicherungspflicht. Das bedeutet, dass jede und jeder eine Krankenversicherung abschliessen muss, die sogenannte Grundversicherung. Grundversicherungen gibt es bei fast jeder Versicherungsgesellschaft. Beim Abschluss haben Sie die freie Wahl: Da der Abschluss einer solchen Versicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, gilt die Aufnahmepflicht: Sie können nicht abgelehnt werden, unabhängig vom Gesundheitszustand, von Ihren Vorerkrankungen oder Ihrem Alter. Lediglich einige wenige Personengruppen, wie z. B. Rentner:innen, deren Rente ausschliesslich aus einem EU-Land gezahlt wird, sind von der Versicherungspflicht in der Schweiz ausgenommen. Diese müssen dann aber einen anderen Versicherungsschutz (z.B. aus dem Heimatland) nachweisen, der auch für die Schweiz gilt.
Gut zu wissen: Die Krankenversicherung greift rückwirkend, also ab dem Tag Ihres Zuzugs. Melden Sie sich erst später an, ist dies in Sachen Versicherungspflicht kein Problem, Sie müssen dann aber unter Umständen die Beiträge für mehrere Monate auf einmal bezahlen. Bei einem Arztbesuch vor der Anmeldung bei der Versicherung bekommen Sie die Kosten rückwirkend erstattet, sobald Sie über eine Versicheerung verfügen.
Wie schliesse ich eine Krankenversicherung in der Schweiz ab?
Schritt 1: Wohnsitz anmelden
Nach Ihrer Ankunft in der Schweiz melden Sie sich zuerst bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde an. Mit dieser Anmeldung können Sie dann eine Krankenkasse wählen und Ihre Krankenversicherung abschliessen.
Schritt 2: Angebote vergleichen
Vergleichen Sie verschiedene Krankenkassen, Modelle (z. B. Standard, HMO oder Telmed) und Franchisen, um den passenden Tarif für Ihre Bedürfnisse zu finden. Mit dem Prämienrechner von Versicherung-Schweiz sehen Sie alle verfügbaren Anbieter an Ihrem Wohnort – basierend auf den aktuellen Prämien des Bundesamts für Gesundheit (BAG). So erhalten Sie einen transparenten Überblick über Ihre Möglichkeiten.
Schritt 3: Versicherung abschliessen
Wenn Sie sich entschieden haben, können Sie die Krankenversicherung direkt online, telefonisch oder vor Ort abschliessen – je nach Anbieter. Noch einfacher geht es mit Versicherung-Schweiz: Unsere Beraterinnen und Berater besprechen mit Ihnen Ihren Bedarf, vergleichen passende Angebote und senden Ihnen die besten Optionen zu. Auf Wunsch übernehmen wir auch gleich den Abschluss für Sie – schnell, unkompliziert und stressfrei.
Schritt 4: Bestätigung abwarten
Nach der Annahme Ihres Antrags erhalten Sie Ihre Versicherungspolice und Versichertenkarte. Damit sind Sie offiziell krankenversichert und bestens abgesichert für Ihren Start in der Schweiz.
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Wie funktioniert die Krankenversicherung in der Schweiz?
In der Schweiz gibt es grundsätzlich zwei Stränge bei der Krankenversicherung. Zum einen sind alle Schweizerinnen und Schweizer unabhängig von Wohnort und Einkommen in der obligatorischen Grundversicherung versichert. Diese ist für alle verpflichtend und bietet identische Leistungen, egal, bei welchem Anbieter sie abgeschlossen wird. Durch die Versicherungspflicht bei den Versicherten gibt es auch eine Aufnahmepflicht bei den Anbietern der Grundversicherung: Jeder Anbieter, für den Sie sich interessieren, ist verpflichtet, Sie aufzunehmen. Sie können also ohne Druck frei auswählen und es besteht zu keiner Zeit das Risiko, nicht krankenversichert zu sein.
Anders ist dies bei den Zusatzversicherungen. Diese bieten die Möglichkeit, für einen regelmässigen Beitrag Kosten für Behandlungen zu übernehmen, die nicht in der Grundversicherung enthalten sind. Welche Behandlungen das sind, ist abhängig vom angebotenen Tarif. Es gibt Zusatzversicherungen für Zahnbehandlungen oder andere ambulante Eingriffe, für Komplementärmedizin, Spitalaufenthalte und einige andere Bereiche.
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Welche Leistungen bietet die Grundversicherung in der Schweiz?
Die obligatorische Grundversicherung stellt die medizinische Grundversorgung für alle Personen sicher, die in der Schweiz leben. So hat jede und jeder im Notfall oder bei gesundheitlichen Problemen Anspruch auf ärztliche Hilfe.
Der Leistungskatalog der Grundversicherung umfasst daher alle wichtigen medizinischen Leistungen – von der Behandlung bei akuten oder chronischen Erkrankungen bis hin zu alltäglichen Arztbesuchen. Dazu gehören etwa der Arztbesuch bei einer Grippe, die Versorgung kleinerer Verletzungen oder notwendige Spitalbehandlungen. Auch bestimmte Leistungen aus der Komplementär- und Naturmedizin sowie Behandlungen beim Chiropraktiker sind in der Grundversicherung enthalten.
Welche Leistungen sind in der Grundversicherung nicht gedeckt?
In der Grundversicherung sind keine Leistungen enthalten, die als komfort- oder wahlbezogen gelten – zum Beispiel Behandlungen durch den Zahnarzt, Zusatzleistungen im Spital (z. B. Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung) sowie alternative Heilmethoden, die nicht vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) anerkannt sind.
Auch Leistungen im Ausland, kosmetische Eingriffe oder nicht verschriebene Medikamente sind in der Regel nicht versichert. Wer sich umfassender absichern möchte, kann diese Lücken aber mit einer passenden Zusatzversicherung schliessen.
Die Grundversicherung in der Schweiz bietet allen hier lebenden Personen eine solide medizinische Basisabsicherung. Allerdings unterscheiden sich die anerkannten Leistungen der Basisversorgung je nach Land deutlich – Sie sollten daher nicht davon ausgehen, in der Schweiz die gleichen Leistungen zu erhalten wie in Ihrem Heimatland. Im Vergleich zu Deutschland oder Österreich ist der Leistungsumfang der Schweizer Grundversicherung oft geringer.
Welche Versicherungsmodelle gibt es in der Schweizer Grundversicherung?
In der Grundversicherung wird der Leistungskatalog gesetzlich festgelegt und nicht von den Anbietern selbst bestimmt. Dementsprechend enthalten alle Tarife dieselben Leistungen. Dennoch gibt es verschiedene Tarifmodelle, mit denen man eine günstigere Prämie erhalten kann und die sich hinsichtlich des ersten Ansprechpartners im Krankheitsfall unterscheiden:
Während Sie im Standard-Tarif die freie Arztwahl haben, sind Sie in HMO- und Hausarzt-Modellen dazu verpflichtet, bei Beschwerden zunächst eine bestimmte Praxis aufzusuchen. Telemedizin-Modelle beraten Sie erst telefonisch oder online, bevor Sie an eine geeignete Praxis überwiesen werden. Mischmodelle kombinieren die Bedingungen verschiedener Modelle und bieten Ihnen im Krankheitsfall oft mehrere Ansprechpartner, z.B. ein Apotheken-Netzwerk und telemedizinische Angebote.
Welches Versicherungsmodell sollte ich als Einwanderer in die Schweiz wählen?
Welches Modell am besten zu Ihnen passt, hängt davon ab, wen Sie im Krankheitsfall zuerst kontaktieren möchten. Grundsätzlich ist der Standard-Tarif die teuerste Lösung – im Vergleich können Sie z. B. mit dem HMO-Modell bis zu 25 % Prämien sparen.
| Modell | Arztwahl/Flexibilität | Prämienersparnis | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Standard-Modell | Freie Arztwahl | Keine | Jede Ärztin bzw. jeder Arzt im Wohnkanton ist frei wählbar |
| Hausarzt-Modell | Immer zuerst zur Hausärztin bzw. zum Hausarzt | 15–20% | Hausärztin bzw. Hausarzt koordiniert Behandlung |
| HMO-Modell | Ärztin bzw. Arzt in HMO-Praxis | 15–25% | Behandlung im Gesundheitszentrum |
| Telmed-Modell | Erst telefonische oder digitale Beratung | 20–25% | Erstkontakt via medizinisches Callcenter bzw. Online-Beratung |
| Misch-Modell | Erstberatung auf mehreren Wegen | 15–25% | Erstkontakt häufig via Partnerapotheke |
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Was ist die Franchise in der Grundversicherung?
Die Franchise ist keine prozentuale Beteiligung, sondern eine feste Jahressumme, die Sie selbst bezahlen, bevor die Grundversicherung Kosten übernimmt. Erst wenn diese Summe erreicht ist, beteiligt sich Ihre Krankenkasse an den weiteren Behandlungskosten (abzüglich des Selbstbehalts). Die Franchise dient dazu, die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken und die Prämien zu stabilisieren.
Bei Vertragsabschluss können Sie die Höhe Ihrer Franchise selbst wählen. Für Erwachsene stehen in der Regel Stufen von CHF 300, 500, 1’000, 1’500, 2’000 oder 2’500 zur Auswahl – je nach Krankenkasse.
Eine höhere Franchise führt meist zu tieferen Prämien. Wer sich dafür entscheidet, sollte jedoch sicherstellen, dass genügend Rücklagen vorhanden sind, um die jährlichen Gesundheitskosten bis zur gewählten Franchise im Notfall selbst tragen zu können.
Ob sich die Wahl einer hohen Franchise für Sie lohnt, ist davon abhängig, wie viel Gesundheitskosten Sie im Durchschnitt verursachen. Wer jung und gesund ist und selten zum Arzt geht, kann mit einer hohen Franchise viel sparen. Sind Sie aber regelmässig auf medizinische Unterstützung angewiesen oder haben Vorerkrankungen, die das Risiko erhöhen, dass Sie in der Zukunft behandelt werden müssen, sollten Sie liebe eine niedrige Franchise wählen.
Was ist der Selbstbehalt in der Grundversicherung?
In der Grundversicherung wird ein jährlicher Selbstbehalt von 10 Prozent der Behandlungskosten fällig. Dieser Selbstbehalt ist gesetzlich festgelegt, er soll unnötige Arztbesuche reduzieren und die Eigenverantwortung der Versicherten fördern. Damit die Kosten bei hochpreisigen Behandlungen nicht durch die Decke schiessen, ist der Selbstbehalt aber auf eine jährliche Maximalsumme beschränkt: Erwachsene zahlen höchstens 700 Franken Selbstbehalt im Jahr, Kinder unter 18 Jahren maximal 350 Franken.
Brauche ich als Ausländer eine Unfalldeckung in der Grundversicherung?
Beim Abschluss der Grundversicherung werden Sie gefargt, ob Sie das Risiko «Unfall» in der Grundversicherung mitversichern wollen.
Ob Sie die das tun sollten, hängt von Ihrem Arbeitsverhältnis ab. Sofern Sie mehr als 8 Stunden pro Woche angestellt sind, übernimmt Ihr Arbeitgeber die Unfallversicherung für Sie und Sie brauchen den Unfallschutz der Grundversicherung nicht. Ist dies aber nicht der Fall, haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie schliessen den Unfallschutz bei Ihrer obligatorischen Grundversicherung mit ein, dadurch erhöht sich die Prämie etwas.
- Sie schliessen eine private Unfallversicherung ab, was einen deutlich grösseren Leistungsumfang im Fall eines Unfalls bietet, aber meist mehr kostet.
Wie funktionieren die Zusatzversicherungen in der Schweiz?
Um in der Schweiz rundum abgesichert zu sein, ist neben der Grundversicherung oft eine Zusatzversicherung sinnvoll – je nach Bedarf auch mehrere. Die Leistungen der Grundversicherung sind zwar qualitativ hochwertig, decken aber nur das medizinisch Notwendige ab. Viele Angebote – etwa Zahnbehandlungen, alternative Heilmethoden, Präventionsleistungen oder Hilfsmittel wie Brillen und Kontaktlinsen – sind nicht enthalten.
Besonders gefragt ist in der Schweiz die Zahnzusatzversicherung, da Zahnbehandlungen schnell teuer werden können. Beliebt sind auch Spitalzusatzversicherungen, die zusätzliche Leistungen wie die freie Arztwahl im Spital oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer bieten.
Die Anbieter von privaten Zusatzversicherungen können ihre Leistungen frei gestalten – die Unterschiede zwischen ähnlichen Tarifen sind daher oft gross. Ein genauer Leistungsvergleich hilft, unangenehme Überraschungen bei der Abrechnung zu vermeiden und den optimalen Versicherungsschutz zu finden.
Welche Zusatzversicherungen sind für Ausländer in der Schweiz besonders empfehlenswert?
Sind Sie dauerhaft in die Schweiz gezogen, können Sie auch Zusatzversicherungen in der Schweiz abschliessen. Welche Tarife Ihnen dabei am meisten nutzen, ist vor allem von Ihrem Bedarf und Ihren Gewohnheiten abhängig:
- Möchten Sie im Spital die freie Wahl haben und im Einzelzimmer untergebracht sein, empfiehlt sich beispielswiese eine private Spitalversicherung.
- Gehen Sie häufig zum Heilpraktiker oder nutzen Angebote zur Prävention, kann eine Zusatzversicherung für Alternativmedizin bzw. eine ambulante Zusatzversicherung die richtige Wahl sein.
- Sehr beliebt sind auch Zusatzversicherungen für Transport und Rettung, nichtpflichtige Medikamente, Behandlungen im Ausland sowie Deckungen für gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen sowie Zahnbehandlungen.
- Realtiv neu am Markt sind Tarife, die ambulante Operationen im Spital versichern - sodass Sie auch dann eine besonders gute Behandlung im Spital bekommen, wenn Sie nicht über Nacht bleiben.
Sie sind unsicher, welche Leistungen sich für Sie lohnen bzw. welche Sie wirklich benötigen? Wir empfehlen Ihnen einen umfassenden Vergleich - gerade, wenn Sie neu in der Schweiz sind und noch wenig Gefühl für das Schweizer Gesundheitssystem haben.
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Was müssen Grenzgänger:innen bei der Krankenversicherung beachten?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem EU-Land wie Deutschland, Österreich, Italien oder Frankreich haben und in der Schweiz arbeiten, besitzen Sie ein sogenanntes Versicherungswahlrecht. Das bedeutet, dass Sie selbst entscheiden können, ob Sie in der Schweiz oder in Ihrem Heimatland krankenversichert sein möchten.
Infos für Grenzgänger:innen
Nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit in der Schweiz haben Sie drei Monate Zeit, um diese Entscheidung zu treffen. Innerhalb dieser Frist können Sie wählen, ob Sie bei Ihrer bisherigen Krankenversicherung an Ihrem Wohnort bleiben oder zu einer Schweizer Krankenkasse wechseln möchten.
Möchten Sie bei Ihrer bisherigen Versicherung bleiben, müssen Sie in der Schweiz einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen und den Nachweis Ihrer gültigen Krankenversicherung im Heimatland vorlegen. Erfolgt innerhalb dieser drei Monate kein Antrag auf Befreiung, werden Sie automatisch einer Schweizer Krankenkasse zugewiesen – ein Wechsel zurück ist danach in der Regel nicht mehr möglich.
Unser Fazit
Das Schweizer Versicherungssystem kann für Einwanderer und Zuziehende anfangs etwas unübersichtlich sein. Die Leistungen sind zwar von hoher Qualität, doch oft auch mit entsprechend hohen Kosten verbunden. Wenn Sie sich von Beginn an optimal absichern und sicherstellen möchten, dass alle wichtigen medizinischen Leistungen abgedeckt sind, lohnt sich eine fachkundige Beratung.
Mit dem grossen Versicherungsvergleich 2026 erfahren Sie schnell und unkompliziert, welche Versicherungen Sie als Ausländer in der Schweiz benötigen – und welcher Anbieter den besten Tarif bietet. So starten Sie sorglos und bestens versichert in Ihr neues Leben in der Schweiz.
FAQ – Häufige Fragen zur Krankenversicherung für Ausländer
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