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Krankenversicherung für Ausländer

Kranken­versicherung für Ausländer

Der Versicherungsschutz in der Schweiz unterteilt sich in die Grundversicherung, die innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen werden muss, und freiwillige Zusatzversicherungen, die es erlauben, den eigenen Versicherungsschutz je nach Bedarf zu erweitern. Was es in Sachen Krankenversicherung für Zuzügler noch zu beachten gibt, erfahren Sie hier.

Kurz & Knapp

In unserer Kategorie "Kurz & Knapp" erhalten Sie die wichtigsten Infos im Überblick.

Versicherungs­pflicht

Bis auf wenige Ausnahmen gilt die Versicherungspflicht für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.

Anmeldefrist

Zugezogene müssen sich innerhalb von 3 Monaten bei der Krankenkasse anmelden.

Auswahl der Krankenkasse

Wer Anbieter vergleicht, kann bei der monatlichen Prämie sparen.

Ausnahmen

Einige Personen müssen sich nicht zwingend bei einer Schweizer Krankenkasse anmelden.

Versicherungs­beginn

Mit einer privaten Auslandsversicherung kann der Versicherungsbeginn mitunter verschoben werden.

Wer muss eine Kranken­versicherung in der Schweiz abschliessen?

Wenn Sie umgezogen sind und nun in der Schweiz leben, sind Sie verpflichtet, sich bei einer Krankenversicherung in der Schweiz anzumelden. Diese Anmeldepflicht ist im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) in Artikel 3 festgelegt und wird als obligatorische Grundversicherung bezeichnet. Sie gilt mit wenigen Ausnahmen für alle Personen, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

Auch Zugezogene, die bei einer deutschen Krankenkasse privat versichert sind, müssen solch eine Versicherung abschliessen. Nur durch sie ist bei einer Krankheit, einem Unfall oder einer Mutterschaft ein Versicherungsschutz gewährleistet.

Tipp

Beginn des Versicherungs­schutzes

In der Schweiz sind Sie ab dem Tag der Einreise versichert. Dementsprechend müssen Sie auch ab dem Tag der Einreise Prämien an die Krankenkasse zahlen. Wenn Sie sich erst nach einigen Wochen oder kurz vor Ablauf der Frist bei einer Schweizer Krankenversicherung anmelden, fallen daher Prämien für mehrere Monate an.

In der Schweiz wird die Prämie stets monatlich berechnet. Es spielt daher keine Rolle, ob Sie am Anfang oder am Ende eines Monats einreisen. Der Tag Ihrer Einreise ist jedoch – wie bereits erwähnt – der Zeitpunkt, an dem Ihr Versicherungsschutz beginnt. In dieser Hinsicht sollten Sie auch die Versicherungsbedingungen für die obligatorische Grundversicherung und im Speziellen den Artikel 5.1 beachten.

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Bei einer Krankenkasse anmelden

Eine obligatorische Grundversicherung können Sie bei vielen Krankenkassen in der Schweiz abschliessen. Für welche Sie sich entscheiden, bleibt Ihnen überlassen. Wichtig ist jedoch, dass die Anmeldung innerhalb von drei Monaten erfolgen muss.

Anmeldung innerhalb von 3 Monaten

Krankenkasse Zuzügler AusländerDie Frist beginnt am Tag, an dem Sie sich bei der Einwohnerkontrolle anmelden. Sie stellt Ihnen eine Wohnsitzbescheinigung beziehungsweise den Ausländerausweis B, C oder L aus. Durch den Abschluss einer obligatorischen Grundversicherung sind Sie rückwirkend ab dem Tag der Einreise versichert.

Diese Regelung gilt jedoch nicht, wenn Sie sich zu spät anmelden. Können Sie zudem keine wichtigen Gründe für die verspätete Anmeldung nennen, kann ausserdem ein Prämienzuschlag fällig werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie in Artikel 5 des KVG.

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Die passende Krankenkasse finden

Die Suche nach der passenden Krankenkasse fällt vielen Neuankömmlingen in der Schweiz angesichts der Menge an Anbietern und Modellen auf dem Markt nicht ganz leicht. Was man aber auf jeden Fall tun sollte, um die passende Krankenversicherung zu ermitteln, ist ein umfassender Krankenkassenvergleich.

Indem Sie die Angebote der unterschiedlichen Anbieter im Hinblick auf Versicherungsmodell, Franchise und Preis miteinander vergleichen, stellen Sie nämlich sicher, dass die beste Krankenversicherung für Ihren Bedarf ermitteln. Diese passt nämlich nicht nur zu Ihrem Geldbeutel – sondern auch zu Ihrer persönlichen Situation.

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Krankenversicherung Prämie berechnen

Da die Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung in der Schweiz gesetzlich geregelt und daher bei allen Anbietern gleich sind, ist die Prämie ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl der Krankenkasse. Mit unserem Prämienrechner ermitteln Sie mit nur wenigen Angaben das günstigste Angebot für Ihre Krankenversicherung!

Tipp

Benötigen Sie Hilfe?

Wer sich nicht alleine im Versicherungsdschungel zurecht finden möchte, kann auf die Hilfe von unseren zertifizierten Experten zurückgreifen. Auf Basis langjähriger Erfahrung analysieren diese zielsicher Ihre individuelle Situation und ermitteln den passenden Versicherungsschutz für Sie und Ihre Liebsten.

Ausnahmen von der Versicherungspflicht

Einige wenige Personengruppen sind nicht verpflichtet, sich bei einer Schweizer Krankenkasse anzumelden. Dies sind:

  • Rentnerinnen und Rentner, die keine anderen Bezüge als ihre Rente aus einem EU-/ EFTA-Staat haben
  • Erwerbstätige, die zwar in der Schweiz wohnen, jedoch in einem EU-/ EFTA-Staat arbeiten
  • Studierende, die sich nur vorübergehend in der Schweiz aufhalten und einen gleichwertigen Versicherungsschutz besitzen
  • Personen, die bei Botschaften, Konsulaten oder internationalen Organisationen tätig sind und unter Umständen auch deren Familienangehörige

Kann der Versicherungs­beginn verschoben werden?

Krankenkasse Neu in der Schweiz

Wenn Sie eine private Auslandsversicherung abgeschlossen haben, ist es unter Umständen möglich, den Versicherungsbeginn um bis zu drei Monate aufzuschieben. In diesem Fall müssten Sie auch die Prämien erst ab einem späteren Zeitpunkt zahlen und könnten eine doppelte Zahlung vermeiden. Voraussetzung ist ein gleichwertiger Versicherungsschutz.

Möchten Sie solch einen Aufschub beantragen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Diesen reichen Sie mit dem Versicherungsnachweis Ihres derzeitigen Versicherers und einer Bestätigung, dass Sie Ihre private Auslandsversicherung gekündigt haben, ein.

Diese besondere Regelung gilt ausschliesslich für private Auslandsversicherungen, nicht jedoch für staatliche Krankenversicherungen. Bei ihnen erlischt der Versicherungsschutz automatisch bei der Einreise und durch die Aufnahme einer Arbeit.

Sie möchten eine Krankenversicherung in der Schweiz abschliessen? Wir sind gerne für Sie da!

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Zuletzt aktualisiert: 05.12.2019 um 20:12 Uhr

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