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Kann ich meine Lebens­versicherung kündigen?

14.02.2022 Sparen, Vorsorge
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Eine Lebensversicherung ist in der Regel als langfristige Versicherung geplant – entweder, um sich gegen Risiken wie Erwerbs­unfähigkeit oder Todesfall abzusichern, oder, um Kapital für den Ruhestand zu bilden und damit die gesetzliche Versorgungs­lücke zu schliessen. Dennoch gibt es Situationen, in denen man sich die Prämie nicht mehr leisten kann oder auf das Kapital sofort zugreifen möchte. Versicherung-Schweiz hat deshalb für Sie recherchiert, ob und wie Sie eine Lebens­versicherung vor dem Ablauf der Vertrags­laufzeit kündigen können.

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Kündigung einer Risiko­lebens­versicherung

Eine Risikolebens­versicherung lässt sich ohne Probleme kündigen, sobald die Mindest­vertrags­laufzeit beendet ist. In der Regel muss die Versicherung mindestens drei Jahre laufen, bevor sie diese kündigen können. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Ver­sicherung nach der Mindestlaufzeit Ihres Produkts. Ihre Beiträge sind bei einer Kündigung allerdings verloren, eine Erstattung gibt es dafür nicht.

Vor der Kündigung sollten Sie sich aber fragen, ob Sie eventuell zu einem späteren Zeitpunkt erneut eine Risiko­lebens­versicherung benötigen. In diesem Fall kann es sich lohnen, in der aktuellen Versicherung zu bleiben. Eine Garantie für die Aufnahme gibt es in der Risiko­lebens­versicherung nämlich nicht, und gerade im fort­geschrittenen Alter oder mit Vor­erkrankungen kann es passieren, dass Sie sehr hohe Prämien für die Versicherung bezahlen müssen oder diese Sie sogar ganz ablehnt.

Risikolebens­versicherung lohnt sich im Renten­alter meist nicht

Ebenso wie eine vorschnelle Kündigung sollten Sie es auch vermeiden, eine Risiko­lebens­versicherung zu lange laufen zu lassen. Haben Sie zum Beispiel das Renten­alter erreicht, brauchen Sie die Erwerbs­unfähigkeit nicht mehr zu fürchten und müssen diese nicht mehr absichern. Bei Todesfall-Versicherungen mit langer Laufzeit empfiehlt sich eine mit der Zeit abnehmende Versicherungs­summe – dies hält die Prämie niedrig und sorgt dafür, dass Sie nicht für eine finanzielle Ab­sicherung bezahlen, die eigentlich gar nicht mehr nötig ist, da die Kinder aus dem Haus sind oder der Lebenspartner eine eigene Rente erhält.

Kündigung einer kapitalbildenden Lebensversicherung

Auch eine kapitalbildende Lebensversicherung kann nach Ablauf einer be­stimmten Frist in Form des so­genannten Rückkaufs gekündigt werden. Dies lohnt sich allerdings besonders in den ersten Jahren kaum, da Ihre Beiträge zunächst zur Kosten­deckung genutzt werden und erst mit fortschreitender Laufzeit in die Kapitalbildung fliessen. Mitunter liegt der so­genannte Rück­kaufs­wert sogar bei null, Sie erhalten also gar kein Geld, wenn Sie den Vertrag kündigen. Haben Sie für die Ver­sicherung zu Beginn eine Einmal­zahlung geleistet, wird Ihnen von diesem Betrag bei der Aus­zahlung ein Teil abgezogen.

Aber auch nach längerer Lauf­zeit sollten Sie sich den Rück­kauf gut überlegen, die vereinbarte Rendite erhalten Sie nämlich nur, wenn Sie den Vertrag komplett erfüllen. Auch ein garan­tierter Zins, der Bestand­teil von vielen Verträgen ist, wird nur bei Erfüllung des kompletten Vertrags ausgezahlt. Eine vorzeitige Auf­lösung ist eigentlich immer mit Verlusten verbunden und lohnt sich nur, wenn Sie das Geld im Anschluss in ein Produkt mit deutlich höherer Rendite investieren möchten. Greifen Sie also im Zweifel eher auf Ihr Er­spartes zurück, statt die Lebens­versicherung zu kündigen.

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Kündigung von gemischten Lebens­versicherungen

Möchten Sie eine gemischte Lebens­versicherung kündigen, bekommen Sie nur den Anteil zurück, der zum Aufbau von Kapital bestimmt war, und auch diesen nur mit Verlusten. Der Anteil der Beiträge, der für die Absicherung von Risiken diente, ist mit einer vorzeitigen Kündigung verloren.


Tipp
Kündigung sollte wohlüberlegt sein

Nicht nur wegen der möglichen finanziellen Verluste sollte eine Kündigung der Lebens­versicherung gut überlegt sein. Sie sollten auch die Tatsache bedenken, dass der erneute Abschluss einer Lebens­versicherung zu einem späteren Zeit­punkt meist nur zu schlechteren Konditionen möglich ist und sogar ganz abgelehnt werden kann. Je älter Sie sind und je mehr Vor­erkrankungen Sie haben, desto höhere Prämien müssen Sie für die Ver­sicherung bezahlen. So kann es sich durchaus lohnen, eine Versicherung bei­zubehalten, auch wenn diese aktuell nicht benötigt wird und Kosten verursacht.

Sonderfall: Kündigung von Lebens­versicherungen in Säule 3a

Nicht ganz so leicht ist die Kündigung einer Lebens­versicherung in Säule 3a, da diese aufgrund der steuerlichen Vorteile bestimmten gesetz­lichen Regelungen unterliegt. Im Prinzip gelten dieselben Bedingungen und Fristen wie in Säule 3b, allerdings müssen zusätzliche Kriterien erfüllt sein, damit der Gesetz­geber die frühzeitige Auflösung des Vertrags oder die Entnahme eines Teil­betrags genehmigt. Ein regulärer Bezug ist frühestens fünf Jahre vor dem Eintritt ins Rentenalter, also mit 60 Jahren möglich.

Der vorzeitige Bezug einer Lebens­versicherung in Säule 3a ist in diesen Fällen möglich:

Auch in diesen Fällen ist ein vorzeitiger Bezug aber mit Verlusten verbunden und sollte deshalb nicht vorschnell beschlossen werden. Zudem sollten Sie bedenken, dass die Auszahlung von Säule 3a im Gegensatz zur Einzahlung voll besteuert wird und diese Steuer für das Jahr fällig wird, in dem Sie das Geld beziehen. Die tat­sächliche Summe, die durch die Kündigung zur Ver­fügung steht, ist deshalb in der Regel geringer als angenommen.

Ebenfalls möglich ist es, nur einen Teil des angesparten Guthabens zu entnehmen. Eine solche Entnahme können Sie bei Bedarf alle fünf Jahre wiederholen.

Unser Fazit

Die Kündigung einer Lebens­versicherung ist zwar möglich, lohnt sich aber nur selten und ist in den meisten Fällen mit nicht un­erheblichen Verlusten verbunden. Nur bei einer deutlich besser verzinsten Reinvestition lohnt sich die Kündigung einer kapital­bildenden Lebens­versicherung. Sie sollten deshalb vorher genau prüfen, wie hoch der Verlust ausfallen wird und ob es eventuell eine andere Möglichkeit für Sie gibt, die benötigte Summe zu erhalten. Oft ist es zum Beispiel sinn­voller, einen Kredit aufzunehmen, als die bestehende Lebens­versicherung zu kündigen.

Sind Sie nur mit kleineren Details Ihrer Police un­zufrieden, lohnt sich ein Gespräch mit Ihrem Versicherer – oft sind diese bereit, bestehende Verträge anzupassen oder ab­zuändern, da auch diese ein Interesse daran haben, Sie als Kunden zu behalten.

Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
www.123-pensionierung.ch – Eine Lebensversicherung frühzeitig auflösen

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