Während die private Altersvorsorge in der Schweiz rege besprochen und diskutiert wird, läuft die zweite Säule, also die berufliche Vorsorge, oft automatisch mit und bekommt wenig Aufmerksamkeit. Dabei gibt es auch hier verschiedene Varianten und vor allem steuerliche Regelungen, die helfen können, die eigene Vorsorge zu optimieren – diese Regelungen muss man aber erst einmal kennen und verstehen. Wir haben uns deshalb einmal genauer mit den Steuern in der zweiten Säule beschäftigt und sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen, um das Maximum herauszuholen.
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Steuern sparen während der Einzahlung
Bei der jährlichen Steuererklärung spielen Ihre Beiträge an die Pensionskasse eine wichtige Rolle. Alle Einzahlungen in die berufliche Vorsorge sind nämlich vollständig von der Steuer absetzbar, Sie reduzieren damit also Ihre Steuerlast erheblich.
Um steuerlich maximal zu profitieren, sollten Sie hier möglichst immer die Maximalbeträge ausnutzen. Prüfen Sie am besten regelmässig, ob Sie die Maximalsumme immer ausgenutzt haben, und schliessen Sie eventuelle Zahlungslücken. Diese können entstehen, wenn Sie Ihre Berufstätigkeit unterbrechen oder in Teilzeit arbeiten. Bis zu fünf Jahre nach der Entstehung einer Lücke dürfen Sie diese durch freiwillige Einzahlungen schliessen.
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Steuerliche Regelung bei der Auszahlung
Bei der Auszahlung von Guthaben aus er Pensionskasse gelten dieselben Regelungen wie bei der Auszahlung einer privaten Altersvorsorge: Es wird ein reduzierter Steuersatz fällig, die genaue Höhe ist abhängig von Ihrem Wohnkanton. Wird dort progressiv besteuert, spielt es auch eine Rolle, ob Sie im selben Jahr weitere Leistungen beziehen: Je höher Ihre Auszahlung ist, desto mehr Steuern müssen Sie dafür bezahlen.
Haben Sie mehrere Vorsorgeprodukte abgeschlossen oder fällt Ihr Guthaben in der Pensionskasse sehr hoch aus, kann sich die Aufteilung der Auszahlung steuerlich lohnen. Möglich ist zum Beispiel, die Pensionskasse als lebenslange Rente zu beziehen. Haben Sie auch ein oder mehrere private Vorsorgeprodukte abgeschlossen, sollten Sie darauf achten, die Auszahlungen auf verschiedene Jahre zu verteilen. In Kantonen mit progressiver Besteuerung können Sie so eine grosse Summe sparen und haben insgesamt mehr von Ihrer Altersvorsorge.
Überobligatorische Beiträge: Steuerpflichtig bei Ein- und Auszahlung
Andere Regelungen gelten allerdings, wenn Sie im Überobligatorium versichert sind, also über die gesetzliche Verpflichtung hinaus Zahlungen leisten. Die Einzahlungen sind nicht von der Steuer befreit und Sie können diese nicht in der Steuererklärung anführen. Bei der Auszahlung werden Beiträge an das Obligatorium und das Überobligatorium allerdings gleich gehandhabt: Es wird eine reduzierte Steuer fällig, die abhängig ist vom Wohnkanton und davon, welche weiteren Leistungen im selben Jahr bezogen werden.
- Zahlungen an die zweite Säule können von der jährlichen Steuer abgezogen werden
- Bei der Auszahlung wird ein reduzierter Steuersatz fällig, die genaue Höhe legen die Kantone fest
- In Kantonen mit progressiver Besteuerung lohnt sich die Aufteilung der Auszahlung auf mehrere Jahre
- In der überobligatorischen Vorsorge können die Einzahlungen nicht von der Steuer befreit werden, bei der Auszahlung sind die Regelungen aber identisch
Unser Fazit
Wenn Sie Ihre Altersvorsorge optimieren möchten, ist es wichtig, auch die zweite Säule miteinzubeziehen. Zwar sind Ihre Gestaltungsmöglichkeiten hier begrenzt, ein geschicktes Vorgehen kann sich aber dennoch lohnen. Schliessen Sie Einzahlungslücken, geben Sie alle Beträge in der Steuererklärung an und überlegen Sie sich rechtzeitig, wie Sie die Auszahlung gestalten wollen. Berücksichtigen Sie dabei auch die kantonalen Regelungen und nutzen Sie die Maximalsummen möglichst aus. Fordern Sie zusätzlich unser individuelles Angebot für Lebensversicherungen an und ergänzen Sie die Pensionskasse mit einer privaten Vorsorge in der dritten Säule. So holen Sie aus Ihrer Vorsorge das Bete heraus und können dem Ruhestand entspannt entgegenblicken.
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.ch.ch – Die Beiträge an die 2. Säule
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