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Was ist der Rückkaufswert einer Lebens­versicherung?

21.02.2022 Vorsorge
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Wer eine Lebens­versicherung abschliesst oder sich zu diesem Thema beraten lässt, stösst früher oder später auf den Rück­kaufs­wert der Versicherung. Allerdings ist vielen nicht klar, was dieser Begriff bedeutet und in welchen Situationen er relevant ist. Was genau der Rückkaufs­wert einer Lebens­versicherung ist und wie sich dieser berechnet, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Rückkaufswert: So viel wird Ihnen bei der Kündigung ausgezahlt

Der Rückkaufs­wert einer Lebens­versicherung ist nur dann relevant, wenn Sie die Versicherung vor dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt kündigen möchten. In diesem Fall erhalten Sie nämlich nicht die volle Versicherungs­summe, sondern den aktuellen Rück­kaufs­wert. Dieser steigt, je länger die Versicherung läuft. In den ersten Jahren der Ver­sicherung ist der Rück­kaufs­wert meist niedrig und oft sogar bei null, da die Ein­zahlungen zunächst ver­wendet werden, um die Kosten der Versicherung zu decken.

Bei Einmal­zahlungen re­duziert sich der aus­zuzahlende Betrag in den ersten Jahren deutlich. Erst nach ein paar Jahren erhöht sich der Rück­kaufs­wert, sodass Sie bei der Kündi­gung eine ent­sprechende Aus­zahlung erhalten.

So berechnet sich der Rück­kaufs­wert

Der Rückkaufs­wert einer Lebens­versicherung berechnet sich, vereinfacht dargestellt, wie folgt:

Das angesparte Kapital und eventuell angesammelte Über­schüsse werden zusammen­gerechnet, davon werden die Storno­kosten für die Versicherung abgezogen. Der so er­rechnete Wert ergibt den Rückkaufs­wert, also die Summe, die Sie erhalten, wenn Sie die Versicherung kündigen. Wie hoch die Storno­kosten ausfallen, wird von jeder Versicherung individuell festgelegt.

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Frühzeitige Kündigung sollte gut überlegt sein

Die Kündigung einer Lebens­versicherung vor dem Ablauf der regulären Lauf­zeit lohnt sich in der Regel nicht und ist, je nach Zeitpunkt der Kündigung, immer mit kleineren oder sogar grossen Verlusten ver­bunden. Deshalb sollte eine solche Kündigung nach Möglich­keit vermieden werden und als letzte Möglichkeit gelten, falls ein finanzieller Engpass besteht. Einzig, wenn es Ihnen gelingt, das ausgezahlte Geld so gewinn­bringend anzulegen, dass Sie am Ende eine höhere Summe erhalten würden als zum Ende der Lauf­zeit der Versicherung, kann sich der vorzeitige Rück­kauf einer Lebens­versicherung lohnen.

Ausser­dem sollten Sie bedenken, dass ein erneuter Abschluss einer Lebens­versicherung zu einem späteren Zeitpunkt nicht immer problemlos und meist nur zu schlechteren Konditionen möglich ist. So kann die Lebens­versicherung für Sie teurer werden, wenn Sie älter sind und möglicherweise Vor­erkrankungen aufweisen. Im schlechtesten Fall wird Ihnen der Abschluss sogar ganz verwehrt und Sie können keine Lebens­versicherung mehr ab­schliessen.


Tipp
Rücklagen neben der Lebensversicherung bilden

Um zu vermeiden, dass eine finanzielle Notlage Sie zur Auflösung der Lebens­versicherung zwingt, sollten Sie unbedingt einen separaten Not­groschen bilden, auf den Sie bei Bedarf kurz­fristig und ohne Verluste zurückgreifen können. Stecken Sie also nicht all Ihr Erspartes in die Lebens­versicherung, sondern nutzen Sie einen Teil Ihres freien Ein­kommens zur Bildung einer Rücklage für Notfälle.

Frühzeitige Kündigung in Säule 3a: Nur in be­stimmten Fällen möglich

Haben Sie eine Lebens­versicherung in Säule 3a abgeschlossen, ist eine frühzeitige Kündigung vor dem Erreichen des 60.Lebens­jahres sowieso nur in bestimmten Fällen möglich. Da solche Anlagen steuerlich begünstigt sind, unterliegen Aus­zahlung und Kündigung bestimmten Regelungen. Die vorzeitige Auf­lösung ist in diesen Fällen möglich:

In diesen Fällen ist es auch möglich, einen Teil des Vermögens zu entnehmen und den Rest in der Lebensversicherung zu belassen. Dies kann sich mitunter mehr lohnen, denn auch in Säule 3a ist eine frühzeitige Auflösung meist mit Verlusten verbunden und sollte gut überlegt sein. Eine Teilentnahme kann alle fünf Jahre erfolgen, wenn eines der oben genannten Kriterien erfüllt ist.

Unser Fazit

Die vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung und die Auszahlung des Rück­kaufs­werts sind zwar in den meisten Fällen problem­los möglich, in der Regel profitiert davon aber nur die Versicherung, während die versicherte Person Verluste hinnehmen muss. Besonders in den ersten Jahren einer Lebens­versicherung lohnt sich eine frühe Kündigung gar nicht, da die Storno­kosten gleich hoch oder sogar höher sind als eine mögliche Aus­zahlung. Nur, wenn Sie das ausgezahlte Geld mit deutlich besserer Rendite anlegen, kann sich ein Rückkauf lohnen.

Dementsprechend sollten Sie bereits bei der Auswahl auf alle Details achten und eine Lebens­versicherung nur dann abschliessen, wenn Sie sicher sind, diese regel­mässig bedienen zu können und nicht vorzeitig aufzulösen. Am besten funktioniert die Kombination einer Lebens­versicherung mit einem flexiblen Anlage­produkt, auf das Sie kurzfristig und ohne Verluste zurück­greifen können. So sind Sie auch für ungeplante Notlagen finanziell ab­gesichert und riskieren keine unnötigen Verluste.

Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
www.123-pensionierung.ch – Eine Lebensversicherung frühzeitig auflösen

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