Wohnen >
Steuer >
VS Logo: Über uns Über uns
Ihr neutraler Vergleich
Kontakt
Wir helfen Ihnen gerne!

Kann ich eine Risiko­lebens­versicherung kündigen?

27.08.2021 Sparen, Vorsorge
Finden Sie die passende Versicherung für Ihre Altersvorsorge
Unabhängiger Vergleich
Von Experten kuratiert
100% kostenfrei
Jetzt Versicherungen vergleichen
Unabhängiger Vergleich
Von Experten kuratiert
100% kostenfrei

Die Kinder sind aus dem Haus und verdienen eigenes Geld, der Partner hat sich getrennt oder die Rück­lagen sind gross genug, um finanzielle Notlagen komfortabel zu überbrücken: Immer wieder kommt es vor, dass sich die eigenen Lebensumstände so ändern, dass die ein oder andere Versicherung überflüssig wird. Dies gilt besonders für Risikolebensversicherungen, die sich dann am meisten lohnen, wenn keine anderen Möglichkeiten vor­handen sind, sich in einer Notlage finanziell über Wasser zu halten.

Hier erfahren Sie, ob und wie sie eine Risikolebensversicherung kündigen können und was Sie dabei auf jeden Fall beachten sollten.

Auf der Suche nach Ihrer passenden Lebensversicherung?

Jetzt den grossen Vergleich der Lebensversicherungen 2024 gratis anfordern


Bitte Anrede wählen.
Bitte Vorname eingeben.
Bitte Nachname eingeben.
Bitte gültige Telefonnummer eingeben.
Bitte gültige Email Adresse eingeben.
Bitte Strasse Nr. eingeben.
Bitte Postleitzahl eingeben.
Bitte Wohnort eingeben.
Bitte Geburtsdatum im Format TT.MM.JJJJ (z.B. 01.06.1975) eingeben.
Bitte Nachricht eingeben.
Bitte Datenschutz- und Nutzungsbedingungen bestätigen.
SSL-Logo

Risikolebensversicherung: Gründe für die Kün­digung

Eine Risikolebensversicherung ergibt natürlich nur dann Sinn, wenn Sie die vereinbarte Summe im Schadensfall auch tatsächlich benötigen. Oft passiert es, dass diese ursprünglich vorhandenen Gründe sich über die Jahre verändern oder gänzlich ver­schwinden.

Ein häufiger Grund für die Kün­digung ist, wenn der Nach­wuchs ein eigenes Einkommen hat und auch ohne die Eltern finanziell ab­gesichert ist. Eine Versicherung gegen Erwerbs­unfähigkeit wird unnötig, je näher der Eintritt des Ruhestands rückt. Auch eine Trennung vom bisherigen Lebens­partner kann eine Risiko­lebens­versicherung unnötig machen, falls dieser die begünstigte Person in der Risikoversicherung ist. Sind Sie in einer finanziellen Notlage und können die Prämien nicht mehr leisten, kann eine Kündigung der Versicherung Sie aus dieser Notlage befreien.

Risikolebensversicherung: Kündigung meist nach drei Jahren möglich

Versicherungen, die Sie aus­schliesslich gegen Risiken ab­sichern, können Sie in der Regel nach einer Mindestlaufzeit von drei Jahren kündigen. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Ver­sicherung, ab welchem Zeit­punkt eine Kündigung möglich ist. Die bis dahin gezahlten Beiträge be­kommen Sie allerdings nicht zurück, da diese Versicherung kein Kapital bildet.

Bevor Sie kündigen, sollten Sie aber ein paar Dinge bedenken: Möchten Sie zu einem späteren Zeitpunkt eventuell erneut eine Risiko­lebens­versicherung abschliessen, müssen Sie damit rechnen, einen höheren Beitrag zahlen zu müssen, denn dieser steigt mit dem Alter des Ver­sicherten.

Zudem gibt es keine Garantie dafür, dass Sie tatsächlich wieder auf­genommen werden, da in der Risikolebensversicherung keine Aufnahmepflicht besteht. Gesundheitlich angeschlagene und eingeschränkte Personen, bei denen das versicherte Risiko mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten wird, werden in der Regel gar nicht oder nur zu sehr schlechten Konditionen versichert. Eine Kündigung ist also problemlos möglich, sollte aber wohl überlegt sein.


Tipp
Achtung: Kündigung von gemischter Lebensversicherung führt meist zu Verlusten

Vorsicht geboten ist bei der Kündigung einer gemischten Lebensversicherung, die neben der Absicherung gegen Risiken auch einen kapitalbildenden Anteil enthält. Denn diese lassen sich, besonders in den ersten Jahren, nur mit Verlust kündigen. Ausgezahlt wird bei Kündigung der sogenannte Rückkaufswert, der in den ersten Jahren aber meistens bei null liegt. Dies ist darin begründet, dass die Beiträge der ersten Jahre von der Versicherung dazu genutzt werden, die Abschlussprovision und die Kosten für die Administration zu amortisieren. Auch danach bleiben die Kosten für einen Rückkauf hoch und der garantierte Zins gilt nur für Versicherungen über die gesamte vereinbarte Laufzeit. Sie sollten sich in diesem Fall die Kündigung gut überlegen und genau berechnen, ob sich diese trotz hoher Kosten für Sie lohnt.

Unser Fazit

Die Kündigung einer Risiko­lebens­versicherung ist nach dem Ablauf einer bestimmten Frist meist ohne Probleme möglich. Die Kündigung sollten Sie jedoch nur vornehmen, wenn Sie sicher sind, die Ab­sicherung nicht mehr zu benötigen und auch in Zukunft nicht damit zu rechnen ist, dass Sie erneut eine Risiko­lebens­versicherung abschliessen werden. Besonders bei Lebens­versicherungen, die in jungen Jahren abgeschlossen wurden und deren Prämien günstig sind, sollte eine Kündigung gut überlegt sein.

Sind Sie auf der Suche nach einer Alternative zu Ihrer bisherigen Risikoversicherung, kann Ihnen unser persönlicher Vergleich der Lebensversicherungen helfen. Fordern Sie Ihren individuellen Vergleich noch heute an und finden Sie so eine lohnende Alternative zu Ihrer bisherigen Versicherung!


Lebensversicherungen vergleichen

Vergleichen Sie jetzt schnell und einfach alle führenden Lebensversicherungen der Schweiz.

Lebens­versicherungen vergleichen

Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag

www.123-pensionierung.ch – Eine Lebensversicherung frühzeitig auflösen

Finden Sie die passende Versicherung für Ihre Altersvorsorge
Unabhängiger Vergleich
Von Experten kuratiert
100% kostenfrei
Jetzt Versicherungen vergleichen
Unabhängiger Vergleich
Von Experten kuratiert
100% kostenfrei

Ähnliche Beiträge aus unserem Ratgeber

Kann ich meine bestehende Lebens­versicherung aufstocken?

Mehr erfahren

Wie funktionieren Renten­zahlungen aus einer Lebens­versicherung?

Mehr erfahren

Unfälle auf der Skipiste: Diese Versicherungen sind zuständig

Mehr erfahren