Die jährliche Steuererklärung ist für viele eine lästige Pflicht: Sie nimmt viel Zeit in Anspruch oder kostet Geld, wenn Sie die Steuererklärung von anderen erstellen lassen. Allerdings kann man mit der Steuererklärung auch eine Menge Geld sparen, wenn man es richtig anstellt und nicht nur zum Stichtag an die eigenen Steuern denkt. In einigen Versicherungen gibt es nämlich Steuervorteile, die Sie nutzen können, um Ihre Steuerlast zu senken. Stellen Sie es geschickt an, können Sie Ihre Versicherungen gezielt danach ausrichten, eine Ersparnis bei der Steuer zu erreichen. Wie das geht und welche Tarife sich dafür am besten eignen, erfahren Sie von uns.
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Versicherungsprämien: Bestimmte Tarife von der Steuer absetzen
Je nachdem, über welche Versicherungen Sie verfügen, können Sie einen Teil der Versicherungsprämien von der Steuer absetzen. Einige Versicherungen zählen nämlich zur Vorsorge und können demnach als Vorsorgeaufwendung steuerlich geltend gemacht werden. Möglich ist die steuerliche Absetzung bei Lebensversicherungen, wenn diese nicht zu Säule 3a gehören, ausserdem bei Kranken- und Unfallversicherung sowie Rentenversicherungen. Auf Bundessteuer-Ebene können maximal 1700 Franken pro Jahr geltend gemacht werden, bei Ehepaaren gemeinsam 3500 Franken. In einigen Kantonen ist dieser Betrag auch höher, dies erfahren Sie bei Ihrer kantonalen Verwaltung. Andere Versicherungen wie Hausrat- oder Haftpflichtversicherung können hingegen nicht abgesetzt werden.
Kosten für Vermögensverwaltung
Haben Sie eine Geldanlage bei einer Bank oder eine Lebensversicherung, können dafür Gebühren anfallen. Sind diese Kosten zur Verwahrung oder Verwaltung Ihres Privatvermögens bestimmt, können Sie diese ebenfalls absetzen. Steuerlich berücksichtigt werden beispielsweise die Kosten für Depots, für Schliessfächer bei der Bank oder Transferspesen, wenn diese in direktem Zusammenhang mit der Verwaltung Ihres Vermögens stehen.
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Lebensversicherung in Säule 3a: Steuerersparnis in der gebundenen Vorsorge
Ebenfalls sparen können Sie mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung in Säule 3a. In der sogenannten gebundenen Vorsorge sind von staatlicher Seite aus bestimmte Vergünstigungen festgelegt: Bis zu einem bestimmten Maximalbetrag bei den Einzahlungen sind diese von der Steuer befreit und können direkt vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Der jährliche Maximalbetrag liegt derzeit be7'056 Franken für Angestellte und bei 35'280 Franken für Selbstständige ohne Pensionskasse und andere Personen, die kein Mitglied einer Pensionskasse sind. Selbstständige mit Pensionskasse haben denselben Maximalbetrag wie Angestellte. Schöpfen Sie die Maximalsumme jedes Jahr aus, lohnt sich Langfristigkeit besonders: Bei einer über 40 Jahre laufenden Versicherung könnten Sie insgesamt fast 300 000 Franken von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen.
Lebensversicherung in Säule 3b: Auszahlung oft steuerbefreit
In der freien Vorsorge über Säule 3b ist bei der Einzahlung keine steuerliche Ersparnis vorgesehen, die Einzahlungen in die Lebensversicherung müssen voll versteuert werden. Dafür können Sie die Auszahlung unter bestimmten Umständen steuerfrei erhalten. Damit Ihnen bei der Auszahlung keine Steuern berechnet werden, muss die Versicherung ein paar Bedingungen erfüllen:
- Es handelt sich um eine rückkauffähige Lebensversicherung
- Die Versicherung muss mindestens 5 Jahre laufen
- Die Auszahlung erfolgt frühestens mit 60 Jahren
- Der Vertrag endet vor dem 66. Lebensjahr
Neben den Kosten für die Krankenversicherung können Sie auch Kosten einreichen, die Sie selbst übernommen haben. So können Rechnungen für Gesundheitsleistungen abgezogen werden, wenn diese einen bestimmten Anteil des Jahreseinkommens übersteigen. Häufig gilt hier eine Grenze von 5% des Einkommens, in einigen Kantonen liegt diese Grenze auch niedriger. Damit diese Kosten von der Steuer abgesetzt werden können, muss nachgewiesen sein, dass diese medizinisch notwendig sind oder waren. Geltend gemacht werden können Kosten für Behandlungen selbst, für Hilfsmittel und Medikamente sowie Krankentransporte. Diese Regelung gilt bei akuten Krankheiten ebenso wie bei chronischen Erkrankungen und dauerhaften Behinderungen.
- Versicherungskosten sind bis zu einem Maximalbetrag steuerlich absetzbar
- In Säule 3a können zusätzlich Steuern gespart werden
- Ebenso möglich ist das Absetzen von weiteren Gesundheitskosten
Unser Fazit
Gehen Sie bei Ihren Versicherungen und Ihrer Vorsorge geschickt vor, können Sie bei der jährlichen Steuererklärung einige Dinge steuerlich absetzen und dadurch viel Geld sparen. Prüfen Sie unbedingt Ihre jährlichen Ausgaben für Versicherungen und setzen Sie alles ab, was per Gesetz möglich ist. Besonders steuerlich begünstigt ist zudem die private Vorsorge in der dritten Säule. Gehen Sie hier geschickt vor, profitieren Sie doppelt: In Säule 3a sparen Sie durch Ausschöpfen der Maximalsumme bei der Einzahlung, in Säule 3b sind Sie unter bestimmten Bedingungen bei der Auszahlung steuerlich begünstigt.
Haben Sie noch keine private Altersvorsorge abgeschlossen, sollten Sie bei der Suche nach dem passenden Produkt auch die mögliche Steuerersparnis bedenken. Fordern Sie am besten unser individuelles Angebot an und vergleichen Sie die verschiedenen Möglichkeiten, um herauszufinden, welche Lebensversicherung am besten zu Ihnen und Ihren Plänen passt.
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