Es ist ein wichtiger Schritt in die Selbstständigkeit und ins Erwachsenenleben: Der Auszug aus dem Elternhaus und der Einzug in die erste eigene Wohnung oder das erste eigene WG-Zimmer. Doch er bedeutet neben einem Zugewinn an Freiheit und Unabhängigkeit auch eine grössere Verantwortung, kostet Geld und fordert von uns, sich auch mit den Pflichten des Erwachsenenlebens auseinanderzusetzen.
Zu diesen Pflichten gehört es, sich für die Unwägbarkeiten des Lebens abzusichern. Dazu gehören neben der Vorsorge für das Alter auch Versicherungen, die Sie im Fall des Falles finanziell unterstützen und bei grösseren Schäden oder Problemen einspringen. Welche Versicherungen für die erste Wohnung besonders nützlich sind und worauf Sie gut verzichten können, haben wir für Sie zusammengefasst.
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Haftpflichtversicherung: Basis-Absicherung für alle Lebenslagen
Eine private Haftpflichtversicherung ist in der Schweiz zwar keine Pflicht, aus unserer Sicht aber dennoch unverzichtbar. Denn sie springt bei allen Schäden ein, die man selbst am Eigentum einer anderen Person verursacht, genauso wie bei Verletzungen, die man anderen Personen zufügt. Setzen Sie sich also aus Versehen auf die neue Brille Ihrer Mitbewohnerin oder wird ihre antike Vase durch Sie von ihrem Sockel gestossen, übernimmt die Versicherung den finanziellen Schaden. Auch bei Schäden an einer Mietwohnung ist die Haftpflichtversicherung ein guter Partner.
Voraussetzung für die Übernahme von Schäden ist, dass es sich um das Eigentum einer anderen Person handelt und Sie den Schaden nicht absichtlich verursacht haben. Die meisten Tarife enthalten auch eine Klausel für grobe Fahrlässigkeit: Sind Sie zwar nicht absichtlich, aber fahrlässig und unüberlegt mit einer Gefahr umgegangen, kann es passieren, dass die Versicherung nur einen Teil des entstandenen Schadens erstattet. Eine grobe Fahrlässigkeit liegt zum Beispiel vor, wenn Sie ohne ausreichende Sicherheitsausrüstung einer gefährlichen Sportart nachgehen oder im Wohnzimmer mit Ihren Kindern Fussball spielen.
Selbstbehalt und Deckungssumme in der Haftpflichtversicherung
Ein wichtiger Punkt beim Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist die Höhe der monatlichen Prämie – diese ist direkt abhängig davon, welche Deckungssumme die Versicherung hat und was für ein Selbstbehalt festgelegt wurde. Wählen Sie deshalb nicht vorschnell den Tarif mit der günstigsten Prämie, sondern vergleichen Sie das Verhältnis dieser drei Werte. Eine günstige Prämie kann zwar verlocken, nützt Ihnen aber wenig, wenn der Selbstbehalt so hoch ist, dass Sie bei jedem Schaden einen hohen Betrag aus eigener Tasche zahlen müssen. Noch schlimmer wird es, wenn die Deckungssumme der Versicherung im Schadensfall nicht ausreicht: Dann müssen Sie den restlichen Betrag selbst übernehmen und stehen unter Umständen vor dem finanziellen Ruin. Bedenken Sie unbedingt, dass Schäden am Eigentum anderer schnell sehr hohe Summen verursachen können: Verursachen Sie als Mieter einen Wasserschaden, kann dies im schlimmsten Fall die Sanierung eines mehrstöckigen Wohnhauses zur Folge haben. Ähnlich sieht es aus, wenn Sie einen Unfall verursachen: Neben Behandlungs- und Therapiekosten sind Sie auch für einen eventuellen Verdienstausfall verantwortlich, dazu kommen mögliche Schmerzensgeld-Zahlungen.
Die meisten Versicherer bieten in ihren Tarifen Deckungen ab 3 Millionen Franken jährlich an. Dabei handelt es sich allerdings um das absolute Minimum – wir empfehlen eine Deckung von mindestens 5 Millionen pro Jahr, auch Summen von 10-20 Millionen sind möglich. Sparen Sie hier nicht an der falschen Stelle, sondern geben Sie lieber ein paar Franken mehr aus und schützen Sie sich im Schadensfall vor einer hohen finanziellen Belastung.
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Hausratversicherung: Zu empfehlen bei hochwertiger Einrichtung
Eine Hausratversicherung springt ein, wenn es Schäden an der Einrichtung Ihrer Wohnung gibt. Während fest verbaute Einrichtungsgegenstände wie Badewannen oder Einbauküchen dem Vermieter gehören und somit bei Beschädigung ein Fall für die Haftpflichtversicherung sind, ersetzt die Hausratversicherung Schäden und Zerstörung an den Gegenständen, mit denen Sie die Wohnung eingerichtet haben, also Möbel, Teppiche oder Gegenstände zur Dekoration.
Die Hausratversicherung übernimmt dann die Kosten, wenn Ihr Hausrat ohne eigenes Verschulden beschädigt oder zerstört oder sogar gestohlen wurde. Sie springt also ein, wenn infolge eines Rohrbruchs Ihr Mobiliar zerstört wurde oder ein Sturm Ihre Terrassenmöbel beschädigt hat.
Eine Hausratversicherung ist zwar nicht unbedingt nötig, aber auf jeden Fall zu empfehlen, wenn Sie hochwertige Einrichtungsgegenstände besitzen. Hier sollten Sie darauf achten, die Versicherung über Neuanschaffungen ab einem bestimmten Wert zu informieren und die Deckungssumme regelmässig anzupassen. Sind Sie allerdings günstig eingerichtet und können Beschädigungen ohne grösseren Aufwand ersetzen oder ausbessern, können Sie mit dem Abschluss einer Hausratversicherung noch ein paar Jahre warten.
Neuwert oder Zeitwert?
Die Hausratversicherung ersetzt im Regelfall den Zeitwert eines Gegenstands – dieser kann mitunter deutlich unter dem Kaufpreis liegen, der ursprünglich gezahlt wurde. Legen Sie Wert darauf, beschädigte oder zerstörte Gegenstände durch entsprechende Neuanschaffungen zu ersetzen, können Sie einen Tarif wählen, der statt des Zeitwerts den Neuwert von Geräten erstattet. Diese Tarife sind in der Regel kostspieliger als solche, die den Zeitwert ersetzen, können im Schadensfall aber viel Stress und auch Zeit sparen.
In vielen Versicherungen können Sie mehrere Personen in einer einzigen Police versichern – manchmal muss es sich dabei um Familienmitglieder handeln, oft reicht aber auch die Zugehörigkeit zum selben Haushalt. Diese Tarife sind pro Person meist günstiger als Einzeltarife – zudem ist die Deckungssumme oft höher, da insgesamt gesehen dennoch mehr für den Vertrag gezahlt wird als bei einer Einzelperson.
Rechtsschutzversicherung: Nice-to-have für ruhige Nerven
Eine Rechtsschutzversicherung ist sicherlich kein Muss, kann aber die Nerven schonen. Kommt es zu einer Auseinandersetzung, bei der Sie juristische Unterstützung benötigen, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Anwalt. Auch die Kosten für einen Prozess sowie mögliche weitere Kosten in diesem Zusammenhang sind ein Fall für die Rechtsschutzversicherung.
Gerade bei Mietverhältnissen kann es immer mal wieder zu kleineren und grösseren Streitigkeiten kommen: Es herrscht Uneinigkeit über die Abrechnung der Nebenkosten, die Kaution wird nicht zurückgezahlt oder Sie erhalten eine unerwartete Kündigung. Hier ist eine Rechtsschutzversicherung Gold wert, denn Sie erhalten schnell und unkompliziert juristische Beratung, ohne sich über die Kosten Sorgen zu machen.
Wahl des passenden Tarifs
Rechtsschutzversicherungen gibt es für viele verschiedene Rechtsgebiete. Zudem sind die Leistungen je nach Versicherung und Tarif unterschiedlich. Stellen Sie deshalb vor dem Abschluss sicher, dass die gewählte Versicherung alle gewünschten Leistungen enthält. Nehmen Sie sich Zeit für den vergleich und stellen Sie auch kritische Fragen – nur so stellen Sie sicher, einen Tarif zu wählen, der Ihnen beisteht, wenn Sie es am dringendsten brauchen.
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Für Immobilienbesitzer: Gebäudeversicherung
Sind Sie in der glücklichen Lage, direkt in eine eigene Immobilie einziehen zu können, sind Sie natürlich in einer anderen Situation als der Mieter einer Wohnung. Doch auch als Eigentümer müssen Sie darauf achten, gut abgesichert zu sein: Neben Hausrat- und Haftpflichtversicherung, die natürlich auch Eigentümern von Immobilien zu empfehlen sind, sollten Sie darauf achten, für Schäden an Ihrem Gebäude ausreichend versichert zu sein: Eine Gebäudeversicherung hilft bei Feuer- und Elementarschäden. Sie ist in vielen Kantonen ohnehin obligatorisch. Dazu können, je nach Lage und Ausstattung der Immobilie, noch Versicherungen für Erdbeben, Wasserschäden, Glasbruch, Haustechnik und weitere Situationen kommen.
Achtung: Doppelversicherung vermeiden
Besonders bei Versicherungen rund um Immobilien kommt es häufig zur Überversicherung: Diese entsteht, wenn Sie zwei oder sogar mehr Versicherungen haben, die für denselben Schaden aufkommen würden. Es ist nämlich keineswegs so, dass im Schadensfall tatsächlich beide Versicherungen zahlen. Eine Kostenerstattung von mehr als 100% ist per Gesetz nicht erlaubt und kann im schlimmsten Fall sogar als Versicherungsbetrug ausgelegt werden. Prüfen Sie deshalb vor jedem Abschluss die enthaltenen Leistungen genau und vergleichen Sie diese mit Ihren bereits vorhandenen Policen. So vermeiden Sie Überversicherung und bezahlen nicht doppelt für dieselbe Leistung.
- Spätestens mit dem Einzug in das erste eigene Zuhause sollte eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden
- Eine Hausratversicherung ist bei hochwertiger Einrichtung ebenfalls zu empfehlen
- Für ruhige Nerven und Absicherung bei juristischen Konflikten ist eine private Rechtsschutzversicherung die richtige Wahl
- Immobilienbesitzer müssen ihre Immobilie mit einer Gebäudeversicherung schützen, weitere Tarife sollten abhängig von der Lage und der Art der Immobilie abgeschlossen werden
Unser Fazit
Der Einzug in das erste eigene Zuhause ist eine aufregende Zeit – umso schöner ist es, wenn Sie sich nicht um kaputte Gegenstände oder falsche Nebenkostenabrechnungen sorgen müssen. Sorgen Sie gut vor und schliessen Sie rechtzeitig alle Tarife ab, die Sie für Ihr neues Zuhause benötigen. Nutzen Sie dafür auch unser Angebot und fordern Sie noch heute Ihr individuelles Angebot an – völlig kostenlos! So finden Sie schnell den passenden Tarif und können auch in Ihren neuen vier Wänden beruhigt schlafen.
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