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Wer bezahlt die Haushalts­hilfe nach einem Spital­aufenthalt?

08.09.2020 Gesundheit & Prävention, Sparen
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Schnell wieder nach Hause – das ist heute die Devise der meisten Patienten in einem Spital. Auch die Ärzte sind daran interessiert, ihre Patienten möglichst rasch wieder in ihr gewohntes Umfeld zu entlassen. Doch was passiert, wenn ich auch Unterstützung im Haushalt benötige? Schon ein einfacher Einkauf kann mit Gehhilfen Stunden dauern, die meisten Tätigkeiten im Haushalt sind ohne Hilfe kaum zu schaffen. Welche Krankenversicherung Sie bei den Kosten für eine Haushaltshilfe unterstützt, erfahren Sie hier.

Die passende Zusatz­versicherung erstattet die Kosten einer Haushaltshilfe.

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Grund- und Unfall­versicherung: Nur medizinische Versorgung

Wird im Anschluss an den Spitalaufenthalt medizinische Pflege notwendig, ist dies meist kein Problem. Wenn Sie über die obligatorische Grundversicherung auch gegen Unfälle abgesichert sind, zahlt diese für die medizinische Versorgung im Falle eines Unfalls. Dazu gehören z.B. pflegerische Leistungen wie Wundversorgung, Mobilisation oder Unterstützung bei der Medikamentengabe. Die Kostenerstattung erfolgt abzüglich Selbstbehalt und Franchise.

Bessere Leistungen erhalten Sie, wenn Sie über Ihren Arbeitgeber gegen Unfälle versichert sind oder eine Abredeversicherung abgeschlossen haben. In diesem Fall müssen Sie weder Selbstbehalt noch Franchise entrichten und erhalten weitere Leistungen wie Taggeld für den Verdienstausfall oder eine Kostenerstattung am Kuraufenthalt. Sind Sie für einen geplanten Eingriff im Spital, übernimmt ebenfalls die Grundversicherung die Kosten der medizinischen Versorgung, sofern der Eingriff vom Leistungskatalog der Grundversicherung abgedeckt ist (Ausnahmen bilden z.B. kosmetische Operationen).

Hilfe im Haushalt wird von der Grundversicherung nicht gedeckt

In beiden Varianten sind die Kosten für eine Haushaltshilfe aber nicht enthalten. Benötigen Sie nach einem Spitalaufenthalt also Hilfe im Haushalt, müssen Sie diese über eine Zusatzversicherung abrechnen.

Spital­zusatz­versicherungen der Schweizer Krankenkassen

Vivacare
Spital halbprivat

Spitalzusatzversicherung


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CSS
Spitalversicherung myFlex – Balance

Spitalzusatzversicherung


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Assura
Priveco Varia

Spitalzusatzversicherung


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Visana
Spital halbprivat

Spitalzusatzversicherung


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Sana24
Spital halbprivat

Spitalzusatzversicherung


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Aquilana
Spitalpflege (SV/HP)

Spitalzusatzversicherung


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Sanitas
Hospital Extra Liberty

Spitalzusatzversicherung


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CONCORDIA
Spitalversicherung HALBPRIVAT

Spitalzusatzversicherung


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d'Entremont
Assurance d’hospitalisation mi-privée

Spitalzusatzversicherung


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EGK
EGK-SUN 2

Spitalzusatzversicherung


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Einsiedeln
Spitalversicherung Halbprivat

Spitalzusatzversicherung


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Galenos
Hopital II

Spitalzusatzversicherung


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Helsana
HOSPITAL PLUS

Spitalzusatzversicherung


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KPT
Spitalkosten-versicherung (H) Halbprivat

Spitalzusatzversicherung


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Luzerner Hinterland
KOMBI Halbprivat

Spitalzusatzversicherung


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SWICA
HOSPITA HALBPRIVAT

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Rhenusana
rhenuHOSPITAL (Gold)

Spitalzusatzversicherung


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SLKK
Halbprivat F2

Spitalzusatzversicherung


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Sodalis
sodalis halbprivat

Spitalzusatzversicherung


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Steffisburg
Hospital HP

Spitalzusatzversicherung


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Sumiswalder
Kombi 2

Spitalzusatzversicherung


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Atupri
Comforta Halbprivat

Spitalzusatzversicherung


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AMB
Spitalzusatzversicherung (Halbprivat)

Spitalzusatzversicherung


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Avenir
Spitalzusatzversicherung (Halbprivat)

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Easy Sana
Spitalzusatzversicherung (Halbprivat)

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Sympany
hospita halbprivat mit Selbstbehalt

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Mutuel
Spitalzusatzversicherung (Halbprivat)

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Philos
Spitalzusatzversicherung (Halbprivat)

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ÖKK
ÖKK SPITAL HALBPRIVAT

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SUPRA
Spitalzusatzversicherung (Halbprivat)

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Glarner
Kombi HALBPRIVAT

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KluG
HOSPITAL PLUS

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Visperterminen
sanvita Spitalzusatzversicherung Halbprivat

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Malsauns
sanvita Spitalzusatzversicherung Halbprivat

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Sanavals
activa Spitalzusatzversicherung Halbprivat

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Vita Surselva
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Wädenswil
Spitalzusatzversicherung (Halbprivat)

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Agrisano
Spitalzusatz Halbprivat

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Birchmeier
sanvita Spitalzusatzversicherung Halbprivat

Spitalzusatzversicherung


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Die Spitalzusatz­versicherung erstattet die Kosten einer Haushaltshilfe

Die Kosten für eine Haushaltshilfe können Sie über eine private oder halbprivate Spitalzusatzversicherung reduzieren. Einige Versicherer beteiligen sich mit einem festen Tagessatz an Ihren Kosten, andere mit einem prozentualen Beitrag. In beiden Fällen gibt es jedoch auch Maximalzeiten bzw. -summen, über die hinaus keine Kostenerstattung mehr gewährt wird. Fragen Sie Ihren Versicherer, um die genaue Summe der Kostenerstattung zu erfahren.


Tipp
Gut zu wissen: Eine ärztliche Verordnung ist notwendig

Auch wenn die Haushaltshilfe im Leistungskatalog Ihrer Spital­zusatz­versicherung enthalten ist, benötigen Sie immer noch eine ärztliche Verordnung. Ihr Hausarzt oder Ihr behandelnder Arzt im Spital kann Ihnen eine solche Verordnung ausstellen. Reichen Sie die Verordnung zunächst bei Ihrer Versicherung ein und klären Sie die Kostenerstattung, bevor Sie eine Haushaltshilfe einstellen.

Der Abschluss einer Spitalzusatzversicherung kann sich im Hinblick auf eine Haushaltshilfe nach Spitalaufenthalt also durchaus lohnen. Zudem setzt sich diese Versicherung aus weiteren Leistungen zusammen, die für Sie interessant sein könnten. Legen Sie z.B. Wert auf die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder möchten vom Chefarzt behandelt werden, ist eine Spitalzusatzversicherung für Sie die richtige Wahl. Als Sahnehäubchen können Sie dann nach dem komfortablen Spitalaufenthalt auch die Kosten für die Haushaltshilfe bei Ihrer Versicherung geltend machen.

Eine Übersicht über die möglichen Leistungen der Spitalzusatzversicherung finden Sie hier.

Fazit & Empfehlung

Spitalzusatzversicherungen gibt es in der Schweiz wie Sand am Meer. Welche Versicherung für Sie die Richtige ist und die Kosten einer Haushaltshilfe nach einem Aufenthalt im Spital deckt, müssen Sie nicht allein ermitteln. Fordern Sie stattdessen einfach unseren grossen Vergleich der Schweizer Zusatzversicherungen 2024 gratis an!

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