Schnell wieder nach Hause – das ist heute die Devise der meisten Patienten in einem Spital. Auch die Ärzte sind daran interessiert, ihre Patienten möglichst rasch wieder in ihr gewohntes Umfeld zu entlassen. Doch was passiert, wenn ich auch Unterstützung im Haushalt benötige? Schon ein einfacher Einkauf kann mit Gehhilfen Stunden dauern, die meisten Tätigkeiten im Haushalt sind ohne Hilfe kaum zu schaffen. Welche Krankenversicherung Sie bei den Kosten für eine Haushaltshilfe unterstützt, erfahren Sie hier.
Die passende Zusatzversicherung erstattet die Kosten einer Haushaltshilfe.
Wird im Anschluss an den Spitalaufenthalt medizinische Pflege notwendig, ist dies meist kein Problem. Wenn Sie über die obligatorische Grundversicherung auch gegen Unfälle abgesichert sind, zahlt diese für die medizinische Versorgung im Falle eines Unfalls. Dazu gehören z.B. pflegerische Leistungen wie Wundversorgung, Mobilisation oder Unterstützung bei der Medikamentengabe. Die Kostenerstattung erfolgt abzüglich Selbstbehalt und Franchise.
Bessere Leistungen erhalten Sie, wenn Sie über Ihren Arbeitgeber gegen Unfälle versichert sind oder eine Abredeversicherung abgeschlossen haben. In diesem Fall müssen Sie weder Selbstbehalt noch Franchise entrichten und erhalten weitere Leistungen wie Taggeld für den Verdienstausfall oder eine Kostenerstattung am Kuraufenthalt. Sind Sie für einen geplanten Eingriff im Spital, übernimmt ebenfalls die Grundversicherung die Kosten der medizinischen Versorgung, sofern der Eingriff vom Leistungskatalog der Grundversicherung abgedeckt ist (Ausnahmen bilden z.B. kosmetische Operationen).
In beiden Varianten sind die Kosten für eine Haushaltshilfe aber nicht enthalten. Benötigen Sie nach einem Spitalaufenthalt also Hilfe im Haushalt, müssen Sie diese über eine Zusatzversicherung abrechnen.
Die Kosten für eine Haushaltshilfe können Sie über eine private oder halbprivate Spitalzusatzversicherung reduzieren. Einige Versicherer beteiligen sich mit einem festen Tagessatz an Ihren Kosten, andere mit einem prozentualen Beitrag. In beiden Fällen gibt es jedoch auch Maximalzeiten bzw. -summen, über die hinaus keine Kostenerstattung mehr gewährt wird. Fragen Sie Ihren Versicherer, um die genaue Summe der Kostenerstattung zu erfahren.
Auch wenn die Haushaltshilfe im Leistungskatalog Ihrer Spitalzusatzversicherung enthalten ist, benötigen Sie immer noch eine ärztliche Verordnung. Ihr Hausarzt oder Ihr behandelnder Arzt im Spital kann Ihnen eine solche Verordnung ausstellen. Reichen Sie die Verordnung zunächst bei Ihrer Versicherung ein und klären Sie die Kostenerstattung, bevor Sie eine Haushaltshilfe einstellen.
Der Abschluss einer Spitalzusatzversicherung kann sich im Hinblick auf eine Haushaltshilfe nach Spitalaufenthalt also durchaus lohnen. Zudem setzt sich diese Versicherung aus weiteren Leistungen zusammen, die für Sie interessant sein könnten. Legen Sie z.B. Wert auf die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder möchten vom Chefarzt behandelt werden, ist eine Spitalzusatzversicherung für Sie die richtige Wahl. Als Sahnehäubchen können Sie dann nach dem komfortablen Spitalaufenthalt auch die Kosten für die Haushaltshilfe bei Ihrer Versicherung geltend machen.
Eine Übersicht über die möglichen Leistungen der Spitalzusatzversicherung finden Sie hier.
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