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KPT Verkehrs- und Privatrechtsschutz

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Die Nichtleben Verkehrs- und Privatrechtsschutz der KPT bietet folgende Leistungen:

Verkehrsrechtsschutz - Geltendmachung von ausservertraglichem Schadenersatz gegenüber dem Verursacher resp. dessen Haftpflichtversicherung

Örtliche Geltung: weltweit

Wartefrist: Keine

Grundereignis: Zeitpunkt der Verursachung des Schadens

Leistungsbeschränkung: ausserhalb Europas CHF 30'000.–

Besonderheiten:

  • Mindeststreitwert: CHF 300.–
  • nicht versichert sind: die Abwehr von Schadenersatzansprüchen sowie die Geltendmachung
    reiner Vermögensschäden (ohne damit zusammen hängende Körper- oder Sachschäden)

 

Verkehrsrechtsschutz - Strafverfahren gegen Sie

Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten

Wartefrist: Keine

Grundereignis: Zeitpunkt des Gesetzesverstosses

Leistungsbeschränkung: keine

Besonderheiten:

  • bei einer Anklage wegen eines Vorsatzdeliktes erfolgt eine Kostenübernahme nur nach einem Freispruch

 


 

Verkehrsrechtsschutz - Administrativverfahren

Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten

Wartefrist: Keine

Grundereignis: Zeitpunkt des Gesetzesverstosses

Leistungsbeschränkung: keine

Besonderheiten:

  • nicht versichert sind: Fälle im Zusammenhang mit der Wiedererlangung des Führerausweises

 


 


 

Verkehrsrechtsschutz - Rechtsstreitigkeiten mit einer Versicherung, Krankenkasse oder Pensionskasse

Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten

Wartefrist: 3 Monate

Grundereignis:

Zeitpunkt des Ereignisses, das den Versicherungsanspruch auslöst, ansonsten Datum der den Streit auslösenden Mitteilung

Leistungsbeschränkung: keine

Besonderheiten:

Mindeststreitwert: CHF 300.-

 

 

Verkehrsrechtsschutz - Rechtsstreitigkeiten aus obligationenrechtlichen Verträgen

Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten

Wartefrist: 3 Monate

Grundereignis: Zeitpunkt des den Streit auslösenden Ereignisses

Leistungsbeschränkung: CHF 3'000.-

Besonderheiten:

  • Mindeststreitwert: CHF 300.–
  • nicht versichert sind: Fälle im Zusammenhang mit gewerbsmässigen Verträgen

 

 

 

Verkehrsrechtsschutz - Verfahren mit Steuerbehörden betreffend Motorfahrzeugsteuern

Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten

Wartefrist: 3 Monate

Grundereignis: Zeitpunkt des den Streit auslösenden Ereignisses

Leistungsbeschränkung: keine

Besonderheiten: keine

 

 

Verkehrsrechtsschutz - Rechtsberatung in sämtlichen übrigen Rechtsstreitigkeiten

Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten

Wartefrist: Keine

Grundereignis: Zeitpunkt des den Streit auslösenden Ereignisses

Leistungsbeschränkung: CHF 300.-

Besonderheiten: Je Angelegenheit besteht Anspruch auf eine Beratung

 

 

 

Privatrechtsschutz - Geltendmachung von ausservertraglichem Schadenersatz gegenüber dem Verursacher resp. dessen Haftpflichtversicherung

Örtliche Geltung: weltweit

Wartefrist: Keine

Grundereignis: Zeitpunkt der Verursachung des Schadens

Leistungsbeschränkung: ausserhalb Europas CHF 30'000.–

Besonderheiten:

  • Mindeststreitwert: CHF 300.–
  • nicht versichert sind: die Abwehr von Schadenersatzansprüchen sowie die Geltendmachung
    reiner Vermögensschäden (ohne damit zusammen hängende Körper- oder Sachschäden)

 

Privatrechtsschutz - Strafverfahren gegen Sie

Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten

Wartefrist: Keine

Grundereignis: Zeitpunkt des Gesetzesverstosses

Leistungsbeschränkung: keine

Besonderheiten:

  • bei einer Anklage wegen eines Vorsatzdeliktes erfolgt eine Kostenübernahme nur nach einem Freispruch

 


 

Privatrechtsschutz - Rechtsstreitigkeiten mit einer Versicherung, Krankenkasse oder Pensionskasse

Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten

Wartefrist: 3 Monate

Grundereignis:

Zeitpunkt des Ereignisses, das den Versicherungsanspruch auslöst, ansonsten Datum der den Streit auslösenden Mitteilung

Leistungsbeschränkung: keine

Besonderheiten: Mindeststreitwert: CHF 300.-

 

 

Privatrechtsschutz - Rechtsstreitigkeiten als Mieter gegenüber dem Vermieter

Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten

Wartefrist: 3 Monate

Grundereignis: Zeitpunkt des den Streit auslösenden Ereignisses

Leistungsbeschränkung: keine

Besonderheiten:

  • Mindeststreitwert: CHF 300.–
  •  

 

 

 

Privatrechtsschutz - Rechtsstreitigkeiten als Arbeitnehmer oder Beamter gegenüber dem Arbeitgeber

Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten

Wartefrist: 3 Monate

Grundereignis: Zeitpunkt des den Streit auslösenden Ereignisses

Leistungsbeschränkung: keine

Besonderheiten: 

  • Mindeststreitwert: CHF 300.–
  • nicht versichert sind: arbeitsrechtliche Streitigkeiten von Direktoren, Geschäftsleitungsmitgliedern, Berufssportlern und -trainern
  • Voraussetzung: Schweizer Recht und Gerichtsstand

 

Privatrechtsschutz - Rechtsstreitigkeiten aus obligationenrechtlichen Verträgen

Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten

Wartefrist: 3 Monate

Grundereignis: Zeitpunkt des den Streit auslösenden Ereignisses

Leistungsbeschränkung: keine ausser CHF 3'000.– für Fälle im Zusammenhang mit dem Bau, Umbau, Abbruch von Liegenschaften, sofern eine behördliche Bewilligung notwendig ist

Besonderheiten: 

  • Mindeststreitwert: CHF 300.–
  • nicht versichert sind: Streitigkeiten aus Konkubinat

 

 

 

 

Privatrechtsschutz - Zivilrechtliche Streitigkeiten mit direkt angrenzenden Nachbarn wegen Immissionen und Grenzfragen

Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten

Wartefrist: 3 Monate

Grundereignis: Zeitpunkt des den Streit auslösenden Ereignisses

Leistungsbeschränkung: CHF 3'000.–

Besonderheiten: keine

 

 

 

Privatrechtsschutz - Zivilrechtliche Streitigkeiten aus Eigentum, beschränkten dinglichen Rechten oder Besitz

Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten

Wartefrist: 3 Monate

Grundereignis: Zeitpunkt des den Streit auslösenden Ereignisses

Leistungsbeschränkung: CHF 3'000.–

Besonderheiten: versichert sind nur Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten, in der Schweiz gelegenen Liegenschaften bis max. drei Wohnungen

Privatrechtsschutz - Rechtsberatung in sämtlichen übrigen Rechtsstreitigkeiten

Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten

Wartefrist: 3 Monate

Grundereignis: Zeitpunkt des den Streit auslösenden Ereignisses

Leistungsbeschränkung: CHF 300.–

Besonderheiten: Je Angelegenheit besteht Anspruch auf eine Beratung

 

 

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