Inhaltsverzeichnis:
Personen, die in der Armee, im Zivilschutz oder im Zivildienst tätig sind, sind über die Militärversicherung abgesichert. Doch oftmals ist gar nicht klar, was die Versicherung im Einzelnen leistet und wer genau dort versichert ist. Heute widmen wir uns deshalb der Militärversicherung und den häufigsten Fragen, die von den Versicherten dazu gestellt werden.
Sobald Sie in der Armee, im Zivildienst oder Zivilschutz aktiv sind, ersetzt die Militärversicherung Ihre Grund- und Unfallversicherung und übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen. Das Besondere daran ist, dass nicht nur die medizinischen Kosten von der Versicherung übernommen werden, sondern auch die Beiträge selbst vom Militär bezahlt werden. Die Versicherung ist also für alle Versicherten kostenfrei. Zudem entfallen für Sie, solange die Versicherung läuft, Selbstbehalt und Franchise, sodass Sie in dieser Zeit keinerlei Gesundheitskosten tragen müssen.
Die Liste der Personen, die in der Militärversicherung versichert sind, ist in Artikel 1 des MVG (Bundesgesetz über die Militärversicherung) festgelegt. Im Einzelnen umfasst diese Liste folgende Personen:
Die Deckung der Grundversicherung können Sie unterbrechen, wenn Sie sich im Dienst der Schweizer Armee befinden. Dafür müssen Sie allerdings nachweisen, dass Sie an mindestens 60 aufeinanderfolgenden Tagen für die Armee tätig sind. In diesem Fall können Sie die Grundversicherung für den angegebenen Zeitraum sistieren, Sie zahlen also keine Beiträge, die Versicherung bleibt aber bestehen und kann nach Ihrem Austritt wieder aktiviert werden.
Je früher Sie den Antritt Ihres Dienstes der Versicherung melden, desto eher kann diese reagieren und beispielsweise eine Sistierung in die Wege leiten. Melden Sie sich deshalb so früh wie möglich bei Ihrem Grundversicherer, wenn Ihnen eine Zeit in der Armee bevorsteht.
Die Militärversicherung kombiniert Leistungen der allgemeinen Grundversicherung mit Leistungen der Unfallversicherung, die sonst über den Arbeitgeber läuft. Grundsätzlich ist der Versicherungsschutz vergleichbar mit dem Schutz, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz durch Grund- und Unfallversicherung geniessen. Ein wichtiger Unterschied ist, dass weder Selbstbehalt noch Franchise anfallen, sondern die Kosten vollständig übernommen werden. Zudem sind die Leistungen etwas umfangreicher als in der Grundversicherung und umfassen auch Fälle, die die meisten Schweizerinnen und Schweizer aus eigener Tasche bezahlen oder über eine Zusatzversicherung abrechnen müssen:
Werden bei Ihnen zahnärztliche Behandlungen nötig, weil Sie im Militär einen Unfall hatten, übernimmt die Militärversicherung die Kosten der Behandlung. Weitere Behandlungen übernimmt die Militärversicherung nur in wenigen Fällen, hier entsprechen die Bedingungen denen der Grundversicherung: Eine Zahnbehandlung wird nur übernommen, wenn sie die Folge einer schweren Erkrankung ist oder notwendig ist, um eine andere, wichtige Behandlung zu beginnen oder fortzuführen.
Die Kosten für häusliche Pflege und Kuren, sondern die Notwendigkeit dafür ärztlich festgestellt wurde, werden in der Militärversicherung in voller Höhe übernommen.
Ist die Massnahme nachgewiesen notwendig, erstattet die Militärversicherung sämtliche Kosten für Such- und Bergungsaktionen sowie für Krankentransporte und Rettungen. Alle Kosten werden ohne Abzug übernommen.
Eine Besonderheit in der Militärversicherung ist die Übernahme von Sachschäden. Steht der Schaden in Verbindung mit dem Unfall, werden Kosten für Brillen, Uhren, Kleidung und andere Gegenstände, die man regelmässig mit sich führt, übernommen.
Die Regelung für die Erstattung von Hilfsmitteln unterscheidet sich in der Militärversicherung zwar nicht von der Regelung der Grundversicherung, im Gegensatz zu dieser gibt es aber keinen festgelegten Katalog für Hilfsmittel. So ist die Militärversicherung eher bereit, neueste Erkenntnisse umzusetzen und unkompliziert die neuesten Modelle und Ausführungen zu übernehmen.
In der Militärversicherung werden alle Leistungen direkt nach dem Tiers-Payant-Prinzip bezahlt, der Leistungserbringer stellt seine Rechnung also direkt an die Versicherung. Erhalten Sie doch einmal eine Rechnung, können Sie diese direkt an die Versicherung weiterleiten, da weder Selbstbehalt noch Franchise in Abzug gebracht werden müssen.
Bei Dienstzeiten, die weniger als 60 Tage dauern, herrscht oft Unklarheit darüber, bei welcher Versicherung man die Rechnungen nun einreichen muss, da die Grundversicherung unverändert weiterläuft. Doch auch ohne eine Sistierung der Grundversicherung müssen alle Rechnungen während der Zeit des Dienstes an die Militärversicherung geschickt werden, die Grundversicherung erstattet in dieser Zeit keine Kosten.
Wer für die Schweizer Armee tätig ist, erfreut sich umfangreicher Leistungen im Bereich der Kranken- und Unfallversorgung. Besonders positiv ist der Verzicht auf Selbstbehalt und Franchise, sodass auch häufige Arztbesuche oder Unfälle nicht zur finanziellen Belastung werden. Vor dem Beginn des Militärdienstes sollten Sie vor allem darauf achten, diesen rechtzeitig der Grundversicherung zu melden, um diese zu sistieren und keine Beiträge zahlen zu müssen.
Sind Sie an einem noch umfassenderen Schutz interessiert, lässt sich die Militärversicherung mit einer oder mehreren Zusatzversicherungen ergänzen. Sinnvoll ist hier vor allem der ambulante Bereich, eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin ist beispielsweise eine gute Ergänzung für die Militärversicherung, deren Leistungskatalog sich eher an der Schulmedizin orientiert. Fordern Sie noch heute ein individuelles Angebot an, um die passende Zusatzversicherung für Ihren Bedarf zu finden.
Vergleichen Sie schnell & einfach alle Zusatzversicherungen der Schweiz und finden Sie das passende Angebot für Ihren Bedarf.
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
www.bag.admin.ch – Militärversicherung
Gästeversicherung: Wofür sie nützlich ist
Mehr erfahrenWas kostet eine Brille und welche Kosten trägt die Krankenkasse?
Mehr erfahrenPassen Ihre Zusatzversicherungen noch zu Ihrem Bedarf?
Mehr erfahren