Eine Sehhilfe ist – nicht nur in der Schweiz – eine teure Angelegenheit. Sowohl bei einer Brille als auch bei Kontaktlinsen kann man mit jährlichen Kosten im dreistelligen Bereich rechnen. Wer ein Brillengestell vom Designer oder besonders hochwertige Gläser möchte, kann auch noch tiefer in die Tasche greifen.
Grundversicherung trägt die Kosten für die Brille nur in Sonderfällen
In der Schweiz gilt seit einiger Zeit die Regelung, dass sich die Grundversicherung nicht mehr an den Kosten für Brilen oder Kontaktlinsen beteiligt, weil Sehhilfen aus dem Leistungskatalog der Grundversicherung gestrichen wurden. Ausnahmen gibt es nur in folgenden Situationen:
- Die Sehschwäche wurde durch eine Krankheit, wie z.B. Diabetes oder eine Störung des Augenmuskels, verursacht
- Die Sehhilfe wird im Anschluss an eine Operation benötigt
- Die Sehschwäche ist durch die Einnahme verschriebener Medikamente entstanden
- Der Patient ist unter 18 Jahren
Aber auch hier gibt es Grenzen: Wenn eine der Bedingungen erfüllt ist, beträgt die Kostenerstattung durch die Grundversicherung maximal 180 Franken jährlich. Um sie tatsächlich in Anspruch zu nehmen, muss für die Sehhilfe eine ärztliche Verordnung vorliegen. Auch Selbstbehalt und Franchise fallen weiterhin an und werden von der Grundversicherung entsprechend abgezogen.
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Ambulante Zusatzversicherung für Brillen, Kontaktlinsen und mehr
Zum Glück gibt es in der Schweiz viele Zusatzversicherungen, die eine Kostenerstattung an Brille oder Kontaktlinsen anbieten, oft schon für wenige Franken im Monat. Bei den meisten Versicherern sind Sehhilfen Bestandteil einer ambulanten Zusatzversicherung. Bisher bietet zwar keine Zusatzversicherung eine komplette Kostenerstattung an, aber manche Anbieter beteiligen sich in gutem Umfang an den Kosten für Sehhilfen. Die meisten Versicherer übernehmen jährliche Kosten von etwa 150-200 Franken. Man kann auch mehrere Versicherungen kombinieren, wenn eine vollständige Kostenerstattung gewünscht ist.
Welche Versicherung sich am besten eignet, ist allerdings nicht so leicht zu beantworten. Zunächst sollten Sie sich überlegen, wie oft und in welcher Höhe Sie die Kostenerstattung für Sehhilfen nutzen möchten. Dann kommt es darauf an, wie alt Sie sind, in welchem Kanton Sie wohnen und welche Vorerkrankungen es gibt. Schliesslich sollten Sie eine Zusatzversicherung wählen, die auch andere Leistungen anbietet, die für Sie interessant sind. Jeder Versicherer schnürt hier ein eigenes Leistungspaket – je mehr Leistungen aus dem Paket man nutzt, desto mehr lohnt sich die Versicherung.
Nach dem Abschluss einer Zusatzversicherung muss man immer eine gewisse Zeit warten, bevor man die Leistungen tatsächlich nutzen kann. Es kann also sein, dass man die erste Sehhilfe noch selbst bezahlen muss. Dennoch ist die Zusatzversicherung sinnvoll, da Sehhilfen für gewöhnlich in regelmässigen Abständen neu angeschafft werden müssen – spätestens, wenn sich die Sehstärke erneut ändert, kommt man um die Anschaffung einer neuen Sehhilfe nicht herum.
- Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für Sehhilfen nicht
- Ausnahmen gelten für schwere Erkrankungen und für Kinder unter 18 Jahren
- Eine Zusatzversicherung kann die Lücke schliessen
- Je mehr die Zusatzversicherung in Anspruch genommen wird, desto mehr lohnt sie sich
Unser Fazit
Wenn Sie auf der Suche nach einer guten Zusatzversicherung bsind, sollten Sie die verschiedenen Angebote genau vergleichen und sich beraten lassen. So stellen Sie sicher, dass die gewählte ambulante Zusatzversicherung wirklich die Leistungen bietet, die Sie sich wünschen.
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