Gäste­versicherung: Wofür sie nützlich ist

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Im Dschungel der Versicherungen begegnen einem immer wieder Tarife, die man nicht kennt und dementsprechend auch nicht weiss, wofür sie nützlich sind. Tatsächlich gibt es in der Schweiz weit mehr nützliche Versicherungen, als man annimmt. Einer dieser Tarife ist die sogenannte Gästeversicherung. Hier erfahren Sie, was eine Gästeversicherung leistet und warum sie eine sinnvolle Ergänzung Ihres bisherigen Versicherungsschutzes sein kann.

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Gäste­versicherung: Schutz für Gäste aus dem Ausland

Eine Gästeversicherung gehört zu den Krankenversicherungen und bietet Gästen aus dem Ausland Versicherungsschutz bei gesundheitlichen Problemen. Sie kann von Reisenden selbst, aber auch von Gastgebern abgeschlossen werden.

  1. Gästeversicherung für Reisende mit Visum

    Halten Sie sich mit einem Schengen-Visum für einen gewissen Zeitraum in der Schweiz auf, müssen Sie zum Erhalt des Visums eine gültige Krankenversicherung vorweisen. Eine Möglichkeit dafür ist die Gästeversicherung, die Sie bei verschiedenen Anbietern in der Schweiz vor der Reise abschliessen können.

  2. Gästeversicherung für Ihre Besucher

    Haben Sie Verwandte oder Freunde im Ausland, die Sie regelmässig besuchen, können Sie für diese eine Gästeversicherung abschliessen. Somit sind vor Ort die Kosten gedeckt, wenn medizinische Versorgung notwendig werden sollte. Der Abschluss einer Gästeversicherung kann für Besucher eine gute Alternative zu einer Reiseversicherung aus ihrem Heimatland sein, denn solche Versicherungen umfassen oft nur das Allernötigste oder beteiligen sich nur in geringer Höhe an den anfallenden Kosten. Besonders für Besucherinnen oder Besucher, die sich regelmässig und über längere Zeiträume bei Ihnen aufhalten, bietet eine Gästeversicherung guten Schutz.

Leis­tungen der Gäste­versicherung

Eine Gästeversicherung leistet im Prinzip dasselbe wie eine Reiseversicherung für das Ausland: Sie erhalten medizinische Versorgung in Notfällen sowie bei dringenden Behandlungen, die nicht auf die Zeit nach Ihrer Rückkehr in Ihr Heimatland verschoben werden können. Die meisten Gästeversicherungen bieten diese Leistungen:

Versicherte sind also abgesichert, sollten sie in der Schweiz erkranken oder einen Unfall erleiden. Die Leistungen im Notfall ähneln denen der Krankenversicherung, lediglich planbare Behandlungen unterstützt die Gästeversicherung nicht. Für diese müssen Sie eine zusätzliche Versicherung abschliessen, selbst bezahlen oder diese nach der Rückkehr in Ihr Heimatland durchführen lassen.

Die genauen Leis­tungen der Gäste­versicherung sind vom jeweiligen Tarif abhängig. Dementsprechend können Sie den Schutz der Versicherung passgenau auswählen und an Ihre Bedürfnisse anpassen: Möglich ist zum Beispiel die Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Nicht-Schengen-Länder, die Erhöhung der Deckungssumme oder die Hinzunahme weiterer Leistungen.

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Ab­schluss der Gäste­versicherung

Eine Gästeversicherung müssen die Gäste in den meisten Fällen selbst abschliessen. Reisende mit Schengen-Visum müssen die Versicherung vorab abschliessen, andernfalls kann das Visum nicht bewilligt werden. Besucherinnen und Besucher ohne Visum können die Gästeversicherung auch nach ihrer Ankunft in der Schweiz abschliessen. In diesem Fall können Sie für Ihre Gäste bereits einen passenden Versicherungsschutz auswählen und alles vorbereiten, sodass Ihre Gäste bei der Ankunft nur noch unterschreiben müssen. Beim Abschluss haben Sie neben verschiedenen Varianten der Versicherung dann auch bei der Laufzeit die Wahl – so können Sie die Versicherung genau an die Dauer Ihrer Reise anpassen.

Gesundheits­prüfung in der Gäste­versicherung

Beim Abschluss einer Gästeversicherung nach der Ankunft in der Schweiz kann eine Gesundheitsprüfung fällig werden, bevor Ihnen die Versicherung ein Angebot macht. Diese ist aber nur bei manchen Versicherern und unter bestimmten Bedingungen erforderlich. Viele Anbieter legen einen Zeitraum von einigen Tagen nach der Ankunft fest, in dem sie sich ohne Gesundheitsprüfung versichern können. Überschreiten Sie diesen Zeitraum, wird vor dem Abschluss eine Gesundheitsprüfung durchgeführt, etwa in Form eines Fragebogens oder einer kurzen ärztlichen Untersuchung.

  • Eine Gästeversicherung ist eine Krankenversicherung für ausländische Besucherinnen und Besucher
  • Sie bietet Versicherungsschutz bei Erkrankungen und Unfällen, deren Behandlung nicht auf die Zeit nach der Rückkehr verschoben werden kann
  • Die genauen Bedingungen sind individuell wählbar
  • Bei verspätetem Abschluss verlangen manche Anbieter eine Gesundheitsprüfung

Unser Fazit

Eine Gästeversicherung kann für den Erhalt des Visums sorgen, aber auch für Gäste ohne Visum eine nützliche Absicherung sein. Genau wie eine Reiseversicherung schützt sie vor hohen medizinischen Kosten und sorgt dafür, dass bei Erkrankungen und Unfällen die anfallenden Kosten übernommen werden. Der Abschluss ist unkompliziert möglich und die Versicherung kann genau an die eigene Reise und Ihre Wünsche angepasst werden. Fordern Sie kostenlos Ihr individuelles Angebot an, um die passende Variante zu finden und unbesorgt in Ihren nächsten Aufenthalt in der Schweiz zu starten!

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