Sie kann infolge eines Unfalls nötig werden oder im fortgeschrittenen Alter die Versorgung erleichtern: Häusliche Pflege durch eine geschulte Pflegekraft kann aus verschiedenen Gründen benötigt werden. Sie ist auch für die Betroffenen meist angenehmer als die Pflege in einer Einrichtung, zudem wirkt sich der Verbleib in den eigenen vier Wänden oft positiv aufs Gemüt aus und begünstigt die Genesung.
Die Kosten für häusliche Pflege sind allerdings hoch, insbesondere, wenn regelmässige Pflege über einen längeren Zeitraum notwendig ist. Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und wie die Grundversicherung sich an den Kosten beteiligt, haben wir für Sie beantwortet.
Im Alter bestens versorgt - dank der passenden Zusatzversicherung
Häusliche Pflege ist meist teuer. Unterstützung im Haushalt, medizinische Versorgung und Betreuung in der Freizeit: Schnell können hier monatliche Kosten von mehreren tausend Franken zusammenkommen. Für Erkrankungen mit mittlerem Pflegeaufwand sollten Sie mit Kosten von mindestens 5’000 Franken monatlich rechnen, die Sie zum Teil selbst tragen müssen.
Egal, ob die häusliche Pflege von einer Privatperson oder einer Pflegekraft übernommen wird: Erstattungsfähig sind nur Leistungen, die einem medizinischen Zweck dienen. Dazu gehört zum Beispiel die Gabe von Medikamenten, Mobilisierung eines Patienten oder die Unterstützung bei der Körperpflege. Die Kosten für Verpflegung, Hilfe im Haushalt oder auch Freizeitbetreuung werden von der Grundversicherung nicht übernommen. Gerade bei kurzzeitiger Pflege lohnt es sich, solche Versorgungsleistungen privat zu organisieren.
Alle Leistungen, die dem Bereich der medizinischen Versorgung zuzurechnen sind, werden anteilig von der Grundversicherung übernommen. Dazu gehören zum Beispiel Verbandswechsel, Medikamentengabe oder das Messen des Blutdrucks. Je nach Schwere der Erkrankung zählen auch Hilfe bei der Körperpflege und Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme zu den medizinischen Leistungen. Die Pflegeleistung muss von einem Arzt verordnet sein. Wieviel genau die Grundversicherung erstattet, hängt von Art und Umfang der Pflegeleistung ab.
Die Kosten für Pflegeleistungen liegen deutlich über den Beträgen, die die Grundversicherung erstattet. Reicht die Kostenerstattung aus der Grundversicherung für die Pflegekosten nicht aus, muss zunächst das eigene Vermögen in Anspruch genommen werden. Haben Sie ein entsprechendes Einkommen oder Vermögen, müssen Sie also einen Teil der Kosten aus eigener Tasche bezahlen.
Im Durchschnitt können Sie durch die Grundversicherung eine Erstattung von etwa der Hälfte der Kosten erzielen. Kommen weitere, nicht medizinische Leistungen hinzu, werden die selbst zu begleichenden Kosten noch einmal deutlich höher ausfallen.
Zum Schutz vor Armut und Überschuldung wird das eigene Vermögen nur bis zu einem bestimmten Freibetrag angerechnet. Bei Alleinstehenden sind 37 500 Franken geschützt, bei verheirateten Paaren 60 000 Franken. Zudem darf ein Eigenheim im Wert von maximal 300 000 Franken vorhanden sein.
Reichen alle Einkünfte nicht aus, um die Kosten für die häusliche Pflege vollständig zu begleichen, können auch Ihre Kinder zur Zahlung verpflichtet werden, wenn diese in entsprechend komfortablen Verhältnissen leben.
Wenn auch Ihre Kinder nicht in der Lage sind, einen finanziellen Beitrag zu leisten, können schliesslich Ergänzungsleistungen zu AHV und IV beantragt werden. Diese dienen dazu, ungedeckte Kosten der Spitex-Dienste zu begleichen, sodass am Ende alle medizinischen Pflegeleistungen finanziert sind. So wird dafür gesorgt, dass jeder Schweizer sich Hilfe leisten kann, wenn er sie benötigt. Genaue Informationen zu Ergänzungsleistungen bekommen Sie bei Ihrer kantonalen Ausgleichskasse.
Die Kostenbeteiligung der Grundversicherung ändert sich nicht, egal, welche Kosten am Ende tatsächlich anfallen. Können einzelne Dinge oder auch die komplette Pflege nicht von Angehörigen übernommen werden, sollten Sie deshalb versuchen, möglichst günstige Angebote zu nutzen. Erkundigen Sie sich nach Hilfsvereinen in Ihrer Umgebung und befragen Sie die einzelnen Dienstleister, um ein gutes Angebot zu erhalten. Oft bieten Senioren- oder Nachbarschaftsvereine gute Hilfsangebote zu günstigen Konditionen oder auf Basis der gegenseitigen Unterstützung.
Die Höhe der Kostenerstattung durch die Grundversicherung richtet sich auch nach der Art und der Dauer, in der häusliche Pflege in Anspruch genommen wird:
Kurzzeitpflege bis zu 14 Tagen
Benötigen Sie infolge einer Erkrankung oder einer geplanten Operation lediglich für kurze Zeit medizinische Pflege („Akut- und Übergangspflege“), werden die Kosten jeweils zur Hälfte von Ihrer Grundversicherung und Ihrem Wohnkanton übernommen. Sie selbst zahlen lediglich den Selbstbehalt und die festgelegte Franchise.
Langzeitpflege
Anders sieht es aus, wenn die häusliche Pflege über einen längeren Zeitraum benötigt wird. Hier erstattet die Grundversicherung einen vorher festgelegten Betrag, je nach Art der Pflegeleistung:
Abgerechnet wird in 5-Minuten-Schritten, beginnend bei 10 Minuten minimaler Behandlungszeit. Die Finanzierung erfolgt mithilfe der Krankenversicherung, der öffentlichen Hand und Ihren eigenen geleisteten Beiträgen.
Telefonmodelle
Sie kontaktieren Ihre Versicherung im Krankheitsfall zunächst telefonisch. Wie es weitergeht, kommt auf die Konditionen des gewählten Modells an. Bei „Telefonische Beratung zuerst“, nutzen Sie zunächst eine Hotline der Versicherung, die Sie dann dem entsprechenden Hausarzt oder Spezialisten zuweist.
Unfälle
Bei Unfällen übernimmt – je nach Versicherungslage – die Unfallversicherung oder die Grundversicherung die Kosten für alle mit dem Unfall im Zusammenhang stehende Kosten. Dazu zählen auch Pflegeleistungen nach einem Unfall, sowohl in einem Spital als auch im häuslichen Umfeld.
In manchen Fällen ist die Versorgung durch die Grundversicherung und eventuelle Ergänzungsleistungen völlig ausreichend. Dennoch bieten viele Versicherer private Zusatzversicherungen für die Pflege an:
Private Pflegeversicherungen funktionieren meist nach einem einfachen Prinzip: Sie bezahlen eine bestimmte monatliche Prämie und erhalten beim Eintritt von Pflegebedürftigkeit einen bestimmten Tagessatz.
Je früher Sie eine private Pflegeversicherung abschliessen, desto niedriger ist die Prämie. Der Abschluss einer Pflegeversicherung nach dem 60sten Lebensjahr ist deshalb nicht zu empfehlen, da die Prämien eine erhebliche monatliche Belastung bedeuten würden. Der Abschluss einer Pflegeversicherung in jungen Jahren kann bei einer niedrigen monatlichen Prämie aber zu einem hohen Taggeld im Alter anwachsen.
Besonders positiv bei einer privaten Pflegeversicherung ist, dass Sie bei der Wahl der Leistungen völlig frei sind – die Versicherung verlangt lediglich Belege über das Vorliegen der Pflegebedürftigkeit. Ob Sie damit die gesetzlichen Pflegeleistungen ergänzen, eine Haushaltshilfe finanzieren oder das Geld für Ihre Enkel zur Seite legen, bleibt Ihnen selbst überlassen. Je höher die Versicherungsprämie ist, desto höher fällt auch das Taggeld aus, das Ihnen im Fall der Pflegebedürftigkeit ausgezahlt wird.
Einige Versicherer machen die Höhe des Taggelds abhängig vom Schweregrad der Pflegebedürftigkeit – so kann es passieren, dass Ihnen im Bedarfsfall nur ein Teilbetrag des vereinbarten Taggelds ausgezahlt wird. Fragen Sie vor Abschluss der Versicherung genau nach, welche Bedingungen für die Auszahlung des vollen Betrags erfüllt sein müssen.
Welchen Anspruch Sie im Pflegefall haben, ob Sie Ergänzungsleistungen bekommen oder sich eine private Pflegeversicherung für Sie lohnt: Dies sind Fragen, die am besten individuell beantwortet werden können. Um im Alter bestmöglich abgesichert zu sein, sollte man sich daher frühzeitig beraten lassen. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt zu unseren Beratern auf. Wir stehen Ihnen mit umfassenden Informationen gerne zur Seite!
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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
www.ch.ch – Pflege im Alter – Was steht mir zu und wer bezahlt die Kosten?
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