Mit der beruflichen Vorsorge über eine Pensionskasse haben alle Schweizerinnen und Schweizer die Möglichkeit, eine Altersrente zu erzielen, die für die Lebenshaltung in der Rente dient. Mit regelmässigen Einzahlungen von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber bilden Sie Kapital, das Sie später beziehen können, wenn Sie nicht mehr arbeiten.
Allerdings reicht die Rente über die Pensionskasse in der Regel nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Dementsprechend kann es sinnvoll sein, die berufliche Vorsorge aufzustocken oder diese mit weiteren Produkten zu ergänzen.
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Berufliche Vorsorge: Darum ist sie nicht genug
Die berufliche Vorsorge über die Pensionskasse kann ausreichen, um die Lebenshaltung im Alter zu finanzieren – viel mehr bietet sie allerdings nicht. Aktuell können Sie mit dem Guthaben aus der Pensionskasse etwa 60% Ihres Einkommens als Rente erreichen. Dies gilt aber nur, wenn Sie in Vollzeit und ohne grössere Unterbrechungen gearbeitet haben. Zudem sollte Ihre Berufstätigkeit möglichst über Ihr ganzes Erwachsenenleben bestanden haben und Sie geben Ihre Tätigkeit nicht vor dem regulären Rentenalter von 65 Jahren auf.
Wer in Teilzeit arbeitet, spät in den Beruf eingestiegen ist oder die Berufstätigkeit unterbrochen hat, muss mit einer deutlich geringeren Rente rechnen. Wie viel genau Sie später erhalten können, erfahren Sie bei Ihrer Pensionskasse und in Ihrem Pensionskassenausweis.
So maximieren Sie den Ertrag aus der Pensionskasse
Wie viel Rente Sie mit Ihren aktuellen Einzahlungen maximal erreichen können, erfahren Sie von Ihrer Pensionskasse. Diese teilt Ihnen auch mit, ob Sie dieses Maximum aktuell erfüllen und wenn nicht, welche Beträge fehlen, um dieses zu erreichen. Bei Unterbrechung der Zahlung oder geringeren Beiträgen durch Teilzeitarbeit haben Sie nämlich die Möglichkeit, die entstandenen Lücken wieder aufzufüllen. Bis zu fünf Jahre nach der Entstehung einer Lücke können Sie die fehlenden Beträge nachzahlen und so Ihre Rente wieder auf das Maximum heben.
In der Regel ist das Schliessen von Beitragslücken in der Pensionskasse unkompliziert möglich. Ob es sich lohnt, ist allerdings vom Einzelfall abhängig. Vergleichen Sie am besten die zusätzlichen Beträge, die Sie von der Pensionskasse erhalten würden, mit den Beträgen, die Sie erhalten würden, wenn Sie dieselbe Summe anderweitig investieren würden. Bedenken Sie auch den Sicherheitsaspekt: Die Rendite über die Pensionskassen ist zwar begrenzt, Ihre Rente ist aber absolut sicher. Private Produkte bieten oft eine höhere Rendite, haben aber meist auch ein höheres Risiko – hier ist es wichtig, dass Sie sich für eine Variante entscheiden, die zu Ihrem Sicherheitsbedürfnis passt.
Doch egal, wie hoch Ihre Rente über die Pensionskasse später ausfallen wird: Das Niveau Ihres aktuellen Lohns werden Sie damit auf keinen Fall erreichen. Möchten Sie sich im Alter aber nicht einschränken und Ihr gewohntes Leben weiterführen, sollten Sie noch mehr in Ihre Vorsorge investieren.
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Aufstockung der Pensionskasse: Das Überobligatorium
Eine Möglichkeit, noch mehr als das obligatorische Maximum zu erzielen, ist das sogenannte “Überobligatorium” in der Pensionskasse. Dies bezeichnet eine Möglichkeit, über die gesetzlich festgelegten Leistungen hinaus in die Pensionskasse einzuzahlen und so ein höheres Guthaben zu erzielen. Interessant ist diese Möglichkeit in erster Linie für Personen, die mehr verdienen als das gesetzliche Maximum von 90 720 Franken pro Jahr. Denn in diesem Fall leisten Sie keine Beiträge auf Ihre Lohnbestandteile, die über diesem Betrag liegen. Im Überobligatorium können Sie nun auch auf diese Beträge Beiträge zahlen und so Ihre Rente im Alter verbessern.
Allerdings gibt es hier einen entscheidenden Haken: Sie können in den meisten Fällen nicht selbst darüber entscheiden, ob Sie ins Überobligatorium investieren, diese Entscheidung trifft nämlich Ihr Arbeitgeber. Nur, wenn Sie freiwilliges Mitglied in einer Pensionskasse sind, zum Beispiel als Selbstständiger, haben Sie die Möglichkeit, sich selbst für eine überobligatorische Vorsorge zu entscheiden.
Ausserdem lohnt sich das Überobligatorium nicht in jedem Fall: So ist zum Beispiel der Umwandlungssatz, der für die Berechnung der gesetzlichen Rente gilt, nur im Obligatorium festgelegt, im Überobligatorium kann er deutlich niedriger ausfallen.
Ergänzung mit privater Vorsorge
Haben Sie keine Möglichkeit, ins Überobligatorium zu investieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten, Ihre Vorsorge mit einem privaten Produkt zu ergänzen - sogar mit steuerlichen Vorteilen.
Säule 3a
Damit ein Produkt zu Säule 3a zählt, muss es diese Bedingungen erfüllen:
- Die Einzahlungen sind auf einen jährlichen Maximalbetrag begrenzt
- Die Auszahlung erfolgt frühestens 5 Jahre vor dem Erreichen des Rentenalters
- Eine vorzeitige Auflösung oder Entnahme ist nur unter wenigen Bedingungen möglich
Produkte, die diese Bedingungen erfüllen, finden Sie bei Banken oder Versicherungen, hier meist in Form einer Lebensversicherung. Schliessen Sie ein Säule 3a-Produkt ab, können Sie die Einzahlungen in der jährlichen Steuererklärung vollständig von Ihrem Einkommen abziehen. Einzahlungen sind möglich bis zu einem Maximalbetrag von 7'258 Franken, sind Sie kein Mitglied einer Pensionskasse, können Sie sogar bis zu 36’288 Franken Einzahlen.
Lebensversicherungen in Säule 3a
Eine gute Variante, um sich gleich in mehreren Bereichen abzusichern, sind Lebensversicherungen in Säule 3a. Sogenannte gemischte Lebensversicherungen kombinieren die Vorteile eines Säule 3a-Produkts mit der Absicherung einer Risiko-Lebensversicherung. Ein Teil Ihrer Beiträge dient der Kapitalbildung, ein weitere wird für den Risikoanteil verwendet: Werden Sie berufsunfähig oder versterben, springt die Versicherung ein und unterstützt Sie bzw. Ihre Angehörigen finanziell. So sorgen Sie mit nur einer Police für die Abdeckung mehrerer Risiken.
Säule 3b
In Säule 3b sind im Prinzip alle Anlageprodukte zusammengefasst, die keinen besonderen Regulierungen unterliegen. Hier haben Sie die freie Wahl und können sich für das Produkt entscheiden, das am besten zu Ihren Vorstellungen passt: Eine Lebensversicherung ist ebenso möglich wie eine Banklösung oder die Investition am Aktienmarkt.
Säule 3b bietet je nach Produkt unterschiedliche Vorteile, mit mancher Anlage können Sie auch Steuern sparen. Eine pauschale Regelung gibt es hier aber nicht.
Wer seine private Altersvorsorge neu aufstellt, sollte sicherstellen, dass damit unterschiedliche Bedürfnisse gedeckt werden. Zum einen sollte eine langfristig sichere Anlage bestehen, zum anderen ist es aber auch wichtig, in einer Notlage schnell auf das Ersparte zugreifen zu können. Wir empfehlen deshalb eine Kombination aus mehreren Produkten der dritten Säule, die unterschiedlichen Zwecken dienen. Sowohl in Säule 3a als auch in Säule 3b ist die Anzahl der Produkte nicht gesetzlich begrenzt, sodass Sie in beiden Bereichen mehrere Vorsorgeprodukte abschliessen können.
- Die Pensionskasse bietet eine gute Basis für das Alter, reicht allein aber nicht aus
- Um das Maximum in der Pensionskasse mitzunehmen, sollten Sie entstandene Lücken baldmöglich schliessen
- Ihre Rentenaussichten verbessern können Sie im Überobligatorium oder mit privater Vorsorge
- Säule 3a bietet Steuervorteile und Sicherheit
- Säule 3b ist flexibler und kann eine bestehende Vorsorge in 3a ergänzen
Unser Fazit
In jungen Jahren schon ans Alter denken – das ist zwar keine beliebte Beschäftigung, kann aber entscheidend sein, wenn Sie auch im Ruhestand ein gutes Leben führen möchten. Erhöhen Sie Ihre Rente aus der Pensionskasse, indem Sie die Lücken schliessen, und ergänzen Sie die berufliche mit einer privaten Vorsorge. So können Sie die Rente aus der Pensionskasse aufstocken und sparen je nach Anlageprodukt noch einen Haufen Steuern. Nehmen Sie sich Zeit für den Vergleich der unterschiedlichen Produkte und fordern Sie am besten unser individuelles Angebot an - völlig kostenlos und unverbindlich!
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