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Reise­versicherung: Wer bezahlt bei Flugverspätung oder -annullierung?

09.09.2020 Ferien & Ausland
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Annullierung aufgrund von COVID-19

Aus gegebenem Anlass: Bei Flugannullierungen infolge des Coronavirus können die Bestimmungen abweichen. Hier finden Sie weitere Informationen

Technische Probleme, Überbuchung oder Chaos am Flughafen: Viele Gründe können die Ursache sein, wenn der gebuchte Flug verspätet abhebt oder komplett storniert wird. Ärgerlich ist es in jedem Fall, wenn sich der ersehnte Urlaub verschiebt oder gar nicht stattfindet. Ob und in welchem Fall Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, ist von den genauen Umständen abhängig:

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Bei Flug­annullierung: Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro


Info
Es gelten die europäischen Fluggastrechte

Für alle Abflüge aus EU-Staaten, der Schweiz, Norwegen und Island gelten – unabhängig von der Fluggesellschaft – die europäischen Fluggastrechte nach Verordnung 261/2004. Aus diesem Grund wird die Höhe der Entschädigungszahlungen in Euro angegeben.

Sofern Sie mit einer Fluglinie aus den EU- oder EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island) reisen, haben Sie gemäss der Fluggastrechteverordnung 261/2004 Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Dieser Anspruch gilt aber nur, wenn der Flug frühestens zwei Wochen vor dem Start annulliert wird und die Airline keinen Alternativflug anbietet. Wie hoch die Entschädigung am Ende ausfällt, ist abhängig von der Entfernung des gebuchten Fluges:

Der Anspruch auf eine Entschädigung kann allerdings um die Hälfte gekürzt werden, wenn die Airline einen zumutbaren alternativen Flug anbieten kann.

Diese Bedingungen gelten bei Alternativflügen

Je nach Flugdistanz gelten für zumutbare Alternativflüge die folgenden Vorgaben:

Ankunft nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit. Bei grösseren Verspätungen kann der Anspruch auf Entschädigung nicht gekürzt werden.

Bei Flugverspätung

Die gleichen Regeln zur Entschädigung gelten seit 2009 auch, wenn ein Flug verspätet ist. Für eine Entschädigung muss der Flug mindestens drei Stunden verspätet sein und in einem EU-Land starten oder enden.

Bei Flügen ausserhalb der EU- und EFTA-Staaten sollte man eine gesonderte Reisversicherung abschliessen, die bei Flugverspätungen und -ausfällen einspringt.

Entschädigung: So müssen Sie vorgehen

Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, sollten Sie nach dem geplanten Flug möglichst bald Ihre Fluggesellschaft kontaktieren. Übermitteln Sie Ihre Flug- und Kontodaten, um den Anspruch zügig abzuwickeln. Zudem sollten Sie diese Tipps beachten:

Die passende Rechts­schutz­versicherung hilft bei der Durch­setzung von An­sprüchen

Nicht immer ist klar, ob man Anspruch auf eine Entschädigung hat, und wenn, ist dieser nicht immer leicht durchzusetzen. Kompetente Beratung bei allen Problemen mit der Fluggesellschaft bietet eine gute Rechtsschutzversicherung. Sie prüft zunächst und innerhalb kurzer Zeit, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Zudem hilft Sie Ihnen dabei, Ihre Ansprüche schnell und unkompliziert durchzusetzen. So sparen Sie sich die Mühe und können unbesorgt den nächsten Urlaub planen.

Unsere Versicherung-Schweiz Empfehlung

Egal, wohin die Reise geht – besser ist, wenn man abgesichert ist. Die passende Reiseversicherung stellt sicher, dass eine Flugannullierung oder -verspätung nicht auch finanziell zum Ärgernis wird. Bei der Suche nach der passenden Police unterstützen Sie unsere unabhängigen Berater. Durch einen Vergleich der verschiedenen Anbieter und eine Analyse Ihrer Bedürfnisse finden Sie den Tarif, mit dem Sie auf Reisen optimal abgesichert sind. Kontaktieren Sie uns hier!


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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
www.bazl.admin.ch – Ihre Rechte als Flugpassagier

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