Reise­versicherung: Wer bezahlt bei Flugverspätung oder -annullierung?

09.09.2020
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Ein verspäteter Flug ist schon ärgerlich, besonders nervig wird es, wenn der Flug annulliert wird und gänzlich ausfällt. Oft ist ein ausgefallener Flug auch mit weiteren Kosten verbunden: Ein kurzfristig gebuchter Alternativflug ist meist deutlich kostspieliger als das lange im Voraus erstandene Ticket. Zudem können Kosten anfallen, wenn Sie sich länger als geplant an einem Ort aufhalten und dafür eine Unterkunft buchen müssen.

Ob Sie Anspruch auf Erstattung der Kosten haben, ist nicht immer eindeutig: Eine Rolle spielt, was für eine Reise Sie gebucht haben und welche Gründe für die Verspätung oder Annullierung vorliegen. Wir haben für Sie untersucht, welche Ansprüche Sie geltend machen können und welche Versicherung Sie brauchen, wenn Ihr Flug ausfällt oder sich verspätet.

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Fluggastrechte: Das gilt bei den Fluggesellschaften

Grundsätzlich haben Sie als Passagier mit einem gebuchten Ticket auch ohne eine Versicherung Rechte, die Sie wahrnehmen können, wenn sich Ihr Flug verspätet oder annulliert wird:

Flugverspätung

Ist Ihr Flug verspätet, ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, Sie in dieser Zeit zu “versorgen”: Es müssen Mahlzeiten und Getränke angeboten werden. Kann der Weiterflug erst am nächsten Tag stattfinden, sind auch die Kosten für eine Unterkunft und den Transport zur Unterkunft zu tragen. Diese Verpflichtung entsteht, sobald eine “grosse Verspätung” vorliegt:

Bei einer Verspätung über fünf Stunden können Sie sich auch dazu entscheiden, den Flug nicht mehr anzutreten – in diesem Fall ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, Ihnen den Ticketpreis zu erstatten.

Ausserdem haben Sie bei einer grossen Verspätung in vielen Fällen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Dieser Anspruch besteht bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden und nur dann, wenn die Verspätung nicht auf einen “aussergewöhnlichen Umstand” zurückzuführen ist, also zum Beispiel auf ein Unwetter, einen Streik oder einen anderen Umstand, auf den die Fluggesellschaft keinen Einfluss nehmen kann. Für eine Verspätung von mindestens drei Stunden erhalten Passagiere eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro.

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Achtung, Schlupfloch: Bestimmte Regelungen gelten nur in der EU

Zwar hat die Schweiz der EU-Regelung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugverspätungen und –annullierungen zugestimmt, sodass hier grundsätzlich dieselben Regeln gelten wie in der EU. Da die Schweiz aber selbst kein EU-Land ist, muss sie sich nicht an entsprechenden Urteilen aus der EU orientieren. Das bedeutet konkret: Die Entschädigungszahlungen bei Verspätungen sind im Gesetzestext nicht ausformuliert, erst einige Gerichtsurteile haben diese Praxis begründet. Schweizer Fluggesellschaften können sich an diesen Urteilen orientieren, müssen dies aber nicht. Sie haben also rechtlich keinen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung, sondern müssen darauf hoffen, dass die betroffene Fluggesellschaft den gängigen Regelungen folgt.

Annullierung des Flugs

Deutlich ärgerlicher als eine Verspätung ist es, wenn der gesamte Flug annulliert wird. In diesem Fall haben Sie als Passagier Anspruch auf Betreuungsleistungen, ebenso besteht, je nach Sachlage, der Anspruch auf eine Unterkunft sowie auf eine Entschädigungszahlung:

Allerdings sind die Fluggesellschaften nicht immer für eine Annullierung verantwortlich – dementsprechend besteht auch nicht immer Anspruch auf Ersatz oder Entschädigung. Sie erhalten zum Beispiel keine Ausgleichszahlung, wenn der Flug aufgrund aussergewöhnlicher Umstände (Unwetter, Streik etc.) gestrichen wurde. Gleiches gilt, wenn die Fluggesellschaft Sie mindestens 14 Tage im Voraus über den Ausfall des Flugs informiert. Der Anspruch auf Betreuungsleistungen ist von diesen Regelungen allerdings ausgenommen: Mahlzeiten und Unterkunft müssen von den Fluggesellschaften auch dann zur Verfügung gestellt werden, wenn sie nicht für den Ausfall des Flugs verantwortlich sind.

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Diese Versicher­ungen unter­stützen Sie auf Reisen

Auch wenn Sie in den meisten Fällen als Flugpassagier viele Rechte haben, ist es nicht immer leicht, diese Rechte auch durchzusetzen. Gerade in besonderen Situationen benötigt man schnelle und unbürokratische Hilfe. Hier können Sie mit einer Versicherung Abhilfe schaffen. Bestimmte Reise­versicherungen bieten Ihnen schnelle Hilfe und gehen in Vorleistung, wenn auf Ihrer Reise etwas schiefgeht. Eine private Rechts­schutz­versicherung unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und bietet schnelle juristische Unterstützung und Beratung.

Reise­versicherung

Reise­versicherungen bieten verschiedene Leistungen rund um Reisen im In- und Ausland. Bei den meisten Versicherern haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Tarifen oder Bausteinen, sodass Sie selbst bestimmen können, welche Leistungen die Versicherung erbringt.

Möchten Sie sich für Flugverspätungen und –annullierungen absichern, können Sie einen entsprechenden Tarif oder Baustein auswählen. Treten Sie dann von einer Reise zurück oder wird der Flug gestrichen, ohne dass die Fluggesellschaft eine Entschädigung zahlt, übernimmt die Versicherung die Kosten für Transportmittel und weitere damit verbundene Kosten, zum Beispiel Konzertkarten oder Tauchkurse.

Ebenfalls nützlich ist eine zusätzliche Absicherung Ihres Gepäcks - besonders bei gestrichenen Flügen passiert es schnell, dass Ihr Gepäck nicht mehr auffindbar ist oder verspätet nachgeliefert wird. Eine Absicherung Ihres Reisegepäcks ersetzt Ihnen die Kosten bei Verlust oder Beschädigung und kommt auch dafür auf, wenn Sie sich aufgrund des fehlenden Gepäcks eine neue Ausstattung an Kleidern und Hygieneartikeln zulegen müssen.

Reise­versicherungen können Sie als dauerhaften Tarif oder nur über einen bestimmten Zeitraum abschliessen. Wer häufig auf Reisen ist, ist mit einem ganzjährigen Tarif meist gut beraten – reisen Sie nur selten, ist auch eine kurzfristige Lösung für eine einzelne Reise eine gute Wahl.

Rechts­schutz­versicherung

In vielen Reise­versicherungen können Sie eine Rechtsschutz-Komponente einschliessen. Aber auch eine “normale” Rechts­schutz­versicherung kann bei Schwierigkeiten auf Reisen nützlich sein. Zum einen bieten die meisten Versicherer schnelle Beratung auf verschiedenen Wegen an, zum Beispiel per Hotline oder Live-Chat. Zum anderen erhalten Sie Unterstützung, wenn Sie sich nicht mit der Fluggesellschaft einigen können - denn nicht immer ist die Sachlage klar und häufig ist es ein langwieriger Prozess, bis man tatsächlich zu seinem Recht kommt.

  • Bei Flugverspätung und –annullierung haben Sie Anspruch auf Verpflegung, bei längerer Wartezeit auch auf eine Unterkunft
  • Anspruch auf Entschädigung haben Sie bei längeren Verspätungen und Annullierungen
  • Bei aussergewöhnlichen Umständen wie Unwettern oder politischen Unruhen entfällt der Anspruch auf Entschädigung
  • Private Reise­versicherungen bieten zusätzlichen Schutz und unterstützen Sie im Schadensfall schnell und unbürokratisch
  • Auch eine Rechts­schutz­versicherung ist nützlich, wenn es zu Auseinandersetzungen mit der Fluggesellschaft oder der Reiseanbieter kommt

Unser Fazit

Verspätet sich Ihr Flug oder fällt ganz aus, ist das zwar ärgerlich, sollte Ihnen aber nicht den Spass an der gesamten Reise verderben. Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Rechte und bestehen Sie auf diesen, wenn es zu einer solchen Unannehmlichkeit kommen sollte.

Möchten Sie sich zusätzlich absichern und schon vor der Reise alle Unwägbarkeiten einplanen, ist eine private Reise­versicherung für Sie die richtige Wahl. Mit verschiedenen Komponenten und Tarifen können Sie passgenau den Schutz auswählen, den Sie sich für Ihre Reise wünschen. Fordern Sie am besten noch heute Ihr individuelles Angebot von uns an - völlig kostenlos und unverbindlich! So sind Sie bestens informiert und starten unbesorgt in Ihren nächsten Urlaub.

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