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Bis wann kann ich in die 3.Säule einzahlen?

23.06.2023 Steuern sparen, Vorsorge
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Um die finanzielle Situation im Ruhestand zu sichern und sich den ein oder anderen Traum zu erfüllen, ist eine private Altersvorsorge über Säule 3 eine gute Idee, die viele Schweizerinnen und Schweizer bereits in die Tat umsetzen. Während manche Produkte keinen gesetzlichen Auflagen unterliegen, muss man bei anderen genau auf die Höhe und den Zeitpunkt der Einzahlungen achten.

Um die finanzielle Situation im Ruhestand zu sichern und sich den ein oder anderen Traum zu erfüllen, ist eine private Altersvorsorge über Säule 3 eine gute Idee, die viele Schweizerinnen und Schweizer bereits in die Tat umsetzen. Während manche Produkte keinen gesetzlichen Auflagen unterliegen, muss man bei anderen genau auf die Höhe und den Zeitpunkt der Einzahlungen achten.

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Säule 3a: Maximalsumme gilt pro Kalenderjahr

Als Bestandteil der gebundenen Vorsorge sind Produkte aus Säule 3a auf eine bestimmte Maximal­summe beschränkt. Im Jahr 2021 dürfen Angestellte maximal 6883 Franken einzahlen, Selbst­ständige bis zu 34 416 Franken, höchstens aber 20 Prozent des Netto­einkommens. Dieser Betrag kann in der jährlichen Steuer­erklärung vom steuerbaren Einkommen ab­gezogen werden. Um den vollen Betrag geltend zu machen, müssen alle Einzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres gutgeschrieben sein, der letzte mögliche Tag für die Gutschrift einer Einzahlung ist also der 31.Dezember.

Rechtzeitig einzahlen, um volle Steuerersparnis zu erreichen

Beträge, die zwar vor Jahresende eingezahlt, aber erst im Januar gutgeschrieben werden, können für das vergangene Kalenderjahr nicht geltend gemacht werden. Achten Sie deshalb unbedingt darauf, die Einzahlung rechtzeitig in die Wege zu leiten, wenn Sie die Maximal­summe ausnutzen wollen. Bedenken Sie auch, dass es aufgrund der Feiertage und der erhöhten Anzahl an Einzahlungen zum Jahresende ein paar Tage länger dauern kann, bis Ihre Einzahlung gutgeschrieben ist. Im besten Fall nehmen Sie alle Einzahlungen bis Mitte Dezember vor, um sicherzustellen, dass die Gutschrift rechtzeitig erfolgt.

Keine rückwirkende Gutschrift in Säule 3a

Vielen stellt sich nach einer verspäteten Einzahlung die Frage, ob das Geld auf irgendeine Weise noch zum vergangenen Jahr gerechnet werden kann. Hier hat der Gesetzgeber aber einen Riegel vorgeschoben: Die verspätete Geltendmachung einer Zahlung ist in keinem Fall möglich. Nur Ein­zahlungen, die spätestens am 31.Dezember gutgeschrieben sind, können dem entsprechenden Kalenderjahr zugeordnet werden.

Säule 3b: Kein fest­gelegter Zahlungs­zeitpunkt

In der freien Vorsorge über Säule 3b gibt es solche Beschränkungen nicht. Je nach Art Ihrer Geldanlage können Sie Einzahlungen leisten, wie es Ihnen am besten passt. Natürlich kann es auch hier bestimmte, vom Produkt abhängige Bedingungen geben. Ob und wann sich eine Einzahlung am meisten lohnt, erfahren Sie vom Anbieter Ihres Anlageprodukts.

Unser Fazit

Während Sie in Säule 3b frei entscheiden können, wann und wie viel Sie einzahlen möchten, sollten Sie in Säule 3a auf die gesetzlichen Regelungen achten, um das Maximum aus Ihrer Altersvorsorge herauszuholen. Für die maximale steuerliche Ersparnis ist es deshalb wichtig, die Maximalsumme voll auszunutzen und alle Einzahlungen bis zum 31.Dezember vor­zunehmen.

Sind Sie noch auf der Suche nach einer passenden privaten Alters­vorsorge, kann Ihnen unser persönlicher Vergleich der Vorsorge­lösungen bei der Auswahl unterstützen. Hier erfahren Sie mehr über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten. Fordern Sie Ihren Vergleich hier an, um die optimale Vorsorgelösung zu finden!


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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
www.ch.ch – 3. Säule - die private Altersvorsorge

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