Die dritte Säule der Schweizer Altersvorsorge ist ein wichtiger Baustein, um sich für das Alter finanziell abzusichern. Doch nicht jedes Produkt kann von allen gleichermassen genutzt werden, einige Produkte der privaten Altersvorsorge sind auf eine bestimmte Personengruppe oder einen bestimmten Umfang begrenzt. Versicherung-Schweiz hat für Sie zusammengefasst, welche Beschränkungen es in der dritten Säule gibt und für wen diese gelten.
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Säule 3a: Einzahlungen von Angestellten und Selbstständigen
Alle Personen, die ein AHV-pflichtiges Einkommen in der Schweiz beziehen, können in Säule 3a einzahlen. Dies betrifft vor allem Angestellte und Selbstständige. Für die Einzahlungen gilt ein festgelegter jährlicher Höchstbetrag, der im Durchschnitt alle zwei Jahre leicht erhöht wird. Die Auszahlung erfolgt zu Beginn des Rentenalters.
Keine Altersvorsorge über Säule 3a ohne AHV-pflichtiges Einkommen
Da die gebundene Altersvorsorge zwingend an ein AHV-pflichtiges Einkommen gebunden ist, kann nicht jeder in Säule 3a einzahlen. Nicht möglich ist die Einzahlung in Säule 3a für Personen, die ihren Lohn im vereinfachten Abrechnungsverfahren bekommen, da in der Steuererklärung kein Abzug angemeldet werden kann.
Bezieher von Invalidenrente können nur in Säule 3a einzahlen, wenn sie über ein AHV-pflichtiges Einkommen verfügen. Die IV-Rente selbst berechtigt nicht zu Einzahlungen. Auch Studierende können nur dann einzahlen, wenn sie zusätzlich einer AHV-pflichtigen Tätigkeit nachgehen.
Ausnahmen für bestimmte Personengruppen
Die wichtigste Bedingung für das Sparen über Säule 3a ist der Bezug eines AHV-pflichtigen Einkommens. Einkommen aus anderen Quellen, wie Mieten oder Zinserträge, berechtigen nicht zu einer Anlage in Säule 3a. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, sodass auch einige Personen ohne AHV-pflichtiges Einkommen eine Altersvorsorge aufbauen können:
- Rentnerinnen und Rentner, deren Rente unter der AHV-Freigrenze liegt, dürfen über Säule 3a sparen
- Arbeitslose dürfen ebenfalls einzahlen, da AHV-Leistungen als Ersatzeinkommen angesehen werden
- Auch Grenzgänger, die sich nicht nur tagsüber in der Schweiz aufhalten, können unter bestimmten Umständen in Säule 3a einzahlen
Die Auszahlung der Altersvorsorge können Rentnerinnen und Rentner um bis zu fünf Jahre nach hinten verschieben. Dies gilt aber nur bei weitergeführter Berufstätigkeit, also, wenn Sie über das Rentenalter hinaus arbeiten. Das reguläre Rentenalter in der Schweiz liegt aktuell bei 64 Jahren für Frauen und 65 Jahren für Männer.
Maximalbetrag in Säule 3a für 2021
Das Sparen über Säule 3a ist nicht unbegrenzt möglich, sondern nur bis zu einem bestimmten, gesetzlich festgelegten Höchstbetrag. Dies ist gleichzeitig die Summe, die Sie steuerlich geltend machen, also in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abziehen können. Im Jahr 2021 gelten diese Maximalsummen für Produkte aus Säule 3a:
- Angestellte: 6883 Franken
- Selbstständige: 20 Prozent des Nettoeinkommens bis maximal 34 416 Franken
Die Maximalsumme für Selbstständige ist allerdings abhängig davon, in welcher Form diese bereits über eine Altersvorsorge verfügen. Zahlen Sie als Selbstständiger bereits freiwillig Beiträge an eine Pensionskasse, sinkt der maximal mögliche Beitrag. Statt der sogenannten „grossen“ Säule 3a verringert sich Ihre Maximalsumme auf die kleine Säule 3a, also auf derzeit 6883 Franken jährlich.
Säule 3b: Private Altersvorsorge ohne Beschränkungen
Haben Sie keine Möglichkeit, in die Altersvorsorge über Säule 3a einzuzahlen oder lehnen dies aus anderen Gründen ab, kann die freie Vorsorge in Säule 3b eine gute Alternative sein. Hier besteht die freie Wahl aus verschiedenen Anlagemöglichkeiten, alle Produkte, die in der Schweiz verfügbar sind, aber nicht die Bedingungen von Säule 3a erfüllen, gehören zu Säule 3b. Sie können Ihr Geld zum Beispiel in Immobilien investieren, eine Versicherung abschliessen oder ein Tagesgeldkonto eröffnen.
Möglich sind flexible Anlagen ebenso wie Produkte, die Ihr Kapital für eine gewisse Zeit binden. Zwar gibt es in Säule 3b keine besonderen steuerlichen Vorteile, dafür kann jede Person in der Schweiz die freie Vorsorge nutzen und in unbegrenzter Höhe einzahlen. Entscheidend sind allein Ihre Wünsche und Ihre individuelle Situation.
Unser Fazit
Die private Altersvorsorge ist für viele unverzichtbar, um für das Alter ausreichend vorzusorgen und ein finanzielles Polster zu schaffen. In beiden Bereichen der dritten Säule lohnt sich der frühzeitige Beginn: Je länger die Altersvorsorge insgesamt läuft, desto höher fällt die Rendite aus. Bei der Auswahl sollten Sie sich Zeit lassen und die verschiedenen Produkte miteinander vergleichen. Vor allem sollten Sie darüber nachdenken, was Ihnen bei der Altersvorsorge wichtig ist und dies beim Vergleich miteinbeziehen. Manche Produkte bieten eine attraktive Rendite, andere punkten mit hoher Flexibilität oder der Möglichkeit, den Vertrag nachträglich zu verändern und anzupassen.
Unser persönlicher Vergleich der Vorsorgelösungen gibt Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Ihren gewünschten Produkten. So können Sie ein Produkt wählen, das optimal zu Ihren Vorstellungen und finanziellen Möglichkeiten passt. Fordern Sie Ihren individuellen Vergleich noch heute an und beginnen Sie mit der Altersvorsorge!
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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.beobachter.ch – Auch ohne Job in Säule 3a einzahlen?
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