Das Jahr neigt sich dem Ende zu, und wer sich noch nicht mit seinen Finanzen für 2023 auseinandergesetzt hat, sollte dies jetzt tun. Für viele Anleger bedeutet das Ende des Jahres auch gleichzeitig das Ende einer einjährigen Frist, die mit dem letzten Tag des Jahres verstreicht. Besonders in der privaten Altersvorsorge lohnt es sich, zu überprüfen, ob noch Zahlungen offen sind, die bis Ende des Jahres getätigt werden müssen.
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Steuerbegünstigung: Bis zur Maximalsumme
Einzahlungen in Säule 3a sind in der Schweiz von der Steuer ausgenommen, können also bei der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Damit dies nicht zu einem hohen Verlust an Steuereinnahmen führt, sind die Einzahlungen allerdings begrenzt. Je nachdem, ob Sie angestellt arbeiten oder selbstständig sind, gilt ein bestimmter Maximalbetrag pro Jahr, den Sie nicht überschreiten dürfen. Auch bei der Einzahlung in mehrere 3a-Konten oder Versicherungen werden die Beträge zusammengezählt und die Maximalsumme darf nicht überschritten werden.
Säule 3a: Einzahlungen pro Jahr
In der gebundenen Vorsorge über Säule 3a gibt es einen jährlichen Höchstbetrag. Um zu ermitteln, wie hoch Ihre Einzahlungen tatsächlich waren, wird immer das Kalenderjahr herangezogen. Zur Maximalsumme zählen deshalb alle Einzahlungen, die Ihrer Anlage zwischen dem 01. Januar und dem 31. Dezember eines Jahres gutgeschrieben werden. Achten Sie darauf, zum richtigen Zeitpunkt einzuzahlen, damit Ihre Zahlungen im richtigen Kalenderjahr registriert werden.
Besonders bei Zahlungen zum Jahresende kann die Frist manchmal knapp werden: Es zählt nämlich nicht der Tag der Einzahlung, sondern der Tag der tatsächlichen Gutschrift. Liegen die Feiertage besonders ungünstig, kann es sogar passieren, dass eine Zahlung vom 24.12. erst im neuen Jahr gutgeschrieben wird. Überweisen Sie deshalb alle geplanten Beträge lieber ein paar Tage früher, um auf der sicheren Seite zu sein und alle Maximalbeträge auszuschöpfen. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Versicherung oder Bank, ob alle Einzahlungen rechtzeitig gutgeschrieben wurden.
Maximalsummen im Jahr 2023
Die Maximalsummen für Einzahlungen in Säule 3a ändern sich alle 1-2 Jahre ein bisschen, in der Regel werden sie dann entsprechend den Entwicklungen am Geldmarkt leicht nach oben korrigiert. Die Maximalsummen für 2023 sind aktuell diese:
- Angestellte und Selbstständige, die einer Pensionskasse angehören: 7'258 Franken
- Selbstständige ohne Mitgliedschaft in einer Pensionskasse: 36’288 Franken
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Für eine hohe Steuer-Ersparnis: Maximalsumme möglichst immer ausschöpfen
Die Frist läuft, um noch letzte Einzahlungen bis zum Jahresende vorzunehmen. Haben Sie die Maximalsumme für 2023 noch nicht erreicht, sollten Sie dies nach Möglichkeit nachholen, denn jeder Franken, den Sie nicht einzahlen, verringert die Ersparnis bei Ihren Steuern. Nutzen Sie die Maximalsumme regelmässig aus, können Sie bei den damit eine deutliche Reduktion Ihrer Steuerlast erreichen. Besonders bei langfristigen Anlagen lohnt es sich, die Maximalsumme jährlich auszuschöpfen: Bei einer Lebensversicherung, die 25 Jahre lang läuft, können Sie nur durch die Einzahlungen einen sechsstelligen von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen!
Viele Anlageformen bieten auch eine entsprechende Flexibilität, sodass es möglich ist, den Zeitpunkt der Einzahlungen selbst zu bestimmen. Viele nutzen zum Beispiel ihr Weihnachtsgeld oder eine Bonuszahlung, um den Maximalbetrag kurz vor dem Jahresende noch zu erreichen.
- Für die maximale Steuerersparnis sollte der Höchstbetrag in Säule 3a immer ausgeschöpft werden
- Bei Einzahlungen gilt der Tag der Gutschrift
- Planen Sie im Zweifel ein paar Tage als Puffer ein und überweisen Sie bis zum 20. Dezember alle Beträge, die noch 2023 gutgeschrieben werden sollen
Unser Fazit
In Säule 3a lohnt es sich besonders, den Maximalbetrag immer auszuschöpfen. Wer dies noch nicht getan hat, sollte jetzt nicht länger warten und möglichst schnell noch offene Einzahlungen vornehmen – Einzahlungen nach den Feiertagen werden in den meisten Fällen erst im nächsten Kalenderjahr gutgeschrieben.
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