Die meisten Schweizerinnen und Schweizer sind obligatorisch Mitglied in einer Pensionskasse: Per Gesetz muss jeder, der in der Schweiz ansässig ist und in einem Angestelltenverhältnis mehr als 22 050 Franken pro Jahr verdient, über seinen Arbeitgeber in die Pensionskasse einzahlen. Dabei teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge und ziehen diese direkt vom Lohn ab.
Allerdings gibt es auch eine kleine Gruppe, die nicht obligatorisch versichert ist: Selbstständige können grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie sich einer Pensionskasse anschliessen oder auf andere Weise für das Alter vorsorgen, auch einige andere Personengruppen haben diese Wahl. Wir haben für Sie zusammengefasst, wer sich freiwillig bei einer Pensionskasse anmelden kann und ob sich die Anmeldung für Sie lohnt.
Auf der Suche nach Ihrer passenden Lebensversicherung?
Jetzt Ihr individuelles Angebot für Lebensversicherungen 2025 gratis anfordern
Keine Pflichtversicherung: Diese Personen können sich freiwillig versichern
Von der Pflicht, Mitglied in einer Pensionskasse zu werden, sind zwei Personengruppen ausgeschlossen:
- Selbstständige, die keine Angestellten beschäftigen, können sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen
- Ebenfalls freiwillig versichern können sich Personen, die weniger als 22 050 Franken pro Jahr verdienen und dadurch von der obligatorischen Mitgliedschaft befreit sind
Gehören Sie zu einer dieser Gruppen, können Sie sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen. Dabei haben Sie in der Regel freie Auswahl, allerdings stehen viele Pensionskasse nur bestimmten Berufsgruppen und Branchen offen. Existiert in Ihrem Bereich ein Berufsverband, können Sie sich über diesen versichern oder dort Tipps bekommen, welche Pensionskasse für Sie infrage kommt.
Eine alternative Möglichkeit ist der Anschluss an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Diese steht grundsätzlich allen berechtigten Personen offen und ermöglicht die Mitgliedschaft in einer Pensionskasse unabhängig davon, welchen Beruf Sie ausüben.
Sobald Sie als selbstständige Person Angestellte beschäftigen, gilt für Sie wieder die Versicherungspflicht in der Pensionskasse. Stattdessen wählen Sie eine Pensionskasse für Ihren Betrieb, in der dann sowohl Sie selbst als auch Ihre Angestellten Mitglied sind.
Vorteile des Einkaufs in die Pensionskasse
Eine freiwillige Mitgliedschaft in der Pensionskasse hat verschiedene Vor- und Nachteile. Abhängig von Ihrer persönlichen Situation können manche schwerer wiegen als andere.
Als Vorteil der freiwilligen Mitgliedschaft gilt auf jeden Fall die Sicherheit der Pensionskasse. Ihre Beiträge werden, wen Sie das Rentenalter erreicht haben, mit einem vorher festgelegten Umwandlungssatz als lebenslange Rente ausgezahlt oder Sie erhalten den angesparten Betrag inklusive Erträge als Einmalzahlung. Die Auszahlung ist also absolut sicher und Sie können bereits zu Beginn Ihrer Karriere berechnen, wie viel Rente Sie im Alter erhalten werden. Auch die Möglichkeit, nachträgliche Lücken zu schliessen, ist ein Vorteil gegenüber anderen Anlageformen. Haben Sie aufgrund einer Unterbrechung oder Reduzierung Ihrer Tätigkeit nicht das Maximum in die Pensionskasse eingezahlt, können Sie die Lücken bis zu fünf Jahre nach der Entstehung ausgleichen und so Ihre Rente maximieren.
Ein dritter Vorteil besteht darin, dass Sie die Beiträge an die Pensionskasse vollständig von der Steuer abziehen können und so effektiv Steuern sparen. Bei der Auszahlung wird zudem nur ein reduzierter Steuersatz fällig (die genauen Zahlen sind abhängig von der jeweiligen kantonalen Regelung), sodass die steuerliche Belastung auch hier überschaubar bleibt.
- Hohe Sicherheit
- Möglichkeit, nachträglich Lücken zu schliessen
- Einzahlungen sind steuerbefreit
Lebensversicherungen jetzt online finden
Nachteile des Einkaufs in die Pensionskasse
Auch wenn der freiwillige Einkauf viele Vorteile bietet, können manche Aspekte nachteilig sein. Zum einen ist die Pensionskasse relativ unflexibel: Sie haben keinen Einfluss darauf, wie Ihr Geld angelegt wird, und können nur in Ausnahmefällen vor dem Rentenalter darauf zugreifen. Benötigen Sie also eine flexible Geldanlage und schnell verfügbares Kapital, ist die Pensionskasse dafür nicht der richtige Weg. Ausserdem ist die Rendite in der Pensionskasse eher gering, wenn man sie mit privaten Anlagemöglichkeiten vergleicht. Hier kommt es darauf an, was Sie bevorzugen: Private Anlageformen, die eine höhere Rendite versprechen, sind auch mit einem höheren Risiko verbunden. Personen mit einem hohen Sicherheitsbedürfnis sollten deshalb eher die Pensionskasse wählen als solche, die an grösseren Gewinnen interessiert sind und bereit sind, dafür Risiken einzugehen.
- Geringe Flexibilität
- Rendite geringer als in vielen Anlageformen der dritten Säule
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie freiwillig Mitglied werden
Werden Sie als Selbstständiger freiwillig Mitglied einer Pensionskasse, müssen Sie bedenken, dass Sie die Beiträge komplett alleine zahlen müssen, da kein Arbeitgeber vorhanden ist, der sich an den Einzahlungen beteiligt. Beachten sollten Sie ausserdem, dass Sie sich nicht ohne Weiteres umentscheiden können, wenn Sie sich einer Pensionskasse angeschlossen haben. Eine vorzeitige Entnahme oder eine Kündigung ist nur in bestimmten Situationen möglich, in der Regel sind Sie bis zum Erreichen des Rentenalters Mitglied in Ihrer Pensionskasse.
Ausserdem sollten Sie vor dem Eintritt in die Pensionskasse andere Anlageformen prüfen und vergleichen. In Säule 3a und Säule 3b gibt es für Selbstständige unterschiedliche Möglichkeiten, die sich mehr lohnen können als die Pensionskasse. Besonders, wenn Sie auf der Suche nach einer flexiblen Anlageform sind, kann die private Vorsorge in der dritten Säule eine gute Alternative darstellen.
Auswirkungen auf Säule 3a
In der privaten Altersvorsorge über Säule 3a werden bestimmte Steuererleichterungen geboten: Bis zu einer jährlichen Maximalsumme können Sie die Einzahlungen in der Steuererklärung geltend machen und von Ihrem Jahreseinkommen abziehen. Wie viel Sie maximal einzahlen dürfen, ist aber abhängig von Ihrem Status bei der Pensionskasse: Sind Sie Mitglied in einer Pensionskasse, dürfen Sie maximal 7'258 Franken pro Jahr einzahlen. Zahlen Sie aber nicht in die berufliche Vorsorge ein, muss man davon ausgehen, dass Sie den Hauptteil Ihrer Altersvorsorge privat stemmen. Dadurch erhöht sich die Maximalsumme deutlich und Sie können als Selbstständige oder Selbstständiger bis zu 36’288 Franken jährlich einzahlen.
- Selbstständige ohne Pensionskasse und Angestellte mit einem Einkommen von weniger als 22 050 Franken pro Jahr sind nicht verpflichtet, in eine Pensionskasse einzuzahlen
- Sie können sich freiwillig versichern und so Anspruch auf eine berufliche Rente erwerben
- Ob sich dies lohnt, ist von der persönlichen Situation und verschiedenen Faktoren abhängig
- Die Pensionskasse bietet eine hohe Sicherheit, ist im Vergleich zur privaten Vorsorge aber unflexibel
- In der privaten Vorsorge sind grössere Gewinne möglich, das Risiko ist aber ebenfalls höher
Unser Fazit
Eine freiwillige Mitgliedschaft in der Pensionskasse kann eine gute Wahl sein, wenn Sie auf der Suche nach einer sicheren Anlageform mit klar berechenbarem Auskommen sind. Wer über einen längeren Zeitraum in die Pensionskasse einzahlt, kann damit ein verlässliches Guthaben aufbauen und sich für das Alter absichern. Doch auch die Möglichkeiten in der privaten Vorsorge sind vielfältig und können sich lohnen – welches Produkt am Ende das Rennen macht, sollte vor allem von Ihren Wünschen und Möglichkeiten abhängen. Nehmen Sie sich Zeit für einen Vergleich der unterschiedlichen Möglichkeiten und berechnen Sie, welche Rendite Sie erzielen könnten. So können Sie auf der Basis von Informationen entscheiden, was am besten zu Ihnen passt. Fordern Sie auch unser individuelles Angebot an, um alle Informationen zu erhalten – völlig unverbindlich und kostenlos!
Ähnliche Beiträge aus unserem Ratgeber
Kann ich mir die Pensionskasse auszahlen lassen, wenn ich nicht (mehr) in der Schweiz lebe?
Wer die Schweiz verlässt, hat in der Regel eine hohe Summe auf dem Pensionskassenkonto – je älter Sie sind und je länger Sie eingezahlt haben, desto h...
Kann man Leistungen aus der Pensionskasse auch vor dem Rentenalter beziehen?
Wer in der Schweiz als Angestellte oder Angestellter arbeitet, zahlt obligatorisch in eine Pensionskasse ein. Dieses Guthaben wird beim Eintritt in di...
Was passiert mit meiner Pensionskasse, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?
Die berufliche Vorsorge bildet zusammen mit der staatlichen Vorsorge in Säule 1 den wichtigsten Eckpfeiler der Altersvorsorge für die meisten Schweize...
Was passiert mit meiner beruflichen Vorsorge bei einer Teilpensionierung?
Mit der AHV-Reform, die zu Beginn des Jahres 2024 in Kraft trat, wurde nicht nur das Rentenalter von Frauen auf 65 heraufgesetzt. Auch der Rentenbezug...