Die berufliche Vorsorge bildet zusammen mit der staatlichen Vorsorge in Säule 1 den wichtigsten Eckpfeiler der Altersvorsorge für die meisten Schweizerinnen und Schweizer. Regelmässige Einzahlungen in die Pensionskasse bilden Kapital für das Alter, das dann als Rente oder einmalige Zahlung bezogen werden kann. Allerdings wissen viele gar nicht genau, wie die berufliche Vorsorge funktioniert und was es dabei zu beachten gibt – schliesslich hat man als Arbeitnehmer keine Auswahlmöglichkeiten und ist an die gewählte Pensionskasse des Arbeitgebers gebunden. So ist zum Beispiel nicht immer klar, was mit dem Guthaben in der Pensionskasse passiert, wenn Sie Ihre Arbeit aufgeben und den Arbeitgeber wechseln. Wir haben für Sie untersucht, was Sie bei einem Arbeitgeberwechsel beachten müssen und wie sich ein solcher Wechsel auf Ihre Altersvorsorge auswirkt.
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Wechsel ohne Pause
Wechseln Sie nach der Beendigung Ihrer bisherigen Tätigkeit ohne Pause zu einem neuen Arbeitgeber, ist das für alle Seiten die bequemste Lösung: Ihr bisher angespartes Guthaben wird von Ihrer bisherigen Pensionskasse zu der Ihres neuen Arbeitgebers überwiesen und läuft dort nahtlos weiter. Dazu fordern Sie von Ihrer bisherigen Pensionskasse ein Formular an, in dem Sie Ihre neue Vorsorgeeinrichtung angeben.
Natürlich gelten mit dem Wechsel die Bedingungen der neuen Pensionskasse. Fragen Sie im Zweifel nach, welche Konditionen bei Ihrer neuen Pensionskasse gelten. Auch der von der Pensionskasse ausgestellte Vorsorgeausweise informiert Sie über das genaue Guthaben und die zu erwartende Rente.
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Wechsel mit Pause
Liegt zwischen Ihrer alten Tätigkeit und dem neuen Job eine längere Pause oder haben Sie noch keine neue Stelle in Aussicht, muss das Guthaben aus der Pensionskasse auf einem Freizügigkeitskonto „geparkt“ werden. Insgesamt dürfen Sie Ihr Guthaben auf zwei verschiedene Einrichtungen übertragen. Dazu haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG bietet allen Unternehmen in der Schweiz eine Pensionskassenlösung, die an keine bestimmte Branche gebunden ist. Auch ein Freizügigkeitskonto kann dort unterhalten werden. Unternehmen Sie nach dem Ende Ihrer aktuellen Tätigkeit nichts, wird Ihr Guthaben automatisch dort verwahrt. Die Zinsen auf einem solchen Konto sind gering, aber zumindest ist Ihr Guthaben sicher verwahrt. Ist Ihre Arbeitslosigkeit in absehbarer Zeit wieder zu Ende, kann dies eine gute Lösung sein, um das Guthaben schnell und sicher unterzubringen. Soll das Geld aber für einen längeren Zeitraum verwahrt werden, lohnen sich andere Varianten mehr.
Versicherungslösung
Auch Versicherungen bieten Möglichkeiten zur Verwahrung des Guthabens an. In der Regel handelt es sich dabei um verschiedene Formen der Lebensversicherung, die das Kapital bei Ablauf ausschütten und auch eine Risikoabsicherung enthalten, es wird also auch im Todesfall eine vorher festgelegte Summe ausgezahlt. Lebensversicherungen sind zu empfehlen, wenn es sich um eine längerfristige Anlage handelt. Viele Tarife sind nämlich direkt oder indirekt mit dem Aktienmarkt verbunden, etwa über Fonds oder eine Indexbindung. Hier kann es kurzfristig auch zu Verlusten kommen, weshalb sich kurze Laufzeiten hier nicht lohnen und auch nur selten angeboten werden.
Freizügigkeitsstiftung
Sie können Ihr Vorsorgeguthaben auch bei einer Freizügigkeitsstiftung unterbringen, die Ihr Geld dann bei einer Bank anlegt. Dies bietet in der Regel mehr Flexibilität, aber auch ein gewisses Risiko: Geht die Bank, bei der Ihr Kapital angelegt ist, Konkurs, ist Ihr Guthaben nur bis zu einem Betrag von 100 000 Franken geschützt. Noch schlechter sieht es aus, wenn die Freizügigkeitsstiftung selbst in Konkurs geht: In diesem Fall gehen Sie komplett leer aus.
Bei vielen spielt die Pensionskasse keine grössere Rolle, wenn sie auf der Suche nach einer neuen Stelle sind. Dabei kann eine grosszügige berufliche Vorsorge im Alter einen grossen Unterschied machen und sollte zumindest in die Berechnungen des Bruttolohns einfliessen. Ermöglicht Ihnen Ihre Pensionskasse nämlich Leistungen im Überobligatorium, gelten hier andere Bedingungen als bei den obligatorischen Beiträgen. Sie können über das gesetzliche Maximum hinaus einzahlen und profitieren unter Umständen von einer besseren Verzinsung.
Wechsel ins Ausland
Ist Ihre neue Stelle im Ausland und Sie planen, dort dauerhaft zu bleiben, können Sie Ihre berufliche Vorsorge in der Schweiz nicht immer weiterführen. Bei Ländern ausserhalb EU und NAFTA können Sie sich das gesamte Guthaben auszahlen lassen. Wandern Sie in ein EU- oder NAFTA-Land aus, bleiben Sie in der Pensionskasse gegen dir Risiken Invalidität und Tod versichert. Ihr Guthaben wird, wie bei einem Wechsel innerhalb der Schweiz, auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen, das Sie selbst auswählen können. Der Bezug ist dann frühestens fünf Jahre vor dem regulären Rentenalter möglich, auch, wenn Sie weiterhin im Ausland wohnen.
- Bei einem Stellenwechsel wird Ihr Guthaben zur neuen Pensionskasse transferiert
- Bei einer längeren Zeit ohne neue Anstellung wird das Guthaben auf einem Freizügigkeitskonto verwahrt
- Sie können selbst wählen, bei welchen Einrichtungen Sie Ihr Guthaben aufbewahren wollen
- Wandern Sie ins Ausland aus, können Sie Ihr Guthaben ebenfalls bei einer Freizügigkeitseinrichtung unterbringen
Unser Fazit
Der Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber ist meist mit viel Aufregung verbunden – umso besser, wenn man sich dann nicht auch noch Gedanken um die eigene Vorsorge machen muss. Planen Sie den Wechsel deshalb frühzeitig, um keine Verluste zu erleiden und Ihr Guthaben bestmöglich unterzubringen. Mit etwas Geschick können Sie so sogar ein Plus herausholen.
Die berufliche Vorsorge sollte aber niemals die einzige Vorsorge sein – wer klug ist, beginnt schon früh mit einer zusätzlichen privaten Vorsorge. Lassen Sie sich ein Angebot erstellen und vergleichen Sie die verschiedenen Möglichkeiten, um optimal für das Alter vorzusorgen und dem Ruhestand entspannt entgegenzublicken.
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.beobachter.ch – Wohin mit dem PK-Guthaben?
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