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Wie funktioniert die Erwerbs­unfähigkeits­rente in der Schweiz?

15.10.2021 Sparen, Vorsorge
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Wer erwerbstätig ist, trägt immer ein gewisses Risiko, denn leider kann es passieren, dass man einen Unfall erleidet oder eine Krankheit bekommt, die einen dazu zwingt, teilweise oder sogar ganz aus dem Berufsleben auszusteigen. Dafür gibt es Versicherungen gegen Erwerbsunfähigkeit – diese schützen Sie und Ihre Familie auch im schlimmsten Fall vor finanziellen Engpässen. Hier erfahren Sie, wie eine Erwerbsunfähigkeitsrente in der Schweiz funktioniert und welche Möglichkeiten Sie bei der Auswahl haben.

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Rente bei Erwerbs­unfähigkeit: Regel­mässige Auszahlungen

Tritt bei Ihnen aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls eine Erwerbsunfähigkeit ein, bekommen Sie von Ihrer Erwerbsunfähigkeits­versicherung eine regelmässige Rente ausgezahlt, meist erfolgt die Auszahlung monatlich oder vierteljährlich. Auch ein jährlicher Auszahlungsrhythmus ist möglich.

Mit dieser Rente können Sie die Zahlungen aus der 1. und 2.Säule ergänzen und vermeiden so, dass zwischen Ihrem bisherigen Einkommen und den während der Erwerbsunfähigkeit erhaltenen Zahlungen eine Lücke entsteht. Schon bei Abschluss sollten Sie deshalb darauf achten, dass Sie Auszahlungen in entsprechender Höhe vereinbaren. Im Idealfall steht Ihnen in der Erwerbsunfähigkeit ein vergleichbares Einkommen wie zu gesunden Zeiten zur Verfügung.

Unfallversicherung: Keine Absicherung bei Krankheitsfolgen

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schliessen keine Versicherung für Erwerbs­unfähigkeit ab, weil sie davon ausgehen, dass der Unfallschutz über den Arbeitgeber ausreichend ist. Dabei bedenken Sie aber nicht, dass diese Versicherung, wie der Name schon sagt, ausschliesslich bei Unfällen und deren Folgen greift. Bei einer Erwerbsunfähigkeit infolge einer Krankheit stehen sie dann ohne Unterstützung da – obwohl dies in der Schweiz deutlich häufiger der Grund für eine Erwerbsunfähigkeit ist. Aktuell sind 90 Prozent aller Erwerbsunfähigen in der Schweiz aufgrund einer Krankheit nicht in der Lage, selbstständig für ihren Lebens­unterhalt zu sorgen.

Erwerbs­unfähigkeits­rente in Säule 3a und Säule 3b möglich

Bei der Versicherung gegen Erwerbs­unfähigkeit handelt es sich um eine reine Risikoversicherung, die kein Kapital bildet. Dennoch ist ein Abschluss auch in Säule 3a möglich: Zwar bilden Sie damit kein Guthaben für das Alter, können aber dennoch von den steuerlichen Vorteilen profitieren – bis zu einer Summe von 7'056 Franken können Sie die jährlichen Einzahlungen nämlich von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.


Info
Kombi-Lebensversicherung sorgt für Sicherheit im Alter

Sehr beliebt sind in Säule 3a auch gemischte Lebensversicherungen, die einen Risikoanteil mit einem kapitalbildenden Anteil kombi­nieren. So können Sie sich mit nur einer Police sowohl gegen Erwerbsunfähigkeit absichern als auch eine private Altersvorsorge bilden und sparen zusätzlich noch Steuern. Neben der Erwerbs­unfähigkeit können Sie mit einer solchen Police auch den Todesfall versichern, damit Ihre Familie in jeder Situation umfassend versorgt ist.

Prämienhöhe vor allem abhängig vom beruflichen Risiko

Wie viel Sie für eine Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit bezahlen müssen, ist vor allem abhängig von dem Beruf, den Sie ausüben: Je höher in Ihrem Beruf das Risiko ist, zu erkranken oder einen Unfall zu erleiden, desto höher fällt die Prämie aus. So zahlen zum Beispiel Elektriker in der Regel höhere Beiträge als Sachbearbeiter. Die Tätigkeit ist aber nicht der einzige Faktor, der auf die Prämie Einfluss hat. Ebenfalls wichtig ist Ihr Alter, Ihr aktueller Gesundheitszustand und Ihr Lebensstil. Meist greift hier der simple Grundsatz, dass die Prämie kostspieliger wird, je höher das Risiko für die Versicherung ist.

Auszahlung: Höhe abhängig vom Grad der Erwerbsunfähigkeit

Beim Abschluss der Versicherung sollte Ihnen auch klar sein, dass nicht in jedem Fall der volle Betrag der vereinbarten Rente ausgezahlt wird. Vielmehr kommt es darauf an, welcher Grad der Erwerbs­unfähigkeit bei Ihnen festgestellt wird, da die Versicherung davon ausgeht, dass mit einer teilweisen Erwerbsunfähigkeit zumindest eine Erwerbstätigkeit in kleinerem Umfang möglich ist.

Diese drei Stufen gelten bei der Auszahlung einer Erwerbs­unfähigkeitsrente:

Die genaue Höhe der Teilrente ist abhängig vom festgestellten Grad der Erwerbsunfähigkeit: Zur Fest­stellung des Grades der Erwerbs­unfähigkeit werden Sie untersucht und die Ergebnisse werden der Versicherung gemeldet. Diese teilt Ihnen dann mit, welcher Betrag Ihnen tatsächlich ausgezahlt wird.

Unser Fazit

Auch wenn man die Gedanken daran gerne beiseite schiebt, sollte man nicht vergessen, dass die Zukunft nicht immer nur Freude bringt und auch für den Ernstfall vorsorgen. So stellen Sie sicher, dass Sie sich in schlechten Zeiten nicht auch noch Sorgen um Ihre finanzielle Situation machen müssen.

Mit einer Erwerbsunfähigkeits­versicherung schliessen Sie die Lücke zwischen den gesetzlichen Leistungen und Ihrem bisherigen Einkommen und sichern so auch Ihre Familie ab. Fordern Sie am besten unseren individuellen Vergleich der Lebens­versicherungen an und finden Sie den Tarif, der am besten zu Ihrem Leben pass


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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag

www.swisscanto-stiftungen.ch – Erwerbsunfähig wegen Krankheit: Was sieht das BVG vor?

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