Sehhilfe für Kinder: Diese Kosten trägt die Kranken­kasse

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Kurz zusammengefasst

  • Die Grundversicherung beteiligt sich mit maximal 180 Franken jährlich an Sehhilfen für Kinder
  • Bei fortschreitender Kurzsichtigkeit können bis zu 850 Franken für Spezialbrillen übernommen werden
  • Weitere Kosten können von einer Zusatzversicherung übernommen werden
  • Zusatzversicherungen bieten Leistungspakete und lohnen sich am meisten, wenn viele Leistungen genutzt werden
  • Die Inanspruchnahme von Familienrabatten kann die Kosten einer Zusatzversicherung senken

Bei Erwachsenen ist die Situation meist schnell klar: Benötigen Sie eine Sehhilfe, müssen Sie die Kosten ohne Zusatzversicherung in den allermeisten Fällen selbst tragen. Ausnahmen bestehen lediglich bei schwerwiegenden Beeinträchtigungen oder Grunderkrankungen, in deren Folge eine Sehhilfe benötigt wird.

Besser sieht die Situation für Kinder und Jugendliche aus: Hier beteiligt sich die Grundversicherung weit häufiger an den Kosten oder übernimmt diese sogar ganz.

Bezahlt Ihre Krankenkasse die Kosten für Sehhilfe ihres Kindes?

Was ist Ihnen bei Ihrer Versicherung besonders wichtig?

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Kosten­beteiligung der Grund­versicherung

Verordnet der Augenarzt Ihrem Kind eine Brille, beteiligt sich die Grundversicherung daran mit 180 Franken pro Jahr. Anschaffungen, die über diesem Preis liegen, werden mit maximal 180 Franken bezuschusst. Dies gilt, bis das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, also bis zu seinem 18. Geburtstag.

Selbst­behalt und Franchise werden auch bei Kindern fällig

Sofern die Maximalgrenze von 350 Franken des Selbstbehalts noch nicht erreicht wurde, wird auch bei der Sehhilfe für Ihr Kind ein Selbstbehalt von 10% des Preises fällig. Sollten Sie zusätzlich eine Franchise über null Franken für Ihr Kind gewählt haben, müssen Sie auch diese in die Berechnung miteinbeziehen.

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Seit 2024: Höhere Kosten­beteiligung bei fortschreitender Kurzsichtigkeit

Wenn ärztlich belegt ist, dass die Kurzsichtigkeit bei Ihrem Kind voranschreitet, können auch weitere Kosten übernommen werden. Verschlechtert sich die Kurzsichtigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien pro Jahr, kann Ihrem Kind eine Spezialbrille verordnet werden, die diesen Prozess verlangsamt. Dafür können Sie jährlich bis zu 850 Franken von der Grundversicherung erhalten. Auch bei geringerem Fortschreiten können zusätzliche Kosten übernommen werden: Sprechen Sie bei vorliegender Verordnung am besten dirket mit Ihrer Krankenkasse, um herauszufinden, welcher Betrag übernommen wird.

Tipp
Höhere Kosten­beteiligung bei starken Sehfehlern

Bei starken Sehfehlern beteiligt sich die Grundversicherung auch mit höheren Beträgen an den Kosten für die Sehhilfe, unabhängig vom Alter der versicherten Person. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Versicherung nach, bei welchen Erkrankungen eine höhere Kostenbeteiligung infrage kommt.

Bei deutlich höheren Kosten lohnt eine Zusatz­versicherung

Schon die Anschaffung einer einzelnen Sehhilfe kostet meist mehr als 180 Franken. Benötigt Ihr Kind häufiger als einmal pro Jahr eine neue Sehhilfe, weil sich z.B. die Sehstärke häufig verändert, kann das sehr teuer werden. In diesen Fällen empfehlen wir den Abschluss einer Zusatzversicherung, die eine Kostenbeteiligung auch über 180 Franken hinaus bietet.

Beachten sollten Sie dabei Folgendes:

Unser Fazit

Ein Vergleich lohnt sich: Wenn Sie aufgrund der höheren Kostenbeteiligung über den Abschluss einer Zusatzversicherung für Ihr Kind nachdenken, sollten Sie die einzelnen Tarife vorher genau vergleichen. Wie hoch soll die Kostenbeteiligung ausfallen, wie lange soll die Versicherung bestehen?

Fordern Sie Ihr individuelles Angebot von uns an, um die beste Lösung zu finden!

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