Kurz zusammengefasst
- Hunde, Katzen und Frettchen können mit einem Heimtierausweis, einer Kennzeichnung und einer Tollwutimpfung eingeführt werden
- Die Tollwutimpfung muss vor mindestens 21 Tagen erfolgt sein
- Pferde und andere Equiden benötigen zusätzlich einen Equidenpass und ein Einfuhrzeugnis
- Für Exoten gelten individuelle Bestimmungen je nach Tierart
- Der Umzug mit Haustieren muss an einem besetzten Grenzposten erfolgen, da Tiere bei der Einfuhr “live” in Augenschein genommen werden müssen
Bei einem Umzug in die Schweiz gibt es vieles zu beachten. Das gilt besonders, wenn Sie nicht nur Möbel und Gepäck, sondern auch Ihre tierischen Mitbewohner mitbringen möchten.
Wir haben für Sie zusammengefasst, welche Regeln gelten, wenn Sie mit Ihrem Haustier in die Schweiz umziehen, und welche Dokumente Sie für den Grenzübertritt benötigen.
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Umzug in die Schweiz: Regelungen nach Tierart
Möchten Sie Ihr Haustier in die Schweiz mitnehmen, müssen Sie bestimmten Regeln folgen - abhängig davon, was für ein Tier Sie einführen möchten.
Hunde, Katzen und Frettchen
Hunde, Katzen und Frettchen werden vom Zoll aufgrund des Risikos von Tollwut gleich behandelt. Möchten Sie Ihren Hund, Katze oder Frettchen mitbringen, brauchen Sie diese Dokumente:
- Gültiger Heimtierpass
- Nachweis einer Tollwutimpfung vor mindestens 21 Tagen (ab dem Alter von 12 Wochen)
- Kennzeichnung mit Mikrochip oder Tätowierung: Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung eingebracht worden sein. Eine Tätowierung wird nur anerkannt, wenn Sie vor dem 3. Juli 2011 erfolgt ist, für alle Kennzeichnungen nach diesem Datum wird nur der Mikrochip akzeptiert
Für Jungtiere unter 12 Wochen gelten zum Teil andere Regeln, da diese noch nicht alle Impfungen erhalten können:
- Eine Tollwutimpfung ist bei Tieren unter 12 Wochen nicht erforderlich - nötig ist aber ein Nachweis, dass das Tier in seinem bisherigen Leben keinen Kontakt zu Wildtieren hatte
- Bei Tieren von 12-16 Wochen entfällt die Wartefrist von 21 Tagen nach der Impfung. Allerdings brauchen Sie eine Besitzerbescheinigung, also einen gültigen Nachweis darüber, dass das Tier wirklich Ihnen gehört
- Tiere bis 56 Tage müssen von Ihrer Mutter oder Amme begleitet werden
Sonderregel: Kupierte Hunde
Die Einfuhr von kupierten Hunden in die Schweiz ist grundsätzlich verboten. Bei einem Umzug in die Schweiz macht der Gesetzgeber allerdings eine Ausnahme, sodass Sie Ihren Vierbeiner trotzdem mitbringen können. Dazu müssen Sie aber nachweisen, dass Sie dauerhaft einwandern und Ihr Hund zu Ihrem Umzugsgut gehört.
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Einreise aus Drittstaaten
Wer nicht aus einem EU-Land in die Schweiz zieht, muss aufgrund des Tollwutrisikos möglicherweise zusätzliche Dokumente und Nachweise vorlegen. Dabei unterscheiden sich die Bestimmungen nach dem Risiko im Herkunftsland. Erkundigen Sie sich im Zweifel frühzeitig mit der Angabe des Einreiselandes danach, welche Regeln in Ihrem Fall gelten.
Kleintiere
Für Kleintiere wie Meerschweinchen, Ratten und andere gelten für die Einfuhr keine bestimmten Regelungen. Sie gelten als unproblematisch und dürfen ohne Dokumente eingeführt werden.
Die Schweiz gehört zu den Ländern mit den besten und strengsten Tierschutz-Gesetzen. Dementsprechend sollten Sie sich nicht nur nach den Bedingungen für die Einreise, sondern auch nach den Bedingungen für die Haltung erkundigen. So ist zum Beispiel die Haltung eines einzelnen Meerschweinchens in der Schweiz verboten, da sie als sehr soziale Tiere gelten und eine Einzelhaltung nicht artgerecht ist.
Pferde
Für Pferde und andere verwandte Tiere wie Esel gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie für andere Haustiere. Zusätzlich müssen aber ein Equidenpass und ein Einfuhrzeugnis vorgelegt werden. Ausserdem sollten Sie beim Transport genau darauf achten, die geltenden Tierschutzgesetze einzuhalten. Da diese in der Schweiz sehr streng sind, empfiehlt es sich, vorher genaue Informationen einzuholen. Auf den Seiten der Schweizer Bundesbehörden finden Sie genaue Informationen zum Tierschutzgesetz n der Schweiz.
Exoten
Etwas schwieriger wird die Einfuhr Ihres Haustiers, wenn es sich um ein exotisches Tier handelt. Hier gibt es keine pauschalen Regeln, sondern es gelten immer die Bedingungen für die jeweilige Tierart. Es kommt also darauf an, was für Tiere Sie besitzen: Sind Sie zum Beispiel im Besitz verschiedener Schlangenarten, kann es sein, dass für jede Art eine andere Bestimmung gültig ist.
Informieren Sie sich unbedingt frühzeitig darüber, unter welchen Bedingungen Sie Ihre Exoten in die Schweiz mitbringen dürfen. In vielen Fällen bedarf es einer sorgfältigen Vorbereitung, um alle Dokumente zu organisieren und alle Vorgaben zu erfüllen. Viele exotische Tiere benötigen eine Einfuhrbewilligung und häufig auch ein Gesundheitszeugnis. Fällt Ihr Tier unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (“CITIS”), müssen Sie zusätzliche Dokumente vorlegen. Bestimmte Tierarten sind sogar gänzlich ausgeschlossen und dürfen nicht einreisen, auch dies sollten Sie vor dem Umzug bedenken.
Genaue Informationen zu den Bestimmungen über die Einreise von Exoten erhalten Sie beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).
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Steuerliche Regelungen bei der Einfuhr von Haustieren
Bei der Einreise nicht gänzlich ausser Acht lassen sollten Sie die Frage, ob und in welcher Höhe Sie Steuern zahlen müssen, wenn Sie ein Haustier einführen. In den allermeisten Fällen zählen Tiere zum Umzugsgut und sind von der Mehrwertsteuer befreit. Dies gilt aber nur, wenn sich das Tier seit mindestens 6 Monaten in Ihrem Besitz befindet.
Für eine erfolgreiche Einreise müssen Sie Ihr Umzugsgut inklusive Haustiere im Formular 18.44 vermerken und dieses bei der Einreise vorlegen.
Einfuhr von Haustieren nur an besetzen Grenzübergängen
Besonders wichtig bei der Einreise mit Haustieren ist auch, dass Sie an einem besetzen Grenzübergang zu den gängigen Öffnungszeiten einreisen. Es ist zwingend notwendig, dass die Mitarbeiter beim Zoll Ihr Haustier und die zugehörigen Dokumente persönlich in Augenschein nehmen können - eine digitale Anmeldung reicht in solchen Fällen nicht.
Wer frühzeitig plant, hat am Tag des Umzugs weniger Stress. In der Schweiz gibt es die Möglichkeit, seinen Umzug bei einem Grenzposten vorher anzumelden und die entsprechenden Dokumente schon zur Verfügung zu stellen. Das beschleunigt und vereinfacht den Prozess am Einreisetag erheblich – besonders dann, wenn Sie mit Ihrem Haustier einreisen.
Unser Fazit
Ein Umzug in die Schweiz ist auch mit Haustieren kein grösseres Problem – wenn er gut vorbereitet und geplant ist. In den meisten Fällen ist die Einfuhr unkompliziert möglich, die Nachweise über Impfungen und einen Heimtierausweis haben die meisten Tierbesitzer sowieso immer griffbereit.
Etwas aufwändiger wird es, wenn Sie ein exotisches Haustier besitzen. Hier sollten Sie sich frühzeitig erkundigen, welche Dokumente Sie vorlegen müssen und ob die Einfuhr überhaupt erlaubt ist.
Befolgen Sie alle Regeln, ist ein Umzug aber auch mit Exoten möglich. Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst früh vor dem Umzug zu informieren und vorzubereiten – auch, was die Regelungen zur Haltung Ihres Tieres angeht, da diese sich aufgrund der strengen Tierschutzgesetze von Ihrem Heimatland unterscheiden können. So gestalten Sie den Umzugstag so stressfrei wie möglich und erleben keine bösen Überraschungen, wenn es um Ihre Haustiere geht.
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.bazg.admin.ch – Mit Hund und Katze über die Grenze
- www.blv.admin.ch – Reise Check Hunde/Katzen
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