Schäden durch Unwetter: Was bezahlt die Ver­sicherung?

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Kurz zusammengefasst

  • Bei der Erstattung von Schäden an Immobilien kommt es auf die Art des Schadens an
  • Für Schäden am Mobiliar ist meist die Hausratversicherung zuständig
  • Schäden am Gebäude sind meist ein Fall für die Gebäudeversicherung
  • Zuständig für die Versicherung einer Immobilie ist deren Eigentümer
  • In einigen Kantonen ist der Abschluss einer Gebäudeversicherung verplichtend

Wenn die eigene Immobilie infolge eines Unwetters beschädigt wird, ist die Reparatur oft kostenintensiv. Zudem entstehen meist Folgekosten, die den Geldbeutel zusätzlich belasten: Ein undichtes Dach führt zu Überschwemmungen und Wasserschäden im Haus, das vom Sturm mitgerissene Mobiliar beschädigt die Terrasse des Nachbarn. Umso wichtiger ist eine gute Versicherung, damit man in einem solchen Schadensfall nicht allein dasteht. Welche Versicherung Sie brauchen und wie Sie dafür sorgen, bei Unwetterschäden Anspruch auf finanzielle Unterstützung zu haben, hat Versicherung-Schweiz für Sie untersucht.

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Art des Schadens: Unter­schiedliche Versicher­ungen für unter­schiedliche Schäden

Welche Versicherung für Schäden aufkommt, die durch ein Unwetter entstanden sind, ist abhängig davon, was beschädigt wurde und auf welche Art dies geschehen ist. In der Regel kommen drei verschiedene Versicherungen zur finanziellen Erstattung infrage: Sowohl Hausrat-, als auch Wohngebäude- bzw. Elementarversicherungen können für die Abwicklung solcher Schäden zuständig sein. Bei Beschädigungen an motorisierten Fahrzeugen greift normalerweise die Kasko-Versicherung des Fahrzeughalters.

1. Hausrat­versicherung

Die Hausratversicherung ist zuständig für Beschädigungen oder Zerstörung Ihres beweglichen Mobiliars, sowohl im Innenbereich als auch auf Aussenflächen wie Garten oder Terrasse. Möglich ist eine Erstattung des Schadens also zum Beispiel bei durch einen Sturm beschädigten Gartenmöbeln oder bei Mobiliar im Innenraum, das aufgrund von Starkregen einen Wasserschaden aufweist. Wichtig ist, die Deckungssumme der Hausratversicherung regelmässig anzupassen, besonders nach der Anschaffung neuen Mobiliars. Bewahren Sie nach Möglichkeit Kaufbelege und Papiere auf, um bei einem Schaden den Wert des Mobiliars belegen zu können. Bedenken Sie auch, dass eine Versicherung im Normalfall nur den Zeitwert eines Gegenstands erstattet.

2. Wohngebäudeversicherung/ Elementar­versicherung

Für Schäden an der eigenen Immobilie ist in der Schweiz die Gebäudeversicherung zuständig, bei manchen Versicherungen wird diese auch als Elementarversicherung bezeichnet. In den meisten Kantonen ist diese Versicherung sogar obligatorisch für jeden Immobilienbesitzer und läuft über die kantonale Gebäudeversicherung. In den Kantonen Uri, Schwyz und Obwalden muss die Versicherung bei einem privaten Anbieter abgeschlossen werden. Gänzlich freiwillig ist der Abschluss in den Kantonen Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden und Wallis. Diese Versicherung kommt für Schäden am Gebäude auf, die durch Stürme, Starkregen, Hagel, Erdrutsche oder Blitzschlag verursacht wurden. Zuständig ist sie allerdings ausschliesslich für Schäden an fest verbauten, unbeweglichen Gebäudeteilen, also zum Beispiel Türen und Fenstern, dem Dach oder den Aussenwänden. Einen Sonderfall bilden Fensterscheiben oder andere Formen von Gebäudeverglasung: Während diese in einigen Policen bereits enthalten sind, bieten andere einen gesonderten Tarif in Form einer Gebäudeglasversicherung. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrem Versicherer, ob dieser auch Glasschäden übernimmt.

Tipp
Hausrat und Gebäude bei angekündigtem Unwetter unbedingt ab­sichern!

Wird ein Unwetter von den zuständigen Behörden frühzeitig angekündigt, ist der Versicherungsnehmer in der Pflicht, sein Gebäude und Mobiliar entsprechend abzusichern. Sie sollten vor einem Sturm die Garten- und Terrassenmöblierung absichern oder verstauen und vor Starkregen oder Hagel Ihre Fenster und Türen entsprechend absichern. Versäumen Sie die nötige Absicherung, kann die Versicherung die Kostenerstattung verweigern und Sie müssen selbst für die entstandenen Schäden aufkommen.

Bewohner einer gemieteten Immobilie müssen selbst keine Gebäudeversicherung abschliessen, dies ist Sache des Eigentümers der von Ihnen bewohnten Immobilie. Für die Absicherung bei angekündigten Unwettern sind aber auch Mieter zuständig und können vom Vermieter zur Verantwortung gezogen werden – verweigert die Gebäudeversicherung des Eigentümers die Erstattung aufgrund mangelnder Absicherung, kann Ihr Vermieter die Rechnung an die Mieter weitergeben.

3. Fahrzeuge: Teilkasko über­nimmt unverschuldete Schäden durch Unwetter

Wird Ihr Fahrzeug durch herumfliegende Teile oder umstürzende Bäume beschädigt, ist dies ein Fall für die Teilkasko-Versicherung. Wichtig ist, dass die Schäden direkt durch das Unwetter verursacht wurden und nicht im Zusammenhang mit riskantem Verhalten des Fahrers stehen. Wird Ihr parkiertes Auto von einem umgestürzten Baum beschädigt, wird der Schaden übernommen. Fahren Sie allerdings auf einen Baum auf, der bereits auf der Strasse liegt, ist die Teilkasko-Versicherung nicht zuständig, da der Schaden auch durch das Verhalten des Fahrers verursacht wurde.

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4. Schäden an Personen: Unfall­versicherung

Die Unfallversicherung der geschädigten Person springt ein, wenn diese durch ein Unwetter verletzt wurde, etwa durch herumfliegende Teile. Auch hier gilt allerdings, dass Gebäude und Mobiliar vom Eigentümer vernünftig gesichert werden müssen. Ist nachweisbar, dass zum Beispiel die Gartenmöbel bei einem angekündigten Sturm nicht ausreichend gesichert wurden und ursächlich für die Verletzung einer Person sind, kann die Unfallversicherung die Kosten beim Besitzer der Möbel geltend machen.

Unser Fazit

Schäden durch Unwetter sind ärgerlich und meist kostspielig. Sowohl Eigentümer als auch Mieter einer Immobilie sollten sich deshalb umfassend absichern, wenn sie im Schadensfall die Kosten nicht alleine tragen möchten oder können. Neben der meist obligatorischen Gebäudeversicherung bieten Hausrat- und Kaskoversicherungen eine gute Absicherung für durch Unwetter bedingte Schäden.

Welche Versicherungen Sie brauchen, ist natürlich abhängig von Ihrer individuellen Lebenssituation. Mieter brauchen eventuell andere Tarife als Vermieter, je nach Bauweise einer Immobilie können auch weitere Policen nützlich sein, etwa zur Absicherung von Glasschäden. Auch die Wohnlage hat Einfluss auf die Wahl der passenden Versicherung, schliesslich drohen je nach geographischer Lage andere Gefahren für Haus und Mobiliar.

Bei der Wahl der passenden Versicherungen empfehlen wir Ihnen deshalb, Ihr individuelles Versicherung-Angebot von uns anzufordern, völlig kostenlos und unverbindlich. So sparen Sie Zeit und Nerven und sind für alle möglichen Gefahren bestmöglich abgesichert!

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Die häufigsten Fragen zur Immobilienversicherung

Was gilt in der Schweiz als Unwetterschaden?
Sind Unwetterschäden auto­matisch ver­sichert?
Welche Unwetterschäden sind nicht ver­sichert?
Ist der Keller nach einer Überschwemmung ver­sichert?
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