Kranken­kasse für Studierende: Das gibt es zu beachten

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Mit dem Start ins Studium beginnt für viele junge Menschen eine aufregende Zeit, mit mehr Freiheiten, aber auch mehr Verantwortung. Für die meisten Studierenden beginnt auch die Zeit in einem eigenen Haushalt, was einige neue Herausforderungen mit sich bringt.

Doch wichtig ist nicht nur der neue Alltag: Auch die Versicherungssituation sollte unbedingt an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Dies ist nicht nur nötig, um in der neuen Lebenssituation gut abgesichert zu sein und keine Versicherungslücken entstehen zu lassen, sondern es lässt sich durch die Anpassung der Versicherungen auch der ein oder andere Franken sparen, was dem studentischen Geldbeutel meist sehr willkommen ist. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.

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Kranken­versicherung für Studierende

In der obligatorischen Krankenversicherung gibt es für Studierende verschiedene Möglichkeiten, den eigenen Vertrag anzupassen und dadurch eine geringere Prämie zu bezahlen. Auch viele Zusatzversicherungen haben günstige Tarife für junge Menschen im Angebot und bieten Kostenbeteiligung an verschiedenen Arten von Behandlungen.

Tipp
Spartipp Nummer 1: Anspruch auf Prämien­verbilligung im Studium

Junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die sich in der Erstausbildung befinden, haben bei der Grundversicherung Anspruch auf Prämienverbilligung. Auch ein Studium zählt zur Erstausbildung. Genauere Infos zur Prämienverbilligung stellen die kantonalen Verwaltungen zur Verfügung.

Unfall­versicherung für Studierende

Beginnen Sie Ihr Studium direkt nach dem Schulabschluss, sind Sie bei der obligatorischen Grundversicherung gegen Unfälle mitversichert. Bedenken Sie aber, dass dieser Schutz deutlich niedrigere Leistungen enthält als eine private Zusatzversicherung mit Unfalldeckung. Wir empfehlen, den Unfallschutz aus Ihrer Grundversicherung auszuschliessen und eine private Unfallversicherung abzuschliessen. Sind Sie während des Studiums im Nebenberuf für mindestens 8 Stunden wöchentlich für einen Arbeitgeber tätig, sind Sie über diesen gegen Unfälle versichert.

Tipp
Vorsicht bei Kündi­gung des Arbeitsverhältnisses

Haben Sie Ihren Job vor Beginn Ihres Studiums gekündigt, sind Sie noch weitere 3 Monate über diesen versichert. Danach besteht kein Versicherungsschutz gegen Unfälle mehr – Sie müssen den Unfallschutz dann in Ihrer Grundversicherung einschliessen oder eine Zusatzversicherung abschliessen.

Als Student*in bei der Kranken­kasse sparen

In der Grundversicherung kann man während eines Studiums einiges sparen, wenn man die folgenden Tipps beachtet:

1. Franchise optimieren

Die meisten Versicherten haben die Standard-Franchise von 300 Franken mit ihrem Versicherer vereinbart. Dadurch zahlt man zwar weniger Eigenanteil, hat aber auch eine vergleichsweise hohe Prämie. Menschen, die häufig zum Arzt gehen oder sogar chronisch krank sind, sollten diese Franchise natürlich beibehalten. In jungem Alter und bei guter Gesundheit kann sich die Wahl einer höheren Franchise aber bezahlt machen. Entscheidet man sich für die höchste Franchise von 2’500 Franken jährlich, kann man den monatlichen Beitrag deutlich reduzieren.

2. Versicherungs­modell ändern

Fast alle Versicherer bieten mittlerweile alternative Versicherungsmodelle an, die weniger kosten als der vergleichbare Standard-Tarif. Bereits der Wechsel in ein Hausarzt– oder HMO-Modell kann die Prämie deutlich senken, noch günstiger ist der Wechsel in ein Telemedizin-Modell, bei dem der Versicherte zunächst per Telefon oder Internet medizinische Beratung erhält.

3. Anbieterwechsel

Trotz identischer Leistungen gibt es bei den Prämien der einzelnen Versicherer oft grosse Preisunterschiede. Eine Rolle bei der Preisgestaltung spielen zum Beispiel die Grösse der Versicherungsgesellschaft, ihre Reichweite und das Durchschnittsalter der Versicherten. So kann es passieren, dass man bei einem anderen Versicherer für die gleichen Leistungen deutlich weniger bezahlen müsste, als man es aktuell tut. Das kann man nur verhindern, indem man die Tarife regelmässig vergleicht und den Anbieter wechselt, wenn man bei einer anderen Versicherung günstiger unterkommen kann.

4. Unfalldeckung ausschliessen?

Für den Unfallschutz brauchen Studierende in der Regel keine eigene Versicherung, dieser ist in der Grundversicherung eingeschlossen. Wer allerdings neben dem Studium mehr als acht Stunden wöchentlich für den gleichen Arbeitgeber tätig ist, wird über den Arbeitgeber gegen Unfälle versichert – der Schutz gilt auch bei Unfällen ausserhalb dieser Tätigkeit. Ist dies der Fall, kann der Unfallschutz aus der Grundversicherung ausgeschlossen werden, wodurch die Prämie um einige Franken pro Monat sinkt.

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Zusatz­versicherungen: Günstige Prämien für junge Erwachsene

In den Zusatzversicherungen gibt es zwar keine Tarife, die sich nur an Studierende richten, dafür aber verschiedene Tarife und Rabattmöglichkeiten für junge Menschen von 18 bis 25 Jahren. Die meisten bieten einen Rabatt auf ihre Zusatzversicherungen an, der bei frühzeitigem Abschluss manchmal sogar über das 25. Lebensjahr hinausgeht. Zudem gibt es inzwischen so manche Zusatzversicherung, deren Leistungen speziell auf die Bedürfnisse junger Menschen zugeschnitten sind.

Wir empfehlen für junge Menschen diese Zusatzversicherungen:

Krankenpflegezusatz für Hilfsmittel und Auslandsreisen
Spitalzusatz für private Be­handlungen im Spital
Zusatz­versicherung für Alternativ­medizin
Zahn­zusatz­versicherung
Tipp
Komplettlösungen für junge Menschen

Manche Versicherer kombinieren die Leistungen ihrer Zusatzversicherungen und bieten Komplettpakete für junge Versicherte an. In diesen Paketen befinden sich dann ausgewählte Leistungen aus verschiedenen Tarifen, die speziell für junge Leute interessant sind. Zwar sind meist nicht alle Leistungen der einzelnen Zusatztarife enthalten, dafür bekommt man aber ein Komplettpaket zum günstigen Preis und zahlt nicht für Behandlungsmöglichkeiten, die man überhaupt nicht in Anspruch nehmen möchte.

Sonderfall: Ver­sicherung im Auslands­semester

Grund­versicherung im Auslands­semester

Da Sie als Studierende(r) bei der obligatorischen Krankenversicherung versichert sind, bleibt dieser Schutz auch im Ausland bestehen. Die Kostenerstattung erfolgt wie bei allen anderen in der Schweiz versicherten Personen, die sich im Ausland befinden, und ist abhängig von Ihrem aktuellen Aufenthaltsort:

EU- und EFTA-Länder
Ausserhalb von EU/EFTA

Zusatz­versicherung im Auslands­semester

Die meisten Zusatzversicherungen bieten Leistungen ausschliesslich innerhalb der Schweiz an. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Krankenkasse nach, ob und in welchen Fällen Behandlungskosten im Ausland erstattet werden. Die meisten Versicherungen haben für solche Modelle eigene Reiseversicherungen im Angebot.

Unser Fazit

Ob Haftpflicht-, Hausrat- oder Krankenversicherung: Es lohnt sich immer, die verschiedenen Angebote genau zu vergleichen. So finden Sie den passenden Versicherungsschutz zum optimalen Preis, was insbesondere während des Studiums eine grosse Rolle spielt.

Unterstützung beim Vergleich bekommen Sie von unseren unabhängigen Beratern. Sie kennen die verschiedenen Tarife genau, stellen Ihnen die richtigen Fragen und finden bereits in kurzer Zeit die besten Versicherungsmöglichkeiten für Ihre Situation. Sie helfen Ihnen auch beim Versicherungswechsel und dem Schriftverkehr mit Ihrer Versicherung und sind Ansprechpartner für Ihre Fragen. Fordern Sie dafür einfach unseren Versicherungsvergleich für Studierende 2025 an!

Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag

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