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Wann kann ich die 3.Säule beziehen?

26.04.2023 Sparen, Steuern sparen, Vorsorge
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Ein über die dritte Säule aufgebautes Guthaben ist nicht immer nach Wunsch verfügbar. Während manche Produkte flexible Auszahlungsmöglichkeiten bieten, gibt es bei anderen bestimmte Bedingungen für die Art und den Zeitpunkt der Auszahlung. Versicherung-Schweiz hat für Sie eine Übersicht erstellt, bei welchen Produkten der privaten Alters­vorsorge der Bezug gesetzlich geregelt ist und wo Sie frei über Ihr Geld verfügen können.

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Säule 3a: Auszahlung zu einem festgelegten Zeitpunkt

Mit der gebundenen Altersvorsorge in Säule 3a geniessen Sie bestimmte steuerliche Vorteile, weshalb diese Form der Geldanlage auch bestimmten Bedingungen unterliegt. Haben Sie ein Produkt aus Säule 3a abgeschlossen, muss die Auszahlung des angesparten Betrags auf einmal erfolgen. Zudem muss diese Auszahlung in einer bestimmten Zeitspanne liegen: Sie dürfen es frühestens fünf Jahre vor dem Eintritt ins gesetzliche Renten­alter beziehen, Frauen also frühestens mit 59, Männer mit 60 Jahren. Spätestens zu Beginn Ihres Ruhestands müssen Sie sich Säule 3a auszahlen lassen.

Verschieben der Auszahlung bei längerer Erwerbstätigkeit

Wenn Sie über das eigentliche Alter für den Ruhestand hinaus arbeiten, können Sie auch die Auszahlung von Säule 3a nach hinten ver­schieben. Dies ist allerdings nicht unbegrenzt möglich, der späteste Zeitpunkt für die Aus­zahlung ist fünf Jahre nach dem Erreichen des Rentenalters. Eine weitere Ver­schiebung ist nicht möglich, selbst wenn Sie noch länger beruflich tätig sind.

Vorbezug der Säule 3a: So geht`s

Trotz der eingeschränkten Auszahlungsmöglichkeiten entscheiden sich viele für ein Produkt aus Säule 3a, denn mit einer guten Planung ist es möglich, das angesparte Guthaben früher zu beziehen. So kann das Geld in bestimmten Fällen genutzt werden, um es in eine andere Form der Altersvorsorge zu investieren. Möglich ist eine frühere Auszahlung in diesen Fällen:

Erfüllen Sie eine der Bedingungen, können Sie Ihre Altersvorsorge bereits früher ganz oder teilweise beziehen. Mit einer guten Planung können Sie Säule 3a sogar gezielt für einen bestimmten Zweck nutzen. Möglich sind auch mehr­fache Entnahmen, zwischen den einzelnen Auszahlungen muss aber ein Abstand von fünf Jahren liegen.


Tipp
Gebühren für frühzeitige Entnahme vermeiden

Vor dem frühzeitigen Bezug sollten Sie prüfen, ob dieser mit Gebühren verbunden ist. In einigen Produkten ist eine vorzeitige Entnahme nämlich nicht ohne weiteres möglich, mitunter müssen Sie sogar einen finanziellen Verlust hin­nehmen. Fallen bei Ihrem 3a-Produkt hohe Gebühren für die Entnahme an, empfiehlt es sich, zunächst nach anderen Möglich­keiten zu suchen, um das Gewünschte zu finanzieren.

Steuern beim Bezug von Säule 3a

Bei der Auszahlung von Säule 3a fallen, anders als bei der Ein­zahlung, Steuern an, und zwar in nicht unerheblicher Höhe. Im Jahr der Auszahlung müssen Sie den ausgezahlten Betrag in der Steuererklärung angeben, dieser wird in reduzierter Form zum steuerbaren Einkommen hinzu­gerechnet. Dies sollten Sie auch beim Abschluss eines Säule 3a-Produkts bedenken und bei der Berechnung der möglichen Rendite berücksichtigen.

Besonders in Kantonen, die ihre Steuern progressiv berechnen, kann diese Form der Besteuerung zu einer hohen Belastung führen. Dies lässt sich jedoch vermeiden, wenn Sie Ihre Altersvorsorge auf mehrere Produkte verteilen.

Hohe Steuerlast durch Staffelung vermeiden

Um die Steuerlast bei der Aus­zahlung zu verteilen oder – bei progressiver Besteuerung – sogar zu reduzieren, sollten Sie Ihr Vermögen auf mehrere 3a-Produkte mit unterschiedlichem Auszahlungszeitpunkt verteilen. Dies ist meist problemlos möglich, solange Sie mit der Gesamtsumme der Einzahlungen den jährlichen Maximalbetrag für Säule 3a nicht überschreiten

Die meisten Banken und Versicherungen bieten ihren Kunden die Möglichkeit, zwei verschiedene 3a-Produkte abzuschliessen. Weitere können dann bei anderen Anbietern abgeschlossen werden. Wie viele 3a-Produkte Sie in Ihrem Kanton abschliessen dürfen, erfahren Sie bei der kantonalen Verwaltung.

Säule 3b: Keine Ein­schränkungen beim Bezug

In der freien Vorsorge sind alle Produkte gebündelt, die nicht den Kriterien für Säule 3a entsprechen. Hier können Sie über Ihr Vermögen verfügen, wann und wie Sie möchten. Je nach Produkt können Sie sich das Kapital auf einmal auszahlen lassen oder in regel­mässigen Teilbeträgen, auch den Zeitpunkt dafür können Sie selbst wählen. Säule 3b ist deshalb besonders bei kurzfristigen Sparzielen oder zur Bildung eines Notgroschens eine gute Option.

Steuern beim Bezug von Säule 3b

Auch die Steuern in Säule 3b sind unabhängig vom Zeitpunkt der Auszahlung. Da hier Produkte verschiedenster Art gebündelt sind, so gehört zum Beispiel auch der Immobilienkauf zu Säule 3b, kann man hier keine einheitliche Aussage über die Besteuerung treffen. Wie viele und vor allem welche Steuern in Säule 3b anfallen, ist direkt vom gewählten Produkt abhängig.

Unser Fazit

Bei der Suche nach der passenden Altersvorsorge spricht die geringe Flexibilität oft gegen ein Produkt aus Säule 3a. Wer aber gut plant und die Möglichkeiten des Vorbezugs kennt, kann Säule 3a auch gezielt zum Aufbau einer anderen Form der Altersvorsorge oder für die Planung der beruf­lichen Karriere nutzen. Eine Alternative bilden die ver­schiedenen Anlagemöglichkeiten in Säule 3b, die keinerlei Be­schränkungen unterliegen und jederzeit ausgezahlt werden können.

Bei der Suche nach der besten Altersvorsorge sollte jedoch nicht nur der Zeitpunkt der Auszahlung eine Rolle spielen. Wichtig ist, alle individuellen Faktoren zu berück­sichtigen und ein Produkt zu finden, das zur eigenen Lebens­situation passt. Unser persönlicher Vergleich der Vorsorgelösungen bietet Ihnen Orientierung beim Vergleich und liefert Informationen zu den wichtigsten Unterschieden der einzelnen Lösungen. Fordern Sie Ihren Vergleich noch heute an und sorgen Sie schon jetzt für ein sorgenfreies Leben im Ruhestand!


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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
www.123-pensionierung.ch – Beziehen der Säule 3a – Steuern sparen beim Bezug

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