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SWICA

SWICA

Ob Grundversicherung oder Zusatzversicherung, das Angebot der SWICA ist vielfältig. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen rund um die SWICA für Sie zusammengefasst.

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Telefonnummer, Adresse und Website: So erreichen Sie die SWICA.

STECKBRIEF

Die wichtigsten Fakten zur SWICA Krankenkasse in der Übersicht.

GRUNDVERSICHERUNG

Was Sie im Bereich der Grundversicherung bei der SWICA beachten sollten.

PRÄMIEN 2020 

So haben sich die Kranken­kassen­prämien der SWICA bisher entwickelt.

ZUSATZVERSICHERUNG

Die Leistungen der SWICA im Bereich Zusatz­versicherungen.

BEWERTUNGEN

So bewerten andere Versicherte das Angebot der SWICA Krankenkasse.

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SWICA KRANKEN­KASSE ÜBERSICHT

Die mit Hauptsitz in Winterthur ansässige SWICA Versicherung ist seit dem Gründungsjahr 1992 als Krankenkasse aktiv. In der obligatorischen Grundversicherung beläuft sich ihr Versichertenbestand, laut Bundesamt für Gesundheit, auf 680’650 versicherte Personen. Der Marktanteil der SWICA Krankenkasse in der Schweiz liegt bei 8.1% (Stand 2017). Die SWICA Versicherung gehört zur SWICA Krankenversicherung AG. Zur SWICA Krankenversicherung AG gehört neben der SWICA Krankenkasse auch die PROVITA Krankenkasse.

Versicherte Personen 680’650
Marktanteil Schweiz 8.1%
Ø Prämien 2019/2020 +0.73%
Verwaltungs­kosten 171 CHF
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DIE SWICA GRUND­VERSICHERUNG

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung können Schweizer Mitbürger (wie auch Personen mit Wohnsitz in der Schweiz) über die Krankenkasse SWICA abschliessen. Aktuell haben Sie die Möglichkeit, eines von 6 Versicherungsmodellen der SWICA als Grundversicherung auszuwählen. Egal welches Versicherungsmodell gewählt wird, die SWICA bietet allen Versicherten eine hervorragende und weitreichende medizinische Grundversorgung. Dies gilt ausnahmslos für telemedizinische Modelle, das Hausarzt-Modell, HMO-Modelle oder das Standard-Modell.

SWICA Freie Arztwahl ab 208.90 CHF monatlich
SWICA Hausarzt-Modell ab 176.50 CHF monatlich
SWICA HMO-Modell ab 176.50 CHF monatlich
SWICA Telmed-Modell ab 176.50 CHF monatlich

SWICA Freie Arztwahl ab 208.90 CHF monatlich

  • STANDARD

Die traditionelle Grundversicherung der SWICA bietet Ihnen die freie Arztwahl und somit ein Maximum an Eigenverantwortung und Entscheidungsfreiheit in Gesundheitsfragen. Dank der Möglichkeit behandelnde Ärzte und Ärztinnen frei zu wählen, können sich die Versicherten im Krankheitsfall auch direkt an einen Facharzt wenden. Das Standard-Modell sieht keine Möglichkeit der Prämienersparnis vor.

Tipp

Die Standard-Grundversicherung ab 208.90 CHF monatlich

Die SWICA bietet die Grundversicherung im Standard-Modell für Erwachsene ab 208.90 Franken pro Monat an. Wie Ihre individuelle Prämie bei der SWICA ausfällt, können Sie hier ganz einfach berechnen.

SWICA Hausarzt-Modell ab 176.50 CHF monatlich

  • FAVORIT CASA
  • FAVORIT MEDICA
  • FAVORIT MEDPHARM

Entscheiden Sie sich für ein SWICA Hausarzt-Modell, verpflichten Sie sich als Versicherte/r, immer zuerst einen von der SWICA und Ihnen bestimmten Hausarzt aufzusuchen. Der Hausarzt beurteilt nach Bedarf, ob eine Überweisung zu einem Spezialisten erforderlich ist. Mit einem Hausarzt-Modell der SWICA können Sie im Unterschied zum traditionellen Modell rund 15-20 Prozent Prämien sparen. Die Pflicht, zuerst den Hausarzt aufzusuchen, entfällt für Notfälle und Kontrolluntersuchungen beim Augenarzt und Frauenarzt.

Tipp

Das Hausarzt-Modell ab 176.50 CHF monatlich

Ein Hausarzt-Modell ist bei der SWICA für Erwachsene ab bereits 176.50 Franken monatlich abschliessbar. Wie hoch Ihre Prämie für das Hausarzt-Modell ausfällt, können Sie mit dem Prämienrechner ganz einfach selbst ermitteln.

SWICA HMO-Modell ab 176.50 CHF monatlich

  • FAVORIT SANTE

Das Besondere an HMO-Modellen ist, dass Sie im Krankheitsfall zuerst einen bestimmten Arzt aus einem HMO-Zentrum (das kann zum Beispiel eine Gruppenpraxis sein) aufsuchen müssen. Dieser entscheidet, was zu tun ist. Bei Bedarf erfolgt die Überweisung an einen Spezialisten im HMO-Zentrum oder an einen Facharzt ausserhalb.

Ausgenommen von der Pflicht, sich immer zuerst an den HMO-Arzt zu wenden, sind Notfälle und Kontrolluntersuchungen beim Augenarzt und Frauenarzt. Im Vergleich zum traditionellen Tarif sparen Sie mit dem HMO-Modell bei der SWICA 20-25 Prozent der Prämien.

Tipp

Das HMO-Modell ab 176.50 CHF monatlich

Die SWICA bietet die Grundversicherung im HMO-Modell für Erwachsene bereits ab 176.50 Franken monatlich an. Sie möchten erfahren, wie hoch Ihre individuelle Prämie ausfällt? Mit unserem Prämienrechner können Sie das ganz einfach berechnen!

SWICA Telmed-Modell ab 176.50 CHF monatlich

  • FAVORIT TELMED

Mit einem Telmed-Modell der SWICA entscheiden Sie sich als Versicherte/r, sich im Krankheitsfall zuerst telefonisch an eine Beratungsstelle wenden. Andernfalls werden die Kosten für die Behandlung von der Krankenkasse in der Regel nicht übernommen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Notfälle sowie Kontrolluntersuchungen beim Augenarzt und Frauenarzt.

Die Aufgabe der Beratungsstelle ist es, per Telefon Empfehlungen auszusprechen. Abhängig vom gewählten Telmed-Modell sind diese Vorgaben für Versicherte verpflichtend. Wenn nötig, erfolgt die Überweisung an einen Facharzt, einen Allgemeinmediziner, ein Spital oder an ein anderes Gesundheitszentrum. Mit einem Telmed-Modell der SWICA können Sie im Gegensatz zum traditionellen Modell rund 15-20 Prozent an Prämien sparen.

Tipp

Das TELMED-Modell ab 176.50 CHF monatlich

Die Krankenkasse SWICA bietet die obligatorische Grundversicherung für Erwachsene im Telmed-Modell ab einer monatlichen Prämie von CHF 176.50 an. Wie hoch ist Ihre Prämie im Telmed-Modell? Jetzt mit dem Prämienrechner ganz einfach berechnen!

Leistungen der SWICA Grundversicherung

Der Umfang an gedeckten Leistungen in der SWICA Grundversicherung ist für alle Versicherten gleich. Egal welches Versicherungsmodell Sie gewählt haben, ob Standard, Hausarzt, Telmed, HMO, oder Diverse – Sie erhalten alle per Gesetz festgelegten Leistungen für die medizinische Grundversorgung. Basisleistungen wie beispielsweise Arzt- und Spitalkosten, Kosten für Physiotherapie und bei Mutterschaft werden abgedeckt.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Leistungen der Grundversicherung bei der SWICA:

Art der LeistungSWICA Grundversicherung
TransportkostenNur medizinisch notwendige Transporte, Kostenübernahme 50%, jedoch begrenzt auf maximal 500 Franken pro Kalenderjahr.
RettungskostenNur innerhalb der Schweiz, Kostenübernahme 50%, aber nur bis maximal 5'000 Franken pro Kalenderjahr.
SpitalaufenthaltVolle Deckung besteht im Wohnkanton. Für notwendige Behandlungen in einem anerkannten Listenspital (oder ggf. Vertragsspital) in der allgemeine Abteilung. In anderen Kantonen Deckung nur bis maximal zum Tarif des Wohnkantons.
SchulmedizinBehandlungsmethoden der Schulmedizin, Kostendeckung nur im Rahmen anerkannter Tarife.
MedikamenteBedingte Deckung für Medikamente, begrenzt auf Arzneimittel- und Spezialitätenliste, Beteiligung an den Kosten mit Franchise und Selbstbehalt etc. gemäss KVG.
HilfsmittelBezuschussung nur im festgelegten Rahmen der MiGeL (Mittel- und Gegenstände-Liste).
Rooming-InNicht gedeckt, nur mit entsprechender Zusatzversicherung.
ZahnbehandlungenNur gesetzlich vorgeschriebene Leistungen und nur gemäss Tarif.
Brillen/KontaktlinsenNur in krankheitsbedingten Sonderfällen, nur bis maximal 180 Franken je Seite und maximal 180 Franken im Jahr bei Kindern, im festgelegten Rahmen der MiGeL (Mittel- und Gegenstände-Liste).
Impfungen/EntwicklungskontrollenNur gesetzlich vorgeschriebene Leistungen und nur gemäss Tarif.
VorsorgeuntersuchungenGynäkologische Vorsorgeuntersuchung, alle 3 Jahre gemäss KVG.
MutterschaftVolle Deckung im Wohnkanton für notwendige Behandlungen in einem anerkannten Listenspital (oder ggf. Vertragsspital) in der allgemeine Abteilung. In anderen Kantonen Deckung nur bis maximal zum Tarif des Wohnkantons. Kostendeckung für Kontrolluntersuchungen und Geburtskosten nur im Rahme anerkannter Tarife, Geburtsvorbereitung 150 Franken, Deckung für 3 Stillberatungen.
NeugeboreneNicht gedeckt, nur mit entsprechender Zusatzversicherung.
Ambulante Krankenpflege/SpitexNur wenn verordnet durch einen anerkannten Arzt. Begrenzte und bedingte Übernahme von Kosten gemäss anerkannten Tarifen.
BadekurenNur wenn verordnet durch einen anerkannten Arzt. Limitiert auf 10 Franken am Tag und maximal 21 Tage pro Kalenderwoche. Notwendige ambulante Behandlung gemäss anerkannten Tarifen.
ErholungskurenNur wenn verordnet durch einen anerkannten Arzt. Limitiert auf 10 Franken am Tag und maximal 21 Tage pro Kalenderwoche. Notwendige ambulante Behandlung gemäss anerkannten Tarifen.
Haushaltshilfe/HauspflegeNicht gedeckt, nur mit entsprechender Zusatzversicherung.
Psychotherapeuten/PsychologenNicht gedeckt, nur mit entsprechender Zusatzversicherung.
Unterbindung/Vasektomie/SterilitätNicht gedeckt, nur mit entsprechender Zusatzversicherung.
GesundheitsförderungNicht gedeckt, nur mit entsprechender Zusatzversicherung.
KomplementärmedizinDurchführung nur durch einen anerkannten Arzt mit Fachausweis. Akupunktur, Traditionelle chinesische Medizin, Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Phytotherapie im Rahmen des KVG.
GesundheitsrechtsschutzNicht gedeckt, nur mit entsprechender Zusatzversicherung.
AuslandBehandlungskosten nur während vorübergehendem Auslandsaufenthalt und nur in dringenden Fällen wie akute Erkrankung und Unfall. Deckung der Behandlungskosten bis maximal dem doppelten Tarif eines Listenspitals im Wohnkanton. In EU/EFTA Staaten, mit einer europäischen Krankenversicherungskarte je Aufenthaltsland abweichende Übernahmebedingungen.
Tipp

Mehr zu den Leistungen der Grundversicherung

Die Leistungen der Grundversicherung sind im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) und in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Krankenkasse SWICA (nach KVG) detailliert aufgeführt.

SWICA KRANKEN­KASSEN­­PRÄMIEN 2020

Laut dem Bundesamt für Gesundheit veränderten sich die Krankenkassenprämien in der Schweiz 2020 durchschnittlich um +0.2 Prozent. Die Versicherungsprämie für Kunden der Krankenkasse SWICA betrug 2019 durchschnittlich 352.12 Franken pro Monat.  2020 veränderte sich die durchschnittliche Prämie (Standard-Grundversicherung für Erwachsene mit ordentlicher Franchise) auf 354.70 Franken monatlich.

Ihre Prämie bei der SWICA selbst berechnen

Wie hoch die Prämie bei der SWICA in Ihrem Wohnkanton ausfällt, können Sie ganz einfach mit unserem Prämienrechner und nur wenigen Angaben berechnen.

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Prämien sparen bei der SWICA

Die monatlichen Prämien der SWICA Krankenkasse veränderten sich 2020 im Vergleich zum Vorjahr durchschnittlich um +0.73 Prozent. Um von einer günstigen Prämie zu profitieren, sollte man diese Tipps beachten:

  • Sparmodell wählen: Es lohnt sich die Preise der angebotenen Versicherungsmodelle bei der SWICA zu vergleichen. Wer ein Sparmodell wählt, kann im Vergleich zum Standard-Tarif bis zu 1’000 Franken pro Jahr einsparen.
  • Franchise optimieren: Auch mit der Wahl der passenden Franchise können die jährlich anfallenden Kosten für die Gesundheitsversorgung nachweislich gesenkt werden.
  • Anbieter wechseln: Sollte eine andere Krankenkasse einen deutlich günstigeren Tarif bieten, ist es ausserdem möglich den Anbieter zu wechseln, ohne dabei Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Wie hoch Ihre Prämie in diesem Fall ausfällt, können Sie im Krankenkassenvergleich 2020 ganz einfach berechnen.

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DIE SWICA ZUSATZ­VERSICHERUNG

Die SWICA bietet Zusatzversicherungen an, welche auch Gesundheitskosten übernehmen, die im Leistungskatalog der Grundversicherung nicht versichert sind. Zusatzversicherungen ermöglichen es Ihnen, bei Spitalaufenthalten oder ambulanten medizinischen Behandlungen, sämtliche Leistungen nach Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen auch ohne zusätzliche Kosten in Anspruch zu nehmen.

Tipp

Unser Tipp

Wenn Sie aufwendige Krankentransporte oder Rettungseinsätze benötigen, können Ihnen hohe Unkosten im Bereich von CHF 6’000 und und mehr entstehen. Wussten Sie, dass die obligatorische Grundversicherung Transportkosten nur bis zu einem Betrag von CHF 500 bezahlt? Eine passende ambulante Zusatzversicherung, vorsorglich abgeschlossen, verhindert, dass Sie in einem solchen Fall mit hohen Kosten belastet werden.

Der Abschluss einer Zusatzversicherung ist grundsätzlich freiwillig. Es besteht keine Aufnahmepflicht. Für die SWICA Krankenkasse besteht keine Verpflichtung, einzelne Personen in die Zusatzversicherung aufzunehmen. Für den erfolgreichen Vertragsabschluss wird üblicherweise im Vorhinein eine Gesundheitsdeklaration verlangt.

SWICA Spital­zusatz­versicherung
SWICA Kranken­pflege-Zusatz­versicherung
SWICA Kapital­versicherung
SWICA Zahn­zusatz­versicherung

SWICA Spital­zusatz­versicherung

Wenn Sie eine Spitalzusatzversicherung der SWICA abschliessen, erhalten Sie einen bevorzugten Zugang zu spitzenmedizinischen Leistungen. Sie können nicht nur Ärzte und Spitäler frei wählen, sondern geniessen auch deutlich mehr Komfort bei Spitalaufenthalten. Je nach gewählter Spitalzusatzversicherung können Versicherte während einem Spitalaufenthalt von speziellen Vorteilen profitieren.

Eine Behandlung durch Chefärzte, Anspruch auf ein Zweibett- oder Einbettzimmer, frühere Termine bei Spezialisten, Operationstermine nach Wunsch, medizinische Massagen und diverse Extraleistungen lassen sich durch die passende Spitalzusatzversicherung realisieren.

Es stehen folgende Optionen zur Auswahl:

Allgemeine Abteilung ganze Schweiz

Wenn Sie eine Spitalzusatzversicherung für die gesamte Schweiz bei der Krankenkasse SWICA abschliessen, sind etwaige Mehrkosten bei ausserkantonalen Spitalaufenthalten jeweils zusätzlich mit abgedeckt. Die gewählte Versicherung kann zahlreiche Zusatzleistungen enthalten. Sie bestimmen, ob die Versicherung Leistungen für Hauskrankenpflege, Kuren, Haushaltshilfen oder Notfall- und Verlegungskosten umfasst.

Halbprivate Abteilung

Wenn Sie eine halbprivate Spitalzusatzversicherung bei der Krankenkasse SWICA abgeschlossen haben, haben Sie nicht nur einen Anspruch auf die Unterbringung in einem Zweitbettzimmer, sondern können in der ganzen Schweiz Ihre Spitäler und Ärzte frei wählen. In der gewählten Versicherung können nicht nur Transport-, Verlegungs- und Notfallkosten, sondern auch Kuren, Leistungen für Hauskrankenpflege sowie Haushaltshilfen versichert sein.

Private Abteilung

Mit einer privaten Spitalzusatzversicherung der Krankenkasse SWICA haben Sie Anspruch auf die Unterbringung in einem Einbettzimmer, sowie eine generell freie Arzt- und Spitalwahl in der gesamten Schweiz, meist auch die Behandlung durch den Chefarzt. Die von Ihnen gewählte Versicherung kann zahlreiche Zusatzleistungen enthalten. Sie wählen z.B. ob die Versicherung Leistungen für Hauskrankenpflege, Kuren, Haushaltshilfen oder Notfall- und Verlegungskosten umfasst. Die private Spitalzusatzversicherung steht für bestmögliche Leistung und maximalen Komfort.

Flexible Spitalzusatzversicherung

Bei der Krankenkasse SWICA zahlen Sie deutlich niedrigere Prämien für eine flexible Spitalzusatzversicherung als bei halbprivaten oder privaten Spitalzusatzversicherungen. Sobald Versicherte ins Spital kommen, haben sie dank der flexiblen Spitalzusatzversicherung erweiterte Wahlmöglichkeiten sowie erweiterte Kostendeckung. Eine flexible Spitalzusatzversicherung ermöglicht es, die Spitalabteilung auszuwählen. Für die allgemeine Abteilung ganze Schweiz enthält sie in der Regel die volle Kostendeckung. Zuvor festgelegte Beträge für die Unterbringung in einer Halbprivat- oder Privatabteilung werden übernommen.

SWICA Kranken­pflege-Zusatz­versicherung

Wenn Sie mit der SWICA eine zusätzliche Krankenpflegeversicherung abschliessen, profitieren Sie von erhöhtem Schutz und besserem Zugang zu ambulanten Behandlungen. Die entstehenden Kosten werden entsprechend übernommen. Eine passgenaue Zusatzversicherung bietet Ihnen Schutz gegen kostspielige Transport- und Rettungskosten ebenso wie die Übernahme der Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnspangen. Weitere Leistungen, die die Zusatzversicherung für Sie abdecken kann, sind Zahlungen bei Mutterschaft, ein Bonus für Fitness, oder auch eine umfangreiche Versicherung während Auslandsaufenthalten.

SWICA Kapital­versicherung

Durch Kapitalversicherungen der SWICA lässt sich das Todesfallrisiko absichern oder auch aktiv Kapital aufbauen. Wenn ein Angehöriger krank wird, einen Unfall erleidet oder gar stirbt, birgt dies auch immer zusätzliche Belastungen in der ganzen Familie. Eine weitgreifende materielle Beeinträchtigung kann durch die passende Kapitallebensversicherung gemindert werden. Somit sind Sie und Ihre Familie im Ernstfall abgesichert.

SWICA Zahn­zusatz­versicherung

Eine Zahnzusatzversicherung der SWICA sichert Sie und Ihre Familie gegen besonders kostspielige Zahnbehandlungen ab. Ohne eine Zusatzversicherung entstehen für Kariesbehandlungen, Zahnspangen, Füllungen und ähnliches schnell Kosten von 6’000 Franken und mehr. Mit der passenden Zahnzusatzversicherung können Sie sich gegen solch hohe Ausgaben für Zahnbehandlungen schützen.

Die Zusatz­versicherungs-Produkte der SWICA

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Zusatzversicherungen, die die SWICA in ihrem Angebot führt. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

SpitalzusatzversicherungenINFORTUNA Heilungskosten Angebot anfordern
HOSPITA PRIVAT WELTWEIT – BestMed
HOSPITA PRIVAT
HOSPITA FLEX PRIVAT
HOSPITA HALBPRIVAT
HOSPITA FLEX HALBPRIVAT
HOSPITA ALLGEMEIN
Krankenpflege-ZusatzversicherungenCOMPLETA TOP Angebot anfordern
COMPLETA PRAEVENTA
OPTIMA
SUPPLEMENTA
KapitalversicherungenRisikokapitalversicherung KTI Angebot anfordern
Kapitalversicherung UTI
ZahnversicherungenDENTA Angebot anfordern
NichtlebenGLOBAL CARE Angebot anfordern
Gesundheitsrechtsschutzversicherung
SWICA VACANZA
Gästeversicherung in der Schweiz
Abredeversicherung

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Kontakt zur SWICA

SWICA Krankenversicherung AG
Römerstrasse 38
8400 Winterthur

Telefon: 052 244 22 33
Website: www.swica.ch

Kundenzufriedenheit:
Gründung: 1992
Hauptsitz: Winterthur, Schweiz

Kanton: ZH
BAG-Nr.: 1384

Alle Kranken­kassen in der Übersicht

Sie interessieren sich für das Angebot einer anderen Schweizer Krankenkasse? Hier finden Sie alle Krankenversicherer der Schweiz in der Übersicht.

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Zuletzt aktualisiert: 21.11.2019 um 12:09 Uhr

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