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Die Krankenpflege-Zusatzversicherung OPTIMA der SWICA bietet folgende Leistungen:
Ambulante Behandlungen Schulmedizin |
Schulmedizinische Behandlung bei Nichtvertragsärzten weltweit Auf diese Leistung erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. |
Medizinische Check-ups zur Früherkennung von Krankheiten |
90%, betraglich unbegrenzt |
Mutterschaft |
Schulmedizinische Behandlung bei Nichtvertragsärzten und bei Hebammen
|
Förderung von Gesundheit und Fitness |
90% bis CHF 300.- pro Jahr, gemäss separater Liste
|
Schutz- und Reiseschutzimpfungen |
90%, betraglich unbegrenzt |
Badekuren |
CHF 30.– pro Tag, max. 30 Tage pro Jahr |
Erholungskuren |
CHF 30.– pro Tag, max. 30 Tage pro Jahr |
Psychotherapie |
CHF 25.–, max. 60 Sitzungen pro Jahr bei SWICA anerkannten Psychologen |
Brillen oder Kontaktlinsen |
90% bis CHF 300.– pro 3 Jahre
|
Ärztlich verordnete Hilfsmittel |
90% bis CHF 300.– pro Jahr
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Notfalltransporte/medizinisch indizierte Transporte, Such-/Bergungsaktionen |
Notfall-/Verlegungstransporte 90% bis CHF 20'000.– pro Jahr (gültig für Schweiz und Ausland)
|
Auslandsbehandlung |
Volle Deckung für ambulante Behandlungen |
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